Testamente in Deutschland für Ausländer: So regeln Sie die Erbfolge und vermeiden Fehler
Ein Testament ist in Deutschland nicht zwingend erforderlich, löst für Ausländer jedoch oft ein zentrales Problem: im Voraus festzulegen, wer das Vermögen erhält, wer sich um die Erbschaft kümmert und welches Recht in einer internationalen Situation anzuwenden ist. Ohne Testament greift die deutsche gesetzliche Erbfolge, und Lebenspartner, Freunde, Geschäftspartner und andere nahestehende Personen, die nicht mit dem Erblasser verwandt sind, gehen in der Regel leer aus.
Der folgende Text erläutert die grundlegenden Regelungen für das Jahr 2026: Welche Testamentsformen werden in Deutschland anerkannt, wann ist ein Notar erforderlich, was ist der Pflichtteil, wie funktioniert die Erbausschlagung, wozu dient der Erbschein und welche steuerlichen Vorteile sind für die Erben wichtig? Dies ist eine informative Übersicht und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Wann ein Ausländer in Deutschland besonders ein Testament benötigt
Ein Testament ist für fast jeden eine Überlegung wert, der über Vermögen verfügt oder dessen familiäre Verhältnisse komplexer sind als das Standardmodell „Ehepartner und gemeinsame Kinder“. Es ist besonders wichtig, die Erstellung eines Testaments nicht aufzuschieben, wenn Sie Folgendes haben:
- Immobilien in Deutschland oder im Ausland;
- ein Unternehmen, eine Unternehmensbeteiligung oder bedeutende Investitionen;
- Kinder aus verschiedenen Ehen;
- minderjährige Kinder;
- Lebenspartner ohne eingetragene Lebenspartnerschaft;
- Verwandte oder Vermögenswerte in mehreren Ländern;
- der Wunsch, einen Teil des Vermögens Freunden, einer gemeinnützigen Organisation oder einer Person außerhalb der Familie zu hinterlassen;
- das Risiko, dass sich die Erben über Anteile, Schulden oder den Zugriff auf Konten streiten.
Das deutsche Erbrecht verteilt das Vermögen nicht nach dem Grundsatz „wie es in der Familie gerecht wäre“. Es folgt formalen Regeln. Daher kann es sein, dass eine Person, die Ihnen am nächsten steht, ohne eine ausdrückliche Verfügung im Testament kein Erbe ist.
Wichtige deutsche Begriffe
In Dokumenten und im Schriftverkehr mit dem Nachlassgericht tauchen häufig folgende Begriffe auf:
| Deutscher Begriff | Was bedeutet das? |
|---|---|
| das Testament | Testament |
| der Erblasser / die Erblasserin | der Erblasser, die Erblasserin |
| das Erbe | Erbschaft |
| der Erbe / die Erbin / die Erben | Erbe / Erbin / Erben |
| gesetzliche Erbfolge | gesetzliche Erbfolge ohne Testament |
| der Pflichtteil / Pflichtanteil | Pflichtteil eines nahen Verwandten |
| das Nachlassgericht | das Nachlassgericht beim Amtsgericht |
| der Erbschein | Erbschein |
| die Testamentseröffnung | die offizielle Eröffnung und Verlesung des Testaments |
| der Notar / die Notarin | Notar |
Welche Arten von Testamenten werden in Deutschland anerkannt?
In Deutschland werden am häufigsten zwei Varianten genutzt: das eigenhändige Testament und das notarielle Testament.
Eigenhändiges Testament
Ein eigenhändiges Testament wird als „eigenhändiges Testament“ bezeichnet. Gemäß § 2247 BGB muss es handschriftlich verfasst und vom Erblasser unterzeichnet sein. In der Praxis werden auch Ort und Datum der Erstellung angegeben, da es ohne diese Angaben später zu Streitigkeiten über die Gültigkeit oder darüber kommen kann, welches Testament das letzte war.
Wichtig: Ein ausgedruckter und unterschriebener Text ersetzt kein eigenhändiges Testament. Wenn Sie das Dokument am Computer verfasst, ausgedruckt und unterschrieben haben, reicht dies für die deutsche Form des eigenhändigen Testaments in der Regel nicht aus.
Ein Testament muss nicht unbedingt in deutscher Sprache verfasst sein, doch im Erbverfahren wird mit ziemlicher Sicherheit eine beglaubigte Übersetzung benötigt. Wenn die Erbschaft einen internationalen Bezug hat, ist es ratsam, die Sprache und die Formulierungen im Voraus mit einem Notar oder Rechtsanwalt zu besprechen.
Notarielles Testament
Ein notarielles Testament wird bei einem deutschen Notar erstellt. Der Notar prüft die Rechtsfähigkeit, hilft bei der Formulierung der Verfügungen, beglaubigt das Dokument und leitet die Angaben in der Regel zur Registrierung und Aufbewahrung weiter. Diese Variante ist teurer als ein eigenhändiges Testament, verringert jedoch das Risiko von Formfehlern.
Ein Notar ist besonders hilfreich, wenn es um Immobilien, Unternehmen, Eheverträge, Kinder aus verschiedenen Beziehungen, Erben in verschiedenen Ländern oder die Wahl des anwendbaren Rechts geht.
Wo sollte das Testament aufbewahrt werden?
Ein eigenhändiges Testament kann zu Hause aufbewahrt werden, doch das birgt ein Risiko: Es könnte nicht gefunden, verloren gehen oder angefochten werden. Eine sicherere Möglichkeit ist die Hinterlegung beim Nachlassgericht. Für Testamente gibt es zudem die Eintragung in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer, damit das Gericht nach dem Tod von der Existenz des Dokuments Kenntnis erlangen kann.
Was passiert ohne Testament?
Wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Im Großen und Ganzen funktioniert sie wie folgt:
- Zuerst erben die Kinder und der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner;
- Wenn keine Kinder vorhanden sind, können Eltern, Geschwister oder deren Nachkommen am Erbe beteiligt sein;
- wenn keine nahen Verwandten vorhanden sind, geht die Erbfolge schrittweise auf entferntere Verwandte über;
- Wenn keine Erben gefunden werden, kann der Nachlass an den Staat fallen.
Für Ehepaare kommt es oft überraschend, dass der überlebende Partner nicht immer das gesamte Vermögen erhält. Bei der typischen Gütergemeinschaft („Zugewinngemeinschaft“) und wenn Kinder vorhanden sind, erhält der Ehepartner in der Regel die Hälfte des Nachlasses, während sich die Kinder die andere Hälfte teilen. Sind keine Kinder vorhanden, aber die Eltern des Verstorbenen oder deren Nachkommen noch am Leben, muss der Ehepartner den Nachlass möglicherweise mit ihnen teilen.
Ein nicht eingetragener Lebenspartner wird nicht mit einem Ehepartner gleichgestellt. Wenn Sie möchten, dass ein solcher Partner Vermögen, ein Aufenthaltsrecht oder Zugang zu Vermögenswerten erhält, muss dies gesondert geregelt werden.
Nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden werden vererbt
Ein Erbe erhält nicht nur das Vermögen, sondern auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Übersteigen die Schulden das Vermögen, kann die Erbschaft durch die „Ausschlagung der Erbschaft“ abgelehnt werden. Gemäß § 1944 BGB beträgt die reguläre Ausschlagungsfrist sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Erbe von der Erbschaft und dem Grund seiner Erbfolge Kenntnis erlangt hat. Die Frist kann sechs Monate betragen, wenn der letzte Wohnsitz des Verstorbenen ausschließlich im Ausland lag oder sich der Erbe zu Beginn der Frist im Ausland befand.
Die Ausschlagung erfolgt vor dem Nachlassgericht oder notariell. Es ist nicht möglich, nur die Vermögenswerte anzunehmen und die Schulden abzulehnen: Die Erbschaft wird entweder vollständig angenommen oder ausgeschlagen. Ist die Frist verstrichen oder wurde die Erbschaft bereits angenommen, ist eine Ausschlagung gemäß § 1943 BGB in der Regel nicht mehr möglich.
Wie man sein Vermögen dem Ehepartner hinterlässt: Das Berliner Testament
Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner ist das Berliner Testament eine gängige Variante. Darin ernennen sich die Partner gegenseitig zu Erben, und Kinder oder andere Personen erhalten das Erbe nach dem Tod des zweiten Partners.
Dieses Instrument kann sinnvoll sein, wenn der überlebende Ehepartner abgesichert werden soll: zum Beispiel, um die Wohnung zu erhalten oder um zu verhindern, dass das Vermögen unmittelbar nach dem ersten Todesfall aufgeteilt wird. Das Berliner Testament unterliegt jedoch Einschränkungen. Kinder können bereits nach dem Tod des ersten Elternteils Anspruch auf den Pflichtteil haben, und die steuerlichen Auswirkungen erweisen sich manchmal als weniger vorteilhaft, als es zunächst scheint. Lebenspartner, die nicht eingetragen sind, können ein gemeinsames Ehegatten-Testament in dieser Form nicht nutzen.
Gilt deutsches Recht für Ausländer?
Für Erbschaften mit internationalem Bezug gilt in der EU die Europäische Erbrechtsverordnung. Als allgemeine Regel gilt: Es kommt das Recht des Staates zur Anwendung, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für eine Person, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, bedeutet dies häufig das deutsche Erbrecht.
Dabei kann der Bürger im Testament eine Rechtswahl treffen – also das Recht seines Heimatstaates wählen. Dies ist ein wichtiges Instrument für Ausländer, muss jedoch sorgfältig formuliert werden. Großbritannien, Irland und Dänemark weisen in Bezug auf diese Regelung Besonderheiten auf, und Vermögen außerhalb der EU kann zusätzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes unterliegen.
Wenn Sie bereits über ein im Ausland errichtetes Testament verfügen, kann Deutschland dieses unter Einhaltung der Formvorschriften und des anwendbaren Rechts anerkennen; für das praktische Verfahren sind jedoch eine Übersetzung, die Überprüfung der Erbenbefugnisse und manchmal zusätzliche Unterlagen erforderlich. Bei Immobilien oder Vermögenswerten in mehreren Ländern sollten Sie sich besser nicht auf eine allgemeine Vorlage verlassen.
Was macht ein Testament gültig?
Für eine grundlegende Überprüfung eines deutschen Testaments sind vier Punkte wichtig:
- der Erblasser verfügt über die erforderliche Testierfähigkeit;
- Die Formvorschriften sind eingehalten: handschriftlicher Text mit Unterschrift oder notarielle Beurkundung;
- Datum und Ort geben Aufschluss darüber, wann das Dokument erstellt wurde und welche Verfügung die letzte ist;
- Der Inhalt verstößt nicht gegen zwingende Vorschriften, beispielsweise das Recht auf den Pflichtteil.
Ein eigenhändiges Testament scheint einfach zu sein, doch Fehler schleichen sich oft in den Details ein: unklare Anteile, widersprüchliche Verfügungen, Verwechslung von Erben und Vermächtnisnehmern, nicht berücksichtigte Schulden, Vermögen im Ausland, das Fehlen eines Testamentsvollstreckers dort, wo er benötigt wird.
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Geldanteil für bestimmte nahe Verwandte, wenn diese vom Erbe ausgeschlossen sind oder weniger als das Minimum erhalten. In der Regel handelt es sich dabei um Kinder, den Ehepartner oder den eingetragenen Lebenspartner, in Einzelfällen auch um die Eltern des Verstorbenen.
Die Höhe des Pflichtteils entspricht der Hälfte dessen, was eine Person bei der gesetzlichen Erbfolge erhalten hätte. Würde ein Kind beispielsweise bei der gesetzlichen Erbfolge 25 % des Vermögens erhalten, beträgt sein Pflichtteil 12,5 % des Nachlasswerts. Dabei handelt es sich in der Regel um einen Geldanspruch gegenüber den Erben und nicht um die automatische Übertragung eines bestimmten Gegenstands.
Eine vollständige Ausschließung vom Pflichtteil ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich. Schlechte Beziehungen, fehlender Kontakt oder familiäre Konflikte führen für sich genommen in der Regel nicht zu einem solchen Ergebnis.
Erbschein und Zugang zum Erbe
Der Erbschein ist eine Bescheinigung über den Erbanspruch. Er bestätigt, wer in welchem Anteil erbberechtigt ist. Das Dokument wird häufig von Banken, dem Grundbuchamt und anderen Einrichtungen benötigt, wenn die Rechte der Erben nicht durch ein notarielles Testament oder ein europäisches Erbschein nachgewiesen werden können.
Die Ausstellung eines Erbscheins kann Wochen oder Monate dauern, insbesondere wenn es mehrere Erben, ausländische Dokumente oder Rechtsstreitigkeiten gibt. Daher ist es für Familien mit gemeinsamen Ausgaben sinnvoll, im Voraus Bankvollmachten, Vollmachten für den Todesfall und die Zugangsregelungen zu Konten zu besprechen. Solche Dokumente müssen direkt mit der Bank abgewickelt und hinsichtlich ihrer Gültigkeit nach dem Tod des Kontoinhabers überprüft werden.
Was kostet ein Testament?
Ein eigenhändiges Testament ist an sich kostenlos. Zusätzliche Kosten entstehen, wenn Sie es zur öffentlichen Verwahrung hinterlegen, Angaben registrieren lassen oder einen Notar hinzuziehen.
Notariatsgebühren werden in Deutschland durch das Gesetz über Gerichts- und Notarkosten (GNotKG) geregelt und hängen vom Wert des Vermögens und der Art der Urkunde ab. Der Notar kann den Preis nicht frei nach Vereinbarung festlegen: Er ist verpflichtet, die gesetzlich festgelegten Gebühren zu erheben. Daher lässt sich der genaue Betrag am besten anhand der aktuellen Gebührentabelle oder eines Notargebührenrechners ermitteln.
In älteren Artikeln finden sich oft Beispieltabellen zu notariellen Gebühren, diese können jedoch nicht als individuelle Berechnung herangezogen werden. Der Gesamtbetrag hängt vom Wert des Vermögens, davon, ob es sich um ein gemeinsames oder individuelles Testament handelt, sowie von der Verwahrung, der Registrierung und den damit verbundenen Bescheinigungen ab.
Erbschaftssteuer in Deutschland
Erbschaft und Schenkung werden durch das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt. Für das Jahr 2026 gelten gemäß § 16 ErbStG folgende Grundfreibeträge:
| Erbe oder Beschenkter | Freibetrag |
|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner | 500.000 Euro |
| Kinder und Kinder verstorbener Kinder | 400.000 Euro |
| Enkelkinder, sofern deren Eltern noch leben | 200.000 Euro |
| sonstige Personen der Steuerklasse I | 100.000 Euro |
| Personen der Steuerklasse II | 20.000 Euro |
| Personen der Steuerklasse III | 20.000 Euro |
Die Steuersätze gemäß § 19 ErbStG hängen von der Steuerklasse und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs ab. Für die Steuerklasse I beginnen sie bei 7 % und reichen bis zu 30 %, für die Klasse II von 15 % bis 43 % und für die Klasse III von 30 % bis 50 %.
Schenkungen zu Lebzeiten können dieselben Freibeträge in Anspruch nehmen, und der Freibetrag wird innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren erneut berücksichtigt. Solche Modelle können jedoch nicht als universeller Weg angesehen werden, um „die Steuer auf null zu senken“: Wichtig sind die Bewertung des Vermögens, frühere Schenkungen, der steuerliche Wohnsitz, familiäre Verhältnisse und mögliche Pflichtteile.
Praktische Checkliste
Bevor Sie ein Testament aufsetzen, sollten Sie sich einen Überblick verschaffen:
- eine Aufstellung des Vermögens in Deutschland und im Ausland;
- eine Liste der Schulden, Kredite und Bürgschaften;
- Familienstand und Angaben zu allen potenziellen Erben;
- Ehevertrag oder Angaben zum Güterstand der Ehegatten;
- Unterlagen zu Immobilien und Unternehmen;
- Bankkonten, Versicherungen, Altersvorsorgeprodukte;
- frühere Testamente, Erbverträge und Schenkungen;
- Wünsche bezüglich der Vormundschaft für minderjährige Kinder;
- die Entscheidung, ob das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt, gewählt werden soll;
- Kontaktdaten eines Notars, Steuerberaters oder Rechtsanwalts.
Ist die Situation unkompliziert, kann ein eigenhändiges Testament ausreichen. Gibt es Immobilien, Kinder aus verschiedenen Beziehungen, Vermögenswerte in mehreren Ländern oder erhebliche Summen, ist es ratsam, das Testament mit professioneller Hilfe aufzusetzen.
FAQ
Kann man ein Testament auf Russisch verfassen?
Zwar muss ein eigenhändiges Testament nicht unbedingt auf Deutsch verfasst sein, doch im Erbverfahren ist eine Übersetzung erforderlich. Wenn die Erbschaft einen Bezug zu Deutschland hat, verringern ein deutscher Text oder eine notarielle Beurkundung häufig das Risiko von Streitigkeiten.
Kann man in einem Testament einen Vormund für Kinder bestimmen?
Man kann Wünsche bezüglich der Vormundschaft äußern, doch die endgültige Entscheidung trifft die zuständige Behörde unter Berücksichtigung der Interessen des Kindes. Die Formulierungen sollten mit einem Fachanwalt für Familien- und Erbrecht abgestimmt werden.
Muss ein Testament registriert werden?
Ein handschriftliches Testament zu Hause kann zwar ohne Registrierung gültig sein, wird aber möglicherweise nicht gefunden. Die offizielle Aufbewahrung und Registrierung der Daten über das System der deutschen Behörden erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass das Dokument nach dem Tod berücksichtigt wird.
Ersetzt ein Testament die Steuerplanung?
Nein. Ein Testament regelt die Erbfolge, klärt aber nicht automatisch die steuerlichen Folgen. Für große Vermögenswerte, Immobilien und Schenkungen ist eine separate Steuerberechnung erforderlich.
Das Wichtigste
Ein Ausländer in Deutschland benötigt ein Testament nicht nur zur Verteilung des Vermögens, sondern auch zur Bewältigung internationaler Risiken. Die wichtigsten Entscheidungen sind: die Wahl der Testamentsform, die klare Benennung der Erben, die Berücksichtigung der Pflichtteile, die Prüfung der steuerlichen Auswirkungen und die Beachtung des auf die Erbschaft anzuwendenden Rechts.
Für ein allgemeines Verständnis des Themas kann der verwandte Artikel [[Funerals In Germany [Regulations, Costs & Traditions] | Beerdigungen in Deutschland]] hilfreich sein. In komplexen Fällen sollte der endgültige Text des Testaments am besten von einem deutschen Notar, einem Erbrechtler und gegebenenfalls einem Steuerberater geprüft werden.