Kindersitze in Deutschland: Vorschriften, Normen und Bußgelder

Kindersitze in Deutschland: Vorschriften, Normen und Bußgelder

In Deutschland muss ein Kind in einem geeigneten Rückhaltesystem befördert werden, bis es 12 Jahre alt ist oder eine Körpergröße von 150 cm erreicht hat. Es reicht aus, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist: So darf beispielsweise ein Kind mit einer Körpergröße von 150 cm bis zum Alter von 12 Jahren einen normalen Sicherheitsgurt verwenden, und ein Kind, das älter als 12 Jahre ist, muss nicht mehr in einem separaten Kindersitz sitzen. In der Praxis ist es wichtig, nicht nur auf das Gesetz zu achten, sondern auch darauf, wie der Gurt am Körper des Kindes verläuft.

Das Thema scheint einfach zu sein, bis man mit einem Säugling ein Taxi nehmen, einen Kindersitz ohne ISOFIX im Auto befestigen oder drei Kinder auf der Rückbank unterbringen muss. Fehler entstehen meist aufgrund von Kleinigkeiten: Der Kindersitz wurde „für später“ ausgewählt, der Gurt verläuft über den Hals, das Kind trägt eine dicke Jacke, beim alten Kindersitz ist die Kennzeichnung verloren gegangen oder das Modell passt nicht zum jeweiligen Fahrzeug.

Was schreibt das Gesetz vor?

In den deutschen Vorschriften wird der Begriff „Kinderrückhaltesystem“ verwendet. Gemäß § 21 StVO dürfen Kinder unter 12 Jahren und mit einer Körpergröße unter 150 cm nur mit einem geeigneten und zugelassenen Rückhaltesystem befördert werden. Die Verantwortung liegt beim Fahrer, auch wenn es sich um einen Mietwagen, ein Carsharing-Fahrzeug oder das Auto von Freunden handelt.

Ab einem Alter von 12 Jahren oder einer Körpergröße von 150 cm ist ein Kindersitz formal nicht mehr vorgeschrieben. Wenn jedoch der diagonale Teil des Gurtes über den Hals verläuft und der Beckengurt bis zum Bauch reicht, kann ein hoher Sitzerhöher mit Rückenlehne dennoch die sicherere Lösung sein.

Wichtige Ausnahmen

  • Wenn auf dem Rücksitz bereits zwei Kindersitze montiert sind und ein dritter Sitz physisch keinen Platz mehr findet, darf ein Kind über drei Jahren auf dem Rücksitz mit einem normalen Sicherheitsgurt befördert werden.
  • In einem Fahrzeug ohne Sicherheitsgurte dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder über drei Jahre und unter 150 cm dürfen in einem solchen Fahrzeug nur auf dem Rücksitz mitfahren.
  • Für Taxis gibt es in den deutschen Vorschriften besondere Ausnahmeregelungen für Gelegenheitsverkehr, doch diese lösen nicht das Problem der Sicherheit von Säuglingen und Kleinkindern. Für eine Fahrt mit einem Kleinkind sollte man besser im Voraus für einen Kindersitz sorgen.

Auch eine kurze Fahrt zum Kindergarten oder in den Nachbarbezirk befreit nicht von den gesetzlichen Vorschriften.

So wählen Sie einen Kindersitz aus

Beim Kauf eines neuen Kindersitzes in Deutschland ist die Zulassung UN Reg. 129, oft als i-Size bezeichnet, der wichtigste Anhaltspunkt. Solche Kindersitze werden in erster Linie nach der Körpergröße des Kindes ausgewählt und nicht nach den alten Gewichtsgruppen. Für Kleinkinder sieht die Norm vor, dass sie mindestens bis zum Alter von 15 Monaten entgegen der Fahrtrichtung befördert werden müssen, sofern die Konstruktion des Kindersitzes im Rahmen seiner Zulassung nichts anderes zulässt.

Ältere Kindersitze mit der Kennzeichnung R44/03 oder R44/04 sind möglicherweise noch in Familien und auf dem Gebrauchtmarkt zu finden. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn sie einwandfrei funktionieren, für das Kind geeignet sind, eine lesbare Kennzeichnung aufweisen und nicht in einen Unfall verwickelt waren. Bei einem Neukauf ist es sinnvoller, den aktuellen Standard R129 zu wählen.

Was ist auf der Kennzeichnung zu überprüfen?

Auf dem Kindersitz muss ein Werksaufkleber mit der Zulassung angebracht sein. Überprüfen Sie vor dem Kauf Folgendes:

  • Zulassungsnorm: R129/i-Size oder die zulässigen älteren Normen R44/03 bzw. R44/04;
  • den Größen- oder Gewichtsbereich des Kindes;
  • zulässige Einbauart: ISOFIX, serienmäßiger Sicherheitsgurt oder eine kombinierte Variante;
  • Kompatibilität mit dem Einbauort im Fahrzeug;
  • Vorhandensein aller Einlagen, Gurte, Führungen und der Gebrauchsanweisung.

Wenn die Kennzeichnung fehlt, das Gehäuse beschädigt ist oder die Vorgeschichte des Kindersitzes unbekannt ist, sollte man besser vom Kauf absehen.

Braucht man ISOFIX?

ISOFIX sind serienmäßige Metallbefestigungspunkte im Fahrzeug. Der Kindersitz wird direkt an der Karosserie befestigt, weshalb die Montage in der Regel einfacher ist und das Fehlerrisiko geringer ist. Bei vielen modernen Kindersitzen ist dies die Hauptbefestigungsmethode, doch das Fehlen von ISOFIX bedeutet nicht, dass das Kind nicht sicher befördert werden kann.

So sehen die ISOFIX-Befestigungspunkte aus, an denen der Kindersitz befestigt wird.

Für Fahrzeuge ohne ISOFIX gibt es Modelle, die mit einem Dreipunktgurt befestigt werden. In diesem Fall ist es besonders wichtig, die Anleitung des Kindersitzes, die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs und die Kompatibilitätsliste des Herstellers zu überprüfen, sofern diese veröffentlicht wurde.

Praktische Richtwerte nach Alter und Körpergröße

Phase Anhaltspunkt Was wird üblicherweise gewählt Worauf ist zu achten
Säugling ab der Geburt, solange das Kind in den Größenbereich des Modells passt Babyschale, in der Regel entgegen der Fahrtrichtung Neigungswinkel, Kopfstütze, Kompatibilität mit dem Fahrzeug
Frühes Alter Nach der Babyschale bis zur oberen Größengrenze des Kindersitzes Reboarder oder anderer Kindersitz gemäß R129 So lange wie möglich entgegen der Fahrtrichtung, korrekte Einbauweise
Vorschul- und Schulkinder bis ca. 150 cm Sitzerhöhung mit Rückenlehne und Gurtführung Gurt über Schulter und Becken, Kopf- und Seitenschutz

Die Angaben in den Anleitungen der jeweiligen Modelle sind wichtiger als allgemeine Ratschläge. Der Hersteller legt den Größenbereich und die Einbauregeln fest, und der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass das Kind tatsächlich in diesen Bereich passt.

Wo lässt sich der Kindersitz am besten einbauen?

Der sicherste Platz für ein Kind befindet sich in der Regel auf der Rückbank. Wenn das Auto über drei vollwertige Sitzplätze verfügt, ist manchmal der mittlere Platz am bequemsten. Im Alltag wird oft der rechte Rücksitz gewählt: Es ist einfacher, das Kind von der Straßenseite aus hineinzusetzen.

Darf der Kindersitz auf dem Beifahrersitz angebracht werden?

Ja, in Deutschland darf ein Kind auf dem Beifahrersitz befördert werden, sofern das Fahrzeug und der jeweilige Kindersitz dies zulassen. Die wichtigste Regel lautet: Ein rückwärtsgerichteter Kindersitz darf nicht vor einem aktiven Beifahrerairbag angebracht werden. Der Airbag muss deaktiviert werden, sofern die Bedienungsanleitungen des Fahrzeugs und des Kindersitzes eine solche Montage zulassen.

Bei einem in Fahrtrichtung montierten Kindersitz muss geprüft werden, ob die Montage auf dem Beifahrersitz zulässig ist, und der Sitz muss gemäß der Anleitung weit genug nach hinten geschoben werden.

Typische Fehler

  • Das Kind ist in einer dicken Winterjacke angeschnallt, und die Gurte sitzen zu locker.
  • Die internen Gurte des Kindersitzes oder der serienmäßige Sicherheitsgurt des Fahrzeugs sind nicht richtig gespannt.
  • Der diagonale Gurt verläuft unter dem Arm oder hinter dem Rücken des Kindes.
  • Der Kindersitz wird zu früh in Fahrtrichtung gedreht.
  • Ein Sitzerhöher ohne Rückenlehne wird als dauerhafte Lösung verwendet, obwohl der Gurt schlecht über die Schulter verläuft.
  • Der Stützfuß, der Top-Tether, die Größenbeschränkungen oder die Kompatibilitätsliste werden ignoriert.
  • Man kauft einen gebrauchten Kindersitz ohne klare Herkunftsgeschichte und lesbare Kennzeichnung.

Dass die Beine des Kindes im Sitz eng anliegen, bedeutet an sich noch nicht, dass es Zeit für einen neuen Kindersitz ist. Wichtiger sind die Position des Gurtes, der Schutz von Kopf und Körper sowie die Einhaltung der Herstelleranweisungen.

Taxi, Carsharing und Autovermietung

, beim deutschen Carsharing , bei einem Mietwagen und im eigenen Auto gelten dieselben Grundregeln. Wenn der Dienst einen Kindersitz als Option anbietet, muss dieser dennoch entsprechend der Größe des Kindes überprüft und korrekt eingebaut werden.

Im Taxi sollte man sich am besten im Voraus erkundigen, ob ein passender Kindersitz vorhanden ist. Das ist besonders für Säuglinge wichtig: Sich darauf zu verlassen, dass zufällig ein freier Kindersitz beim Fahrer vorhanden ist, ist riskant.

Bußgelder

Verstöße gegen die Kindersitzpflicht werden in Deutschland mit einem Bußgeld geahndet, und bei der Beförderung eines Kindes ohne ordnungsgemäße Sicherung kann ein Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg erfolgen.

Verstoß Sanktion
Ein Kind ist nicht vorschriftsmäßig gesichert 30 Euro
Mehrere Kinder sind nicht vorschriftsmäßig gesichert 35 Euro
Ein Kind fährt ohne ordnungsgemäße Sicherung mit 60 Euro und 1 Punkt
Mehrere Kinder fahren ohne ordnungsgemäße Sicherung mit 70 Euro und 1 Punkt

Auch wenn der Betrag gering erscheint, geht es bei der Vorschrift nicht um die Geldstrafe. Ein falsch eingebauter Kindersitz funktioniert bei einem Unfall möglicherweise nicht so, wie es der Hersteller vorgesehen hat. Wenn Sie verstehen möchten, wie das deutsche Verstossregister funktioniert, ist es hilfreich, sich mit dem System der Punkte in Flensburg vertraut zu machen.

Kurze Checkliste vor der Fahrt

  1. Kinder unter 12 Jahren und unter 150 cm Körpergröße fahren in einem geeigneten Kindersitz oder einer Sitzerhöhung.
  2. Der Kindersitz weist eine lesbare Kennzeichnung auf und ist hinsichtlich Größe oder Gewicht geeignet.
  3. Der Einbau entspricht der Anleitung des Kindersitzes und des Fahrzeugs.
  4. Der Airbag wird deaktiviert, wenn der Kindersitz entgegen der Fahrtrichtung auf dem Beifahrersitz steht.
  5. Die Gurte liegen eng an, das Kind trägt keine dicke Jacke.
  6. Der Schultergurt verläuft über die Schulter, der Beckengurt über das Becken und nicht über den Bauch.

Ein korrektes Kindersitz in Deutschland bedeutet nicht nur die Einhaltung der StVO. Es ist eine Kombination aus passendem Modell, Kompatibilität mit dem Fahrzeug und einer kompromisslosen Einbauweise.