Führerschein in Deutschland: Erlangung, Umtausch und Nachprüfung für Ausländer

Führerschein in Deutschland: Erlangung, Umtausch und Nachprüfung für Ausländer

Um nach dem Umzug in Deutschland Auto fahren zu dürfen, benötigt man einen gültigen Führerschein, der nach deutschen Vorschriften anerkannt ist. Führerscheine aus EU- und EWR-Ländern behalten in der Regel bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer ihre Gültigkeit. Führerscheine aus Drittstaaten, also aus Ländern außerhalb der EU/des EWR, dürfen nach der Begründung eines gewöhnlichen Wohnsitzes in Deutschland nur für einen begrenzten Zeitraum verwendet werden: in der Regel sechs Monate. Danach benötigen Sie zum Autofahren einen deutschen Führerschein.

Bestimmen Sie zunächst Ihren Fall

Fast alles hängt vom Ausstellungsland des Führerscheins ab: ob der Führerschein ohne Prüfungen umgeschrieben werden kann, ob eine theoretische Prüfung abgelegt werden muss, ob eine praktische Prüfung erforderlich ist und welche Unterlagen die Führerscheinstelle – die zuständige Behörde für Führerscheine – verlangt.

Situation Was passiert normalerweise
In der EU oder im EWR ausgestellte Führerscheine In den meisten Fällen werden sie in Deutschland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer anerkannt. Ein Umtausch kann bei Ablauf der Gültigkeitsdauer, bei Verlust, bei Änderungen der Daten oder bei bestimmten Führerscheinklassen erforderlich sein.
Führerscheine, die in einem Land aus Anlage 11 zur FeV ausgestellt wurden Eine vereinfachte Umschreibung ist möglich – ein Umtausch mit vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Prüfungen. Die Bedingungen hängen vom jeweiligen Land und der jeweiligen Klasse ab.
Führerschein aus einem anderen Drittland Nach den ersten sechs Monaten muss in der Regel durch eine theoretische und eine praktische Prüfung ein deutscher Führerschein erworben werden. Die vorgeschriebenen Theorie- und speziellen Praxisstunden, wie sie bei einer Ausbildung für Anfänger erforderlich sind, sind möglicherweise nicht erforderlich, aber die Fahrschule ist dennoch an der Zulassung zur praktischen Prüfung beteiligt.
Ausländische Führerscheine werden nicht anerkannt Man muss die reguläre Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren und die Prüfungen von Grund auf ablegen.

Für die GUS-Staaten lässt sich keine allgemeingültige Regel anwenden: Die Bedingungen müssen anhand der aktuellen Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung und bei der örtlichen Führerscheinstelle geprüft werden. Wenn Ihr Land nicht in der Liste der Ausnahmeregelungen aufgeführt ist, müssen Sie in der Regel die theoretische und die praktische Prüfung ablegen.

Wie lange sind ausländische Führerscheine nach dem Umzug gültig?

Wenn der Führerschein nicht in der EU/im EWR ausgestellt wurde, ist er in Deutschland in der Regel sechs Monate lang gültig, nachdem Sie hier Ihren gewöhnlichen Wohnsitz begründet haben. Für die meisten Zuzügler ist dies mit der Anmeldung verbunden, doch die Behörde berücksichtigt dabei ausschließlich den gewöhnlichen Wohnsitz.

In Einzelfällen kann eine Verlängerung auf bis zu 12 Monate beantragt werden, sofern der Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 12 Monate dauern soll. Diese Ausnahme muss im Voraus mit der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle abgesprochen werden.

Nach Ablauf der zulässigen Frist darf man nicht einfach weiter mit dem ausländischen Führerschein fahren. Die deutschen Behörden betrachten dies als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Den Führerschein von Grund auf erwerben

Wenn Sie keinen Führerschein besitzen oder Ihr ausländischer Führerschein keine Ausnahmeregelungen zulässt, führt der Weg über eine Fahrschule:

  1. Sie wählen eine Fahrschule aus und schließen einen Vertrag ab.
  2. Absolvieren Sie einen Erste-Hilfe-Kurs.
  3. Sie lassen einen Sehtest durchführen und ein Foto für den Führerschein machen.
  4. Reichen Sie einen Antrag bei der Führerscheinstelle ein.
  5. Nehmen Sie an der theoretischen Ausbildung teil und bereiten Sie sich auf die theoretische Prüfung vor.
  6. Nehmen Sie an praktischen Fahrstunden teil, einschließlich der für die Klasse B vorgeschriebenen Sonderfahrten.
  7. Sie legen zunächst die theoretische Prüfung und anschließend die praktische Prüfung ab.

Für die Klasse B sind bei einer Ausbildung von Grund auf in der Regel obligatorische Theorieunterrichtsstunden und spezielle Fahrstunden vorgesehen. Die Anzahl der regulären Fahrstunden ist gesetzlich nicht für alle einheitlich festgelegt: Der Fahrlehrer lässt dich zur Prüfung zu, wenn er der Meinung ist, dass du bereit bist.

Umtausch oder Neuablegung ausländischer Führerscheine

Das Umtauschverfahren wird als „Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis“ bezeichnet. Bei Führerscheinen aus Drittländern beginnt das Verfahren in der Regel nicht in der Fahrschule, sondern bei der Führerscheinstelle.

Typischer Ablauf:

  1. Prüfen Sie, ob das Ausstellungsland in Anlage 11 der FeV aufgeführt ist und welche Prüfungen für Ihre Führerscheinklasse erforderlich sind.
  2. Suchen Sie die örtliche Führerscheinstelle und vereinbaren Sie einen Termin für die Antragstellung.
  3. Bereiten Sie die Unterlagen und gegebenenfalls eine Übersetzung vor.
  4. Geben Sie eine Fahrschule an, falls Sie die praktische Prüfung ablegen müssen.
  5. Auf die Genehmigung der Behörde warten.
  6. Die theoretische und/oder praktische Führerscheinprüfung ablegen, sofern diese erforderlich sind.
  7. Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens einen deutschen Führerschein erwerben.

Wenn lediglich die Wiederholung der Prüfungen erforderlich ist, ist in der Regel kein vollständiger Lehrgang von Grund auf notwendig. Die praktische Prüfung findet jedoch über die Fahrschule statt: Der Fahrlehrer meldet den Fahrschüler zur Prüfung an, und auch das Prüfungsfahrzeug wird in der Regel von der Fahrschule zur Verfügung gestellt. Auch wenn es keine formelle Mindestanzahl an Fahrstunden gibt, sind oft zumindest einige Fahrstunden erforderlich, um zur Prüfung zugelassen zu werden und sich an die deutschen Anforderungen anzupassen.

Unterlagen für die Führerscheinstelle

Die genaue Liste variiert je nach Stadt und Führerscheinklasse, aber am häufigsten werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Reisepass oder deutscher Personalausweis;
  • eine Bescheinigung über die Anmeldung am Wohnort, z. B. eine Meldebescheinigung;
  • gültiger ausländischer Führerschein;
  • eine beglaubigte Übersetzung des Führerscheins, falls dieser nicht den Anforderungen der deutschen Behörden entspricht;
  • biometrisches Passfoto;
  • Sehtest für den Führerschein;
  • Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs;
  • Antrag auf Erteilung oder Umtausch eines deutschen Führerscheins;
  • Name der Fahrschule, falls Prüfungen erforderlich sind;
  • eine Bescheinigung, dass der ausländische Führerschein gültig ist und nicht entzogen wurde.

Die Übersetzung kann beispielsweise von vereidigten Übersetzern, deutschen Kfz-Verbänden oder anderen nach deutschen Vorschriften anerkannten Einrichtungen angefertigt werden. Bevor Sie die Übersetzung bezahlen, sollten Sie sich bei Ihrer Führerscheinstelle erkundigen, welches Format dort akzeptiert wird.

Prüfungen

Die theoretische Prüfung wird von zugelassenen Stellen durchgeführt, in der Regel je nach Region vom TÜV oder von DEKRA. Zur Vorbereitung stehen Apps und Lernmaterialien der Fahrschule zur Verfügung; die verfügbaren Prüfungssprachen sollten im Voraus abgeklärt werden.

Die praktische Prüfung findet in Anwesenheit eines Prüfers und eines Fahrlehrers in einem Fahrschulwagen statt. Selbst für erfahrene Fahrer ist es sinnvoll, vor der Prüfung noch Fahrstunden zu nehmen: Es werden nicht nur die Fahrfähigkeiten geprüft, sondern auch Verhaltensweisen, die in Deutschland als besonders wichtig gelten – Aufmerksamkeit, Vorfahrt, Verhalten in 30er-Zonen, Fahrradinfrastruktur, Autobahnen und Parken.

Wie viel kostet das?

Die Kosten variieren stark je nach Bundesland, Stadt, Fahrschule, Anzahl der Prüfungsversuche und der Anzahl der Fahrstunden. Daher lässt sich der genaue Betrag im Voraus nicht nennen.

Normalerweise setzt sich das Budget wie folgt zusammen:

  • die Anmeldegebühr der Fahrschule;
  • Lernmaterialien oder Apps für die Theorie;
  • Sehtest;
  • Erste-Hilfe-Kurs;
  • ein biometrisches Foto;
  • Übersetzung und Einstufung ausländischer Führerscheine, falls erforderlich;
  • Gebühren der Führerscheinstelle;
  • TÜV-/DEKRA-Gebühren für die Prüfungen;
  • praktische Fahrstunden;
  • Gebühren der Fahrschule für die Begleitung bei der Prüfung.

Eine Ausbildung von Grund auf kostet oft mehrere tausend Euro, da der größte Teil der Kosten auf die Fahrstunden entfällt. Eine Umschulung mit Wiederholungsprüfung ist in der Regel günstiger, kann aber deutlich teurer werden, wenn viele Fahrstunden erforderlich sind oder wiederholte Prüfungsversuche notwendig werden.

Was Sie vor der Antragstellung prüfen sollten

  • Ist das Ausstellungsland des Führerscheins in Anlage 11 zur FeV aufgeführt oder nicht?
  • Muss man die theoretische, die praktische oder beide Prüfungen ablegen?
  • Ist für Ihr Dokument eine Übersetzung erforderlich?
  • Kann der Antrag online gestellt werden oder ist ein persönlicher Termin erforderlich?
  • Wie lange dauert die Bearbeitung bei Ihrer Führerscheinstelle?
  • Nimmt die ausgewählte Fahrschule Bewerber für die Umschreibung an?
  • In welcher Sprache kann die theoretische Prüfung abgelegt werden?

Häufige Fehler

  • Warten Sie das Ende der sechs Monate ab und beginnen Sie erst dann mit dem Verfahren: Die Anmeldung bei der Behörde und die Prüfungen können mehr Zeit in Anspruch nehmen.
  • Zu glauben, dass der internationale Führerschein nach dem Umzug den deutschen Führerschein ersetzt. Er ergänzt in der Regel nur den nationalen Führerschein und hebt die Sechs-Monats-Regel nicht auf.
  • Lassen Sie den Text übersetzen, bevor Sie die Anforderungen der jeweiligen Führerscheinstelle prüfen.
  • Die Fahrschule nur anhand des Preises pro Fahrstunde auszuwählen, ohne die Gebühren für die Prüfung, die Begleitfahrten und Wiederholungsprüfungen zu berücksichtigen.
  • Sich auf die Erfahrungen von Bekannten aus einem anderen Land oder einer anderen Stadt verlassen: Die Praxis der Behörden ist unterschiedlich.

Zusammenfassung

Wenn Sie mit einem Führerschein aus einem Drittland nach Deutschland gezogen sind, sollten Sie zunächst Anlage 11 prüfen und sich bei der Führerscheinstelle beraten lassen. In den ersten Monaten nach der Anmeldung haben Sie in der Regel nur begrenzt Zeit, um mit dem ausländischen Führerschein zu fahren und parallel dazu den Umtausch oder die Neuprüfung in die Wege zu leiten. Bei Führerscheinen aus der EU/dem EWR sind die Regeln einfacher, aber die Gültigkeitsdauer des Dokuments, die Klassen und besondere Vermerke müssen dennoch überprüft werden.