Notrufnummern in Deutschland: Wann Sie 112, 110 und 116117 wählen sollten

Notrufnummern in Deutschland: Wann Sie 112, 110 und 116117 wählen sollten

Notrufnummern in Deutschland: Wann Sie 112, 110 und 116117 wählen sollten

In Deutschland ist es wichtig, drei zentrale Nummern zu unterscheiden: 112 bei Lebensgefahr, Brand und für Rettungskräfte, 110 für die Polizei und bei schweren Straftaten sowie 116 117 für dringende, aber nicht lebensbedrohliche medizinische Hilfe, wenn reguläre Arztpraxen geschlossen sind. Wirkt eine Situation gefährlich und Sie sind unsicher, rufen Sie besser den Notdienst an, statt Zeit zu verlieren.

Kurzübersicht

Nummer Zuständig für Wann anrufen
112 Feuerwehr, Rettungsdienst, Bergungsdienst Lebensgefahr, schwere Verletzung, Brand, starke Blutung, Bewusstlosigkeit, Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall, schwerer Verkehrsunfall
110 Polizei Straftat, Übergriff, Gefahr für die Sicherheit, Gewalt, Diebstahl, gefährliche Situation, in der die Polizei benötigt wird
116 117 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Dringende Erkrankung oder Schmerzen ohne unmittelbare Lebensgefahr, wenn die reguläre Arztpraxis geschlossen ist: hohes Fieber, starke Ohr- oder Halsschmerzen, akute Blasenentzündung, Rückenschmerzen, unklare Symptome

112 – Rettungsdienst, Feuerwehr und Bergungskräfte

112 ist die einheitliche europäische Notrufnummer. In Deutschland erreichen Sie darüber die Feuerwehr, den Rettungsdienst und technische Rettungskräfte. Der Anruf ist vom Mobil- und Festnetz kostenlos.

Rufen Sie 112 an, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht:

  • eine Person bewusstlos ist oder kaum reagiert;
  • schwere Atemnot, Erstickungsgefühl oder starke Brustschmerzen auftreten;
  • Anzeichen eines Schlaganfalls bestehen: hängender Mundwinkel, Schwäche in einem Arm, Sprachstörungen;
  • starke Blutungen, schwere Verletzungen oder ein Sturz aus großer Höhe vorliegen;
  • ein schwerer Verkehrsunfall, Brand, Rauch, eine Explosion oder ein Gasaustritt passiert ist;
  • eine Vergiftung, ein Ertrinken oder ein Stromschlag vorliegt;
  • ein Suizidversuch oder eine akute Gefahr für eine Person besteht.

Die Leitstelle entscheidet, wen sie schickt: Rettungswagen, Feuerwehr, Rettungskräfte oder mehrere Dienste gleichzeitig.

110 – Polizei

110 ist die Nummer der Polizei (Polizei). Sie wird genutzt, wenn die Situation mit einer Straftat, einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zusammenhängt oder eine sofortige Reaktion der Polizei nötig ist.

Typische Fälle:

  • Übergriff, Schlägerei oder Gewaltandrohung;
  • Diebstahl, Raub oder Einbruchsversuch;
  • Stalking oder gefährliches Verhalten;
  • verdächtige Handlungen, die Menschen oder Eigentum unmittelbar gefährden;
  • Verkehrsunfälle mit Gefahrensituation, Streit, Fahrerflucht oder notwendiger polizeilicher Aufnahme.

Gibt es gleichzeitig Verletzte und eine Straftat, können Sie 112 oder 110 anrufen: Die Dienste geben die Informationen gegenseitig weiter. Bei unmittelbarer Lebensgefahr und wenn ein Rettungsdienst nötig ist, ist es meist schneller, mit 112 zu beginnen.

116 117 – Bereitschaftsärzte, aber kein Notruf

116 117 ist der Patientenservice/ärztliche Bereitschaftsdienst, nicht die Nummer für den Rettungsdienst. Sie ist für Situationen gedacht, in denen ärztliche Hilfe dringend benötigt wird, der Zustand aber nicht lebensbedrohlich wirkt und die reguläre Praxis geschlossen ist.

Über 116 117 können Sie:

  • erfahren, was als Nächstes zu tun ist;
  • die nächstgelegene Bereitschaftspraxis finden;
  • an einen Bereitschaftsarzt vermittelt werden;
  • bei Bedarf einen Hausbesuch organisieren lassen;
  • Hilfe bei der Suche nach einem Arzt- oder Psychotherapie-Termin erhalten.

Die Nummer gilt bundesweit ohne Vorwahl, der Anruf ist kostenlos und der Service ist rund um die Uhr verfügbar. Bei Lebensgefahr müssen Sie jedoch 112 anrufen, nicht 116 117.

Was Sie der Leitstelle sagen: die Fünf-W-Regel

In deutschen Anleitungen für den Notruf wird häufig die Fünf-W-Regel verwendet. Ihr Zweck ist, der Leitstelle schnell die Daten zu geben, ohne die Hilfe verzögert werden kann.

  1. Wo ist es passiert? Nennen Sie Adresse, Ort, Straße, Hausnummer, Stockwerk und Eingang. Auf der Autobahn: Nummer der Autobahn/Bundesstraße, Fahrtrichtung und den nächstgelegenen Kilometer oder die Ausfahrt.
  2. Was ist passiert? Sagen Sie kurz, was geschehen ist: Brand, Unfall, eine bewusstlose Person, Übergriff, starke Brustschmerzen.
  3. Wie viele Verletzte oder Betroffene? Wie viele Menschen sind betroffen? Nennen Sie Erwachsene, Kinder und bewusstlose Personen getrennt, wenn möglich.
  4. Welche Verletzungen oder Beschwerden? Welche Verletzungen oder Symptome gibt es? Zum Beispiel: atmet nicht, starke Blutung, Verbrennung, Krämpfe, Brustschmerzen.
  5. Warten auf Rückfragen. Warten Sie auf Fragen. Legen Sie nicht zuerst auf: Die Leitstelle kann die Adresse oder den Zustand der Person klären oder bis zum Eintreffen Hilfeanweisungen geben.

Wenn Sie kaum Deutsch sprechen

Sagen Sie gleich zu Beginn einen einfachen Satz:

Ich spreche kein Deutsch. Ich brauche Hilfe.

Sie können ergänzen:

Sprechen Sie Englisch?

Wenn jemand in der Nähe Deutsch oder Englisch spricht, bitten Sie die Person, das Gespräch fortzuführen. Wenn Ihnen die Worte fehlen, nennen Sie Schlüsselwörter: Unfall, Feuer, Blut, Kind, bewusstlos, atmet nicht, Polizei. Wichtig ist, den Ort mitzuteilen und das Gespräch nicht zu unterbrechen.

Die Pflicht zu helfen: Was das Gesetz sagt

In Deutschland darf ein Zeuge eines Vorfalls nicht einfach vorbeigehen. § 323c StGB sieht eine Verantwortung für unterlassene Hilfeleistung bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not vor, wenn Hilfe erforderlich und ohne erhebliche eigene Gefahr sowie ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. Die Sanktion ist eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

In der Praxis bedeutet Mindesthilfe oft:

  • sich selbst und die Unfallstelle schützen, soweit möglich;
  • 112 oder 110 anrufen;
  • der Leitstelle genaue Angaben machen;
  • einfache Erste Hilfe im Rahmen der eigenen Kenntnisse leisten;
  • bis zum Eintreffen der Dienste am Ort bleiben, wenn dies sicher ist.

Wenn Sie keine Herz-Lungen-Wiederbelebung beherrschen, ist das kein Grund, nichts zu tun. Schon der Anruf beim Rettungsdienst und das Befolgen der Anweisungen der Leitstelle können wichtige Hilfe sein.

Schutz für Menschen, die helfen

Helfer dürfen ihr eigenes Leben nicht gefährden. Das Gesetz verlangt zumutbare Hilfe, keinen Heroismus. Ist der Ort wegen Feuer, Gas, Straßenverkehr oder Aggression gefährlich, gehen Sie zuerst an einen sicheren Ort und rufen die Dienste.

Gutgläubig geleistete Erste Hilfe führt normalerweise nicht allein deshalb zu einer Haftung, weil das Ergebnis nicht perfekt war. Verletzt sich ein Helfer während der Hilfeleistung, kann Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung bestehen. Fragen zu Sachschäden und Haftung hängen von den Umständen ab; manchmal kann die Haftpflichtversicherung eine Rolle spielen, strittige Fälle sollten aber besser dokumentiert und mit der Versicherung oder einem Anwalt geklärt werden.

Was am Unfallort zu tun ist

  1. Prüfen Sie Gefahren für sich selbst: Fahrzeuge, Feuer, Strom, Gas, aggressive Personen.
  2. Rufen Sie 112 oder 110.
  3. Nennen Sie den Ort und beschreiben Sie die Situation kurz.
  4. Prüfen Sie, ob die betroffene Person bei Bewusstsein ist und atmet.
  5. Versuchen Sie bei starker Blutung, diese durch Druck auf die Wunde zu stillen, sofern es sicher ist.
  6. Befolgen Sie bei fehlender normaler Atmung die Anweisungen der Leitstelle zur Wiederbelebung.
  7. Geben Sie ohne Notwendigkeit und ohne Anweisung von Fachleuten weder Essen noch Getränke oder Medikamente.
  8. Bewegen Sie die betroffene Person nicht ohne zwingenden Grund, wenn der Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung oder einen schweren Verkehrsunfall besteht.
  9. Warten Sie auf die Einsatzkräfte und sagen Sie ihnen, was Sie gesehen und bereits getan haben.

Das Aufnehmen von Verletzten, hilflosen Menschen oder Verstorbenen zum Zweck der Verbreitung kann unter § 201a StGB fallen. In einer Notfallsituation dient das Telefon in erster Linie dazu, Hilfe zu rufen, nicht für Fotos oder Videos.

Wo Sie Erste Hilfe lernen können

Ein Erste-Hilfe-Kurs ist für alle nützlich, die in Deutschland leben, Auto fahren, mit Kindern arbeiten oder einfach wissen möchten, was bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu tun ist. Kurse bieten zum Beispiel an:

  • Deutsches Rotes Kreuz;
  • Malteser Hilfsdienst;
  • Johanniter-Unfall-Hilfe;
  • Arbeiter-Samariter-Bund und lokale Schulungszentren.

Ein Grundkurs dauert meist einen Tag. Preis und verfügbare Sprachen hängen von Stadt und Veranstalter ab, daher sollten Sie dies vor der Anmeldung prüfen.

Einen Erste-Hilfe-Kurs in Deutschland kann jeder Interessierte besuchen; für den Führerschein ist ein solcher Kurs in der Regel Pflicht.

So bereiten Sie sich im Voraus vor

Erledigen Sie einige einfache Dinge, bevor sie gebraucht werden:

  • speichern Sie 112, 110 und 116 117 im Telefon;
  • hinterlegen Sie die Adresse der nächstgelegenen Notaufnahme/Rettungsstelle;
  • suchen Sie über 116117.de die nächste Bereitschaftspraxis;
  • informieren Sie sich über den regionalen Giftnotruf, denn die Nummern der Giftnotrufzentralen unterscheiden sich je nach Bundesland;
  • prüfen Sie die Hausapotheke und den Verbandkasten im Auto;
  • speichern Sie Ihre Adresse auf Deutsch, einschließlich Stockwerk und Türcode;
  • installieren Sie Warn-Apps, wenn sie für Sie geeignet sind.

Nützliche Apps und Dienste

  • NINA – die offizielle Warn-App des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
  • KATWARN – ein Warnsystem für Notfälle und gefährliche Wetterlagen.
  • WarnWetter – Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes.
  • nora – eine Notruf-App, die unter anderem für Menschen mit Hör- oder Sprachbeeinträchtigungen hilfreich ist; Verfügbarkeit und Nutzungsbedingungen sollten vor der Installation geprüft werden.

E-Call im Auto

Das System eCall verbindet das Fahrzeug bei einem schweren Unfall automatisch mit der 112 und übermittelt den Rettungskräften wichtige Daten, einschließlich des Standorts. In der EU gilt die Pflicht für neue Typen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen, die seit dem 31. März 2018 zugelassen wurden; ältere bereits zugelassene Fahrzeuge müssen nicht mit einem serienmäßigen System nachgerüstet werden.

E-Call kann bei einem schweren Verkehrsunfall automatisch auslösen oder manuell über die SOS-Taste, falls das Fahrzeug eine solche hat. Für ältere Fahrzeuge gibt es Lösungen von Drittanbietern, deren Zuverlässigkeit, Verbindung zur 112, Netzunterstützung und Datenschutz jedoch vom Gerät und Betreiber abhängen.

Die wichtigste Regel

Bei Lebensgefahr, Feuer, schwerer Verletzung oder einer gefährlichen Situation rufen Sie 112. Benötigen Sie wegen einer Straftat oder Bedrohung die Polizei, wählen Sie 110. Brauchen Sie dringend ärztliche Hilfe ohne Lebensgefahr und ist der reguläre Arzt nicht erreichbar, wählen Sie 116 117.