Staatsangehörigkeit und Reisepass des Kindes in Deutschland: Unterlagen für Eltern mit russischer Staatsangehörigkeit
Wenn das Kind in Deutschland als Kind russischer Staatsbürger geboren wurde, beginnt der Weg zu den russischen Dokumenten in der Regel nicht beim Konsulat, sondern beim deutschen Standesamt. Zunächst muss eine deutsche Geburtsurkunde beantragt werden, anschließend sind gegebenenfalls ein Apostille und eine Übersetzung zu beantragen, und erst danach sollten Sie sich beim Konsulat über das Verfahren zur Bestätigung der Staatsangehörigkeit und zur Beantragung eines russischen Reisepasses informieren.
Das Verfahren hängt vom Bundesland, der Stadt, der familiären Situation und dem Konsularbezirk ab. Daher sollte dieser Artikel als schrittweise Anleitung und nicht als verbindliche Liste von Unterlagen oder Gebühren verstanden werden. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung unbedingt die Anforderungen auf der Website Ihres Standesamtes, der zuständigen Apostille-Behörde und des russischen Konsulats.
Schritt 1. Eine deutsche Geburtsurkunde beantragen
Nach der Geburt des Kindes stellt die Entbindungsklinik in der Regel eine medizinische Geburtsbescheinigung aus. Auf dieser Grundlage registriert das Standesamt die Geburt und stellt die Geburtsurkunde aus.
In der Regel kann das Standesamt Unterlagen der Eltern anfordern, zum Beispiel:
- Reisepass oder andere Ausweisdokumente;
- Heiratsurkunde, falls die Eltern verheiratet sind;
- Geburtsurkunden der Eltern, falls diese zur Feststellung des Vor- oder Nachnamens erforderlich sind;
- Nachweis des Familienstands, falls die Situation nicht dem üblichen Muster entspricht;
- Übersetzungen und Apostillen für ausländische Dokumente;
- Angaben zum Wohnsitz und Aufenthalt in Deutschland, sofern die Behörde dies für erforderlich hält.
Den genauen Umfang der erforderlichen Unterlagen sollten Sie am besten vorab beim Standesamt am Geburtsort des Kindes erfragen. In verschiedenen Städten können die Anforderungen an Übersetzungen, Apostillen und die Form der Dokumente unterschiedlich sein.
Wie viele Exemplare der Geburtsurkunde sind zu beantragen?
Ein Exemplar reicht oft schnell nicht aus. Die Geburtsurkunde kann für das Konsulat, die Krankenversicherung, Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld und andere Verfahren benötigt werden.
Fragen Sie am besten gleich beim Standesamt nach:
- welche Varianten der Geburtsurkunde verfügbar sind;
- Ist es möglich, ein internationales Formular zu erhalten?
- Wie viel kosten zusätzliche Exemplare?
- welche Exemplare für Behörden und Anträge geeignet sind;
- Wie Sie später weitere Kopien anfordern können.
Interne Links zu diesem Thema können Sie zur weiteren Vorbereitung speichern: Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld.
Schritt 2. Prüfen, ob ein Apostille erforderlich ist
Für die Verwendung einer deutschen Geburtsurkunde im russischen Konsulatsverfahren kann ein Apostille erforderlich sein: Апостиль когда нужен, куда ставят, где получить |. In Deutschland wird die Apostille auf Personenstandsurkunden von der zuständigen Behörde ausgestellt, dies hängt jedoch vom Bundesland und manchmal von der Art des Dokuments ab.
In Baden-Württemberg können beispielsweise bestimmte Dokumente über das Regierungspräsidium eingereicht werden, dies gilt jedoch nicht pauschal für ganz Deutschland. Bevor Sie Originale versenden, prüfen Sie bitte Folgendes:
- welche Behörde in Ihrem Bundesland für die Apostille zuständig ist;
- Ist das Original erforderlich oder ist eine Einreichung per Post zulässig?
- Ist ein Begleitschreiben erforderlich?
- welche Gebühren und Fristen derzeit gelten;
- Wie Sie ein Dokument per sicherer Post zurücksenden.
Senden Sie keine einzigen Originale ein, ohne zuvor die Adresse und die Anforderungen auf der offiziellen Website der Behörde überprüft zu haben.
Schritt 3. Übersetzung vorbereiten
Nach der Apostille ist in der Regel eine Übersetzung der Geburtsurkunde und der Apostille ins Russische erforderlich. Für konsularische Vorgänge kann nicht nur eine Übersetzung, sondern auch eine Beglaubigung der Übersetzung in der von dem jeweiligen Konsulat akzeptierten Form erforderlich sein.
Klären Sie im Voraus Folgendes:
- Ist es möglich, eine von einem externen Übersetzer angefertigte Übersetzung vorzulegen?
- Ist eine notariell beglaubigte Übersetzung des Dokuments „“ („“) beim Konsulat erforderlich?
- welche Fehler bei der Schreibweise von Vornamen, Nachnamen und Vatersnamen als kritisch gelten;
- Müssen die deutschen Umlaute und die Transkription mit den Reisepässen der Eltern übereinstimmen?
- Sind Kopien aller Seiten der Dokumente erforderlich?
Achten Sie besonders sorgfältig auf die Schreibweise des Vornamens des Kindes, des Nachnamens, der Vatersnamen der Eltern und der Daten. Die Korrektur eines einzigen Buchstabens kann mehr Zeit in Anspruch nehmen als die anfängliche Vorbereitung.
Schritt 4. Die Vorgehensweise zur Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit prüfen
Sind beide Elternteile Staatsangehörige der Russischen Föderation, erhält das Kind in der Regel durch Geburt die russische Staatsangehörigkeit. Das Konsulat benötigt jedoch trotzdem Unterlagen, um die Bestätigung auszustellen und anschließend einen Reisepass oder ein anderes Dokument auszufertigen.
Beim Konsulat können folgende Unterlagen verlangt werden:
- Antrag in der vorgeschriebenen Form;
- deutsche Geburtsurkunde des Kindes mit Apostille, falls erforderlich;
- Übersetzung und deren Beglaubigung;
- Reisepässe der Eltern;
- die inländischen Personalausweise der Eltern, sofern diese für ein bestimmtes Verfahren erforderlich sind;
- Kopien der Dokumente;
- Unterlagen zur Eheschließung, zur Namensänderung oder zum Familienstand, sofern dies Auswirkungen auf die Daten des Kindes hat.
Bei älteren Kindern, Eltern mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, einem abwesenden zweiten Elternteil, einer Namensänderung oder einer komplexen Familiengeschichte kann die Liste abweichen. In solchen Fällen sollten Sie die Erfahrungen anderer nicht ungeprüft auf Ihre eigene Situation übertragen.
Schritt 5. Einen Termin beim Konsulat vereinbaren
Russische Konsulate nehmen Termine in der Regel nach vorheriger Terminvereinbarung entgegen. Für einzelne Vorgänge können unterschiedliche Systeme zum Einsatz kommen: eine elektronische Warteschlange für den Termin beim Konsulat, ein separates Formular für den Reisepass oder das Portal des Außenministeriums.
Nützliche offizielle Anlaufstellen:
- Terminvereinbarung für den Konsulatsbesuch: munchen.kdmid.ru/queue, wenn Sie zum Konsularbezirk München gehören;
- Antragsformular für den Reisepass: id.kdmid.ru;
- Website des jeweiligen Konsulats oder der Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland.
Planen Sie Ihre Reise nicht so, als ob Sie alle Schritte unbedingt an einem Tag erledigen könnten. Termine, die Reihenfolge der Bearbeitung, die Kasse, die Verfügbarkeit der Mitarbeiter und die Regelungen für Kinder können sich ändern.
Schritt 6. Unterlagen für den Reisepass des Kindes einreichen
Nach der Bestätigung der Staatsangehörigkeit oder der Erteilung des erforderlichen Vermerks können Sie mit der Beantragung des Reisepasses für Ihr Kind fortfahren. Die konkrete Liste hängt von der Art des Reisepasses, dem Alter des Kindes und den Anforderungen des Konsulats ab.
In der Regel werden im Vorfeld folgende Punkte geprüft:
- welche Art von Reisepass beantragt wird: ein herkömmlicher oder ein biometrischer;
- Muss das Kind anwesend sein?
- Müssen beide Elternteile anwesend sein oder reicht die Anwesenheit des Antragstellers aus?
- Welche Fotos sind zulässig?
- Wie füllt man den Antrag aus und druckt ihn aus?
- Welche Unterlagen werden für die Abholung des fertigen Reisepasses benötigt?
- Wie wird die Konsulatsgebühr bezahlt?
Bearbeitungsfristen, Gebührenhöhen und Zahlungsarten sollten Sie besser nicht aus alten Erfahrungsberichten entnehmen. Diese Angaben ändern sich, und das Konsulat kann die Vorschriften aktualisieren, ohne Rücksicht auf die persönlichen Erfahrungen anderer Eltern zu nehmen.
Was man im Voraus vorbereiten sollte
Es ist sinnvoll, vor Beginn des Verfahrens einen Ordner mit Originalen und Kopien zusammenzustellen. Mindest-Checkliste zur Überprüfung:
- Reisepässe der Eltern;
- die deutsche Geburtsurkunde des Kindes;
- Heiratsurkunde oder Dokumente zum Familienstand;
- Geburtsurkunden der Eltern, falls diese für den Nachnamen oder Vornamen benötigt werden;
- apostillierte Dokumente, sofern erforderlich;
- Übersetzungen und Beglaubigungsbestätigungen;
- ausgedruckte Anträge;
- Fotos des Kindes und des Antragstellers, falls erforderlich;
- Bestätigung der Eintragung;
- Bankkarte oder eine andere vom Konsulat akzeptierte Zahlungsmethode.
Erstellen Sie vorab Kopien und speichern Sie Scans. Diese ersetzen zwar nicht die Originale, helfen aber dabei, die Liste schnell wiederherzustellen und die Situation gegenüber der Behörde zu erläutern.
Häufige Fehler
- Orientieren Sie sich an der alten Anleitung mit konkreten Preisen und Fristen.
- Nicht klar ist, welche Behörde in Ihrem Bundesland das Apostill-Zeugnis ausstellt.
- Lassen Sie eine Übersetzung anfertigen, in der der Name anders geschrieben ist als in den Reisepässen der Eltern.
- Vereinbaren Sie nur einen Termin für eine Art von Termin, auch wenn es mehrere Verfahren gibt.
- Nicht prüfen, ob das Kind bei der Einreichung anwesend sein muss.
- Erscheinen Sie nicht ohne Kopien oder ohne ausgedrucktes Antragsformular.
- davon auszugehen, dass die Erfahrungen aus Baden-Württemberg und München automatisch auch für Berlin, Hamburg oder ein anderes Bundesland gelten.
Wann ist eine manuelle Prüfung erforderlich?
Eine manuelle Überprüfung ist erforderlich, wenn:
- die Eltern haben unterschiedliche Staatsangehörigkeiten;
- das Kind ist bereits mehrere Jahre alt;
- ein Elternteil nicht anwesend sein kann oder ein Streit über das Sorgerecht besteht;
- Die Dokumente der Eltern wurden in verschiedenen Ländern ausgestellt;
- Der Nachname des Kindes unterscheidet sich vom Nachnamen eines der Elternteile;
- Sie müssen Deutschland dringend verlassen, bevor der Reisepass fertiggestellt ist; – Das Konsulat ändert vorübergehend die Abläufe bei der Antragstellung.
Kurzes Fazit
Die Bearbeitung der Dokumente für ein Kind nach der Geburt in Deutschland erfolgt in folgenden Schritten: Standesamt, gegebenenfalls Apostille, Übersetzung und Beglaubigung, anschließend das konsularische Verfahren zur Staatsangehörigkeit und zum Reisepass. Ältere Beträge, Fristen und Empfehlungen sollten besser nicht als genaue Angaben herangezogen werden. Am sichersten ist es, jeden Schritt bei der zuständigen Behörde zu überprüfen und die Dokumente mit einem gewissen Spielraum vorzubereiten.