Strom in Deutschland: Tarife, Vertrag und Sparen im Jahr 2026
In Deutschland wählen Bewohnerinnen und Bewohner den Stromanbieter für ihre Wohnung oder ihr Haus in der Regel selbst. Wenn nach dem Umzug nichts geregelt wird, wird der Strom nicht abgeschaltet: Der Zähler fällt automatisch in die Zuständigkeit des örtlichen Grundversorgers. Das ist jedoch nicht immer die günstigste Option, weshalb Sie den Stromvertrag rechtzeitig prüfen sollten.
Die Hausverwaltung oder der Vermieter ist gewöhnlich nur für Strom in den Gemeinschaftsbereichen des Hauses zuständig: Treppenhaus, Keller, Aufzug und Hof. Den Strom innerhalb der Wohnung bezahlt die Person, auf die der Zähler angemeldet ist.
Woraus sich die Stromrechnung zusammensetzt
Ein deutscher Stromtarif besteht fast immer aus zwei Teilen.
| Deutscher Begriff | Bedeutung | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Arbeitspreis | Preis pro 1 kWh laut Zähler | bei hohem Verbrauch der wichtigste Wert |
| Grundpreis | feste monatliche oder jährliche Gebühr | bei geringem Verbrauch wichtig |
| Abschlag | regelmäßige Vorauszahlung | kann nach der Jahresabrechnung steigen oder sinken |
| Preisgarantie | Preisgarantie für einen Teil der Laufzeit | prüfen Sie, auf welche Preisbestandteile sie sich bezieht |
Wenn in der Wohnung ein Zweitarifzähler verblieben ist, kann es einen eigenen Preis für Nachtstrom geben. Für die meisten normalen Wohnungen sind heute jedoch Standardangebote mit einem Tarif relevant. Ein Nachttarif lohnt sich nur bei einem passenden Zähler und einem nennenswerten Nachtverbrauch, etwa bei einer elektrischen Speicherheizung.
Ein typischer Stromzähler in einer deutschen Wohnung.
Was Strom kostet
Im Jahr 2026 hängt der genaue Preis von Adresse, Verbrauch, Vertragslaufzeit, Netzentgelten und dem gewählten Anbieter ab. Orientieren Sie sich daher nicht nur am bundesweiten Durchschnitt.
Die zuletzt veröffentlichten Eurostat-Daten für das zweite Halbjahr 2025 zeigen: Haushaltskunden in Deutschland mit einem Verbrauch von 2.500–4.999 kWh pro Jahr zahlten im Durchschnitt 38,69 Euro je 100 kWh, also etwa 38,7 Cent je kWh einschließlich Steuern und Abgaben. Das ist ein statistischer Durchschnitt und nicht zwingend der Preis, den Sie an Ihrer Adresse erhalten.
Rechenbeispiel für eine Familie mit 2.500 kWh Jahresverbrauch:
- 2.500 kWh × 0,3869 € = rund 967 € für den Verbrauch;
- zuzüglich Grundpreis, zum Beispiel 10–15 € im Monat;
- die jährliche Gesamtrechnung kann in diesem Beispiel bei etwa 1.100–1.150 € liegen, die tatsächliche Summe hängt jedoch vom Vertrag ab.

Illustration zum Vergleich europäischer Preise: Aktuelle Zahlen sollten Sie bei Eurostat oder auf der Website des Anbieters prüfen.
Grundversorgung und Ersatzversorgung
Grundversorgung
Die Grundversorgung ist die Basisversorgung durch den örtlichen Grundversorger. Sie greift, wenn eine Wohnung Strom verbraucht, aber der Bewohner keinen gesonderten Vertrag mit einem anderen Anbieter hat.
Wichtig ist:
- Der Vertrag kann ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen Verbrauchs automatisch entstehen;
- die Rechnung geht an die Person, die die Wohnung nutzt oder den Zähler angemeldet hat;
- aus der Grundversorgung können Sie mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen wechseln;
- der Preis des Grundtarifs kann sowohl über als auch unter Marktangeboten liegen; vergleichen Sie ihn daher für Ihre Adresse.
Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung ist eine vorübergehende Ersatzbelieferung. Sie schützt Bewohner vor einer Abschaltung, wenn der bisherige Anbieter keinen Strom mehr liefert oder der Wechsel zu einem neuen Anbieter technisch nicht rechtzeitig abgeschlossen wurde.
In der Regel ist die Ersatzversorgung auf drei Monate begrenzt. In dieser Zeit können Sie jederzeit einen neuen Anbieter wählen. Wenn Sie sich nicht um einen Vertrag kümmern, können Sie nach der Übergangszeit in die Grundversorgung oder einen anderen verfügbaren Tarif des örtlichen Anbieters wechseln.
So wählen Sie einen Stromtarif
Vergleichen Sie vor Vertragsabschluss nicht nur den Preis pro kWh. Ein günstiges Angebot kann wegen einer kurzen Preisgarantie, eines hohen Grundpreises oder eines Bonus, der nur unter bestimmten Bedingungen angerechnet wird, unvorteilhaft sein.
Prüfen Sie:
- Arbeitspreis und Grundpreis zusammen, nicht getrennt;
- die anfängliche Vertragslaufzeit;
- die Kündigungsfrist bis zum Ende der ersten Laufzeit;
- was die Preisgarantie genau abdeckt;
- ob eine Vorauszahlung für mehrere Monate verlangt wird;
- wie Neukundenbonus und Sofortbonus berechnet werden;
- Bewertungen des Anbieters und die Verständlichkeit des Kundendienstes;
- Bedingungen bei Umzug und Preiserhöhung.

Bei Vergleichsportalen kann der Endpreis von Boni und Vertragsbedingungen abhängen; lesen Sie die Berechnung deshalb vollständig.
Eine sehr hohe Vorauszahlung für ein ganzes Jahr wirkt verlockend, erhöht aber das Risiko: Geht der Anbieter insolvent, müssen Sie das Geld über eine Forderungsanmeldung oder ein Insolvenzverfahren zurückfordern. Für Privatkunden ist es meist beruhigender, den Abschlag monatlich zu zahlen.
Welche Anbieter es auf dem Markt gibt
Auf dem Markt sind große Energiekonzerne, kommunale Stadtwerke, regionale Unternehmen, Discounter und Tochtermarken großer Gruppen tätig. Namen wie RWE, E.ON, EnBW, Vattenfall, eprimo oder Yello Strom können in Vergleichen auftauchen, die Wahl sollte jedoch immer anhand der konkreten Adresse und Vertragsbedingungen erfolgen.
Ein kleiner Anbieter ist nicht allein wegen seiner Größe schlecht, und ein großer nicht automatisch günstig. Wichtiger sind finanzielle Stabilität, ein verständlicher Vertrag, keine aggressiven Bonusbedingungen und eine normale Kommunikation bei Problemen.
Ökostrom: Was ein grüner Tarif bedeutet
Ökostrom bedeutet nicht, dass aus der Steckdose physisch ein separater „grüner“ Stromfluss kommt. Der Strom im Netz vermischt sich. Entscheidend bei einem grünen Tarif ist, welche Herkunftsnachweise der Anbieter kauft und ob er den Ausbau erneuerbarer Erzeugung unterstützt.
In Deutschland wurden Kernkraftwerke stillgelegt, während der Anteil erneuerbarer Energien im Stromsystem weiter wächst. Nach Angaben des Umweltbundesamts deckten erneuerbare Energien 2024 54,1 % des Bruttostromverbrauchs. Das Ziel des EEG beträgt mindestens 80 % bis 2030.
Wenn Ihnen Umweltverträglichkeit wichtig ist, achten Sie nicht nur auf das Wort Ökostrom, sondern auch auf Zertifikate, die Herkunft des Stroms und darauf, ob der Anbieter in neue Kapazitäten investiert.
Den ersten Vertrag nach dem Umzug abschließen
Kümmern Sie sich am besten vor dem Einzug oder direkt nach der Schlüsselübergabe um Strom. Seit 2025 muss der technische Wechsel des Stromlieferanten schneller erfolgen, doch das hebt vertragliche Fristen und die Pflicht zur rechtzeitigen Übermittlung von Daten nicht auf.
Für die Anmeldung benötigen Sie gewöhnlich:
- Einzugsdatum oder Datum des Lieferbeginns;
- vollständige Adresse;
- Zählernummer oder Marktlokations-ID, falls bereits vorhanden;
- Anfangszählerstand;
- geschätzten Jahresverbrauch oder Anzahl der Bewohner;
- IBAN des deutschen Girokontos.
Gibt es in der Wohnung eine Elektroheizung, einen Boiler, einen Durchlauferhitzer oder einen separaten Zähler für eine Wärmepumpe, sollten Sie dies gesondert angeben: Solche Fälle können einen anderen Tarif erfordern.
Umzug und Kündigung
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands dürfen Sie den alten Vertrag nicht einfach vergessen. Teilen Sie dem Anbieter Auszugsdatum, alte und neue Adresse, Zählernummer und Endzählerstand mit.
Für die Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen. Für Sondertarife gelten die Vertragsbedingungen sowie ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Umzugsmeldung sechs Wochen vor dem konkreten Umzugstermin beim Anbieter eingehen muss, wenn Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen möchten.
Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung und ein Foto des Zählers am Tag der Wohnungsübergabe auf. Das hilft bei Streitigkeiten über die Schlussrechnung.
Anbieterwechsel und Preiserhöhung
Erhöht der Anbieter den Preis, haben Verbraucher in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Im Schreiben zur Preiserhöhung muss angegeben sein, bis zu welchem Datum Sie den Vertrag kündigen können.
Bei neuen Verbraucherverträgen darf die automatische Verlängerung nach Ende der ersten Laufzeit Kunden nicht mehr für ein weiteres Jahr ohne schnelle Wechselmöglichkeit binden. In der Praxis gilt nach der ersten Laufzeit oft eine Kündigung mit Monatsfrist. Vor deren Ende sollten Sie Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist prüfen: Die Kündigungsfrist in Verbraucherverträgen darf nicht übermäßig lang sein, ein verpasster Termin kann dennoch Geld kosten.
Praktische Reihenfolge:
- Prüfen Sie das Ende von Preisgarantie und Vertragslaufzeit.
- Notieren Sie aktuellen Arbeitspreis, Grundpreis und Jahresverbrauch.
- Vergleichen Sie zwei bis drei Angebote nach dem jährlichen Gesamtpreis ohne überhöhten Bonus.
- Prüfen Sie Bewertungen und Kündigungsbedingungen.
- Bewahren Sie die Bestätigung des neuen Vertrags und der alten Kündigung auf.
Was bei Stromschulden zu tun ist
Reicht das Geld auf dem Konto nicht aus, kann der Anbieter Gebühren berechnen und Zahlung verlangen. Ähnliche Regeln gelten auch für Haushaltsgas, die Bedingungen müssen jedoch jeweils gesondert geprüft werden. Eine Abschaltung erfolgt nicht sofort. Nach Angaben der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale müssen für eine Stromsperre bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die Schulden müssen mindestens 100 € betragen und in der Regel mindestens doppelt so hoch sein wie der monatliche Abschlag; der Anbieter muss die Sperre vorher ankündigen und den Vollzugstermin gesondert mitteilen.
Wenn Sie eine Sperrandrohung erhalten:
- ignorieren Sie das Schreiben nicht;
- bitten Sie um Ratenzahlung oder Anpassung der Abschläge;
- prüfen Sie, ob die Forderung streitige Beträge enthält;
- wenden Sie sich an Verbraucherzentrale, Jobcenter oder Sozialamt, wenn eine sofortige Zahlung nicht möglich ist.
Wenn ein Vertrag durch Täuschung zustande kam
Manchmal werden Bewohnern Verträge an der Haustür aufgedrängt: Jemand gibt sich als Mitarbeiter des Netzbetreibers aus, bittet um eine Rechnung oder die Zählernummer, und später kommt eine Bestätigung für einen neuen Anbieter. Das gehört zu den typischen Maschen, die Sie kennen sollten: Betrug mit Verträgen.
Wurde der Vertrag außerhalb eines Geschäftsraums oder online abgeschlossen, besteht in der Regel ein Widerrufsrecht. Die Standardfrist beträgt 14 Tage nach ordnungsgemäßer Belehrung über das Widerrufsrecht. Fehlte die Belehrung oder wurden Sie getäuscht, können Frist und Gründe für eine Anfechtung anders sein; in einer komplizierten Situation wenden Sie sich besser an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.
Sie können dem Anbieter schreiben, dass Sie den Vertrag wegen Täuschung anfechten, und eine schriftliche Bestätigung der Beendigung verlangen. Für Beschwerden über das Verhalten eines Energieversorgers ist auch die Bundesnetzagentur zuständig.
So senken Sie Ihren Stromverbrauch
Sparen beginnt nicht mit einem einzelnen „Wundergerät“, sondern mit Gewohnheiten und der Prüfung großer Verbraucher.
Schnelle Checkliste
- Lesen Sie den Zähler einmal im Monat ab und vergleichen Sie ihn mit dem Abschlag.
- Lassen Sie alte Kühlschränke, Wäschetrockner und Elektroheizungen nicht ohne Verbrauchsprüfung laufen.
- Verwenden Sie LED-Beleuchtung.
- Schalten Sie Geräte aus dem Stand-by-Modus, wenn sie dauerhaft Energie verbrauchen.
- Waschen und trocknen Sie bei voller Beladung, wenn dies für die Wäsche geeignet ist.
- Nutzen Sie für Geschirrspüler und Waschmaschine Eco-Programme, sofern keine starken Verschmutzungen vorliegen.
- Stellen Sie den Kühlschrank nicht kälter als nötig ein; für die Gefriertruhe sind meist etwa -18 °C ein Richtwert.
- Achten Sie beim Kauf neuer Geräte auf die aktuelle EU-Energielabel-Skala von A bis G.
Wann sich ein Tarifwechsel lohnt
Ein Tarifvergleich ist besonders sinnvoll:
- nach einem Umzug;
- nach Erhalt der Jahresabrechnung;
- vor Ablauf der Preisgarantie;
- nach einem Schreiben über eine Preiserhöhung;
- wenn Sie jahrelang ohne Prüfung von Alternativen in der Grundversorgung bleiben.
Sie müssen den Anbieter nicht alle paar Monate nur wegen Boni wechseln. Es ist aber auch nicht vorteilhaft, ohne Prüfung im alten Vertrag zu bleiben: Der Strommarkt ändert sich schnell, und der Unterschied an derselben Adresse kann erheblich sein.
FAQ
Muss Strom vor dem Einzug angemeldet werden?
Ja, am besten erledigen Sie das im Voraus oder unmittelbar nach Erhalt der Schlüssel. Wenn Sie keinen Vertrag abschließen, erfolgt die Versorgung in der Regel über den örtlichen Grundversorger, aber der Preis ist möglicherweise nicht der beste.
Kann man ohne eigenen Stromvertrag wohnen?
Physisch wird Strom über die Grundversorgung oder Ersatzversorgung geliefert, die Rechnung kommt aber trotzdem. Ein eigener Vertrag ist nötig, um die Bedingungen zu wählen und den Preis zu kontrollieren.
Ist die Grundversorgung immer teurer?
Nein. Manchmal ist der Grundtarif konkurrenzfähig, insbesondere wenn Marktangebote an der Adresse vorübergehend teuer sind. Vergleichen Sie den Gesamtpreis für Ihren Verbrauch.
Was ist wichtiger: Arbeitspreis oder Grundpreis?
Bei hohem Verbrauch ist der Arbeitspreis wichtiger. Bei geringem Verbrauch kann ein hoher Grundpreis selbst einen niedrigen Preis pro kWh zunichtemachen.
Kann ich nicht jeden Monat zahlen?
Einige Verträge erlauben einen anderen Vorauszahlungsrhythmus, doch ein monatlicher Abschlag ist meist sicherer als eine hohe Vorauszahlung für einen langen Zeitraum.