Urlaub in Deutschland: Arbeitnehmerrechte, Minijob, Kündigung und Krankmeldung
Wenn Sie in Deutschland arbeiten, ist bezahlter Urlaub kein Bonus des Arbeitgebers. Der Mindesturlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgelegt, und für minderjährige Arbeitnehmer gelten gesonderte Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Der Arbeitgeber kann gemäß Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betrieblichen Regelungen mehr Urlaubstage gewähren, darf jedoch das gesetzliche Minimum nicht unterschreiten.
Mindesturlaub nach dem BUrlG
Gemäß § 3 BUrlG ist das gesetzliche Mindesturlaubsrecht auf 24 Werktage pro Jahr festgelegt. Im deutschen Recht bezeichnet der Begriff „Werktage“ in der Regel die Tage von Montag bis Samstag, d. h., die Berechnung basiert auf einer Sechs-Tage-Woche.
Bei einer üblichen Fünf-Tage-Woche entspricht dies einem Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen pro Jahr:
| Arbeitstage pro Woche | Gesetzliche Mindesturlaubsdauer |
|---|---|
| 6 Tage | 24 Werktage |
| 5 Tage | 20 Arbeitstage |
| 4 Tage | 16 Arbeitstage |
| 3 Tage | 12 Arbeitstage |
| 2 Tage | 8 Arbeitstage |
| 1 Tag | 4 Arbeitstage |
Grundprinzip: Der Urlaub wird nicht anhand der Anzahl der Stunden pro Tag berechnet, sondern anhand der Anzahl der regulären Arbeitstage pro Woche. Wenn Sie jeweils 2 Stunden arbeiten, jedoch an fünf verschiedenen Tagen, unterscheidet sich die Berechnung von der Situation, in der Sie die gleiche Stundenzahl an zwei Tagen arbeiten.
Minijob und Teilzeitbeschäftigung
Auch Arbeitnehmer in Minijobs, Teilzeit und anderen Teilbeschäftigungsverhältnissen haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Urlaub darf nicht allein deshalb verweigert werden, weil der Stundenlohn gering ist oder das Gehalt unter dem der Vollzeitbeschäftigten liegt.
Eine praktische Formel für die Fünf-Tage-Basis:
20 дней / 5 рабочих дней x ваши регулярные рабочие дни в неделю = ваш минимальный отпуск
Beispiel: Wenn Sie zwei Tage pro Woche im Minijob arbeiten, beträgt der Mindesturlaub 8 Arbeitstage pro Jahr. Das bedeutet nicht 8 Kalendertage in Folge, sondern 8 Ihrer üblichen Arbeitstage.
Wann entsteht der volle Urlaubsanspruch?
Gemäß § 4 BUrlG entsteht der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub nach sechs Monaten Beschäftigung bei dem Arbeitgeber. Dies wird als Wartezeit bezeichnet.
Vor Ablauf von sechs Monaten entsteht häufig ein Teilurlaub, also ein anteiliger Urlaub. Zudem gestatten viele Arbeitgeber nach Vereinbarung eine vorzeitige Inanspruchnahme des Urlaubs. Wenn Ihnen gesagt wird, dass ein Urlaub vor Ablauf von sechs Monaten grundsätzlich nicht möglich ist, sollten Sie den Arbeitsvertrag, die Betriebsordnung und den geltenden Tarifvertrag überprüfen.
Wie wird der Urlaub vereinbart?
Der Arbeitgeber muss die Wünsche des Arbeitnehmers hinsichtlich des Urlaubszeitpunkts berücksichtigen. Eine Ablehnung ist möglich, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen oder ein Konflikt mit dem Urlaub anderer Arbeitnehmer besteht, die sozial schwerwiegendere Gründe vorbringen können. Dies ergibt sich aus § 7 BUrlG.
In der Praxis empfiehlt es sich, wie folgt vorzugehen:
- Stellen Sie Ihren Urlaubsantrag schriftlich oder über das HR-System.
- Bewahren Sie die Einreichungsbestätigung und die Antwort auf.
- Kaufen Sie keine Fahrkarten vor der Genehmigung, falls in Ihrem Unternehmen eine vorherige Zustimmung erforderlich ist.
- Wenn Ihr Urlaubsantrag ständig ohne nachvollziehbaren Grund abgelehnt wird, bitten Sie um eine schriftliche Begründung.
Das eigenmächtige Antreten von Urlaub ohne Genehmigung kann zu einem Arbeitskonflikt führen. Selbst wenn ein Urlaubsanspruch besteht, müssen die Termine in der Regel abgesprochen werden.
Kündigung und nicht in Anspruch genommener Urlaub
Bei einer Kündigung ist es wichtig, zwei Fragen zu unterscheiden: Wie viel Urlaub wurde bereits erworben und kann dieser bis zum letzten Arbeitstag in Anspruch genommen werden?
Gemäß § 5 BUrlG erhält der Arbeitnehmer für jeden vollen Arbeitsmonat 1/12 des Jahresurlaubs, wenn das Arbeitsverhältnis in der ersten Hälfte des Kalenderjahres endet oder wenn die sechsmonatige Wartezeit noch nicht erfüllt ist. Bruchteile des Urlaubs ab einem halben Tag werden auf einen ganzen Tag aufgerundet.
Wenn der Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann, sieht § 7 BUrlG eine finanzielle Abfindung für den nicht genommenen Urlaub vor. Die Höhe hängt vom Entgelt und der Anzahl der verbleibenden Tage ab, daher sollte man besser keinen pauschalen Betrag anhand fremder Beispiele berechnen. Für eine grobe Schätzung werden in der Regel das durchschnittliche Entgelt vor dem Urlaub und die Anzahl der nicht genommenen Arbeitstage herangezogen.
Wichtig: Vertraglich vereinbarter Urlaub, der über das gesetzliche Minimum hinausgeht, kann gesondert geregelt sein. Daher sollten bei einer Kündigung nicht nur das BUrlG, sondern auch der Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag und eventuelle Betriebsvereinbarungen geprüft werden.
Krankheit während des Urlaubs
Wenn Sie während Ihres Urlaubs erkranken, dürfen diese Tage nicht automatisch von Ihrem Urlaubskontingent abgezogen werden. Gemäß § 9 BUrlG werden durch ein ärztliches Attest bestätigte Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht als Urlaubstage angerechnet.
Was ist in der Praxis zu tun:
- Melden Sie Ihre Krankheit unverzüglich gemäß den Vorschriften Ihres Unternehmens Ihrem Arbeitgeber.
- Besorgen Sie sich ein ärztliches Attest über die Arbeitsunfähigkeit.
- Klären Sie, wie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermittelt wird, insbesondere wenn Sie im Ausland erkranken.
- Verlängern Sie Ihren Urlaub nicht eigenmächtig: Zurückgegebene Urlaubstage müssen neu vereinbart werden.
Beispiel: Sie haben zwei Wochen Urlaub genommen und fünf Arbeitstage wurden als Krankheit bestätigt. Diese fünf Tage gelten nicht als in Anspruch genommener Urlaub, aber neue Urlaubstermine müssen separat vereinbart werden.
Minderjährige Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren gilt § 19 JArbSchG. Der jährliche Mindesturlaub richtet sich nach dem Alter zu Beginn des Kalenderjahres:
| Alter zu Jahresbeginn | Mindesturlaub |
|---|---|
| Unter 16 Jahren | 30 Werktage |
| Unter 17 Jahren | 27 Werktage |
| Unter 18 Jahren | 25 Werktage |
Wenn ein Minderjähriger eine Berufsschule besucht, sollte der Urlaub nach Möglichkeit in die Schulferien fallen. Ist dies nicht möglich und muss die Berufsschule während des Urlaubs besucht werden, können gemäß den Bestimmungen des JArbSchG zusätzliche Urlaubstage anfallen.
Was Sie in Ihrem Arbeitsvertrag prüfen sollten
Vor dem Gespräch mit der Personalabteilung ist es sinnvoll, den Arbeitsvertrag aufzuschlagen und Folgendes zu überprüfen:
- Wie viele Urlaubstage sind im Vertrag festgelegt?
- auf welcher Arbeitswoche basiert die Berechnung: 5 oder 6 Tage;
- Gibt es einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung?;
- Wie wird ein Urlaubsantrag gestellt?
- Was passiert mit dem Urlaub bei einer Kündigung?
- Gibt es gesonderte Regelungen für Urlaubstage, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen?
Sollten die Formulierungen unklar sein, sollten Sie besser eine schriftliche Erläuterung bei der Personalabteilung einholen oder sich an den Betriebsrat, die Gewerkschaft, die Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Häufige Fehler
- Es gilt die Annahme, dass ein Minijob keinen Urlaubsanspruch begründet.
- Kalendertage und Arbeitstage verwechseln.
- Auf das Jahresende zu warten und die Ablehnungen des Arbeitgebers nicht schriftlich festzuhalten.
- Während des Urlaubs darf kein Krankengeld beantragt werden.
- Die Urlaubsvergütung bei Kündigung nicht überprüfen.
- Sich nicht nur auf mündliche Erklärungen wie „Das ist bei uns so üblich“ verlassen.
Kurze Zusammenfassung
In Deutschland ist der Urlaub gesetzlich geregelt und nicht nur durch betriebsinterne Regelungen. Das Minimum beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche in der Regel 20 Arbeitstage pro Jahr, bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Werktage. Auch Minijobs und Teilzeitstellen begründen einen Urlaubsanspruch; Krankheitstage dürfen bei Vorlage eines ärztlichen Attests nicht als Urlaub angerechnet werden, und nicht in Anspruch genommene Urlaubstage können bei Kündigung vergütet werden.