Hausordnung in Deutschland: Hausregeln für Mieter
Hausordnung in Deutschland: Hausregeln für Mieter
In Deutschland halten sich die Bewohner von Mehrfamilienhäusern in der Regel an die Hausordnung – die Regeln für das Zusammenleben im Haus. Für den Mieter ist dies keine reine Formalität: Wenn die Hausordnung im Mietvertrag enthalten ist oder als Anhang dazu ausgehändigt wird, können ihre Bestimmungen Teil der vertraglichen Verpflichtungen werden.
Die Hausordnung dient dazu, den Bewohnern zu verdeutlichen, wie sie die Gemeinschaftsbereiche nutzen sollen, wann Ruhe einzuhalten ist, wo Fahrräder abgestellt werden dürfen, wie der Müll entsorgt wird und welche Handlungen die Nachbarn stören oder ein Sicherheitsrisiko darstellen können.
Wo findet man die Hausordnung?
In der Regel findet man die Hausordnung an einem der folgenden drei Orte:
- im Text des Mietvertrags;
- in einem separaten Anhang zum Vertrag;
- am Schwarzen Brett im Eingangsbereich oder bei der Hausverwaltung.
Falls das Dokument bei Vertragsunterzeichnung nicht ausgehändigt wurde, sollte man es beim Vermieter, bei der Hausverwaltung oder bei der Verwaltungsgesellschaft anfordern. Vor Vertragsunterzeichnung sollten strittige Punkte besser schriftlich geklärt werden, da es nach der Unterzeichnung in der Regel schwieriger ist, sich auf Unkenntnis der Regeln zu berufen.
Was regelt die Hausordnung in der Regel?
Es gibt keine einheitliche deutsche Vorlage für alle Häuser. Die konkreten Regeln hängen vom Gebäude, vom Vermieter, von der Verwaltungsgesellschaft, von der Stadt und vom Mietvertrag ab. Am häufigsten behandelt die Hausordnung folgende Themen:
| Abschnitt | Was kann darin festgelegt sein |
|---|---|
| Ruhezeiten | Nachtruhezeiten, manchmal Mittagspause, Einschränkungen für laute Arbeiten |
| Gemeinschaftsräume | Waschküche, Keller, Treppenhaus, Aufzug, Hof, Parkplatz |
| Sauberkeit | Reinigung des Treppenhauses, Müllentsorgung, Mülltrennung, Winterdienst |
| Sicherheit | Verbot der Blockierung von Fluchtwegen, Regeln für die Abstellung von Kinderwagen und Fahrrädern |
| Kinder | Wo darf gespielt werden und welche Bereiche des Hauses sind dafür ungeeignet |
| Haustiere | Verhalten in den Gemeinschaftsräumen, Leinenpflicht, Beseitigung der Hinterlassenschaften |
| Balkon und Fenster | Lüften, Wäsche trocknen, Grillen, Gegenstände an der Fassade |
Ruhezeiten: Zeiten der Ruhe
In der Hausordnung sind häufig Ruhezeiten festgelegt – Zeiträume, in denen kein Lärm über die übliche Haushaltslautstärke hinaus verursacht werden darf. Ein typisches Beispiel: Nachtruhe etwa von 22:00 bis 6:00 oder 7:00 Uhr. In manchen Häusern wird auch eine Mittagsruhe festgelegt, beispielsweise zur Mittagszeit.
Diese Zeiten sollten nicht als allgemeingültiges Gesetz für ganz Deutschland verstanden werden. Die Ruhezeiten können je nach Vertrag, Haus, Bundesland oder kommunaler Regelung variieren. Daher sind im Streitfall vor allem Ihr Vertrag, die Hausordnung und die örtlichen Vorschriften maßgeblich.
Gemeinschaftsräume: Eingangsbereich, Aufzug, Keller, Hof
In den Gemeinschaftsbereichen darf man sich nicht so verhalten wie in der eigenen Wohnung. Selbst wenn Gegenstände auf den ersten Blick niemanden stören, kann die Hausverwaltung verlangen, dass sie aus Gründen des Brandschutzes, der Durchgangssicherheit oder der Reinigung entfernt werden.
In der Hausordnung finden sich häufig Einschränkungen hinsichtlich:
- das Abstellen von Fahrrädern, Tretrollern, Möbeln und Kartons im Treppenhaus;
- Ballspiele in den Fluren, im Aufzug oder auf dem Parkplatz;
- das Ausführen von Haustieren in den Gemeinschaftsräumen und im Hof;
- Lärm verursachende Arbeiten zu verbotenen Zeiten;
- die Nutzung der Waschküche oder des Trockenraums außerhalb der festgelegten Zeiten;
- die Blockierung von Fluchtwegen.
Wenn Sie einen Kinderwagen, ein Fahrrad oder Möbel vorübergehend in einem Gemeinschaftsbereich abstellen müssen, sollten Sie dies besser vorab mit der Hausverwaltung abklären.
Kinder, Gäste und Haustiere
Die Hausordnung darf das normale Leben in der Wohnung nicht vollständig verbieten. Kinder dürfen spielen, Mieter dürfen Gäste empfangen, und Alltagsgeräusche sind unvermeidlich. Die Regeln können jedoch Lärm, gefährliches Verhalten in den Gemeinschaftsräumen und die Nutzung von Bereichen einschränken, die nicht zum Spielen oder zur Aufbewahrung von Gegenständen bestimmt sind.
Bei Haustieren ist es wichtig, zwischen den vertraglichen Regelungen und der Praxis im Haus zu unterscheiden. In den Gemeinschaftsräumen werden in der Regel die Kontrolle über das Tier, die Beseitigung von Verschmutzungen und Rücksichtnahme auf die Nachbarn erwartet. Wenn ein Tier ständig Lärm macht, Nachbarn verunsichert oder Sachschäden verursacht, kann dies bereits zu einem Mietkonflikt führen.
Was passiert bei einem Verstoß?
In der Regel ist der erste Schritt eine Beschwerde der Nachbarn, ein Schreiben des Vermieters oder eine Abmahnung, also eine schriftliche Verwarnung. In der Abmahnung müssen der Kern des Verstoßes und die Aufforderung, diesen zu unterlassen, klar zum Ausdruck kommen.
Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können zu weiteren Maßnahmen führen: zur Aufforderung, die Folgen zu beseitigen, zu einem Streit mit der Hausverwaltung, zur Kündigung des Mietvertrags oder zu einem Gerichtsverfahren. Eine Zwangsräumung erfolgt nicht automatisch aufgrund eines jeden kleinen Verstoßes; entscheidend sind die Schwere, die Wiederholung, die Beweislage und die rechtliche Bewertung der konkreten Situation.
Wenn es im Konflikt bereits zu schriftlichen Abmahnungen gekommen ist, bewahren Sie den Schriftverkehr auf, notieren Sie sich die Daten und wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Mieterverein oder einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt.
Was Sie vor der Vertragsunterzeichnung prüfen sollten
Bevor Sie den Mietvertrag unterzeichnen, sollten Sie die Hausordnung getrennt vom Hauptvertrag durchlesen:
- Gibt es konkrete Ruhezeiten und passen diese zu Ihrem Tagesablauf?
- Wie sind Waschküche, Keller, Hof, Parkplatz und Fahrradabstellplatz geregelt?
- Wer ist für die Reinigung des Treppenhauses, die Schneeräumung und die Mülltonnen zuständig?
- Gibt es Einschränkungen bezüglich Haustieren, Grillen, Balkonen und lauten Arbeiten?
- Wer ist der Ansprechpartner: der Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister?
Alle wichtigen Vereinbarungen sollten am besten schriftlich festgehalten werden. Eine mündliche Vereinbarung mit dem Vermieter lässt sich im Streitfall später nur schwer nachweisen.
FAQ
Kann es sein, dass es in einem Haus keine Hausordnung gibt?
Theoretisch ja. In Mehrfamilienhäusern gibt es ein solches Dokument jedoch häufig, auch wenn es als Anhang beigefügt, im Eingangsbereich ausgehängt oder über die Hausverwaltung übermittelt wird.
Können die Hausregeln geändert werden?
Einzelne strittige Punkte sollten am besten vor der Vertragsunterzeichnung besprochen werden. Nach der Unterzeichnung ist es schwieriger, die Regeln zu ändern, insbesondere wenn sie bereits Teil des Vertrags geworden sind. Dabei können überzogene oder rechtswidrige Bestimmungen strittig sein und sollten mit dem Mieterverein oder einem Fachmann für Mietrecht geprüft werden.
Was tun, wenn ein Nachbar die Ruhezeiten missachtet?
Zunächst sollte man in aller Ruhe mit dem Nachbarn sprechen. Wenn das nicht hilft, notieren Sie Datum, Uhrzeit und Art des Lärms und wenden Sie sich anschließend an den Vermieter oder die Hausverwaltung. Bei anhaltenden schwerwiegenden Verstößen kann eine Beratung beim Mieterverein erforderlich sein.
Müssen die Regeln eingehalten werden, wenn sie nur im Treppenhaus ausgehängt sind?
Dies hängt davon ab, wie die Hausordnung in das Mietverhältnis integriert wurde und welche konkreten Punkte darin aufgeführt sind. In der Praxis ist es ratsam, eine aktuelle Kopie beim Vermieter oder der Hausverwaltung anzufordern und diese zusammen mit dem Mietvertrag aufzubewahren.