Heiraten in Deutschland: Unterlagen, Standesamt und Registrierung im Ausland

Heiraten in Deutschland: Unterlagen, Standesamt und Registrierung im Ausland

In Deutschland gilt eine beim Standesamt eingetragene Ehe als rechtswirksam. Eine religiöse oder symbolische Zeremonie kann für ein Paar wichtig sein, ersetzt jedoch allein die standesamtliche Trauung nicht. Die größte Schwierigkeit liegt in der Regel nicht in der Zeremonie selbst, sondern in der Überprüfung der Dokumente, insbesondere wenn einer oder beide Partner keine deutschen Staatsbürger sind.

An wen man sich wenden kann

Der Antrag auf Eheschließung wird beim Standesamt am Wohnort eines der zukünftigen Ehepartner gestellt. Wenn das Paar in verschiedenen Städten lebt, kann in der Regel das Standesamt am Wohnort eines der Partner gewählt werden. Die Trauung kann manchmal auch in einem anderen Standesamt stattfinden, doch die Überprüfung der Unterlagen wird dennoch von der Behörde vorgenommen, die die Anmeldung der Eheschließung entgegennimmt.

Bevor Sie die Unterlagen zusammenstellen, sollten Sie sich am besten eine individuelle Liste der erforderlichen Dokumente bei Ihrem Standesamt anfordern. In Deutschland hängen die Anforderungen vom Familienstand, der Staatsangehörigkeit, dem Geburtsort, früheren Ehen und dem Ausstellungsort der Dokumente ab.

Welche Unterlagen werden in der Regel benötigt?

Das Grundpaket für die Eheschließung in Deutschland umfasst in der Regel:

  • ein gültiger Reisepass oder ein anderer Identitätsnachweis;
  • eine aktuelle Bescheinigung über die Anmeldung am Wohnort in Deutschland, häufig handelt es sich dabei um eine erweiterte Meldebescheinigung;
  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister;
  • Nachweis des Familienstands;
  • Unterlagen über eine eventuelle frühere Ehe: Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners oder Auszug aus dem Standesamtsregister;
  • Übersetzungen ausländischer Dokumente ins Deutsche, falls das Standesamt diese ohne Übersetzung nicht akzeptiert.

Für Dokumente aus dem Ausland kann ein Apostille, eine Beglaubigung oder eine andere Form der Echtheitsbestätigung erforderlich sein. Dies hängt vom Ausstellungsland des Dokuments und von internationalen Abkommen ab. Innerhalb der EU gilt für bestimmte amtliche Dokumente ein vereinfachtes Verfahren, doch die Entscheidung über die Zulässigkeit der Dokumente trifft letztlich das jeweilige Standesamt.

Was für Ausländer wichtig ist

Wenn mindestens einer der zukünftigen Ehepartner einem ausländischen Recht unterliegt, prüft das Standesamt in der Regel, ob nach dem Recht des jeweiligen Landes keine Ehehindernisse vorliegen. Dazu kann ein Ehefähigkeitszeugnis angefordert werden.

Wenn das Herkunftsland ein solches Dokument nicht ausstellt oder es nicht beschafft werden kann, kann in Deutschland eine „Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses“ erforderlich sein. Der Antrag wird in der Regel über das Standesamt gestellt, und die Entscheidung trifft das zuständige Oberlandesgericht. Dies kann die Vorbereitungszeit erheblich verlängern.

Es ist wichtig, das Ehefähigkeitszeugnis nicht nach eigenem Ermessen durch eine gewöhnliche „Bescheinigung über den Familienstand“ zu ersetzen. Für das Standesamt ist nicht nur der Familienstand von Bedeutung, sondern auch, ob die Behörde das Dokument als ausreichend für die Überprüfung der Ehefähigkeit anerkennt.

Fristen und Kosten

Es gibt keine allgemeingültige Vorbereitungszeit. Wenn beide Partner in Deutschland geboren sind und dort leben, kann der Vorgang relativ schnell abgewickelt werden. Sind ausländische Dokumente, ein Apostille, Übersetzungen oder ein Beschluss des Oberlandesgerichts erforderlich, kann die Vorbereitung Monate dauern.

Die Kosten hängen ebenfalls vom Bundesland, der Stadt, dem Aufwand der Überprüfung und der Art der Zeremonie ab. Eine Registrierung an einem normalen Werktag ist in der Regel günstiger als eine Zeremonie an einem Feiertag, an einem besonderen Ort oder mit zusätzlichen Leistungen. Den genauen Betrag finden Sie auf der Website Ihres Standesamtes oder erfahren Sie bei der Antragstellung.

Kann man im Ausland heiraten?

Ja, ein Paar kann außerhalb Deutschlands heiraten, sofern die Eheschließung nach den Vorschriften des Landes erfolgt, in dem die Zeremonie stattfindet. Beispielsweise entscheiden sich manche Paare für Dänemark, da dort das Verfahren einfacher ist und weniger Unterlagen erforderlich sind.

Nach der Rückkehr nach Deutschland wird eine solche Ehe in der Regel nicht „erneut geschlossen“. Bei Bedarf kann sie über die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beim Standesamt am Wohnort in das deutsche Register eingetragen werden. Dazu sind in der Regel die ausländische Heiratsurkunde, eine Beglaubigung ihrer Echtheit und eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich, sofern das Dokument ohne Übersetzung nicht akzeptiert wird.

Checkliste vor der Antragstellung

  1. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Standesamt nach der individuellen Liste der erforderlichen Unterlagen.
  2. Prüfen Sie, ob ein Apostille, eine Beglaubigung oder die internationale Form des Dokuments erforderlich ist.
  3. Erkundigen Sie sich, ob die Behörde nur Dokumente mit einer Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer akzeptiert.
  4. Falls die Scheidung im Ausland vollzogen wurde, klären Sie im Voraus, ob eine gesonderte Anerkennung des Scheidungsurteils in Deutschland erforderlich ist.
  5. Buchen Sie keine teure Trauung und keine Reisen, bevor Sie die Bestätigung erhalten haben, dass die Unterlagen angenommen wurden.

Häufige Fehler

  • alte Bescheinigungen mitzubringen, deren Gültigkeitsdauer vom Standesamt nicht mehr akzeptiert wird;
  • anzunehmen, dass die Liste der erforderlichen Unterlagen aus einer anderen Stadt ohne Änderungen gültig ist;
  • die Dokumente von einem Übersetzer übersetzen zu lassen, der von der Behörde nicht anerkannt wird;
  • die Anerkennung einer ausländischen Scheidung nicht zu vergessen;
  • Die standesamtliche Trauung nicht mit einer feierlichen Zeremonie verwechseln.

Kurz zusammengefasst

Um in Deutschland heiraten zu können, muss man eine Dokumentenprüfung beim Standesamt durchlaufen und nachweisen, dass keine rechtlichen Hindernisse für die Eheschließung vorliegen. Bei Ausländern ist die Liste der erforderlichen Unterlagen in der Regel umfangreicher, und die Bearbeitungszeiten hängen vom Ausstellungsland der Bescheinigungen sowie von den Anforderungen der Behörde ab. Am sichersten ist es, zunächst eine individuelle Beratung beim Standesamt in Anspruch zu nehmen und die Unterlagen streng nach dessen Liste zusammenzustellen.