Schenkungssteuer in Deutschland: Freibetrag, Steuersätze und Meldung beim Finanzamt
Schenkungsteuer – die deutsche Steuer auf Schenkungen. Sie kann anfallen, wenn eine Person unentgeltlich Geld, Immobilien, Unternehmensanteile, Wertpapiere oder andere Vermögensvorteile erhält. Die Steuer wird nicht auf jedes Geschenk erhoben: Zunächst wird der persönliche Freibetrag (Freibetrag) angerechnet, und erst der darüber hinausgehende Betrag wird nach den Sätzen des ErbStG besteuert.
Bei alltäglichen Geschenken wie Blumen, Kleinigkeiten oder üblichen Festtagsüberraschungen spielt dieses Thema in der Regel keine Rolle. Größere Geldüberweisungen, Unterstützung beim Kauf von Wohneigentum, die Übertragung einer Wohnung an Kinder, der Schuldenerlass oder der Verkauf von Vermögenswerten zu einem Preis, der deutlich unter dem Marktwert liegt, sollten jedoch besser im Voraus auf eine mögliche Schenkungswirkung geprüft werden.
Wann wird ein Geschenk zu einem steuerlichen Thema?
Für das Finanzamt ist nicht nur ein Vertrag mit der Bezeichnung „Schenkung“ von Bedeutung. Ein steuerliches Risiko entsteht immer dann, wenn eine Person einen wirtschaftlichen Vorteil ohne gleichwertige Gegenleistung erhält.
Typische Situationen:
- Eltern überweisen ihrem Kind einen hohen Betrag auf für den Kauf einer Wohnung.
- Der Eigentümer überträgt eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück an einen Verwandten.
- Eine Immobilie wird zu einem „Familienpreis“ verkauft, der deutlich unter dem Marktwert liegt: Die Differenz kann als gemischte Schenkung angesehen werden.
- Ein Darlehen zwischen Verwandten wird ganz oder teilweise erlassen.
- Ein Darlehen wird zinslos oder zu eindeutig nicht marktüblichen Konditionen gewährt, und der Empfänger erzielt dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil.
- Es werden Anteile an einer GmbH, Wertpapiere, Anteile am Nachlass oder andere Vermögenswerte übertragen.
Die entscheidende Frage ist nicht, ob die Parteien die Transaktion als Schenkung bezeichnet haben, sondern ob der Beschenkte einen vermögensrechtlichen Vorteil erhalten hat.
Wer zahlt die Schenkungsteuer?
In der Regel wird die Steuer für den Beschenkten berechnet. Nach deutscher Rechtsauffassung können jedoch sowohl der Schenkende als auch der Beschenkte als Vertragsparteien gegenüber dem Finanzamt haftbar sein; daher ist es wichtig, in den Unterlagen klar anzugeben, wer die Steuer tatsächlich übernimmt.
Wenn der Schenkende die Steuer für den Empfänger übernimmt, kann dies an sich bereits die Steuerbemessungsgrundlage erhöhen. Bei hohen Beträgen sollte diese Option gesondert mit einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht besprochen werden.
Freibetrag: Steuerfreie Beträge bei Schenkungen
Der persönliche Freibetrag hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Er gilt für Schenkungen desselben Schenkers an denselben Empfänger innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren.
| Beschenkter | Steuerklasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehepartner, eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 EUR |
| Kinder und Stiefkinder | I | 400.000 EUR |
| Enkelkinder, wenn das Kind des Schenkenden bereits verstorben ist | I | 400.000 EUR |
| Enkelkinder, sofern das Kind des Schenkenden noch lebt | I | 200.000 EUR |
| Urenkel | I | 100.000 EUR |
| Eltern, Großeltern bei der Erbschaft | I | 100.000 EUR |
| Eltern, Großeltern bei Schenkungen | II | 20.000 EUR |
| Brüder, Schwestern, Neffen, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter, ehemalige Ehepartner | II | 20.000 EUR |
| Freunde, Lebenspartner, entfernte Verwandte und sonstige Personen | III | 20.000 EUR |
Beispiel: Mutter und Vater können ihrer Tochter jeweils 400.000 EUR schenken. Da es sich um zwei verschiedene Schenkende handelt, wird der Freibetrag jeweils separat berechnet. Insgesamt kann die Tochter 800.000 EUR ohne Schenkungsteuer erhalten, sofern sie innerhalb des entsprechenden Zehnjahreszeitraums keine weiteren Schenkungen von denselben Eltern erhalten hat.
Für unverheiratete Lebenspartner gilt eine deutlich strengere Regelung: Sie fallen in Klasse III mit einem Freibetrag von 20.000 EUR. Daher erweist sich eine umfangreiche Vermögensübertragung zwischen Lebenspartnern oft als wesentlich teurer als zwischen Ehegatten.
Die 10-Jahres-Regel
Bei der Schenkungssteuer sind 10 Jahre aus mehreren Gründen von Bedeutung.
- Der Freibetrag wird nicht jährlich, sondern für jedes „Schenkender-Empfänger“-Paar alle 10 Jahre aktualisiert.
- Alle Schenkungen zwischen denselben Personen in diesem Zeitraum werden addiert.
- Großzügige Vermögensübertragungen werden oft schrittweise geplant: ein Teil jetzt, der nächste Teil nach Ablauf einer neuen 10-Jahres-Frist.
- Im Erbfall können frühere Schenkungen zusammen mit dem Nachlass berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod des Schenkers getätigt wurden.
Die Aufteilung einer Schenkung in jährliche Überweisungen löst das Problem an sich nicht. Wenn der Betrag eines einzelnen Schenkenden über einen Zeitraum von 10 Jahren den Freibetrag überschritten hat, kann der übersteigende Betrag der Schenkungsteuer unterliegen.
Sätze der Schenkungssteuer
Nach Abzug des Freibetrags verbleibt der steuerpflichtige Erwerb. Der Steuersatz hängt von der Steuerklasse und der Höhe dieses Betrags ab.
| Steuerpflichtiger Betrag nach Abzug des Freibetrags | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| Bis zu 75.000 EUR | 7 % | 15 % | 30 % |
| Bis zu 300.000 EUR | 11 % | 20 % | 30 % |
| Bis zu 600.000 EUR | 15 % | 25 % | 30 % |
| Bis zu 6.000.000 EUR | 19 % | 30 % | 30 % |
| Bis zu 13.000.000 EUR | 23 % | 35 % | 50 % |
| Bis zu 26.000.000 EUR | 27 % | 40 % | 50 % |
| Über 26.000.000 EUR | 30 % | 43 % | 50 % |
Der Steuersatz gilt für den steuerpflichtigen Betrag nach Abzug des Freibetrags und nicht nur für den Teil innerhalb eines bestimmten Bereichs.
Berechnungsbeispiele
Ein Elternteil schenkt seinem Kind Geld
Ein Vater schenkt seinem Sohn 650.000 EUR.
- Freibetrag für ein Kind: 400.000 EUR.
- Steuerpflichtiger Betrag: 650.000 – 400.000 = 250.000 EUR.
- Für Klasse I und Beträge bis zu 300.000 EUR beträgt der Steuersatz 11 %.
- Steuer: 250.000 × 11 % = 27.500 EUR.
Großmutter schenkt ihrem Enkel 300.000 EUR
Ist der Elternteil des Enkelkindes noch am Leben, beträgt der Freibetrag in der Regel 200.000 Euro.
- Steuerpflichtiger Betrag: 300.000 – 200.000 = 100.000 EUR.
- Klasse I, Bereich bis 300.000 EUR: 11 %.
- Steuer: 11.000 EUR.
Ist der Elternteil des Enkelkindes bereits verstorben, kann der Freibetrag höher ausfallen – nämlich 400.000 EUR. Daher wirkt sich die familiäre Situation direkt auf die Berechnung aus.
Geschenk an einen Freund
Ein Geschenk an einen Freund in Höhe von 100.000 EUR fällt in die Klasse III.
- Freibetrag: 20.000 EUR.
- Steuerpflichtiger Betrag: 80.000 EUR.
- Steuersatz für Klasse III: 30 %.
- Steuer: 24.000 EUR.
Schenkung von Immobilien
Die Übertragung von Immobilien erfordert fast immer einen Notar und eine gesonderte Wertermittlung. Für die Schenkungsteuer ist der steuerliche Wert des Objekts maßgeblich, nicht nur der Preis, den die Parteien im Vertrag vereinbart haben.
Was wird in der Regel geprüft:
- den Marktwert einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks;
- das Vorhandensein von Hypotheken und Schulden, die der Empfänger übernimmt;
- Wohn- oder Nutzungsrechte, zum Beispiel Nießbrauch oder Wohnrecht;
- Wer wird die laufenden Kosten und Steuern übernehmen?
- Gab es in den letzten 10 Jahren bereits Schenkungen zwischen denselben Personen?
Wenn Eltern ihren Kindern Immobilien schenken, sich aber den Nießbrauch vorbehalten, kann der Wert dieses Rechts den steuerlichen Wert der Schenkung mindern. Die genaue Berechnung hängt vom Alter, dem Wert der Immobilie, der Art des Rechts und der Bewertung nach deutschen Vorschriften ab.
Familienheim: Wann kann eine Wohnung zwischen Ehepartnern steuerfrei sein?
Für das Familienheim (Familienheim) gelten besondere Vergünstigungen. In bestimmten Fällen kann die Übertragung von Wohnraum zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern von der Schenkungsteuer befreit sein, sofern die Voraussetzungen des ErbStG erfüllt sind.
Es handelt sich hierbei nicht um eine pauschale Steuervergünstigung für jede Immobilie. Entscheidend ist, ob es sich um eine Familienwohnung handelt, wer darin wohnt, wie die Übertragung gestaltet ist und ob zusätzliche Bedingungen eingehalten werden. Vor der Schenkung eines Hauses oder einer Wohnung mit dem Ziel, diese als Familienheim anzuerkennen, empfiehlt es sich, eine individuelle steuerliche Prüfung durchführen zu lassen.
Schenkung von Unternehmen und Anteilen an einer GmbH
Die Übertragung eines Unternehmens, von Anteilen an einer GmbH oder von anderem Betriebsvermögen gehört zu den komplexesten Fällen. Im ErbStG gibt es spezielle Regelungen für Betriebsvermögen, diese hängen jedoch von der Struktur der Vermögenswerte, der Haltedauer, der Höhe der Gehälter, der Zusammensetzung des Verwaltungsvermögens und der Fortführung des Unternehmens ab.
Hier besteht die Gefahr, die Steuer nur anhand der allgemeinen Tabelle zu berechnen. Vor der Übertragung von Anteilen sind in der Regel eine Unternehmensbewertung, eine steuerliche Modellierung und vertragliche Absicherungen erforderlich, für den Fall, dass die Steuervergünstigung später verloren geht.
Strategien zur Steuerplanung
Kettenschenkung
Eine Kette von Schenkungen kann rechtmäßig sein, wenn jede Schenkung tatsächlich für sich allein steht. Beispielsweise schenkt eine Großmutter ihrer Tochter Geld, und die Tochter beschließt später selbst, ihrem Kind Geld zu schenken.
Das Hauptrisiko: Wenn der erste Vertrag den Zwischenempfänger ausdrücklich oder faktisch dazu verpflichtet, das Geld weiterzugeben, kann das Finanzamt die Situation als direkte Schenkung an den Endempfänger betrachten. Daher sind bei solchen Konstruktionen die Unterlagen, die tatsächliche Verfügungsfreiheit und das Fehlen eines automatischen Ablaufs besonders wichtig.
Güterstandsschaukel
Güterstandsschaukel – eine komplexe Regelung für Ehepaare, die mit dem Übergang von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung und einem möglichen Zugewinnausgleich verbunden ist. Bei korrekter Abwicklung kann der Ausgleich des Vermögenszuwachses steuerliche Vorteile mit sich bringen.
Dabei handelt es sich nicht um eine alltägliche Methode, um „die Steuer auf Null zu setzen“, sondern um einen rechtlichen und steuerlichen Vorgang mit Notar, Ehevertrag und genauer Berechnung. Dies erfordert eine individuelle Beratung, insbesondere wenn die Ehe nicht in Deutschland geschlossen wurde, Vermögen in mehreren Ländern vorhanden ist oder bereits ein Ehevertrag besteht.
Wie meldet man eine Schenkung beim Finanzamt?
Eine Schenkung muss in der Regel innerhalb von drei Monaten, nachdem der Beteiligte von der Zuwendung Kenntnis erlangt hat, dem Finanzamt gemeldet werden. Die Meldepflicht kann sowohl den Schenkenden als auch den Beschenkten betreffen.
Die Meldung wird als Anzeige einer Schenkung oder Anzeige des Erwerbs bezeichnet. In einigen Fällen übermittelt der Notar oder das Gericht die Angaben selbst, beispielsweise bei Immobiliengeschäften. Dies befreit die Beteiligten jedoch nicht immer von der Pflicht, zu prüfen, ob die Angelegenheit mit dem Finanzamt geklärt ist.
In der Meldung sind in der Regel folgende Angaben zu machen:
- Angaben zum Schenkenden und zum Beschenkten;
- Steuer-ID oder Steuernummer, falls vorhanden;
- Adressen und zuständiges Finanzamt;
- der Verwandtschaftsgrad;
- das Datum der Schenkung;
- den Gegenstand der Schenkung und den ungefähren Wert;
- frühere Schenkungen derselben Person in den letzten 10 Jahren;
- Wer übernimmt die Zahlung der Steuer?
- Unterlagen, die den Wert und die Übertragung belegen.
Formulare und Anforderungen können je nach Bundesland variieren. Es ist daher sinnvoll, auf der Website des eigenen Finanzamts oder der Landesfinanzverwaltung nach einer Vorlage zu suchen.
Was passiert, wenn eine Schenkung nicht gemeldet wird?
Wird eine Schenkung nicht angemeldet, hängen die Risiken von der Höhe des Betrags, der Steuerpflicht und dem Verhalten der Beteiligten ab. Mögliche Folgen sind Nachforderungen der Schenkungsteuer, Zinsen, Bußgelder und – bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung – der Vorwurf der Steuerhinterziehung.
Ist die Frist bereits verstrichen, sollte man kein kurzes Schreiben „rückwirkend“ ohne vorherige Prüfung versenden. Bei hohen Beträgen oder in Fällen, in denen möglicherweise eine Steuer entstanden ist, sollte man zunächst mit einem Steuerberater besprechen, wie die Situation korrigiert werden kann. In bestimmten Situationen kann eine Prüfung der Voraussetzungen für eine Selbstanzeige gemäß § 371 AO erforderlich sein.
Verjährungsfrist
Bei den Steuern in Deutschland hängt die Verjährungsfrist davon ab, ob der Erwerb gemeldet wurde und ob der Fehler gutgläubig oder mit einer Verschleierung verbunden war. Beim Thema Schenkungsteuer ist eine weitere praktische Nuance wichtig: Die Verjährungsfrist kann nicht mit dem Datum der Schenkung, sondern erst mit dem Zeitpunkt beginnen, zu dem das Finanzamt ausreichende Informationen über die Schenkung erhalten hat.
Daher sollten alte, nicht gemeldete Schenkungen nicht automatisch als „vergessen“ betrachtet werden. Dies gilt insbesondere für Immobilien, größere Geldüberweisungen, Vermögenswerte im Ausland und Schenkungen, die im Rahmen einer Erbschaft zutage treten.
Checkliste vor einer größeren Schenkung
- Bestimmen Sie den Schenkenden und den Beschenkten: Der Freibetrag gilt für ein bestimmtes Paar von Personen.
- Prüfen Sie die Steuerklasse und den Freibetrag gemäß § 16 ErbStG.
- Sammeln Sie Informationen über Schenkungen der letzten 10 Jahre zwischen denselben Personen.
- Bewerten Sie den Vermögenswert: Geld ist einfach, Immobilien und Unternehmen erfordern eine gesonderte Berechnung.
- Legen Sie fest, wer die Steuer zahlt und wie dies im Vertrag festgehalten wird.
- Prüfen Sie, ob ein Notar erforderlich ist.
- Bereiten Sie eine Mitteilung an das Finanzamt vor.
- Bei grenzüberschreitenden Schenkungen sollten Sie den steuerlichen Wohnsitz, den Standort des Vermögens und die mögliche Besteuerung im anderen Land prüfen.
FAQ
Muss eine Schenkung gemeldet werden, wenn definitiv keine Steuer anfällt?
Formal kann eine Meldepflicht sogar dann bestehen, wenn die Steuer nach Abzug des Freibetrags gleich Null ist. In der Praxis hängt vieles von der Art der Schenkung ab und davon, ob das Finanzamt Informationen vom Notar oder einer anderen Behörde erhält. Bei hohen Beträgen ist es sicherer, das Finanzamt zu benachrichtigen oder sich schriftlich über das weitere Vorgehen zu erkundigen.
Werden Geschenke berücksichtigt, die vor dem Umzug nach Deutschland erhalten wurden?
Sie können von Bedeutung sein, wenn Deutschland das Recht hat, die Schenkung zu besteuern, und es sich um Schenkungen zwischen denselben Personen innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren handelt. Bei grenzüberschreitenden Fällen müssen der steuerliche Wohnsitz des Schenkers und des Beschenkten, der Standort des Vermögens sowie die geltenden Abkommen gesondert geprüft werden.
Kann man einem Kind eine Wohnung in Teilbeträgen schenken?
Ja, aber jede Übertragung muss korrekt abgewickelt werden, mit einer Bewertung des Anteils, notarieller Beurkundung und unter Berücksichtigung der 10-Jahres-Frist. Manchmal hilft eine anteilige Schenkung dabei, den Freibetrag mehrerer Schenkender zu nutzen, doch muss die Struktur mit den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen und den Unterlagen übereinstimmen.
Ist eine Schenkung zwischen Ehepartnern steuerpflichtig?
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner verfügen über einen Freibetrag von 500.000 EUR. Übersteigt die Schenkung diesen Grenzwert oder fällt sie nicht unter eine Sonderregelung, kann auch zwischen Ehepartnern Schenkungsteuer anfallen.
Wo findet man die Formulare?
Suchen Sie auf der Website des Finanzamts oder der Steuerverwaltung Ihres Bundeslandes nach dem Bereich „Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer“. In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es beispielsweise einen eigenen Bereich mit Formularen zur Erbschafts- und Schenkungsteuer.