Chancenkarte für Deutschland: So funktioniert die Chancenkarte bei der Arbeitssuche
Die Chancenkarte bietet Bürgern aus Nicht-EU-Ländern die Möglichkeit, ohne festen Arbeitsvertrag nach Deutschland zu kommen und sich vor Ort nach einer qualifizierten Arbeit umzusehen. Es handelt sich dabei nicht um ein universelles „Visum für alle“: Der Antragsteller muss seine Ausbildung, seine finanzielle Absicherung und – je nach Antragsgrund – die Anerkennung seiner Qualifikation oder eine ausreichende Punktzahl nachweisen.
Was ist die Chancenkarte?
Die Chancen-Karte ist in § 20a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt. Ihr Ziel ist es, qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten die Arbeitssuche in Deutschland zu erleichtern.
Mit der ersten Karte darf man sich in der Regel bis zu einem Jahr in Deutschland aufhalten. Während dieser Zeit ist es erlaubt, eine qualifizierte Beschäftigung zu suchen, ein Probepraktikum bei einem Arbeitgeber zu absolvieren und im Rahmen der festgelegten Vorschriften einer Nebenbeschäftigung nachzugehen. Wird eine passende Beschäftigung gefunden, muss man auf die entsprechende Aufenthaltserlaubnis für Arbeit, Ausbildung, Anerkennung von Qualifikationen oder einen anderen geeigneten Status umsteigen.
Für wen ist die „Karte der Möglichkeiten“ geeignet?
Die Chancenkarte kann nützlich sein, wenn Sie:
- Sie möchten persönlich in Deutschland nach Arbeit suchen und nicht nur von Ihrem Heimatland aus;
- bereits über einen Hochschulabschluss oder eine berufliche Qualifikation verfügen;
- Sie können Ihre Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts nachweisen;
- bereit sind, Unterlagen zu Ausbildung, Sprachkenntnissen und Berufserfahrung zusammenzustellen;
- Sie sind sich bewusst, dass die Karte nach der Arbeitsaufnahme nicht an die Stelle einer Arbeitserlaubnis tritt.
Bürger der EU, des EWR und der Schweiz benötigen eine solche Karte nicht. Für einige Staatsangehörige aus Drittstaaten können ebenfalls besondere Einreisebestimmungen gelten. Daher sollten Sie vor der Antragstellung die Anforderungen beim deutschen Konsulat oder über den offiziellen Visa-Navigator prüfen.
Zwei Wege zum Erhalt der Chancenkarte
1. Über eine anerkannte Qualifikation
Wenn Sie über eine deutsche Qualifikation oder einen ausländischen Hochschul- oder Berufsabschluss verfügen, der in Deutschland vollständig anerkannt ist, können Sie sich als Fachkraft bewerben. In diesem Fall kommt das Punktesystem nicht zur Anwendung.
Deutschkenntnisse sind für diesen Weg zwar formal nicht zwingend erforderlich, aber in der Praxis erhöhen sie die Chancen, eine Stelle zu finden und Vorstellungsgespräche zu bestehen.
2. Über das Punktesystem
Wenn die Qualifikation in Deutschland noch nicht vollständig anerkannt ist, kann man das Punktesystem nutzen. Dafür gelten folgende Grundvoraussetzungen:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung;
- für eine berufliche Ausbildung – in der Regel ein mindestens zweijähriges, im Aufnahmeland anerkanntes Programm;
- Nachweis der Qualifikation durch ein geeignetes offizielles Instrument, z. B. anabin, Zeugnisbewertung oder Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation;
- Deutsch mindestens A1 oder Englisch mindestens B2;
- mindestens 6 Punkte nach den Kriterien der Chancenkarte;
- Nachweis der finanziellen Mittel.
Wofür werden Punkte vergeben?
Punkte werden nicht für „allgemeine Zukunftsperspektiven“ vergeben, sondern für konkrete, nachweisbare Kriterien. In der Regel werden berücksichtigt:
- Teilanerkennung der Qualifikation in Deutschland;
- Qualifikation in einem Mangelberuf;
- Berufserfahrung im jeweiligen Fachgebiet;
- Deutschkenntnisse über A1 hinaus und sehr gute Englischkenntnisse;
- Alter des Antragstellers;
- rechtmäßiger längerfristiger Aufenthalt in Deutschland in den letzten Jahren;
- das Potenzial des Ehepartners oder Lebenspartners, sofern dieser ebenfalls die Anforderungen der Chancenkarte erfüllt.
Alle Punkte müssen durch Unterlagen belegt werden. Reichen die Punkte nur auf dem Papier aus, es fehlen jedoch Nachweise, kann der Antrag nicht angenommen oder abgelehnt werden.
Finanzielle Absicherung und Arbeit mit der Aufenthaltskarte
Für die Antragstellung müssen Sie nachweisen, dass Sie während der Arbeitssuche für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Für das Jahr 2026 gibt das offizielle Portal „Make it in Germany“ einen Richtwert für das Sperrkonto im Rahmen der Chancenkarte an: mindestens 1.091 Euro netto pro Monat. Eine Alternative kann die Verpflichtungserklärung sein – eine offizielle Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung durch eine aufnehmende Person in Deutschland.
Nach der Einreise mit der Chancen-Karte ist eine Nebentätigkeit von insgesamt bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt. Ebenfalls möglich ist ein Probearbeiten bei einem Arbeitgeber von bis zu zwei Wochen, sofern dies im Zusammenhang mit der Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung, einer Ausbildung oder einem Verfahren zur Anerkennung von Qualifikationen steht.
Kann die „Karte der Möglichkeiten“ verlängert werden?
Die erste Chancenkarte wird für die Arbeitssuche für maximal ein Jahr ausgestellt. Wenn Sie ein konkretes Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung gefunden haben, aber vorerst keine andere geeignete Aufenthaltserlaubnis erhalten können, ist eine Folge-Chancenkarte möglich – eine Verlängerung der Chancenkarte auf bis zu zwei Jahre.
Es ist wichtig, dies nicht als automatische „drei Jahre Zeit für die Arbeitssuche“ zu verstehen. Eine Verlängerung ist an ein konkretes Stellenangebot und die Entscheidung der Ausländerbehörde gebunden und nicht einfach an den Wunsch, länger zu bleiben.
Familie und gemeinsamer Umzug
Die Chancenkarte allein ist kein geeigneter Grund für einen klassischen Familienumzug während der Arbeitssuche. Wenn der Ehepartner oder Lebenspartner ebenfalls die Anforderungen der Chancenkarte erfüllt, kann er einen separaten Antrag stellen. Fragen zur Einreise von Kindern und Familienangehörigen hängen von der konkreten Situation, dem Einkommen, der Wohnsituation, dem Status der Eltern und der Entscheidung der Behörden ab; daher sollten diese Punkte vor der Antragstellung geprüft werden.
Was Sie vor der Antragstellung vorbereiten sollten
Vor der Antragstellung sollten Sie folgende Unterlagen zusammenstellen und überprüfen:
- Zeugnisse, Anlagen und Übersetzungen;
- Nachweis der Anerkennung oder des Status der Qualifikation;
- Sprachzertifikat, sofern es für den gewählten Weg erforderlich ist;
- Unterlagen zum beruflichen Werdegang;
- Nachweis der finanziellen Mittel;
- Lebenslauf und Plan zur Arbeitssuche;
- Versicherung und Unterlagen für das Visumverfahren;
- Anforderungen des jeweiligen Konsulats am Ort der Antragstellung.
Häufige Fehler
- die Chancenkarte nach der Arbeitsaufnahme als Ersatz für ein Arbeitsvisum zu betrachten;
- die Chancenkarte ohne Prüfung der Anerkennung der Qualifikation zu beantragen;
- mit einer Verlängerung ohne konkretes Stellenangebot rechnen;
- die finanzielle Absicherung ignorieren;
- keinen deutschen Lebenslauf und kein Profil für den Arbeitsmarkt erstellen;
- Touristenreisen nicht mit einem für die Punkte anrechenbaren Aufenthalt verwechseln.
Kurzes Fazit
Die Chancenkarte eignet sich für Personen, die bereits über eine formale Qualifikation und einen realistischen Plan für die Arbeitssuche in Deutschland verfügen. Eine überzeugende Bewerbung basiert nicht auf dem allgemeinen Wunsch, umzuziehen, sondern auf nachweisbaren Unterlagen: Ausbildung, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, finanzielle Mittel und ein klares berufliches Ziel.