Risikolebensversicherung in Deutschland: Wer braucht eine Risikolebensversicherung und wie wählt man den richtigen Versicherungsschutz aus?
Die Risikolebensversicherung, kurz RLV, ist eine befristete Lebensversicherung für den Todesfall. Sie bildet kein Kapital auf und zahlt die Beiträge am Ende der Vertragslaufzeit nicht zurück: Der Sinn der Police besteht darin, dass die Familie, der Partner oder ein anderer Begünstigter eine im Voraus festgelegte Summe erhält, falls der Versicherte während der Vertragslaufzeit verstirbt.
Eine solche Police ist besonders wichtig, wenn eine Familie, eine Hypothek oder andere große Verpflichtungen vom Einkommen einer einzigen Person abhängen. In Deutschland wird die RLV oft als Absicherung gegen finanzielle Notlagen nach dem Tod des Hauptverdieners betrachtet und nicht als Anlageprodukt.
Wie unterscheidet sich die RLV von einer kapitalbildenden Lebensversicherung?
Die Risikolebensversicherung umfasst drei wesentliche Elemente:
- Versicherter – die Person, deren Leben versichert ist;
- Versicherungsnehmer – derjenige, der den Vertrag abschließt und die Beiträge zahlt;
- Begünstigter – die Person, die im Versicherungsfall die Auszahlung erhält.
Tritt der Tod während der Vertragslaufzeit ein und liegen keine Ablehnungsgründe vor, zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe aus. Ist der Vertrag abgelaufen, ohne dass ein Versicherungsfall eingetreten ist, erfolgt in der Regel keine Auszahlung.
Dies ist der wesentliche Unterschied zu Kapitalbildungsprodukten: Eine RLV wird nicht wegen der Rendite abgeschlossen, sondern um die Familie vor einem seltenen, aber schwerwiegenden Risiko zu schützen.
Wer benötigt in der Regel eine Todesfallversicherung?
Eine RLV ist in Betracht zu ziehen, wenn der Tod einer Person die finanzielle Lage anderer Menschen drastisch verschlechtern würde.
Am häufigsten wird eine solche Police benötigt:
- für Familien mit Kindern;
- Alleinerziehende;
- Ehepaare oder Lebenspartner, bei denen das Einkommen des einen deutlich höher ist als das des anderen;
- Kreditnehmern mit einer Hypothek;
- für Unternehmer, wenn Kredite, die Familie oder geschäftliche Verpflichtungen von ihnen abhängen;
- für Menschen, die finanziell abhängige Angehörige haben.
Eine RLV ist weniger sinnvoll, wenn eine Person allein lebt, keine Kinder hat, keine Schulden und keine Personen, die von ihrem Einkommen abhängig sind. Doch auch in einer solchen Situation kann es Ausnahmen geben: zum Beispiel einen gemeinsamen Kredit, einen Lebenspartner ohne formelle Ehe oder die Verpflichtung, Verwandte zu unterstützen.
Die Versicherung für den Fall des Todes des Hauptverdieners ist besonders relevant für junge Familien mit Kindern und einer Hypothek.
Wie wählt man die Versicherungssumme aus?
Ein praktischer Anhaltspunkt ist die Berechnung, wie viel Geld die Familie benötigt, um Schulden zu tilgen und während einer Übergangszeit den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
In der Regel werden folgende Aspekte berücksichtigt:
- Restschuld aus Hypotheken und anderen Krediten;
- das Einkommen, das der Familie nach dem Tod des Hauptverdieners entgeht;
- das Alter der Kinder und die Kosten bis zum Abschluss ihrer Ausbildung;
- bereits vorhandene Ersparnisse, Immobilien und andere Vermögenswerte;
- mögliche staatliche und betriebliche Leistungen für die hinterbliebenen Familienangehörigen.
Eine gängige grobe Richtwertangabe sind mehrere Bruttojahreseinkommen, oft im Bereich von 5 bis 10 Jahreseinkommen. Dies ist weder eine gesetzliche Vorschrift noch eine allgemeingültige Empfehlung: Bei einer Hypothek kann die Summe höher ausfallen, bei hohen Ersparnissen hingegen niedriger.
Für welche Laufzeit soll der Vertrag abgeschlossen werden?
Die Laufzeit einer RLV sollte am besten an den Zeitraum geknüpft werden, in dem das finanzielle Risiko tatsächlich hoch ist.
Häufige Orientierungspunkte:
- bis zur vollständigen Tilgung der Hypothek;
- bis zur Volljährigkeit der Kinder;
- bis zum Abschluss der Ausbildung der Kinder;
- bis zu dem Zeitpunkt, an dem der verbleibende Partner die Kosten selbstständig decken kann; – bis zum Aufbau eines ausreichenden finanziellen Polsters.
Man sollte nicht automatisch die längste Laufzeit wählen. Je älter eine Person ist und je länger der Vertrag läuft, desto teurer kann die Versicherung sein. Eine zu kurze Laufzeit lässt die Familie jedoch gerade dann ohne Schutz zurück, wenn dieser am dringendsten benötigt wird.
Wovon hängt der Preis einer RLV ab?
Die Prämie wird individuell berechnet. Der Preis wird in der Regel von folgenden Faktoren beeinflusst:
- Alter;
- Versicherungssumme;
- Vertragslaufzeit;
- Rauchen;
- Gesundheitszustand und Krankengeschichte;
- Beruf;
- gefährliche Hobbys;
- Body-Mass-Index und andere Risikoparameter;
- Zusätzliche Vertragsoptionen.
Genaue Preistabellen sind schnell veraltet und hängen vom jeweiligen Versicherer ab. Daher sollten die in älteren Artikeln genannten Richtwerte besser nur als Anhaltspunkt betrachtet werden: Ein aktueller Vergleich sollte anhand der Tarife zum Zeitpunkt der Antragstellung erfolgen.
Gesundheitsprüfung und Fragebogen
Beim Abschluss einer RLV stellt die Versicherung Fragen zu Gesundheit, Beruf, Hobbys und Lebensweise. Diese müssen genau und vollständig beantwortet werden. Im deutschen Versicherungsrecht hängt dies mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht zusammen – der Verpflichtung, bekannte Risikoumstände anzugeben, nach denen der Versicherer in schriftlicher Form fragt.
Hat ein Kunde wichtige Informationen verschwiegen oder falsche Angaben gemacht, kommt das Problem oft erst nach dem Tod ans Licht, wenn die Familie die Auszahlung erwartet. Je nach den Umständen kann die Versicherung die Auszahlung kürzen, die Zahlung verweigern oder den Vertrag anfechten.
Vor der Antragstellung ist es sinnvoll:
- medizinische Unterlagen und Bescheinigungen zusammenstellen;
- prüfen, welche Diagnosen und Beschwerden bei den Ärzten vorlagen;
- Rauchen, Wasserpfeife und andere Formen des Nikotinkonsums ehrlich anzugeben, wenn danach gefragt wird;
- Antworten nicht aus dem Gedächtnis zu erraten, wenn sich die Frage auf Daten, Untersuchungen oder Behandlungen bezieht;
- Bei einer komplexen Krankengeschichte sollte eine anonyme Vorabprüfung durch einen unabhängigen Berater in Betracht gezogen werden.
Wann kann eine ärztliche Untersuchung erforderlich sein?
Die Bedingungen hängen von der Versicherungssumme, dem Alter und den Bestimmungen des jeweiligen Versicherers ab. Bei geringen Summen reicht oft ein Fragebogen aus, während der Versicherer bei hohen Deckungssummen eine ärztliche Untersuchung, Laboruntersuchungen oder zusätzliche Unterlagen zum Einkommen und zur finanziellen Notwendigkeit der Versicherung verlangen kann.
Man sollte sich nicht auf pauschale Grenzwerte wie „bis zu 100.000 Euro ohne ärztliche Untersuchung“ oder „ab 500.000 Euro immer mit ärztlicher Untersuchung“ verlassen. Diese Grenzwerte variieren je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif.
RLV und Hypothek
Beim Kauf einer Immobilie auf Kredit kann eine RLV die Familie davor schützen, dass der verbleibende Partner nach dem Tod des Kreditnehmers die Zahlungen nicht mehr bewältigen kann. Manchmal stehen Banken dem Abschluss einer solchen Police positiv gegenüber, da sie das Risiko eines Kreditausfalls verringert; die konkreten Anforderungen hängen jedoch von der jeweiligen Bank und dem Kreditvertrag ab.
Bei einer Hypothek werden häufig zwei Ansätze in Betracht gezogen:
- konstante Versicherungssumme – die Deckungssumme verringert sich während der gesamten Vertragslaufzeit nicht;
- abnehmende Versicherungssumme – die Deckung richtet sich in etwa nach der Restschuld.
Eine abnehmende Versicherungssumme mag zwar günstiger sein, schützt die Familie jedoch weniger vor dem Verlust künftiger Einkünfte. Wenn das Ziel nicht nur darin besteht, den Kredit zu tilgen, sondern auch Geld für den Lebensunterhalt zu hinterlassen, reicht die Restschuld der Hypothek allein möglicherweise nicht aus.
Steuern bei der Auszahlung einer RLV
Die Auszahlung aus einer Risikolebensversicherung gilt in der Regel nicht als Einkommen des Versicherten im Sinne der Einkommensteuer. Beim Tod des Versicherten kann sich jedoch die Frage der Erbschafts- und Schenkungssteuer stellen. Dabei spielen nicht nur die Versicherungssumme eine Rolle, sondern auch, wer der Versicherungsnehmer ist, wer versichert ist und wer das Geld erhält.
Für das Jahr 2026 sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz folgende persönliche Freibeträge festgelegt:
| Begünstigter | Freibetrag |
|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner | 500.000 EUR |
| Kind oder Stiefkind | 400.000 EUR |
| Enkel, falls das Kind des Erblassers bereits verstorben ist | 400.000 EUR |
| Enkelkind bei lebendem Elternteil | 200.000 EUR |
| sonstige Personen der Steuerklasse I | 100.000 EUR |
| Personen der Steuerklasse II oder III | 20.000 EUR |
Für die Steuerklasse I beginnen die Erbschaftsteuersätze gemäß § 19 ErbStG bei 7 % und reichen bis zu 30 %, je nach Höhe des steuerpflichtigen Nachlasses nach Abzug des Freibetrags.
| Steuerpflichtiger Erwerb nach Freibetrag | Steuersatz der Steuerklasse I |
|---|---|
| bis zu 75.000 EUR | 7 % |
| bis zu 300.000 EUR | 11 % |
| bis zu 600.000 EUR | 15 % |
| bis zu 6.000.000 EUR | 19 % |
| bis zu 13.000.000 EUR | 23 % |
| bis zu 26.000.000 EUR | 27 % |
| über 26.000.000 EUR | 30 % |
Wichtig: In die Steuerbemessungsgrundlage können nicht nur die Versicherungsleistungen, sondern auch anderes Vermögen einfließen, das im Zusammenhang mit dem Tod übergeht: Immobilien, Konten, Wertpapiere, Unternehmensanteile und andere Vermögenswerte. Daher darf eine umfangreiche RLV nicht losgelöst von der gesamten Nachlasssituation betrachtet werden.
„Kreuz-und-Quer“-Modell
Für Ehepartner und Lebenspartner wird häufig eine gegenseitige Vertragsgestaltung diskutiert:
- Der Ehemann versichert das Leben seiner Ehefrau und ist selbst der Versicherungsnehmer;
- Die Ehefrau versichert das Leben ihres Mannes und ist selbst die Versicherungsnehmerin;
- Im Todesfall eines Partners erhält der andere die Auszahlung als Vertragspartei des eigenen Vertrags und nicht als Erbe des Verstorbenen.
Die Idee hinter einem solchen Modell ist es, das Risiko einer Erbschaftsteuer auf die Versicherungsleistung zu verringern. Die formale Struktur des Vertrags muss jedoch korrekt gestaltet sein: Es spielt eine Rolle, wer die Beiträge zahlt, wer der Versicherungsnehmer, die versicherte Person und der Begünstigte ist. Bei hohen Summen ist es ratsam, die Konstruktion mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt zu prüfen, da ein Fehler bei der Zuordnung der Rollen zu einem anderen steuerlichen Ergebnis führen kann.
Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?
Beiträge zur RLV können in der Steuererklärung manchmal als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, doch der praktische Nutzen hängt von der persönlichen Situation, den Obergrenzen und anderen bereits berücksichtigten Versicherungsbeiträgen ab. Man sollte eine Police nicht nur wegen des Steuerabzugs wählen: Die Hauptfunktion der RLV ist der Schutz der Familie und nicht die Steueroptimierung.
So vergleichen Sie Angebote
Der niedrigste Preis bedeutet nicht immer den besten Vertrag. Achten Sie beim Vergleich nicht nur auf die Prämie, sondern auch auf die Konditionen.
Schauen Sie mal rein:
- die Versicherungssumme und die Laufzeit;
- fester oder variabler Beitrag;
- Bestimmungen für Raucher und ehemalige Raucher;
- Fragen zur Gesundheit und zur Rückwirkungsfrist;
- die Möglichkeit, die Deckungssumme bei wichtigen Lebensereignissen ohne erneute umfassende Gesundheitsprüfung zu erhöhen;
- Bedingungen bei einem Berufswechsel oder der Aufnahme eines gefährlichen Hobbys;
- Ausschlüsse und Ablehnungsgründe;
- Verfahren zur Bestimmung und Änderung des Begünstigten;
- Regelungen zur vorzeitigen Kündigung.
Wenn Ihnen die deutsche Sprache oder die Versicherungsformulierungen Schwierigkeiten bereiten, sollten Sie den Vertrag besser nicht „auf Basis eines Rechenbeispiels“ abschließen, ohne die Bedingungen zu verstehen. Ein Fehler im Fragebogen oder bei der Auswahl der Begünstigten kann die Familie die gesamte Auszahlung kosten.
Vertragsbeendigung und -verlängerung
Nach Ablauf der Laufzeit erlischt die RLV in der Regel automatisch. Wird weiterhin Versicherungsschutz benötigt, muss oft ein neuer Vertrag abgeschlossen werden – unter Berücksichtigung des Alters, des Gesundheitszustands und der aktuellen Tarife. Dies kann deutlich teurer sein als die ursprüngliche Police.
Eine vorzeitige Kündigung ist in der Regel möglich, jedoch sollte man nicht mit einer Rückzahlung des angesparten Kapitals rechnen, da die RLV keine Kapitalbildende Versicherung ist. Mögliche Einzelheiten – Kündigungsfristen, Kündigungstermin und Auswirkungen auf die Beitragszahlung – sind dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen.
Kurze Checkliste vor dem Abschluss
- Stellen Sie fest, wer im Falle Ihres Todes finanziell benachteiligt wäre.
- Berechnen Sie die Schulden, die Familienausgaben und die Dauer der Einkommensabhängigkeit.
- Wählen Sie die Versicherungssumme und die Laufzeit, und nicht nur den günstigsten Tarif.
- Halten Sie Ihre medizinischen Daten bereit, bevor Sie den Fragebogen ausfüllen.
- Prüfen Sie die Rollen im Vertrag: Versicherungsnehmer, versicherte Person, Begünstigter.
- Lassen Sie sich bei hohen Versicherungssummen und Erbschaftsfragen individuell steuerlich beraten.
- Bewahren Sie den Vertrag auf und teilen Sie Ihren Angehörigen mit, wo sich die Unterlagen befinden.
FAQ
Wird das Geld bei der RLV zurückgezahlt, wenn kein Versicherungsfall eintritt?
In der Regel nicht. Es handelt sich um eine befristete Risikoversicherung und nicht um ein Sparprodukt.
Sollte man eine RLV für ein Kind abschließen?
In den meisten Familien steht die finanzielle Logik der Risikolebensversicherung im Zusammenhang mit dem Tod des Hauptverdieners und nicht mit dem eines Kindes. Ausnahmen sollten besser individuell besprochen werden, da der Zweck der Versicherung wirtschaftlich nachvollziehbar sein muss.
Kann man statt des Ehepartners den Lebenspartner als Begünstigten benennen?
Zwar kann im Vertrag ein anderer Begünstigter vorgesehen sein, doch sind die steuerlichen Freibeträge für unverheiratete Partner in der Regel deutlich geringer. Daher erfordern hohe Auszahlungen zugunsten eines unverheirateten Partners eine besonders sorgfältige steuerliche Prüfung.
Was ist wichtiger: die Hypothek abzuzahlen oder das Einkommen zu ersetzen?
In der Regel müssen beide Risiken berücksichtigt werden. Deckt die Police nur den Restbetrag der Hypothek ab, bleibt der Familie zwar die Wohnung, aber es reicht möglicherweise nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken.