Die Chancenkarte in Deutschland: So funktioniert die Karte für die Arbeitssuche

Die Chancenkarte in Deutschland: So funktioniert die Karte für die Arbeitssuche

Die Chancenkarte ist eine deutsche Aufenthaltserlaubnis gemäß § 20a AufenthG für Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, die nach Deutschland kommen und sich vor Ort um eine qualifizierte Beschäftigung bewerben möchten. Sie eignet sich für Personen, die zwar noch keinen festen Arbeitsvertrag haben, aber über eine Ausbildung, eine nachgewiesene Qualifikation oder eine ausreichende Punktzahl im Punktesystem verfügen.

Was bietet die Chancenkarte?

Die Chancen-Karte ersetzt kein Arbeitsvisum und garantiert keine Anstellung. Ihr Zweck ist es, Zeit und einen legalen Status für die Arbeitssuche, Vorstellungsgespräche, Probezeiten und die Vorbereitung auf den Übergang zu einem geeigneten Arbeitsaufenthaltstitel zu gewähren.

Mit der Karte können Sie:

  • sich in Deutschland aufhalten, um eine qualifizierte Beschäftigung oder eine geeignete Maßnahme zur Anerkennung der Qualifikation zu suchen;
  • insgesamt bis zu 20 Stunden pro Woche nebenberuflich arbeiten;
  • eine bis zu zweiwöchige Probezeit bei einem Arbeitgeber absolvieren, sofern diese im Zusammenhang mit einer qualifizierten Tätigkeit, einer Ausbildung oder einer Anerkennungsmaßnahme steht;
  • Nach der Arbeitssuche einen Antrag bei der Ausländerbehörde auf eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis für Arbeit, Ausbildung, Anerkennung von Qualifikationen oder Selbstständigkeit stellen.

Bei der erstmaligen Erteilung gilt die Such-Chancenkarte in der Regel für maximal ein Jahr. Wenn bereits eine konkrete, passende Stelle vorliegt, aber eine andere Aufenthaltserlaubnis noch nicht in Frage kommt, ist eine Folge-Chancenkarte möglich – eine Verlängerung auf bis zu zwei Jahre.

Zwei Wege zum Erhalt der Chancen-Karte

Im Jahr 2026 gibt es bei der Chancenkarte zwei Hauptwege für die Antragstellung: als anerkannte Fachkraft oder über das Punktesystem.

1. Der Weg für anerkannte Fachkräfte

Wenn eine ausländische Berufs- oder Hochschulausbildung in Deutschland vollständig anerkannt ist, gilt der Antragsteller als Fachkraft. In diesem Fall muss das Punktesystem nicht durchlaufen werden.

Diese Option kommt in der Regel in folgenden Situationen in Frage:

  • Die ausländische berufliche Qualifikation ist in Deutschland vollständig anerkannt;
  • ein ausländisches Hochschulabschlusszeugnis als gleichwertig anerkannt ist;
  • Die Ausbildung wurde in Deutschland absolviert.

Für diesen Weg weist das offizielle Portal „Make it in Germany“ darauf hin, dass kein gesonderter Sprachnachweis erforderlich ist. In der Praxis ist die deutsche Sprache für die Arbeitssuche dennoch wichtig, insbesondere außerhalb internationaler Unternehmen.

2. Der Weg über das Punktesystem

Wenn keine vollständige Anerkennung in Deutschland vorliegt, kann der Antrag über das Punktesystem gestellt werden. Hierfür sind bestimmte Grundvoraussetzungen und mindestens sechs Punkte erforderlich.

Grundvoraussetzungen für diese Option:

  • abgeschlossene berufliche oder akademische Ausbildung;
  • für eine berufliche Ausbildung – das Programm muss in der Regel mindestens zwei Jahre dauern und im Ausbildungsland staatlich anerkannt sein;
  • Nachweis der Ausbildung über Anabin, Zeugnisbewertung oder digitale Bescheinigung über die berufliche Qualifikation, je nach Art der Ausbildung;
  • Deutsch mindestens A1 nach GER/CEFR oder Englisch mindestens B2;
  • nachgewiesene finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts.

Als finanzieller Nachweis bei der Visumbeantragung wird offiziell ein Richtwert für ein Sperrkonto angegeben: 1.091 Euro netto pro Monat für das Jahr 2026. Eine Alternative kann eine Verpflichtungserklärung oder eine andere zulässige Methode sein, sofern diese von der Behörde akzeptiert wird.

Wofür werden Punkte vergeben?

Punkte werden nur von denjenigen benötigt, die den zweiten Weg einschlagen. Das Minimum beträgt sechs Punkte.

Wichtigste Kriterien:

Kriterium Wie viel kann man erhalten
Teilweise Anerkennung einer ausländischen Qualifikation oder Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen in einem reglementierten Beruf 4 Punkte
Berufserfahrung entsprechend der Qualifikation: mindestens 2 Jahre in den letzten 5 Jahren 2 Punkte
Berufserfahrung entsprechend der Qualifikation: mindestens 5 Jahre innerhalb der letzten 7 Jahre 3 Punkte
Deutsch A2 1 Punkt
Deutsch B1 2 Punkte
Deutsch B2 oder höher 3 Punkte
Englisch C1 oder Englisch als Muttersprache 1 zusätzlicher Punkt
Qualifikation in einem Mangelberuf 1 Punkt
Alter bis 35 Jahre 2 Punkte
Alter bis 40 Jahre 1 Punkt
Vorheriger Aufenthalt in Deutschland von mindestens 6 Monaten 1 Punkt
Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner stellt ebenfalls einen Antrag auf die Chancenkarte 1 Punkt

Vor der Einreichung sollte man nicht nur die Punktzahl überprüfen, sondern auch die Nachweisbarkeit jedes einzelnen Punktes: Sprachzertifikate, Unterlagen zur Berufserfahrung, den Status des Abschlusses und den Nachweis der finanziellen Mittel.

Wie unterscheidet sich die Chancenkarte von einem normalen Arbeitsvisum?

Ein normales Arbeitsvisum basiert in der Regel auf einem konkreten Stellenangebot und der Prüfung der Beschäftigungsbedingungen. Die Chancenkarte wird in einer früheren Phase benötigt: wenn noch kein Arbeitgeber gefunden wurde oder eine Einreise nach Deutschland zur Stellensuche, für Vorstellungsgespräche und eine Probezeit erforderlich ist.

Nach erfolgreicher Arbeitssuche wird die Chancen-Karte in der Regel zu einer Zwischenstufe. Für eine langfristige Beschäftigung muss auf eine passende Aufenthaltserlaubnis umgestellt werden, beispielsweise für qualifizierte Beschäftigung, die Blue Card EU, eine Ausbildung, die Anerkennung von Qualifikationen oder eine andere Option, die der jeweiligen Situation entspricht.

Was Sie vor der Antragstellung vorbereiten sollten

Praktische Checkliste:

  • Reisepass und Personenstandsurkunden, sofern diese von dem jeweiligen Konsulat verlangt werden;
  • Zeugnisse, Anhänge, Bescheinigungen über die Ausbildung und Übersetzungen;
  • Nachweis der Anerkennung des Abschlusses durch Anabin, Zeugnisbewertung oder ein anderes offizielles Dokument;
  • ein Sprachzertifikat, sofern es für den gewählten Weg erforderlich ist;
  • Unterlagen zum beruflichen Werdegang: Arbeitsverträge, Bescheinigungen von Arbeitgebern, Beschäftigungsnachweise;
  • Nachweis der finanziellen Mittel: Sperrkonto, Verpflichtungserklärung oder eine andere akzeptierte Variante;
  • Lebenslauf, Plan zur Arbeitssuche und Unterlagen für den deutschen Arbeitsmarkt.

Häufige Fehler

  • Zu glauben, dass Deutschkenntnisse auf A1-Niveau automatisch zu einer Aufenthaltserlaubnis führen. Für den Weg über das Punktesystem ist die Sprache nur eine Grundvoraussetzung, nicht aber der gesamte Antrag.
  • „Anerkennung“, „Anabin“ und „Zeugnisbewertung“ nicht verwechseln. Für verschiedene Bildungsabschlüsse sind unterschiedliche Nachweise erforderlich.
  • Nicht prüfen, ob es sich um einen reglementierten Beruf handelt. Bei solchen Berufen können zusätzliche Genehmigungen oder Anerkennungsmaßnahmen erforderlich sein.
  • Eine Vollzeitbeschäftigung bis zum Erhalt der Arbeitserlaubnis planen. Während der Arbeitssuche sind nur begrenzte Nebenjobs und kurze Probezeitbeschäftigungen erlaubt.
  • Orientieren Sie sich an den alten Beträgen für das Sperrkonto. Die finanziellen Vorgaben ändern sich, daher sollten Sie diese vor der Antragstellung überprüfen.

Für wen eignet sich die Chancen-Karte am besten?

Die Chancenkarte ist besonders nützlich für Bewerber, die über eine klar erkennbare Qualifikation, realistische Aussichten auf dem deutschen Arbeitsmarkt und die Möglichkeit verfügen, ihre Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und finanziellen Mittel nachzuweisen. Liegt bereits ein unterzeichneter Arbeitsvertrag vor, ist es oft schneller, direkt eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, anstatt die Chancenkarte zu nutzen.

In strittigen Fällen empfiehlt es sich, die Anforderungen auf den offiziellen Seiten von „Make it in Germany“, beim Auswärtigen Amt und bei dem Konsulat, über das der Antrag gestellt wird, zu überprüfen. Bei verschiedenen Antragstellern unterscheiden sich nicht nur die erforderlichen Unterlagen, sondern auch der Weg zum Nachweis der Qualifikation.