So schließen Sie in Deutschland eine Ehe: Unterlagen, Standesamt und Ablauf der Registrierung
Eine Ehe in Deutschland ist erst nach der Eintragung beim Standesamt rechtswirksam. Eine kirchliche Trauung, eine Feier im Schloss oder eine Hochzeitsfeier können ein wichtiger Teil des Tages sein, aber die Ehe selbst, also die offizielle Eheschließung, wird von einem Standesbeamten vollzogen. Für Ausländer liegt die größte Herausforderung in der Regel nicht in der Zeremonie, sondern in den Unterlagen: Urkunden, Übersetzungen, Nachweise zum Familienstand und die Vorschriften der jeweiligen Stadt.
Im Folgenden finden Sie eine praktische Anleitung für Paare, die ihre Ehe in Deutschland registrieren lassen möchten, insbesondere wenn mindestens ein Partner kein deutscher Staatsbürger ist, eingebürgert wurde oder im Ausland geboren wurde.
Kurz zusammengefasst: Was ist zu tun?
- Wählen Sie ein Standesamt aus und informieren Sie sich vorab über die örtlichen Vorschriften.
- Lassen Sie sich beraten, wenn eine ausländische Staatsangehörigkeit vorliegt, die Geburt im Ausland stattfand oder die Dokumente nicht aus Deutschland stammen.
- Sammeln Sie die Originaldokumente, Übersetzungen und gegebenenfalls die Apostille oder Beglaubigung.
- Reichen Sie die „Anmeldung der Eheschließung“ frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin ein.
- Nach Prüfung der Voraussetzungen kann die Ehe in jedem deutschen Standesamt innerhalb der Gültigkeitsdauer der Anmeldung geschlossen werden.
Wer darf in Deutschland heiraten?
Die allgemeinen Voraussetzungen sind einfach, werden vom Standesamt jedoch anhand der Unterlagen überprüft:
- Beide Partner haben das Heiratsalter erreicht;
- Keiner der Partner steht bereits in einer gültigen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft;
- Beide erklären persönlich und aus freiem Willen ihren Willen, die Ehe einzugehen;
- Zwischen den Partnern besteht kein verbotener enger Verwandtschaftsgrad;
- Wenn ausländisches Recht zur Anwendung kommt, bestehen nach dem Recht des jeweiligen Landes keine Hindernisse.
In Deutschland steht die Ehe seit dem 1. Oktober 2017 Paaren unabhängig vom Geschlecht offen. Die zuvor bestehende Form der eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ist nicht mehr die wichtigste neue Form der Beziehungsregistrierung: Jetzt geht es ausdrücklich um die Ehe.
Wo wird die Ehe geschlossen?
Die amtliche Registrierung erfolgt über das Standesamt. Verfügt einer der Partner über einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Deutschland, muss man sich in der Regel an das Standesamt am Wohnort eines der Partner wenden. Nach Prüfung der Unterlagen kann dieses Standesamt die Trauung in einer anderen deutschen Stadt genehmigen.
Wenn keiner der Partner in Deutschland lebt, ist in der Regel das Standesamt der Stadt zuständig, in der das Paar die Eheschließung registrieren lassen möchte. In der Praxis unterscheiden sich die Anmeldevorschriften, die Liste der erforderlichen Unterlagen und die verfügbaren Termine stark von Stadt zu Stadt. Daher empfiehlt es sich, vor der Vorbereitung der Unterlagen die Website des zuständigen Standesamts aufzurufen oder sich direkt an dieses zu wenden.
Was ändert sich bei einer ausländischen Beteiligung?
Für das Standesamt gilt dies nicht nur für Fälle, in denen ein Partner Staatsangehöriger eines anderen Landes ist. In vielen Städten werden auch Fälle als „Auslandsbeteiligung“ eingestuft, in denen der Partner eingebürgert wurde, im Ausland geboren ist oder Dokumente vorlegt, die von einer ausländischen Behörde ausgestellt wurden.
In einem solchen Fall vereinbart das Standesamt in der Regel einen Beratungstermin. Dabei werden Staatsangehörigkeit, Geburtsort, frühere Ehen, Scheidungen, Dokumente aus dem Herkunftsland sowie die Notwendigkeit einer Übersetzung, eines Apostills, einer Beglaubigung oder einer Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis geprüft.
Welche Unterlagen kann ein Ausländer benötigen?
Eine genaue Liste erhalten Sie beim Standesamt. In der Regel müssen Sie Folgendes vorbereiten:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis;
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenregister;
- eine erweiterte Bescheinigung über die Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland, falls diese vom jeweiligen Standesamt verlangt wird;
- Nachweis des Familienstands;
- Ehefähigkeitszeugnis, sofern das Herkunftsland ein solches Dokument ausstellt;
- ein gerichtliches Scheidungsurteil, eine Sterbeurkunde des früheren Ehepartners oder sonstige Unterlagen zur Beendigung der früheren Ehe, sofern zutreffend;
- Übersetzungen der Dokumente ins Deutsche, die von einem vereidigten Übersetzer in Deutschland angefertigt wurden;
- Apostille oder Beglaubigung für bestimmte ausländische Dokumente, falls Deutschland eine zusätzliche Echtheitsbestätigung verlangt.
Falls das Herkunftsland kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt oder dieses Dokument nicht vorgelegt werden kann, wird das Standesamt klären, ob ein Antrag auf Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses bei einem zuständigen Gericht gestellt werden muss. Dieser Antrag sollte nicht nach einer Vorlage aus dem Internet verfasst werden: Die Anforderungen hängen von der Staatsangehörigkeit und der persönlichen Situation des Paares ab.
Für die Suche nach vereidigten Übersetzern ist das offizielle Register „Justiz-Dolmetscher“ hilfreich. Es ist wichtig, die Originaldokumente aufzubewahren: Das Standesamt arbeitet in der Regel ausschließlich mit Originalen und nicht mit einfachen Kopien.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung
1. Das Standesamt prüfen und einen Beratungstermin vereinbaren
Man sollte einige Monate vor dem gewünschten Termin mit den Vorbereitungen beginnen, bei Dokumenten aus dem Ausland sogar noch früher. In Städten mit hoher Auslastung können freie Termine für die Beratung und die Trauung schnell vergeben sein.
Bei einem Beratungsgespräch teilt das Standesamt mit, welche Unterlagen speziell für Ihr Paar erforderlich sind. Dies ist besonders wichtig, wenn frühere Ehen bestanden, eine Scheidung außerhalb Deutschlands stattgefunden hat, unterschiedliche Staatsangehörigkeiten vorliegen, eine Namensänderung vorgenommen wurde oder Unterlagen in einem anderen Alphabet vorliegen.
2. Dokumente und Übersetzungen vorbereiten
Besorgen Sie sich zunächst die Dokumente im Ausstellungsland oder über das Konsulat. Prüfen Sie anschließend, ob ein Apostill oder eine Beglaubigung erforderlich ist. Beauftragen Sie danach einen vereidigten Übersetzer mit der Übersetzung. Es lohnt sich manchmal nicht, das Dokument vor der Apostillierung übersetzen zu lassen: Das Standesamt kann verlangen, dass der gesamte Satz einschließlich der Beglaubigungsvermerke übersetzt wird.
Wenn ein Dokument in einem anderen Schriftsystem als dem lateinischen Alphabet verfasst ist, kann das Standesamt gesondert eine korrekte Transkription des Namens nach dem geltenden Standard verlangen. Es ist ratsam, dies vor der Übersetzung zu klären.
3. Einreichung der Anmeldung der Eheschließung
Der Antrag auf Eheschließung wird in der Regel frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin gestellt. In vielen Standesämtern müssen beide Partner persönlich erscheinen. Kann ein Partner nicht erscheinen, ist es oft zulässig, dass der andere Partner den Antrag auf der Grundlage einer schriftlichen Vollmacht einreicht; können beide nicht erscheinen, sind schriftliche Verfahren möglich, dies muss jedoch mit der jeweiligen Behörde abgestimmt werden.
Nach der Antragstellung prüft das Standesamt die Ehevoraussetzungen. Ist die Prüfung abgeschlossen, erhält das Paar die Bestätigung, dass die Ehe geschlossen werden kann.
4. Die Trauung buchen
Nach erfolgreicher Prüfung kann die Trauung im ausgewählten Standesamt stattfinden. Wenn Sie nicht dort heiraten möchten, wo Sie die Unterlagen eingereicht haben, vereinbaren Sie den Termin bitte im Voraus mit der Stadt, in der die Trauung stattfinden soll. Die Verantwortung für die Verfügbarkeit eines Termins liegt in der Regel beim Paar.
Beliebte Termine, Freitage, Samstage und Außerhaus-Standorte sind schneller ausgebucht. Zusätzliche Orte wie historische Säle, Schlösser oder Stadtvillen müssen oft separat bezahlt werden.
5. Zur Trauung erscheinen
Zur Registrierung müssen Sie einen Personalausweis oder einen Reisepass mitbringen. Wenn einer der Partner die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht, kann das Standesamt einen vereidigten Übersetzer verlangen. Trauzeugen sind im heutigen Deutschland in der Regel nicht vorgeschrieben, aber viele Paare laden sie aus Tradition oder aufgrund der Vorschriften des jeweiligen Trauungsortes ein.
Wie lange ist die Anmeldung der Eheschließung gültig?
Nach der Prüfung ist die „Anmeldung der Eheschließung“ sechs Monate lang gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Eheschließung erfolgen. Wenn das Paar die Frist nicht einhält, muss das Verfahren in der Regel von vorne begonnen werden, einschließlich der Aktualisierung von Dokumenten, die nur begrenzt gültig sind.
Wie viel kostet eine Heirat in Deutschland?
Es gibt keinen einheitlichen Betrag für ganz Deutschland. Die Kosten hängen von der Stadt, der Beteiligung ausländischer Personen, zusätzlichen Überprüfungen und der Art der Trauung ab. Folgende Kosten sollten im Budget eingeplant werden:
- Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung und die Prüfung der Unterlagen;
- zusätzliche Gebühren, sofern ausländisches Recht zur Anwendung kommt;
- Kosten für Apostille, Beglaubigung, Einholung von Bescheinigungen und Versand der Unterlagen;
- beglaubigte Übersetzungen;
- die Gebühr für das Ehefähigkeitszeugnis oder das Verfahren zur Befreiung davon, falls erforderlich;
- Heiratsurkunden, einschließlich der internationalen Heiratsurkunde;
- einen Aufschlag für eine Trauung außerhalb der üblichen Zeiten, in einem anderen Standesamt oder an einem besonderen Ort;
- die Dienste eines Dolmetschers bei der Trauung, falls das Standesamt dies verlangt.
Das Berlin ServicePortal nennt beispielsweise die Grundgebühr für die Anmeldung sowie separate Zuschläge für ausländisches Recht, Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten, Trauungen außerhalb der Räumlichkeiten des Standesamtes und Urkunden. In anderen Städten können die Beträge abweichen, daher sollten die genauen Kosten auf der Seite des jeweiligen Standesamtes ermittelt werden.
Was oft vergessen wird
- Dokumente aus dem Ausland werden nicht immer ohne Apostille oder Beglaubigung akzeptiert.
- Geburtsurkunde und Auszug aus dem Geburtenregister – das ist nicht immer dasselbe.
- Eine Scheidung außerhalb Deutschlands erfordert unter Umständen eine zusätzliche Anerkennung.
- Bescheinigungen über die Meldeadresse und bestimmte Registerauszüge sind nur begrenzt gültig.
- Ein Dolmetscher für die Trauung wird nicht aus Bequemlichkeitsgründen benötigt, sondern aus Gründen der rechtlichen Klarheit, falls der Partner die deutsche Sprache nicht ausreichend gut versteht.
- Die Registrierung in einer Stadt garantiert nicht, dass in einer anderen Stadt ein Termin für die Trauung frei ist.
FAQ
Können Ausländer in Deutschland ohne Aufenthaltsgenehmigung heiraten?
Eine deutsche Aufenthaltserlaubnis allein ist keine allgemeingültige Voraussetzung für die Eheschließung. Das Standesamt prüft jedoch die Identität, die Staatsangehörigkeit, den Familienstand und die Unterlagen. Wenn keiner der Partner in Deutschland lebt, muss man sich in der Regel an das Standesamt der Stadt wenden, in der die Trauung stattfinden soll.
Ist eine kirchliche Trauung anstelle der standesamtlichen Eintragung möglich?
Nein. Eine kirchliche Trauung ersetzt nicht die standesamtliche Eheschließung. Sie kann ein separater Teil der Feier sein, aber die rechtswirksame Ehe kommt erst durch das Standesamt zustande. Wenn es sich um eine kirchliche Trauung handelt, erkundigen Sie sich im Voraus nach den Bedingungen der Kirchengemeinde und dem Zusammenhang mit der Kirchensteuer .
Kann man eine beliebige Stadt für die Trauung auswählen?
Ja, nach Prüfung der Unterlagen kann die Ehe in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Die Anmeldung muss jedoch in der Regel beim Standesamt am Wohnort eines der Partner erfolgen, sofern das Paar eine Adresse in Deutschland hat.
Muss man nach der Heirat den Nachnamen ändern?
Nein, das ist nicht zwingend erforderlich. Die Frage des Nachnamens wird separat mit dem Standesamt besprochen. Die Möglichkeiten hängen vom deutschen und in Einzelfällen vom ausländischen Recht ab.
Fazit
Die wichtigste Regel für eine Heirat in Deutschland lautet: Zuerst das Standesamt und die Unterlagen, dann das Datum und die Feier. Je mehr ausländische Elemente in der Lebensgeschichte des Paares eine Rolle spielen, desto früher sollte mit den Vorbereitungen begonnen werden. Es gibt keine allgemeingültige Liste von Unterlagen, aber eine klare Logik: Identitätsnachweis, Altersnachweis, Nachweis des Familienstands, Nachweis der Ehefähigkeit und der Rechtsgültigkeit ausländischer Dokumente. Nach Erledigung der rechtlichen Formalitäten können die Feierlichkeiten und [[15 German wedding traditions & customs [Explained] | deutsche Hochzeitstraditionen und -bräuche]] separat geplant werden.