Leistungen des Arbeitgebers in Deutschland: Was man zusätzlich zum Gehalt erhalten kann
Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers in Deutschland können die täglichen Ausgaben deutlich senken: Das Unternehmen übernimmt einen Teil der Fahrtkosten, der Weiterbildungskosten, der Verpflegungskosten, der Kosten für Sportprogramme, den Kindergarten oder die Altersvorsorge. Allerdings hängen fast alle diese Leistungen vom Arbeitsvertrag, vom Tarifvertrag, von der Betriebsvereinbarung und von den internen Regelungen des jeweiligen Unternehmens ab. Daher muss man sie nicht nur kennen, sondern auch richtig einfordern.
Was man vor der Auflistung der Vergünstigungen wissen sollte
In Deutschland gibt es kein einheitliches Paket an Zusatzleistungen, das jedem Mitarbeiter automatisch zusteht. Es gibt das obligatorische Gehalt und die Sozialabgaben, während die meisten zusätzlichen Vorteile vom Arbeitgeber freiwillig gewährt werden. Eine Ausnahme bilden bestimmte Rechte und Verfahren, zum Beispiel die Möglichkeit der Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge, sofern die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bevor Sie die Angebote verschiedener Arbeitgeber vergleichen, sollten Sie drei Dinge prüfen:
- was ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder in dessen Anhängen festgelegt ist;
- Gibt es im Unternehmen eine Betriebsvereinbarung, einen Tarifvertrag oder ein Portal mit Zusatzleistungen?
- Wird die Vergünstigung zusätzlich zum Gehalt gewährt oder durch einen Abzug vom Gehalt vor der Versteuerung?
Der letzte Punkt ist besonders wichtig: Ein Steuervorteil bedeutet nicht immer „kostenlos“. Manchmal handelt es sich tatsächlich um ein Geschenk des Unternehmens, manchmal aber auch um eine praktische Regelung, bei der ein Teil Ihres Gehalts für einen bestimmten Zweck verwendet wird.
Betriebliche Altersversorgung: betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung hilft dabei, über den Arbeitgeber Geld für das Alter anzusparen. Die gängigste Variante für Arbeitnehmer ist die Entgeltumwandlung: Ein Teil des zukünftigen Gehalts wird in einen Rentenvertrag eingezahlt, anstatt auf das Konto überwiesen zu werden.
Für den Arbeitnehmer kann dies vorteilhaft sein, da Beiträge innerhalb der festgelegten Grenzen von der Einkommensteuer befreit sind und ein Teil des Betrags möglicherweise auch von den Sozialbeiträgen befreit ist. Im Jahr 2026 sind die Obergrenzen weiterhin an die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung gekoppelt, daher sollte der genaue Betrag am besten bei der Lohnbuchhaltung, einem Steuerberater oder in den aktuellen Tabellen des Arbeitgebers überprüft werden.
Wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart, muss er in der Regel mindestens 15 Prozent zu Ihrem Beitrag hinzuzahlen. In der Praxis können Unternehmen auch mehr zahlen, dies hängt jedoch von der Politik des jeweiligen Arbeitgebers ab.
Die wichtigsten Formen der betrieblichen Altersvorsorge:
- Direktversicherung – Versicherungsvertrag über den Arbeitgeber;
- Pensionskasse — Rentenkasse;
- Pensionsfonds – ein Pensionsfonds mit einer Anlagekomponente;
- Unterstützungskasse – eine Kasse zur Unterstützung, meist für bestimmte Mitarbeitergruppen;
- Direktzusage – direkte Altersvorsorgeverpflichtung des Arbeitgebers.
Vor dem Abschluss eines Vertrags sollte man sich nicht nur nach den Steuervorteilen erkundigen, sondern auch nach Gebühren, Renditen, der Übertragung des Vertrags bei einem Arbeitsplatzwechsel und der Besteuerung der Rentenzahlungen.
Vermögenswirksame Leistungen: Sparbeiträge
Vermögenswirksame Leistungen, oft abgekürzt als VL, sind monatliche Zahlungen des Arbeitgebers auf den Sparvertrag des Arbeitnehmers. In vielen Unternehmen beläuft sich der Betrag auf bis zu 40 Euro pro Monat, doch dies ist kein allgemeingültiger Standard: Die Höhe hängt vom Arbeitgeber, der Branche und dem Tarifvertrag ab.
Das Geld wird in der Regel auf eine der folgenden Arten ausgezahlt:
- Bausparvertrag für den zukünftigen Kauf oder die Renovierung von Wohnraum;
- Fonds-Sparplan;
- Banksparplan;
- manchmal auch in die betriebliche Altersvorsorge.
Der Vertrag hat oft eine Laufzeit von sieben Jahren: sechs Jahre Einzahlungszeit und ein Jahr Wartezeit. Für Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb bestimmter Schwellenwerte kann die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch genommen werden, doch die Bedingungen und Obergrenzen müssen separat geprüft werden, da sie von der Art des Vertrags und dem steuerpflichtigen Einkommen abhängen.
Vergünstigtes Darlehen vom Arbeitgeber
Einige Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern zinslose oder zinsgünstige Darlehen, beispielsweise für einen Umzug, eine Weiterbildung, den Kauf eines Fahrrads, Reparaturen oder andere größere Anschaffungen. Dies ist zwar keine weit verbreitete Vergünstigung, kommt aber bei großen Arbeitgebern und im Rahmen einzelner Personalförderprogramme vor.
Das größte Risiko ist die steuerliche Bewertung des Vorteils. Liegt der Zinssatz für das Darlehen unter dem Marktzins, kann die Differenz als geldwerter Vorteil angesehen werden. Daher müssen die Bedingungen schriftlich festgehalten werden: Betrag, Laufzeit, Zinssatz, Rückzahlungsmodalitäten bei Kündigung und mögliche steuerliche Folgen.
Gewinnbeteiligung und Unternehmensaktien
Der Arbeitgeber kann leistungsbezogene Boni oder eine Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenskapital anbieten. Dies kommt sowohl in großen Konzernen als auch in Start-ups vor, doch die Modalitäten unterscheiden sich: Manchwo gibt es eine Prämie, manchwo Aktien mit Preisnachlass, manchwo virtuelle Anteile oder Optionen.
In Deutschland gilt für Vermögensbeteiligungen von Mitarbeitern eine Steuervergünstigung im Rahmen einer festgelegten jährlichen Obergrenze. Für den Leser ist es wichtiger, sich nicht die Zahl zu merken, sondern die Regeln des jeweiligen Programms zu prüfen: Wann fällt eine Steuer an, können die Aktien verkauft werden, was passiert bei einer Kündigung und gibt es eine Haltefrist?
Bei großen Arbeitgebern wie Siemens, Bosch, BMW oder der Deutschen Telekom können solche Programme Teil des allgemeinen Leistungspakets sein. Wenn Sie ein Vorstellungsgespräch führen, sollten Sie besser bereits bei der Gehaltsverhandlung danach fragen und nicht erst nach der Vertragsunterzeichnung.
Jobticket, Deutschland-Ticket und Mobility Budget
Der Arbeitgeber kann das Jobticket, das Deutschland-Ticket oder einen anderen Fahrschein ganz oder teilweise übernehmen. Eine solche Unterstützung wird oft als steuerbegünstigte Zahlung gewährt, sofern die Voraussetzungen des deutschen Steuerrechts erfüllt sind.
In einigen Unternehmen gibt es anstelle einer Fahrkarte ein Mobilitätsbudget: Der Mitarbeiter entscheidet selbst, wofür er das Budget verwenden möchte, zum Beispiel für öffentliche Verkehrsmittel, ein Fahrrad, Carsharing oder andere Fortbewegungsmöglichkeiten. Das ist praktisch, wenn Sie nicht in der Nähe des Büros wohnen oder im Hybridmodell arbeiten.
Klären Sie beim Vergleich der Angebote Folgendes ab:
- Übernimmt der Arbeitgeber die gesamten Kosten für die Fahrkarte oder gewährt er lediglich einen Zuschuss?
- Verringert die Zahlung der Pauschalzulage für den Arbeitsweg den zu versteuernden Betrag in der Steuererklärung?
- Darf man die Fahrkarte für private Fahrten nutzen? – Was passiert bei Urlaub, Krankheit oder Kündigung?
Fitness und Gesundheit
Der Arbeitgeber kann Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung finanzieren: zertifizierte Präventionskurse, Stressbewältigungsprogramme, Rückengymnastik, Fitnesspartnerschaften oder betriebliche Health Days. Die Steuervergünstigung für solche Maßnahmen ist begrenzt und an Anforderungen an die Qualität des Programms geknüpft; eine gewöhnliche Mitgliedschaft im Fitnessstudio fällt nicht immer automatisch unter die Vergünstigungsregelung.
In der Praxis gibt es Partnerschaften mit Urban Sports Club, Wellpass, FitX, McFIT, Fitness First und anderen Ketten. Solche Marken dienen als Anhaltspunkt, aber die Bedingungen legt immer der Arbeitgeber fest: Manchmal übernimmt er die gesamten Kosten, manchmal nur einen Teil, und manchmal gewährt er Zugang zu einem Firmentarif.
Dienstfahrrad: JobRad und andere Leasingmodelle
Ein Dienstfahrrad oder E-Bike wird in der Regel über einen Leasingvertrag mit einer Laufzeit von mehreren Jahren bereitgestellt. Der Arbeitnehmer nutzt das Fahrrad für den Weg zur Arbeit und für private Zwecke, wobei die Zahlung entweder vorversteuert vom Gehalt abgezogen oder vom Arbeitgeber übernommen werden kann.
Die Höhe des Vorteils hängt vom Gehalt, der Steuerklasse, dem Preis des Fahrrads, dem Leasingmodell und dem Restkaufpreis ab. Daher sollten Versprechen wie „Einsparungen von bis zu 40 Prozent“ eher als werblicher Anhaltspunkt und nicht als Garantie verstanden werden. Prüfen Sie vor der Unterzeichnung den Versicherungsschutz, den Wartungsumfang, die Kündigungsbedingungen und den endgültigen Kaufpreis.
Zusätzliche medizinische Versorgung
Neben der obligatorischen Krankenversicherung bieten manche Unternehmen eine betriebliche Krankenversicherung oder ein Gesundheitsbudget an. Dieses kann Brillen, zahnärztliche Leistungen über die Grundversorgung hinaus, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Physiotherapie oder eine Zweitmeinung abdecken.
Manchmal handelt es sich um einen vollwertigen Gruppenvertrag, manchmal um ein festes Jahresbudget. Es ist wichtig zu klären, wer der Versicherungsnehmer ist, ob der Versicherungsschutz für Familienangehörige gilt, welche Leistungen ausgeschlossen sind und ob die Police nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen bestehen bleibt.
Homeoffice und Arbeitsausstattung
Für die Remote- oder Hybridarbeit stellt der Arbeitgeber häufig einen Laptop, einen Monitor, eine Tastatur, ein Headset, einen Bürostuhl oder andere Ausrüstung zur Verfügung. Wenn die Geräte Eigentum des Unternehmens bleiben und für die Arbeit genutzt werden, gilt dies in der Regel nicht als steuerpflichtiger Bonus für den Mitarbeiter.
Die finanzielle Entschädigung für Internetanschluss zu Hause, Strom oder den Arbeitsplatz hängt von der Ausgestaltung ab. Unabhängig davon kann der Arbeitnehmer die Homeoffice-Pauschale in seiner Steuererklärung geltend machen, sofern er die Voraussetzungen erfüllt. Diese Regelungen ändern sich regelmäßig, daher ist es ratsam, die konkreten Beträge bei der Erstellung der Steuererklärung zu überprüfen.
Sabbatical und Langzeiturlaub
Ein Sabbatical ist eine längere Arbeitsunterbrechung unter Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses. In Deutschland besteht darauf in der Regel kein automatischer Anspruch, es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in den betrieblichen Regelungen vorgesehen.
Gängige Modelle:
- die Anrechnung von Überstunden oder Urlaubstagen auf das Zeitwertkonto;
- vorübergehende Gehaltskürzung mit anschließender bezahlter Auszeit;
- teilweise bezahlter Urlaub nach individueller Vereinbarung;
- unbezahlter Urlaub mit Arbeitsplatzerhalt, jedoch ohne Gehalt.
Vor der Zustimmung sollten Gehalt, Sozialversicherung, Urlaub, Wiedereingliederung in die Stelle sowie die Regeln für eine vorzeitige Beendigung des Sabbaticals schriftlich festgehalten werden.
Unterstützung für Eltern und Kindertagesstätte
Der Arbeitgeber kann die Kosten für eine Kita, einen Kindergarten oder die Betreuung von Kindern, die noch nicht zur Schule gehen, erstatten. Ein wichtiger Unterschied zu den ursprünglichen Stellenanzeigen: Im deutschen Steuerrecht ist eine solche Vergünstigung in der Regel nicht auf einen festen Betrag wie beispielsweise 600 Euro pro Monat begrenzt, sondern muss zusätzlich zum Gehalt gewährt werden und den Bedingungen des § 3 Nr. 33 EStG entsprechen.
Unternehmen können außerdem Folgendes anbieten:
- Plätze in der betriebseigenen Kindertagesstätte;
- Notfall-Kinderbetreuung für den Fall einer Kita-Schließung;
- flexible Arbeitszeiten nach der Elternzeit;
- Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz;
- Familienberatungsdienste.
Für Eltern ist dies eine der wertvollsten Vergünstigungen, die jedoch im Voraus mit der Personalabteilung und der Buchhaltung abgestimmt werden muss: Der Arbeitgeber benötigt entsprechende Nachweise und eine korrekte Abwicklung der Auszahlung.
Fortbildungen, Zertifizierungen und Sprachkurse
Die Übernahme der Weiterbildungskosten gilt in der Regel nicht als steuerpflichtiger Vorteil, wenn der Kurs mit der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit in Zusammenhang steht und im Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird. Dabei kann es sich um IHK-Kurse, berufliche Zertifizierungen, Konferenzen, Udemy, LinkedIn Learning, interne Akademien oder Schulungen bei externen Anbietern handeln.
Auch Sprachkurse für Deutsch oder Englisch können vom Arbeitgeber übernommen werden, insbesondere wenn die Sprache für die Arbeit mit Kunden, im Team oder für die Bearbeitung von Unterlagen benötigt wird. Bei Zertifikaten wie Goethe, telc, TOEIC, TOEFL oder IELTS ist es wichtig, im Voraus zu klären, ob nur der Kurs oder auch die Prüfung übernommen wird.
In einigen Bundesländern gibt es zudem den Bildungsurlaub – das Recht auf Bildungsurlaub. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland, daher sollten Sie die Regelungen Ihres jeweiligen Bundeslandes prüfen.
Verpflegung und Essensgutscheine
Der Arbeitgeber kann die Kantine, elektronische Essensgutscheine oder Mittagessen in Partnerrestaurants bezuschussen. Die steuerliche Bewertung solcher Leistungen hängt von den jährlichen Sachbezugswerten und den Auszahlungsregeln ab, daher empfiehlt es sich, den genauen Tagesbetrag in den aktuellen Lohnabrechnungsunterlagen des Arbeitgebers nachzuschlagen.
In der Praxis funktioniert das so: Der Mitarbeiter erhält eine Ermäßigung in der Kantine, einen elektronischen Gutschein oder eine teilweise Erstattung der Verpflegungskosten. Werden die Obergrenzen überschritten oder sind die Unterlagen nicht korrekt ausgefüllt, kann ein Teil der Vergünstigung steuerpflichtig werden.
Brillen für die Arbeit am Computer und Mobilfunk
Wenn für die Arbeit am Bildschirm eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille benötigt wird, kann der Arbeitgeber unter Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften die Augenuntersuchung und eine geeignete Brille bezahlen. In der Regel läuft das Verfahren über den Betriebsarzt, die Personalabteilung oder einen zugelassenen Optiker.
Ein Diensthandy, eine SIM-Karte oder eine Mobilfunkpauschale sind ebenfalls weit verbreitet. Ein klares Modell ist, wenn das Gerät und der Vertrag dem Arbeitgeber gehören und für die Arbeit genutzt werden. Wird der private Mobilfunktarif erstattet, ist es wichtig, sich im Voraus über das Limit, die Anforderungen an die Abrechnungen und die steuerliche Behandlung zu informieren.
So finden Sie heraus, welche Zusatzleistungen Ihnen konkret zustehen
Beginnen Sie nicht bei den Kollegen, sondern bei den Unterlagen. Im selben Büro können verschiedene Mitarbeiter aufgrund ihres Vertrags, ihrer Position, ihres Einstellungsdatums, des Tarifvertrags oder des Landes, in dem der Arbeitgeber ansässig ist, unterschiedliche Ansprüche haben.
Vorgehensweise:
- Prüfen Sie den Arbeitsvertrag, die Anhänge und das Mitarbeiterhandbuch.
- Suchen Sie im internen Portal nach den Rubriken „Benefits“, „Compensation“, „Mobility“, „Learning“ oder „Health“.
- Fragen Sie die Personalabteilung, welche Vergünstigungen für Ihre Mitarbeitergruppe verfügbar sind.
- Klären Sie, welche Zusatzleistungen Sie selbst aktivieren müssen.
- Bevor Sie sich für eine steuerlich komplexe Vergünstigung entscheiden, lassen Sie sich den Nettoeffekt berechnen.
- Bewahren Sie Belege auf: Verträge, Rechnungen, Vereinbarungen und Schreiben der Personalabteilung.
Was bei einem neuen Angebot zu besprechen ist
Wenn Sie gerade eine Stelle in Deutschland antreten, achten Sie nicht nur auf das Bruttogehalt. Ein attraktives Gesamtpaket kann eine betriebliche Altersvorsorge mit einem guten Zuschuss, ein Jobticket, Weiterbildungen, Familienunterstützung, ein Gesundheitsbudget, flexible Arbeitszeiten und Homeoffice umfassen. Ein weniger attraktives Paket wird jedoch manchmal durch eine lange Liste schöner, aber wenig nützlicher Extras verschleiert.
Stellen Sie bei den Verhandlungen konkrete Fragen:
- welche Vergünstigungen vom ersten Tag an und welche erst nach der Probezeit verfügbar sind;
- Gibt es einen Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung?
- Werden Deutschkurse, Zertifizierungen und Konferenzen bezahlt?
- Gibt es einen Zuschuss zum Deutschland-Ticket oder ein Mobilitätsbudget?
- Wie unterstützt das Unternehmen Eltern und die Arbeit im Homeoffice?
- Welche Vergünstigungen entfallen bei einer Kündigung?
Ein gutes Zusatzleistungspaket ersetzt zwar kein normales Gehalt, hilft aber dabei, den tatsächlichen Wert eines Angebots genauer einzuschätzen. Dies ist besonders wichtig für Expats, die gerade erst nach Deutschland ziehen und noch nicht wissen, welche Ausgaben am stärksten ins Gewicht fallen werden.