Familienzusammenführung in Deutschland: Voraussetzungen, Unterlagen und typische Wege
Die Familienzusammenführung in Deutschland, auch Familiennachzug genannt, ermöglicht es nahen Verwandten, zu einer Person zu ziehen, die sich bereits rechtmäßig in Deutschland aufhält. Meistens handelt es sich dabei um den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, minderjährige Kinder und den Elternteil eines minderjährigen Kindes. Der Anspruch auf einen Umzug hängt jedoch nicht nur vom Verwandtschaftsverhältnis ab: Entscheidend sind der Aufenthaltsstatus der Person in Deutschland, die Wohnsituation, das Einkommen, der Versicherungsschutz, das Alter des Kindes, die sprachlichen Anforderungen sowie die konkrete Situation der Familie.
Für wen kommt der Familiennachzug in Frage?
Die Grundlogik lautet wie folgt: Deutschland schützt die Familie, prüft jedoch, ob die Verwandten tatsächlich vorhaben, zusammenzuleben, und ob sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nachdem, zu wem die Familie zieht.
In der Regel werden drei Gruppen unterschieden:
- Familie eines deutschen Staatsbürgers: Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, unverheiratetes minderjähriges Kind sowie ein Elternteil eines minderjährigen deutschen Kindes, sofern das Sorgerecht besteht;
- Familie eines in Deutschland lebenden EU-Bürgers: Ehepartner oder Lebenspartner, Kinder und andere Verwandte im Rahmen der EU-Freizügigkeitsbestimmungen;
- Familie eines Drittstaatsangehörigen mit deutschem Aufenthaltstitel: Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner sowie minderjährige Kinder, sofern der aufnehmende Familienangehörige über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügt.
Für andere Verwandte, zum Beispiel Eltern volljähriger Kinder, Großeltern, Geschwister, gelten wesentlich strengere Regeln. In der Regel ist ihr Umzug nur aus besonderen Gründen möglich, beispielsweise um eine außergewöhnlich schwere Situation zu verhindern. Für Eltern oder Elternteile des Ehepartners einer qualifizierten Fachkraft gelten gesonderte Bedingungen, und solche Fälle müssen je nach Art der Aufenthaltserlaubnis geprüft werden.
Welche Aufenthaltsstatus in Deutschland bilden die Grundlage für eine Familienzusammenführung?
Nicht nur deutsche Staatsangehörige können einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Auch eine Aufenthaltserlaubnis kann als Grundlage dienen, sofern sie den Familiennachzug zulässt.
Am häufigsten geht es um folgende Aufenthaltsstatus:
- deutsche Staatsangehörigkeit;
- Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes bei Wohnsitz in Deutschland;
- Niederlassungserlaubnis, d. h. unbefristete Aufenthaltserlaubnis;
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU;
- EU-Blue-Card;
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Beschäftigung, Studium, unternehmerische Tätigkeit oder andere Zwecke;
- Status als anerkannter Flüchtling, Person mit Asylrecht, subsidiärem Schutz oder vorübergehendem Schutz, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig: Der bloße Besitz einer Aufenthaltserlaubnis bedeutet nicht automatisch, dass man jeden Verwandten nach Deutschland holen darf. Die Ausländerbehörde und die deutsche Auslandsvertretung prüfen den konkreten Gesetzesparagrafen in der elektronischen Aufenthaltserlaubnis, die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsstatus und die Einschränkungen für den Familiennachzug.
Grundvoraussetzungen für Ehepartner
Bei Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern werden in der Regel mehrere Aspekte geprüft.
- Die Ehe oder Lebenspartnerschaft muss echt sein. Wenn die Behörde den Verdacht auf eine Scheinehe hat, kann der Antrag abgelehnt werden.
- Beide Ehepartner müssen in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein. Für bestimmte Personengruppen können Ausnahmen gelten.
- Es muss ein gemeinsamer Lebenszweck vorliegen. Die Familie muss planen, in Deutschland einen gemeinsamen Haushalt zu führen.
- Deutschkenntnisse können erforderlich sein. Für Ehepartner werden oft Grundkenntnisse der deutschen Sprache verlangt, aber beim Umzug zu einem Fachkräften mit EU-Blue-Card sowie in einer Reihe weiterer Fälle können die Sprachkenntnisse auch später nachgewiesen werden oder die Anforderung entfällt ganz.
- Wohnsituation und Einkommen müssen ausreichend sein. Bei einem Familiennachzug zu einem Drittstaatsangehörigen werden in der Regel die finanzielle Situation der Familie und eine angemessene Wohnfläche geprüft. Für bestimmte geschützte Personengruppen und Fachkräfte gelten weniger strenge Anforderungen.
Wenn das aufnehmende Familienmitglied Sozialhilfe bezieht oder keine Existenzmittel nachweisen kann, kann dies zu einem Problem werden. Die Regelung gilt jedoch nicht für alle Aufenthaltsstatus gleichermaßen: So gibt es beispielsweise für anerkannte Flüchtlinge und andere Personen mit Schutzstatus besondere Erleichterungen, insbesondere wenn der Antrag fristgerecht gestellt wurde.
Familienzusammenführung mit Kindern
Minderjährige Kinder, die nicht verheiratet sind, können zu ihren Eltern oder zu dem Elternteil ziehen, der die Sorgeberechtigung hat. In der Praxis ist es wichtig, im Voraus zu prüfen, wie alt das Kind ist, wer die Sorgeberechtigung hat, ob die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich ist und welche Unterlagen die jeweilige Botschaft akzeptiert.
Für Kinder unter 16 Jahren sind die Bedingungen in der Regel einfacher. Für Kinder ab 16 Jahren können zusätzliche Anforderungen gelten, insbesondere wenn das Kind nicht gleichzeitig mit den Eltern umzieht. In Einzelfällen werden fortgeschrittene Deutschkenntnisse oder die Fähigkeit, sich schnell in Deutschland zu integrieren, geprüft. Für Kinder von Fachkräften können die Regelungen gelockert sein.
Unterlagen: Was am häufigsten vorbereitet wird
Die genaue Liste der Unterlagen hängt vom Land der Antragstellung, dem Familienstand und der Art der Aufenthaltserlaubnis des aufnehmenden Verwandten ab. In der Regel werden jedoch im Voraus folgende Unterlagen zusammengestellt:
- Reisepässe aller Antragsteller;
- Heirats- oder Geburtsurkunde;
- Sorgerechtsunterlagen und die Zustimmung des anderen Elternteils, wenn das Kind mit einem Elternteil umzieht;
- eine Kopie des Reisepasses oder der Aufenthaltserlaubnis der Person, zu der die Familie zieht;
- Meldebescheinigung oder Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland;
- Mietvertrag oder anderer Nachweis über die Wohnsituation, falls erforderlich;
- Nachweis des Einkommens und der Krankenversicherung, sofern dies für den Aufenthaltsstatus relevant ist;
- Deutsch-Sprachzertifikat, falls erforderlich;
- Antragsformulare für ein nationales D-Visum, biometrische Fotos und Quittungen über die Zahlung der Gebühr.
Dokumente aus einem anderen Land erfordern häufig eine Apostille, eine Beglaubigung oder eine beglaubigte Übersetzung. Dies muss anhand der Hinweise der deutschen Botschaft oder des deutschen Konsulats im Land der Einreichung überprüft werden.
Wie läuft das Verfahren normalerweise ab?
- Den richtigen Weg finden. Zunächst muss geklärt werden, ob der Familiennachzug tatsächlich in Frage kommt oder ob die Familie eine andere Art von Visum benötigt: Studium, Sprachkurse, Ausbildung, Arbeit, Chancenkarte oder einen anderen Aufenthaltsstatus.
- Den Status des aufnehmenden Verwandten prüfen. Wichtig sind der Aufenthaltstitel, die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis, das Einkommen, die Wohnsituation und der Versicherungsschutz.
- Dokumente zusammenstellen. Am besten orientieren Sie sich an der aktuellen Checkliste der Botschaft und erkundigen Sie sich zusätzlich bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnorts in Deutschland nach den dort geltenden Anforderungen.
- Einen Termin für die Einreichung des Antrags auf Familienzusammenführung (национальной визы D) vereinbaren. In der Regel wird der Antrag bei einer deutschen Auslandsvertretung außerhalb Deutschlands gestellt, sofern der Antragsteller nicht berechtigt ist, nach Deutschland einzureisen und dort bereits einen Aufenthaltsstatus zu beantragen.
- Auf die Beteiligung der Ausländerbehörde warten. Die Ausländerbehörde in Deutschland kann Unterlagen von der aufnehmenden Seite anfordern und eine Genehmigung erteilen.
- Nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Für die Einreise ist in der Regel ein Einreisevisum erforderlich, während der langfristige Aufenthaltstitel erst in Deutschland beantragt wird.
Wann ist ein anderer Visumweg erforderlich?
Manchmal bezeichnet die Familie die Situation als Familienzusammenführung, doch rechtlich gesehen ist es korrekter, einen anderen Weg zu wählen. So kann beispielsweise ein volljähriges Kind nicht immer als Familienangehöriger umziehen. In einem solchen Fall kommen ein Studium, ein Studienkolleg, Sprachkurse, eine Berufsausbildung oder der Arbeitsweg in Betracht.
Ein solches Szenario ist besonders wichtig für Familien mit Kindern über 16 Jahren oder volljährigen Kindern. Wenn der Familiennachzug nicht in Frage kommt, sollte man besser keinen schwachen Antrag „auf gut Glück“ stellen, sondern zunächst die Alternativen und Voraussetzungen für jeden Weg abwägen.
Häufige Fehler
- die Unterlagen einzureichen, ohne den konkreten Paragrafen der Aufenthaltserlaubnis zu prüfen;
- anzunehmen, dass jede Aufenthaltserlaubnis automatisch das Recht einräumt, alle Verwandten mitzunehmen;
- das Alter des Kindes zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu berücksichtigen;
- die Zustimmung des anderen Elternteils oder die Sorgerechtsunterlagen nicht zu vergessen;
- sich an einem fremden Fall zu orientieren, anstatt an der Checkliste der eigenen Botschaft;
- werbende oder emotionale Briefe einzureichen, anstatt die familiäre Situation klar darzulegen;
- die Anforderungen an Wohnraum, Einkommen und Versicherung nicht im Voraus zu prüfen.
Was Sie vor der Einreichung prüfen sollten
Bevor Sie einen Termin bei der Botschaft vereinbaren, sollten Sie sich folgende fünf Fragen stellen:
- zu wem genau der Antragsteller reist: zu einem deutschen Staatsangehörigen, einem EU-Bürger oder einem Drittstaatsangehörigen;
- welcher Paragraf im Aufenthaltstitel der Person in Deutschland angegeben ist;
- Gehört der Antragsteller zur „Kernfamilie“: Ehepartner, eingetragener Lebenspartner, minderjähriges Kind oder Elternteil eines minderjährigen deutschen Kindes?
- ob in Ihrem speziellen Fall Einkommen, Wohnraum, Versicherung und Deutschkenntnisse erforderlich sind;
- Gibt es eine aktuelle Checkliste der erforderlichen Unterlagen der deutschen Auslandsvertretung in dem Land, in dem der Antrag gestellt wird?
Eine Familienzusammenführung in Deutschland ist möglich, aber es handelt sich nicht um ein einheitliches Verfahren für alle Verwandten. Je genauer der rechtliche Weg gewählt und je sorgfältiger die Unterlagen vorbereitet werden, desto geringer ist das Risiko einer Ablehnung oder eines langwierigen Schriftwechsels mit den Behörden.