Heirat mit einem deutschen Staatsangehörigen: Wie lässt sich die Ehe in Deutschland oder Dänemark schließen?
Eine Ehe mit einem deutschen Staatsbürger kann im deutschen Standesamt geschlossen werden, doch für Ausländer ist dieser Weg oft zeitaufwändiger, da Dokumente geprüft, Apostillen beantragt, Übersetzungen angefertigt und die Ehefähigkeit bestätigt werden müssen. Daher ziehen viele internationale Paare Dänemark in Betracht: Dort ist das Verfahren in der Regel übersichtlicher, der Antrag wird online über das „Familieretshuset“ gestellt, und die dänische Heiratsurkunde wird anschließend in Deutschland und anderen Ländern anerkannt.
Die folgenden Informationen helfen Ihnen dabei, den richtigen Weg zu wählen, die Unterlagen vorzubereiten und keine Schritte nach der Hochzeit zu übersehen. Bei Fragen zu Visa, Familienrecht und der Anerkennung von Dokumenten ist es wichtig, Ihre Situation anhand offizieller Quellen zu überprüfen: Die Anforderungen hängen von der Staatsangehörigkeit, dem Wohnort, der Familiengeschichte und dem Ausstellungsland der Dokumente ab.
Warum sich die Eintragung einer Ehe in Deutschland verzögern kann
In Deutschland wird der Antrag auf Eheschließung beim Standesamt am Wohnort eines der zukünftigen Ehepartner gestellt. Wenn einer der Partner außerhalb Deutschlands geboren wurde, dort gelebt hat oder zuvor verheiratet war, kann die Behörde zusätzliche Nachweise anfordern: Geburtsurkunden, Bescheinigungen über den Familienstand, Scheidungsurkunden, Apostille oder Beglaubigung sowie eine beglaubigte Übersetzung.
Am häufigsten treten Schwierigkeiten auf, wenn nachgewiesen werden muss, dass keine Ehehindernisse vorliegen:
- Die frühere Ehe ist offiziell geschieden und die Scheidung wird in Deutschland anerkannt;
- ausländische Dokumente echt sind und von den deutschen Behörden anerkannt werden;
- Beide Partner haben das Heiratsalter erreicht und stehen nicht in einer anderen Ehe;
- Verfügt der ausländische Partner über einen geeigneten Aufenthaltsstatus oder ein Visum für das gewählte Szenario?
- Die Dokumente wurden kürzlich ausgestellt und entsprechen den Anforderungen des jeweiligen Standesamtes.
Wenn das Paar plant, die Ehe speziell in Deutschland zu schließen, erkundigen Sie sich bitte im Voraus bei Ihrem Standesamt nach der Liste der erforderlichen Unterlagen. Für die Einreise zum Zweck der Eheschließung kann ein separates Visum erforderlich sein: Visum zur Eheschließung in Deutschland . Nach der Hochzeit beantragt der ausländische Ehepartner in der Regel einen weiteren Aufenthalt aus familiären Gründen.
Warum entscheiden sich viele Paare für Dänemark?
Dänemark ist bei internationalen Paaren beliebt, da das Verfahren dort oft schneller und mit weniger lokalen Bescheinigungen abläuft als in Deutschland. Das bedeutet jedoch nicht, dass fast keine Unterlagen erforderlich sind: Die dänische Behörde überprüft das Alter, den Familienstand, die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts, die Echtheit der Unterlagen und das Fehlen von Anzeichen einer Scheinehe.
Vorteile des dänischen Verfahrens:
- Der Antrag wird online über das Familieretshuset gestellt;
- Die Liste der erforderlichen Unterlagen ist in der Regel übersichtlicher und hängt vom Status des Paares ab;
- Nach der Genehmigung des Antrags können Sie die Gemeinde für die Trauung auswählen;
- Die dänische Heiratsurkunde ist in der Regel für die weiteren Verfahren in Deutschland geeignet, sofern die Ehe rechtmäßig geschlossen wurde;
- Ein Apostille und eine Übersetzung helfen dabei, die Heiratsurkunde in Ländern zu verwenden, in denen dies erforderlich ist.
Dänemark hebt die deutschen Einwanderungsbestimmungen nicht auf. Wenn einer der Ehepartner kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, kann nach der Hochzeit dennoch ein Verfahren zur Familienzusammenführung () oder die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde erforderlich sein.
Heirat in Dänemark: Allgemeiner Ablauf
1. Prüfen, wo der Antrag zu stellen ist
Für eine internationale Eheschließung in Dänemark ist in der Regel eine dänische Ehefähigkeitsbescheinigung erforderlich: eine „prøvelsesattest“ für eine Hochzeit in Dänemark oder eine „ægteskabsattest“ für bestimmte Fälle einer Eheschließung im Ausland. Der Antrag wird über das Familieretshuset oder die Gemeinde gestellt; die Wahl hängt von der Staatsangehörigkeit, dem Wohnort und dem Aufenthaltsstatus ab.
Wenn mindestens ein Partner kein Staatsangehöriger der EU, des EWR oder der Schweiz ist, prüfen Sie besonders sorgfältig die Vorschriften zum Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts im Schengen-Raum. Ab dem 10. April 2026 beschreibt das Familieretshuset gesondert die neuen Anforderungen an den Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts für Nicht-EU-Bürger.
2. Dokumente vorbereiten
Die grundlegenden Voraussetzungen für die dänische Überprüfung lauten wie folgt: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein, dürfen nicht in einer anderen Ehe stehen und es dürfen keine rechtlichen Hindernisse für die Eheschließung bestehen. Die konkrete Liste der erforderlichen Unterlagen richtet sich nach dem Fragebogen und der Situation des Paares.
In der Regel müssen Sie Folgendes vorbereiten:
- Reisepass; für EU-Bürger reicht manchmal der nationale Personalausweis aus;
- Nachweis des Einreise- und Aufenthaltsrechts in Dänemark, z. B. ein Schengen-Visum, , eine Aufenthaltserlaubnis , , eine Daueraufenthaltsgenehmigung oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes;
- eine Bescheinigung über den Familienstand, sofern die Behörde ein solches Dokument verlangt;
- Nachweis der Scheidung, des Todes des Ehepartners oder der Aufhebung der Ehe, falls die Person bereits verheiratet war;
- Nachweis eines gemeinsamen Wohnsitzes im Ausland, falls erforderlich;
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, falls vorhanden.
Dokumente in einer Fremdsprache werden in der Regel zusammen mit einer Übersetzung ins Dänische, Englische oder Deutsche eingereicht. Das Familieretshuset kann ein Apostille oder eine Beglaubigung verlangen, insbesondere bei Dokumenten aus Ländern, für die besondere Anforderungen gelten. Auch eine Übersetzung des Apostills und der Stempel kann erforderlich sein.
Von deutschen Staatsangehörigen werden häufig der Reisepass oder Personalausweis sowie eine erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstands verlangt. Diese wird vom örtlichen Einwohnermeldeamt/Bürgeramt ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigungen sollte vor der Einreichung abgeklärt werden, da die Behörde die Dokumente hinsichtlich Aktualität und Inhalt prüft.
3. Antrag stellen und Gebühr entrichten
Der Antrag wird online ausgefüllt. Dem Antrag sind farbige Kopien der Dokumente, Fotos der Reisepassseiten und Nachweise zum Aufenthaltsstatus beizufügen. Wenn eine dritte Person dem Paar hilft, ist eine Vollmacht erforderlich; das Familieretshuset erlaubt die Einreichung durch einen bevollmächtigten Vertreter.
Im Jahr 2026 beträgt die Gebühr für den Antrag auf eine dänische Ehefähigkeitsbescheinigung 2.100 DKK. Das Familieretshuset weist darauf hin, dass die Höhe der Gebühr jährlich angepasst wird und die Gebühr nach Einreichung des Antrags nicht erstattet wird.
Wird der Antrag genehmigt, wird eine Ehefähigkeitsbescheinigung ausgestellt. Diese ist ab dem Ausstellungsdatum vier Monate lang gültig; sollte das Paar innerhalb dieser Zeit keine Ehe schließen, muss ein neuer Antrag gestellt, die Unterlagen erneut eingereicht und die Gebühr erneut entrichtet werden. Läuft der Reisepass eines der Partner früher ab, kann die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung kürzer sein.
4. Gemeinde und Termin für die Trauung auswählen
Nach der Genehmigung muss die Trauung mit der gewählten dänischen Gemeinde abgestimmt werden. Wartezeiten, verfügbare Termine, Anforderungen an die persönliche Anwesenheit und die Sprache der Trauung variieren je nach Ort und sollten daher auf der Website der jeweiligen Gemeinde oder direkt beim örtlichen Standesamt überprüft werden.
Bei der Trauung werden möglicherweise Trauzeugen benötigt. Einige Gemeinden stellen auf Anfrage Trauzeugen zur Verfügung, dies sollte jedoch im Voraus geklärt werden. Wenn einer der Partner die Sprache der Trauung nicht versteht, kann ein Dolmetscher verlangt werden.
Was ist nach der Hochzeit in Dänemark zu tun?
Nach der Registrierung der Ehe erhält das Paar eine dänische Heiratsurkunde. Für die Verwendung des Dokuments außerhalb Dänemarks sind häufig ein Apostille und eine Übersetzung erforderlich. In Deutschland dient eine ausländische Heiratsurkunde in der Regel als Nachweis der Ehe, doch die zuständige Behörde kann die Echtheit des Dokuments und die Umstände der Eheschließung überprüfen.
Eine hilfreiche Vorgehensweise:
- Besorgen Sie sich die Heiratsurkunde und überprüfen Sie die Schreibweise der Namen, Daten und Geburtsorte.
- Lassen Sie ein Apostille anbringen, wenn das Dokument in Deutschland, im Herkunftsland oder beim Konsulat benötigt wird.
- Beauftragen Sie einen vereidigten Übersetzer mit einer Übersetzung ins Deutsche, falls dies von einer deutschen Behörde verlangt wird.
- Melden Sie die Änderung Ihres Familienstands beim Bürgeramt, Finanzamt, bei der Krankenkasse, bei Ihrer Bank, Ihrem Arbeitgeber und anderen relevanten Stellen.
- Falls erforderlich, den Nachnamen gemäß den Vorschriften des Herkunftslandes oder Deutschlands ändern: Der Ort der Trauung allein entscheidet nicht immer über die Nachnamensfrage.
- Wenn beide Ehepartner in Deutschland leben, sollten Sie unter die Steuerklassen sowie eine mögliche Änderung der Steuerklasse prüfen.
- Falls der ausländische Ehepartner noch kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, sollten die Unterlagen für ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen vorbereitet werden.
Die Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe in das deutsche Standesamtsregister ist nicht immer zwingend erforderlich. Für deutsche Staatsangehörige ist eine nachträgliche Eintragung der Ehe in das deutsche Standesamtsregister möglich, dies ist jedoch ein separates Verfahren über das Standesamt und ersetzt nicht die Prüfung durch die zuständige Behörde, falls das Dokument für ein Visum, den Nachnamen oder steuerliche Zwecke benötigt wird.
Wann sollte man den deutschen Weg wählen und wann den dänischen?
Der dänische Weg ist oft praktisch, wenn das Paar die Ehe schneller registrieren möchte und bereit ist, die Unterlagen gemäß der Liste des Familieretshuset selbstständig zusammenzustellen. Der deutsche Weg kann sinnvoller sein, wenn beide Partner bereits in Deutschland leben, die Unterlagen unkompliziert sind und das örtliche Standesamt im Voraus eine übersichtliche Liste der Anforderungen bestätigt hat.
Prüfen Sie bei der Auswahl des Vorgehens Folgendes:
- Staatsangehörigkeit und aktueller Aufenthaltsstatus jedes Partners;
- Gab es frühere Ehen, Scheidungen, Namensänderungen oder Dokumente aus verschiedenen Ländern?
- Sind Apostillen, Beglaubigungen und beglaubigte Übersetzungen erforderlich?
- Wo die Ehepartner nach der Hochzeit leben werden;
- Wird für die Familienzusammenführung ein Visum benötigt?
- Welche Behörden müssen die Heiratsurkunde nach der Hochzeit entgegennehmen?
Häufige Fehler
- Reichen Sie keine Unterlagen mit einer veralteten Bescheinigung über den Familienstand ein, ohne die Gültigkeitsdauer zu überprüfen.
- Man sollte nicht davon ausgehen, dass eine dänische Eheschließung automatisch die Erteilung eines deutschen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis gewährleistet.
- Versäumen Sie nicht, die Anforderungen an die Apostille für das Ausstellungsland der Dokumente zu prüfen.
- Kaufen Sie keine Tickets, bevor Ihr Antrag genehmigt und ein Termin festgelegt wurde.
- Den Nachnamen zu ändern, ohne die Vorschriften des Herkunftslandes und die deutschen Verfahren zu kennen.
- Es sollte nur ein Exemplar der Heiratsurkunde aufbewahrt werden, obwohl das Dokument möglicherweise von mehreren Behörden gleichzeitig benötigt wird.
FAQ
Erkennt Deutschland eine in Dänemark geschlossene Ehe an?
In der Regel ja, sofern die Ehe nach dänischem Recht geschlossen wurde und beide Ehepartner die Anforderungen ihres jeweiligen Heimatrechts erfüllten. Deutsche Behörden können die ausländische Heiratsurkunde, das Apostille-Zertifikat, die Übersetzung und die Umstände der Eheschließung separat prüfen.
Benötigt man ein Apostille für eine dänische Heiratsurkunde?
Für Deutschland und andere Länder ist häufig ein Apostille erforderlich, wenn ein Dokument bei staatlichen Behörden vorgelegt wird. Die Anforderung hängt von der Behörde und dem Zweck ab: Aufenthaltsgenehmigung, Nachname, Konsulat, Dokumente im Herkunftsland. Es ist sicherer, dies vor der Trauung zu klären und die Apostille direkt nach der Hochzeit zu beantragen.
Kann man nach einer Hochzeit in Dänemark sofort in Deutschland leben?
Nur wenn der ausländische Ehepartner bereits über eine Aufenthaltsberechtigung in Deutschland verfügt oder diese im Rahmen der geltenden Vorschriften beantragen kann. Die Eheschließung allein ersetzt weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis noch die Voraussetzungen für die Familienzusammenführung.
Ist ein Ehevertrag () erforderlich ?
Nicht immer. Ein Ehevertrag ist sinnvoll, wenn die Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben, Vermögen in mehreren Ländern besitzen, geschäftlich tätig sind, Kinder aus früheren Beziehungen haben oder unterschiedliche Erwartungen hinsichtlich des Güterstands hegen. In einer internationalen Familie ist es ratsam, sich im Voraus von einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen.