Führerscheinklassen in Deutschland: A, B, C, D, BE, B96 und B196
In Deutschland wird die Führerscheinklasse nicht durch die umgangssprachliche Bezeichnung des Fahrzeugs bestimmt, sondern durch die technischen Daten in den Unterlagen: Fahrzeugtyp, zulässige Gesamtmasse, Anzahl der Sitzplätze, Leistung, Höchstgeschwindigkeit und Parameter des Anhängers. Daher kann ein und derselbe „Lieferwagen“, „Wohnmobil“ oder „Quad“ je nach Fall unterschiedliche Klassen erfordern.
Es gibt zwei unterschiedliche Fristen, die häufig verwechselt werden. Der Führerschein in Plastikform muss in der Regel als Dokument erneuert werden, wobei die Fahrerlaubnis für die üblichen Klassen A, AM, B, BE, L und T nicht allein durch den Austausch der Karte ihre Gültigkeit verliert. Für die Lkw- und Busklassen C/C1 und D/D1 gilt eine gesonderte Verlängerung der Fahrerlaubnis, in der Regel alle 5 Jahre, verbunden mit Gesundheits- und Sehtests.
Kurze Übersicht über die Klassen
| Klasse | Geltungsbereich | Hauptgrenze |
|---|---|---|
| AM | Mopeds, Motorroller, leichte Dreiräder und bestimmte leichte Vierräder | Bis zu 45 km/h |
| A1 | Leichte Motorräder und bestimmte Dreiräder | Bis zu 125 cm³, 11 kW und 0,1 kW/kg |
| A2 | Motorräder der mittleren Klasse | Bis zu 35 kW und 0,2 kW/kg |
| A | Motorräder ohne Leistungsbeschränkung | Direkter Zugang in der Regel ab 24 Jahren |
| B | Personenkraftwagen und viele Transporter/Wohnmobile | Bis zu 3,5 t und 8 Sitzplätze zusätzlich zum Fahrer |
| B96 | Erweiterung B für schwerere Anhängerkupplungen | Lastzug von über 3,5 t bis 4,25 t |
| BE | Fahrzeug der Klasse B mit einem schwereren Anhänger | Anhänger bis 3,5 t |
| C1/C1E | Leichte Lkw und schwere Wohnmobile | Über 3,5 t bis 7,5 t; C1E bis 12 t im Gespann |
| C/CE | Lastkraftwagen und Lastzugkombinationen | Über 3,5 t |
| D1/D/DE | Busse | Mehr als 8 Fahrgastplätze zusätzlich zum Fahrer |
| L/T | Land- und Forstmaschinen | Nur für den entsprechenden Einsatzzweck |
Mopeds, Roller und Motorräder
Die Motorradklassen sind stufenweise aufgebaut: zunächst langsame Fahrzeuge mit geringem Hubraum, dann 125 cm³, anschließend A2 und schließlich die volle Klasse A. Es ist wichtig, nicht nur den Hubraum zu berücksichtigen, sondern auch die Leistung, das Leistungsgewicht und die deutschen Schlüsselzahlen.
Mofas bis 25 km/h
Für Mopeds ist in der Regel keine vollwertige Fahrerlaubnis erforderlich, sondern eine Prüfbescheinigung: eine Bestätigung über die Ausbildung und die theoretische Prüfung. Diese kann ab 15 Jahren erworben werden. Verfügt der Fahrer bereits über eine gültige Fahrerlaubnisklasse, ist keine separate Prüfbescheinigung erforderlich. Für Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, gilt eine gesonderte, alte Ausnahmeregelung.
Ein Mofa gilt nur für eine sehr begrenzte Fahrzeugklasse mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h. Ein leichter Elektroroller oder ein Mikromobil wird nicht automatisch zum Mofa: Ausschlaggebend sind die Zulassung und die technische Klasse.
AM
AM – die erste vollwertige Klasse für leichte Motorroller, Mopeds, kleine Dreiräder und bestimmte leichte vierrädrige Fahrzeuge. In Deutschland kann man die AM-Klasse ab 15 Jahren erwerben; bis zum 16. Lebensjahr ist diese Fahrerlaubnis national begrenzt und wird außerhalb Deutschlands möglicherweise nicht anerkannt.
In der Regel geht es dabei um Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Bei Zweirädern sind zudem ein Hubraum von bis zu 50 cm³ beim Verbrennungsmotor oder entsprechende Leistungsbeschränkungen von Bedeutung. Bei drei- und vierrädrigen Fahrzeugen werden zusätzlich das Gewicht, die Anzahl der Sitzplätze und die Klassifizierung in den Unterlagen geprüft.
Die Klasse B umfasst AM, daher benötigt der Inhaber eines normalen Führerscheins in der Regel keinen separaten AM-Führerschein.
A1
Die Klasse A1 ist für leichte Motorräder bis 125 cm³ erforderlich. Der Hubraum allein reicht jedoch nicht aus: Die Leistung darf 11 kW nicht überschreiten, und das Verhältnis von Leistung zu Masse muss bei 0,1 kW/kg liegen. Die Klasse A1 umfasst außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Die Klasse A1 umfasst die Klasse AM.
B196: 125 cm³ mit der Führerscheinklasse B
B196 ist weder eine eigenständige Klasse noch ein „automatisches A1“. Es handelt sich um die deutsche Schlüsselzahl zur Klasse B. Sie berechtigt in Deutschland nach einer speziellen Ausbildung in der Fahrschule zum Führen von Fahrzeugen der Klasse A1.
Grundvoraussetzungen:
- eine seit mindestens 5 Jahren gültige Fahrerlaubnis der Klasse B;
- Mindestalter 25 Jahre;
- Ausbildung in der Fahrschule: mindestens 4 Theorie- und 5 Praxisstunden à 90 Minuten; – Eine gesonderte theoretische oder praktische Prüfung für B196 wird nicht durchgeführt.
Wichtigste Einschränkungen der Klasse B196: Die Fahrerlaubnis gilt nur innerhalb Deutschlands und wird nicht als vollwertige Stufe für den automatischen Übergang auf die Klassen A2 oder A angerechnet. Für Fahrten ins Ausland oder den weiteren Aufstieg auf die Klassen A2/A ist eine reguläre Motorradklasse erforderlich.
Alte deutsche Führerscheine der Klasse 3, die vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurden, behalten oft die Berechtigung zum Führen von Leichtmotorrädern bis 125 cm³ ohne B196 bei; beim Umtausch müssen jedoch die konkreten Einträge und Codes in Feld 12 geprüft werden.
A2
Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Motorrädern mit einer Leistung von bis zu 35 kW. Zusätzlich gilt eine Beschränkung von 0,2 kW/kg; wurde das Motorrad gedrosselt, darf die ursprüngliche Version nicht leistungsstärker als 70 kW sein.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Wenn die Fahrerlaubnis der Klasse A1 bereits seit mindestens zwei Jahren besteht, ist für den Übergang zur Klasse A2 in der Regel eine praktische Prüfung erforderlich. Die Klasse A2 umfasst die Klassen A1 und AM.
A
Klasse A – volle Motorradklasse ohne Leistungsbeschränkung. Der direkte Zugang ist in der Regel ab 24 Jahren möglich. Über einen stufenweisen Übergang nach zwei Jahren A2 – ab 20 Jahren. Für leistungsstarke dreirädrige Fahrzeuge gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.
Bei Quads, Dreirädern und ähnlichen Fahrzeugen darf man sich nicht nach dem äußeren Erscheinungsbild richten. In den Unterlagen kann eine Klasse angegeben sein, für die AM oder B ausreicht, es kann aber auch eine Motorradklasse erforderlich sein.
Klasse B: Personenkraftwagen, Lieferwagen und Wohnmobile
B – die Hauptklasse für den Alltagsverkehr. Sie berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t, sofern diese nicht mehr als 8 Fahrgastsitze zusätzlich zum Fahrersitz haben. Das heißt, die übliche Höchstzahl beträgt Fahrer plus 8 Fahrgäste.
Die Klasse B ist für die meisten PKWs, viele Kleintransporter und einen Teil der Wohnmobile geeignet. Wenn ein Wohnmobil, ein Spezialtransporter oder ein umgebautes Fahrzeug laut Fahrzeugpapieren jedoch schwerer als 3,5 t ist, reicht die Klasse B allein nicht aus: Meistens wird die Klasse C1 oder C1E benötigt.
Bei der Klasse B kann man es hinauszögern:
- Anhänger bis 750 kg;
- Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der gesamten Fahrzeugkombination 3,5 t nicht überschreitet.
Rechtlich maßgeblich ist nicht die tatsächliche Beladung am Tag der Fahrt, sondern die in den Unterlagen angegebene zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs und des Anhängers.
B96 und BE: Anhänger für Fahrzeuge der Klasse B
B96 ist keine eigenständige Klasse, sondern die Schlüsselzahl 96 zur Klasse B. Sie ist erforderlich, wenn das Gesamtgewicht aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger 3,5 t überschreitet, aber 4,25 t nicht übersteigt. Für B96 ist eine Schulung erforderlich, jedoch keine vollwertige separate Prüfung wie bei BE.
Die Klasse BE ist erforderlich, wenn der Anhänger die zulässige Gesamtmasse der Klasse B/B96 überschreitet. In der Klasse BE gilt das Zugfahrzeug weiterhin als Fahrzeug der Klasse B, während der Anhänger oder Sattelanhänger eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 3,5 t haben darf.
Die praktische Vorgehensweise sieht wie folgt aus:
- Die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs prüfen.
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers prüfen.
- Addieren Sie beide Zahlen.
- Vergleichen Sie das Ergebnis mit den Grenzwerten für die Klassen B, B96 und BE.
Bei Wohnwagen, Bootsanhängern, Pferdeanhängern und schweren Arbeitsanhängern ist diese Einstufung wichtiger als die umgangssprachlichen Bezeichnungen.
C1, C1E, C und CE: Lkw-Führerscheinklassen
Die Klassen C sind für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 t erforderlich, sofern es sich nicht um die Busklasse D handelt. Sie betreffen oft nicht nur den Einsatz von Lkw, sondern auch schwere Wohnmobile, Spezialfahrzeuge und Transporter mit umfangreicher Ausrüstung.
C1
Die Klasse C1 umfasst Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 t bis zu 7,5 t und maximal 8 Sitzplätzen für Fahrgäste zusätzlich zum Fahrer. Ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg ist zulässig. Das Mindestalter beträgt in der Regel 18 Jahre.
Die Klasse C1 wird häufig von Besitzern schwerer Wohnmobile und Spezialtransporter benötigt, die laut Unterlagen nicht mehr in die Klasse B fallen.
C1E
C1E erweitert die Klasse C1 auf schwere Fahrzeugkombinationen. Typische Varianten:
- Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 kg;
- Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 3,5 t.
In beiden Fällen darf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugzugs 12 t nicht überschreiten.
C und CE
Die Klasse C berechtigt zum Führen von Lastkraftwagen über 3,5 t mit einem Anhänger bis zu 750 kg. Die Klasse CE umfasst zusätzlich schwere Anhänger oder Sattelauflieger und ist für klassische Lastkraftwagenzüge erforderlich.
Das übliche Mindestalter für C/CE beträgt 21 Jahre, doch im Rahmen einer Berufsausbildung und bei Vorliegen einer Berufskraftfahrerqualifikation sind Sonderregelungen ab 18 Jahren möglich. Für den gewerblichen Verkehr reicht eine einzige Klasse C oder CE in der Regel nicht aus: Es wird ein Fahrerqualifizierungsnachweis benötigt, der den früheren Code 95 im Führerschein ersetzt hat.
Die praktischen Aspekte des Berufs werden separat im Artikel über die Arbeit als Fernfahrer in Deutschland behandelt.
D1, D1E, D und DE: Personenbeförderung
Die Klassen D sind für Fahrzeuge erforderlich, die für mehr als 8 Fahrgäste zusätzlich zum Fahrer ausgelegt sind. Dies ist der Busbereich. Für Taxis oder andere entgeltliche Personenbeförderung mit einem Pkw ist die Klasse D nicht erforderlich, jedoch kann eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich sein.
Für die D-Klassen sind medizinische Anforderungen, Sehtests und die Verlängerung der Fahrerlaubnis von Bedeutung. Ab einem bestimmten Alter kann die Behörde zusätzliche Gutachten zur Reaktionsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit und psychophysischen Eignung verlangen.
D1 und D1E
D1 umfasst kleine Busse: maximal 16 Fahrgastplätze zusätzlich zum Fahrer und eine Länge von bis zu 8 m. Ein Anhänger ohne D1E ist auf 750 kg begrenzt. Das übliche Mindestalter beträgt 21 Jahre, im Rahmen einer beruflichen Ausbildung sind jedoch Ausnahmen unter bestimmten Bedingungen möglich.
D1E berechtigt zum Führen eines Busses der Klasse D1 mit einem Anhänger, der schwerer als 750 kg ist.
D und DE
Die Klasse D umfasst Busse ohne Begrenzung der Fahrgastanzahl innerhalb der jeweiligen Busklasse, ein Anhänger ohne DE ist jedoch auf 750 kg begrenzt. Der direkte Zugang ist in der Regel ab 24 Jahren möglich; über eine Berufsausbildung auch früher, jedoch mit Einschränkungen.
DE hebt die Beschränkung für schwere Anhänger bei Bussen der Klasse D auf. Für den Beruf des Busfahrers sind außerdem Sprachkenntnisse, Qualifikationen, medizinische Untersuchungen und die Anforderungen des Arbeitgebers wichtig; weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in den Artikeln „“ und „Arbeit als Busfahrer in Deutschland“ .
L und T: Landwirtschaft und Forstwirtschaft
Die Klassen L und T sind keine universellen Berechtigungen für Spezialfahrzeuge. Sie sind an die Nutzung in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ähnlichen wirtschaftlichen Bereichen gebunden. Wird die Technik auf einer Baustelle, in einem Lager oder in einer anderen Branche eingesetzt, können andere Führerscheinklassen und interne Zulassungen des Arbeitgebers erforderlich sein.
L
Die Klasse L kann ab 16 Jahren erworben werden. Diese Klasse umfasst unter anderem land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h, sofern sie bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Für Gespanne mit Anhängern gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 25 km/h. Die Klasse L kann auch bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Bodenfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h umfassen.
T
T – eine umfassendere landwirtschaftliche Klasse. Sie umfasst die Klassen L und AM. Mit ihr dürfen Zugmaschinen bis zu 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu 40 km/h geführt werden, sofern die Fahrzeuge für die Land- oder Forstwirtschaft und ähnliche Aufgaben eingesetzt werden.
Bis zum 18. Lebensjahr gilt für die Klasse T eine niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzung: in der Regel dürfen Sattelzugmaschinen nur bis zu 40 km/h fahren.
Häufige Fragen
Gibt es eine eigene Klasse E?
Nein. Eine eigenständige moderne Klasse E gibt es in Deutschland nicht. Die Anhängerberechtigungen sind auf die Klassen BE, C1E, CE, D1E und DE verteilt.
Muss der Führerschein alle 15 Jahre erneuert werden?
In der Regel wird das Dokument selbst – die Plastikkarte – alle 15 Jahre erneuert. Für die gewöhnlichen Klassen bedeutet dies keine neue Prüfung. Die Klassen C/C1 und D/D1 sowie die E-Varianten werden hingegen als Fahrerlaubnis verlängert, in der Regel alle 5 Jahre und unter Vorlage medizinischer Unterlagen.
Reicht die Klasse B aus, wenn das Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger weniger als 3,5 t beträgt?
Ja, sofern die zulässige Gesamtmasse laut Unterlagen 3,5 t nicht überschreitet und die übrigen Bedingungen der Klasse B erfüllt sind. Das tatsächliche Gewicht der beladenen Fahrzeugkombination ersetzt nicht die Überprüfung der zulässigen Gesamtmasse.
Darf man mit einem Führerschein der Klasse B ein Motorrad mit 125 cm³ fahren?
Die gewöhnliche Klasse B reicht nicht aus. Erforderlich ist entweder die Klasse A1, die deutsche Schlüsselzahl B196 oder eine erhaltene alte Fahrerlaubnis nach deutschem Recht der Klasse 3, sofern diese vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde und die Berechtigung beim Umtausch übertragen wurde.
Was bedeuten die Codes 78, 79.03, 171, 194, 196 und 197?
Die Codes in Feld 12 geben Einschränkungen oder erhaltene alte Berechtigungen an. Die häufigsten Beispiele:
| Code | Bedeutung |
|---|---|
| 78 | Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe |
| 79.03 | Nur dreirädrige Fahrzeuge |
| 79.04 | Dreirädrige Fahrzeuge mit einem Anhänger bis zu 750 kg |
| 171 | C1 gilt auch für Busse der Klasse D bis 7,5 t, jedoch ohne Fahrgäste |
| 174 | Übergangsvermerk für alte Führerscheine für den erweiterten Umfang L |
| 194 | Klasse B in Deutschland für dreirädrige Kraftfahrzeuge; ab 15 kW – ab 21 Jahren |
| 196 | Die Klasse B in Deutschland wird nach einer entsprechenden Ausbildung auf die Fahrzeuggruppen der Klasse A1 erweitert |
| 197 | Prüfung auf einem Automatikwagen mit zusätzlicher Zulassung für Schaltgetriebe nach der Ausbildung |
Warum gibt es in deutschen Führerscheinen normalerweise keine Klasse B1?
Deutschland vergibt die Klasse B1 nicht als eigenständige Klasse, obwohl dieses Feld im europaweiten Format existiert. Nach dem Umtausch eines ausländischen Führerscheins muss geprüft werden, in welche deutsche Klasse das jeweilige Fahrzeug fällt: Häufig ist dies AM oder B.
Kann ein Tourist einen deutschen Führerschein erhalten?
Für die Erteilung eines deutschen Führerscheins ist ein ordentlicher Wohnsitz – also ein gewöhnlicher Wohnort in Deutschland – erforderlich. Ein Urlaubsaufenthalt reicht nicht aus. Das Verfahren zur Erlangung und zum Umtausch wird in den Artikeln „“ und „Erlangung eines Führerscheins in Deutschland“ erläutert.
Warum können zusätzliche Untersuchungen oder die Teilnahme an einem MPU-Test verlangt werden?
Bei den Busklassen, im Personenverkehr und in Fällen, in denen die Behörde Zweifel an der Eignung des Fahrers hat, wird nicht nur der allgemeine Gesundheitszustand überprüft. Gründe hierfür können Sehvermögen, Reaktionsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit, medizinische Werte, Alkohol, Drogen oder Vorstrafen sein.
Gibt es in Deutschland ein „Auto ohne Führerschein“?
Ein vollwertiges Fahrzeug ohne Führerschein gibt es nicht. Ohne eine vollwertige Klasse oder eine separate Prüfbescheinigung gibt es nur wenige Ausnahmen: Mofas bis 25 km/h, bestimmte Fortbewegungsmittel für Menschen mit Behinderung und einzelne Elektroroller nach besonderen Vorschriften. Leichte Kleinstfahrzeuge bis 45 km/h fallen in der Regel bereits unter die Klasse AM.