Winterreifen in Deutschland: Vorschriften, Bußgelder, die „Alpine“-Kennzeichnung und Änderungen durch die EU

Winterreifen in Deutschland: Vorschriften, Bußgelder, die „Alpine“-Kennzeichnung und Änderungen durch die EU

In Deutschland gibt es keine kalendarische Verpflichtung, ab einem bestimmten Datum mit Winterreifen zu fahren. Die Regelung ist situationsabhängig: Bei Glatteis, Schneematsch, Eis oder Raureif auf der Straße muss das Fahrzeug mit geeigneten Winter- oder Ganzjahresreifen ausgestattet sein. Das Fahren mit ungeeigneten Reifen kann zu einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg führen, und nach einem Unfall können Probleme mit der Versicherung entstehen.

Wann sind Winterreifen vorgeschrieben?

Die deutsche Regelung wird als „situative Winterreifenpflicht“ bezeichnet. Sie ist nicht an einen bestimmten Monat gebunden, sondern am Zustand der Straße. Wenn keine winterlichen Bedingungen herrschen, schreibt das Gesetz nicht vor, die Reifen unbedingt zu wechseln, nur weil der November begonnen hat. Wenn Sie jedoch mit Sommerreifen auf Schnee oder Eis fahren, liegt bereits ein Verstoß vor.

Autofahrer orientieren sich häufig an der Faustregel „von O bis O“: von Oktober bis Ostern. Das ist kein Gesetz, sondern ein praktischer saisonaler Anhaltspunkt. Ein weiterer Anhaltspunkt sind Temperaturen, die dauerhaft unter etwa +7 Grad liegen, da Sommerreifen bei solchen Temperaturen an Leistung verlieren.

Welche Kennzeichnung ist erforderlich?

Für winterliche Bedingungen sind Reifen mit dem Alpine-Symbol geeignet: ein Berg mit einer Schneeflocke. Ab dem 1. Oktober 2024 gelten alte Reifen, die nur die Kennzeichnung M+S tragen, nicht mehr als ausreichend zur Erfüllung der deutschen Winterreifenpflicht.

Dies ist wichtig für alle, die ein Auto mit bereits montierten Reifen gekauft haben oder den Reifensatz schon lange nicht mehr überprüft haben. Wenn auf der Seitenwand nur „M+S“ ohne „Alpine“ steht, gelten solche Reifen unter winterlichen Straßenbedingungen als ungeeignet.

Profil: Gesetz und Sicherheitsrichtwert

Die Mindestprofiltiefe für PKW-Reifen beträgt nach deutschen Vorschriften 1,6 mm. Für das Fahren im Winter ist dies jedoch nur die gesetzliche Untergrenze und kein guter praktischer Standard. Der ADAC und andere Kfz-Experten empfehlen in der Regel, Winterreifen bereits früher zu wechseln, wenn die Profiltiefe sich 4 mm nähert, da sich die Haftung auf Schnee und Matsch deutlich verschlechtert.

Für den Fahrer bedeutet dies eine einfache Überprüfung vor Saisonbeginn:

  • Ist das Alpine-Symbol vorhanden?
  • Ist die Profiltiefe ausreichend?
  • auf Risse, ungleichmäßigen Verschleiß und zu altes Gummi;
  • Sind Größe und Index der Reifen für das Fahrzeug geeignet?

Bußgelder wegen ungeeigneter Reifen

Fährt ein Fahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Reifen, beträgt das Grundbußgeld 60 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg. Wenn dadurch eine Behinderung oder Gefahr entsteht oder es zu einem Verkehrsunfall kommt, erhöht sich das Bußgeld: In der Regel sind das 80, 100 oder 120 Euro und ein Punkt.

Der Fahrzeughalter kann gesondert zur Verantwortung gezogen werden, wenn er zugelassen hat, dass das Fahrzeug mit ungeeigneten Reifen betrieben wurde. Daher ist es bei der Anmietung, beim Carsharing oder bei der Nutzung des Familienautos wichtig, die Reifen vor der Fahrt zu überprüfen und nicht erst nach einer Verkehrskontrolle durch die Polizei.

Steht das Fahrzeug auf einem Parkplatz oder in einer Garage und ist nicht am Straßenverkehr beteiligt, gilt die Winterreifenpflicht nicht. Ein Verstoß liegt erst dann vor, wenn das Fahrzeug unter winterlichen Straßenbedingungen genutzt wird.

Was passiert mit der Versicherung nach einem Unfall?

Die Haftpflichtversicherung schützt geschädigte Dritte. Selbst wenn der Unfallverursacher mit ungeeigneten Reifen unterwegs war, darf der Geschädigte nicht ohne Entschädigung bleiben.

Was jedoch die eigenen Schäden des Fahrers betrifft, ist die Situation komplexer. Bei einer Vollkasko- oder Teilkasko-Versicherung kann geprüft werden, ob das Fahren mit Sommer- oder ungeeigneten Reifen grobe Fahrlässigkeit darstellte. Wenn die Reifen den Unfall oder dessen Folgen beeinflusst haben, kann die Versicherung die Auszahlung kürzen. Das genaue Ergebnis hängt vom Versicherungsvertrag, den Umständen des Unfalls und dem Kausalzusammenhang zwischen den Reifen und dem Schaden ab.

Wie viel kostet ein Reifenwechsel?

Die Kosten für die Reifenmontage hängen von der Stadt, der Werkstatt, der Radgröße und davon ab, ob die Räder komplett gelagert werden. Ein einfacher saisonaler Reifenwechsel ist oft günstiger als die Montage der Reifen auf Felgen inklusive Auswuchten und Lagerung. Daher gibt es keinen einheitlichen Preis für ganz Deutschland.

Praktischerweise sollte man nicht nur den Wechsel selbst einplanen, sondern auch die Lagerung, das Auswuchten, die Reifendrucksensoren, den Kauf eines neuen Reifensatzes und die Terminvereinbarung beim Service im Voraus berücksichtigen. Im Herbst sind freie Termine schnell ausgebucht.

Was sich in der EU in Bezug auf den Führerschein geändert hat

Früher wurde in vielen Artikeln darüber als über Pläne der Europäischen Kommission berichtet. Für das Jahr 2026 sieht die Situation bereits anders aus: Die vierte EU-Führerscheinrichtlinie wurde verabschiedet und ist in Kraft getreten, doch ihre Bestimmungen müssen noch in das nationale Recht der EU-Länder umgesetzt werden und gemäß dem festgelegten Zeitplan zur Anwendung kommen.

Es ist wichtig, zwischen drei Stufen zu unterscheiden:

  • Die geltenden deutschen Vorschriften für Winterreifen gelten bereits;
  • Die neue EU-Richtlinie zum Führerschein wurde bereits verabschiedet;
  • Die konkreten nationalen Verfahren und praktischen Details der Umsetzung hängen noch von Deutschland und anderen EU-Ländern ab.

Digitaler Führerschein

Die Richtlinie sieht einen europäischen digitalen Führerschein vor, der mit der europäischen digitalen Identität verknüpft sein soll. Das bedeutet jedoch nicht, dass man in Deutschland bereits in jeder Situation die Plastikkarte durch ein Smartphone ersetzen kann. Bis zur praktischen Einführung sind nationale Vorschriften, die technische Infrastruktur und eine Übergangsphase erforderlich.

Für Autofahrer im Jahr 2026 lautet die praktische Schlussfolgerung ganz einfach: Orientieren Sie sich vorerst am herkömmlichen Führerschein und prüfen Sie vor einer Fahrt oder beim Umtausch Ihres Führerscheins die offiziellen deutschen Vorschriften.

Anerkennung des Führerscheinentzugs in der EU

Einer der Schwerpunkte der Reform besteht darin, den Informationsaustausch über schwerwiegende Verstöße und Führerscheinentzüge zwischen den EU-Ländern zu verstärken. Ziel ist es, zu verhindern, dass Fahrer Sanktionen leicht umgehen können, indem sie einfach ihren Führerschein aus einem anderen Land nutzen.

Zu den schwerwiegenden Verstößen zählen beispielsweise Trunkenheit am Steuer, gefährliche Geschwindigkeitsüberschreitungen und Verstöße mit schwerwiegenden Folgen. Die praktische Umsetzung hängt jedoch von der Umsetzung der Richtlinie in die nationalen Rechtsordnungen ab.

Führerscheinklasse B, Wohnmobile und junge Fahrer

Im Rahmen der Reform wurden Themen diskutiert und teilweise in das neue europäische Paket aufgenommen, die oft zu stark vereinfacht dargestellt werden: Wohnmobile bis 4,25 Tonnen, die Ausbildung junger Fahrer, Berufsklassen und das begleitete Fahren.

In Deutschland ist es wichtig, sich nicht nur auf Schlagzeilen zu verlassen. Auch wenn eine europäische Richtlinie den Rahmen vorgibt, muss der Fahrer prüfen, wie diese in der Regel in deutsches Recht umgesetzt wurde und welche Bedingungen festgelegt sind: Alter, Ausbildung, Fahrpraxis, Fahrzeugtyp, Fahrzeuggewicht und Geltungsbereich des Führerscheins.

Besondere Vorsicht ist beim „Begleitetes Fahren ab 17“ geboten. Das deutsche „Begleitetes Fahren“ für 17-Jährige sollte nicht automatisch als Erlaubnis zum selbstständigen Fahren oder zum Fahren ohne Einschränkungen in anderen EU-Ländern angesehen werden. Vor einer Auslandsfahrt sollten die Vorschriften des jeweiligen Landes überprüft werden.

Wo kann man die Vorschriften nachlesen?

Informationen zu den deutschen Vorschriften bezüglich Reifen und Bußgeldern finden Sie unter:

  • Text der StVO, insbesondere die Vorschrift zu winterlichen Straßenverhältnissen;
  • offizieller Bußgeldkatalog und Erläuterungen zu den Bußgeldern;
  • Informationen des BMDV und des ADAC zu Winterreifen, der „Alpine“-Kennzeichnung und zur Sicherheit.

Informationen zur Reform des Führerscheinsystems in der EU finden Sie hier:

  • EUR-Lex und der Wortlaut der EU-Richtlinie;
  • Seiten der Europäischen Kommission zu Verkehrssicherheit und Führerscheinen;
  • deutsche Veröffentlichungen zur nationalen Umsetzung, sobald diese erscheinen.

Praktische Checkliste vor dem Winter

Überprüfen Sie Ihr Fahrzeug vor dem ersten Schnee anhand dieser kurzen Checkliste:

  1. Auf den Reifen steht „Alpine“ und nicht nur „M+S“.
  2. Das Profil ist nicht nur formal ausreichend, sondern auch für sicheres Fahren im Winter geeignet.
  3. Der Reifendruck entspricht den Empfehlungen des Herstellers.
  4. Im Kofferraum befindet sich eine Notfallausrüstung, und die Scheibenwaschflüssigkeit ist für Minustemperaturen geeignet.
  5. Machen Sie sich mit den Versicherungsbedingungen vertraut, insbesondere wenn Sie ein fremdes, gemietetes oder geleastes Fahrzeug fahren.

Kurzes Fazit

Winterreifen in Deutschland sind keine Frage des Kalenders, sondern eine Frage der Straßenverhältnisse. Bei Schnee, Eis, Matsch und Glatteis sind Reifen mit dem Alpine-Symbol erforderlich, andernfalls drohen Bußgelder, ein Punkt in Flensburg und versicherungsrechtliche Konsequenzen. Die Nachrichten zum europäischen Führerschein sollte man jedoch getrennt von den Reifenvorschriften betrachten: Die EU-Reform wurde bereits verabschiedet, doch die praktischen Details der Umsetzung hängen vom nationalen Recht und den Übergangsfristen ab.