Tierkrankenversicherung in Deutschland: So wählen Sie eine Krankenversicherung für Ihren Hund oder Ihre Katze aus

Tierkrankenversicherung in Deutschland: So wählen Sie eine Krankenversicherung für Ihren Hund oder Ihre Katze aus

Die Tierkrankenversicherung ist eine freiwillige Krankenversicherung für Haustiere in Deutschland. Sie hilft dabei, die Kosten für Tierarztbesuche, Operationen, Diagnostik und Medikamente abzufedern, ersetzt jedoch nicht das sorgfältige Lesen der Versicherungsbedingungen: Die Policen enthalten Wartezeiten, Selbstbehalte, Leistungshöchstgrenzen, Ausschlüsse bei chronischen Erkrankungen und unterschiedliche Regelungen bezüglich der GOT.

Für den Besitzer eines Hundes oder einer Katze ist die wichtigste Frage nicht, ob es eine Versicherung gibt, sondern welches Risiko abgedeckt werden soll: nur eine teure Operation, auch die normale Behandlung oder zusätzlich Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen und Parasitenbehandlungen.

Warum Tierversicherungen an Bedeutung gewonnen haben

Haustiere werden in Deutschland oft als Familienmitglieder angesehen, und Tierarztrechnungen können unerwartet hoch ausfallen. Nach Angaben des IVH und des ZZF aus dem Jahr 2024 gab es in 44 % der deutschen Haushalte Haustiere; bei Familien mit Kindern lag der Anteil mit 68 % höher. Für Hundebesitzer in Deutschland spielen zudem die Unterhaltskosten, die Auslaufvorschriften und die Haftung für Schäden eine besondere Rolle.

Eine Krankenversicherung für Hunde und Katzen ist nicht obligatorisch. Dies unterscheidet sie beispielsweise von der Hundehaftpflichtversicherung in einigen Bundesländern. Wenn das Haustier jedoch erkrankt, in einen Unfall verwickelt wird oder operiert werden muss, muss der Besitzer die Kosten selbst tragen, sofern kein passender Versicherungsschutz besteht.

Es ist wichtig, zwei unterschiedliche Produkte nicht zu verwechseln:

  • Tierkrankenversicherung – deckt die Behandlung des Tieres ab, sofern dies vertraglich vorgesehen ist.
  • Tierhalterhaftpflicht – deckt Schäden ab, die das Tier anderen Personen oder deren Eigentum zugefügt hat.

Wie werden Tierarztrechnungen in Deutschland abgerechnet: GOT

Tierärztliche Leistungen werden in Deutschland nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, kurz GOT, abgerechnet. Dabei handelt es sich um eine bundesweite Gebührenordnung und nicht um eine freie Preisliste der Tierklinik.

Nach den üblichen Regeln wendet der Tierarzt einen Multiplikator zwischen dem 1-fachen und dem 3-fachen an. Der konkrete Multiplikator hängt von der Komplexität des Falls, dem Zeitpunkt, dem Zustand des Tieres, den örtlichen Gegebenheiten und anderen Umständen ab. Im Notdienst – also nachts, an Wochenenden oder Feiertagen im Rahmen der Notfallversorgung – gilt eine eigene Regelung: Die regulären Sätze erhöhen sich auf mindestens das Zweifache und können bis zum Vierfachen betragen; zusätzlich wird eine Notdienstgebühr von 50 Euro zzgl. MwSt. erhoben.

Daher kann ein und dasselbe Symptom unterschiedlich viel kosten: Ein regulärer Termin während der Sprechzeiten, ein Termin in einer Spezialklinik und ein Notfallbesuch in der Nacht führen zu unterschiedlichen Rechnungen.

Welche Kosten übernimmt die Tierkrankenversicherung in der Regel?

Die Versicherungsprodukte unterscheiden sich zwar, doch meist wird der Markt in drei Deckungsstufen unterteilt.

Art des Versicherungsschutzes Was ist in der Regel enthalten Worauf ist zu achten
OP-Versicherung Operationen, Narkose, ein Teil der diagnostischen Maßnahmen vor und nach der Operation, stationärer Aufenthalt nach dem chirurgischen Eingriff Was gilt als Operation, wie viele Tage der postoperativen Behandlung werden übernommen, gibt es eine jährliche Höchstgrenze?
Krankenvollversicherung Ambulante und stationäre Behandlung, Diagnostik, Medikamente, Operationen GOT-Multiplikator, Selbstbehalt, Höchstbeträge, Ausschlüsse aufgrund der Rasse und Vorerkrankungen
Budget für Vorsorge Impfungen, Entwurmung, Behandlung gegen Flöhe und Zecken, manchmal Vorsorgeuntersuchungen Dies ist oft ein fester Jahresbetrag und keine unbegrenzte Deckung

Manchmal sind in den Tarifen auch Physiotherapie, Zahnbehandlungen, alternative Heilmethoden, Telemedizin, Hilfe bei der Suche nach einem vermissten Tier oder eine kleine Entschädigung im Todesfall des Haustieres enthalten. Diese Leistungen sind jedoch nicht als Standard anzusehen: Sie hängen vom Versicherer und vom jeweiligen Tarif ab.

Was fast immer vor Vertragsabschluss geprüft wird

Der Versicherer bewertet das Risiko vor Vertragsbeginn. Je früher und je gesünder das Tier versichert wird, desto einfacher ist es, einen angemessenen Versicherungsschutz zu erhalten.

In der Regel sind folgende Parameter wichtig:

  • Alter. Für Welpen und Kätzchen gilt oft ein Mindestalter, während für ältere Tiere Einschränkungen oder deutlich höhere Tarife gelten.
  • Gesundheit. Bereits bekannte Erkrankungen, chronische Diagnosen und geplante Behandlungen sind in der Regel nicht abgedeckt.
  • Rasse und Größe. Bei großen Hunden und Rassen mit typischen erblichen Vorerkrankungen kann der Beitrag höher ausfallen.
  • Chip oder eine andere Identifizierung. Die Chip-Nummer hilft dabei, die Rechnung des Tierarztes dem versicherten Tier zuzuordnen.
  • Behandlungsgeschichte. Im Fragebogen kann nach früheren Diagnosen, Operationen und aktuellen Beschwerden gefragt werden.

Man sollte eine Krankheit oder eine alte Diagnose nicht verschweigen. Wenn die Versicherung nach Einreichung der Rechnung Unterlagen bei den Tierärzten anfordert und feststellt, dass das Problem bereits vor Vertragsabschluss bestand, kann die Zahlung abgelehnt und der Vertrag gekündigt werden.

Wartezeit: Ab wann greift der Versicherungsschutz tatsächlich?

In vielen Verträgen ist eine Wartezeit vorgesehen – ein Zeitraum nach Vertragsbeginn. Bei Krankheiten beträgt diese oft mehrere Wochen oder etwa drei Monate, bei bestimmten orthopädischen, rassespezifischen oder chronischen Risiken kann sie jedoch länger sein. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit häufig, dies muss jedoch in den Bedingungen des jeweiligen Tarifs überprüft werden.

Die praktische Schlussfolgerung ist einfach: Eine Police eignet sich nicht für eine bereits bestehende Erkrankung oder eine Operation, die der Tierarzt bereits empfohlen hat. Die Versicherung dient als Absicherung gegen zukünftige Risiken und nicht als Möglichkeit, eine bereits bekannte Rechnung zu begleichen.

Wie viel kann eine Versicherung kosten?

Es gibt keinen einheitlichen Preis. Die Prämie hängt von der Tierart, dem Alter, der Rasse, der Größe, dem Wohnort, dem Umfang des Versicherungsschutzes, der Selbstbeteiligung und den Leistungsgrenzen ab. Eine OP-Versicherung ist in der Regel deutlich günstiger als eine Krankenvollversicherung, deckt jedoch weniger Fälle ab.

Beim Vergleich der Tarife ist es wichtiger, nicht nur auf den monatlichen Beitrag zu achten, sondern auch auf die Bedingungen:

  • bis zu welchem GOT-Multiplikator werden Rechnungen übernommen;
  • Wird der Notdienst bis zum 4-fachen GOT übernommen?
  • Gibt es eine Selbstbeteiligung – als prozentualer Anteil oder als Festbetrag?;
  • Sind die Leistungen im ersten Jahr und in den Folgejahren begrenzt?
  • Gibt es eine jährliche Obergrenze für Behandlungen, Operationen, Zahnbehandlungen und Vorsorge?
  • Sind Erbkrankheiten und rassespezifische Erkrankungen abgedeckt?
  • Was passiert nach einer Beitragserhöhung oder nach einem Versicherungsfall?
  • Gilt der Versicherungsschutz auch bei vorübergehenden Auslandsreisen?

Ein günstiger Tarif kann eine sinnvolle Wahl sein, wenn nur das Basisrisiko von Operationen abgedeckt werden soll. Ein niedriger Beitrag bedeutet jedoch oft einen engeren Versicherungsschutz, Selbstbehalte, Höchstbeträge oder Ausschlüsse.

So funktioniert die Kostenerstattung

In der Regel sieht das Schema wie folgt aus:

  1. Der Tierhalter wendet sich an einen Tierarzt oder eine Tierklinik.
  2. Der Tierarzt stellt eine Rechnung aus, in der die Leistungen, die Diagnose, das Behandlungsdatum, das Tier und die angewendeten GOT-Positionen aufgeführt sind.
  3. Der Tierhalter begleicht die Rechnung selbst.
  4. Die Rechnung wird über das Portal, die App oder per E-Mail an die Versicherung übermittelt.
  5. Die Versicherung prüft die Vertragsbedingungen und überweist die Erstattung auf das Konto des Tierhalters.

Bei einer teuren Operation ist es sinnvoll, vorab beim Tierarzt einen Kostenplan oder Behandlungsplan anzufordern und diesen dem Versicherer zur Vorabprüfung zuzusenden. In Einzelfällen ist eine direkte Abrechnung zwischen der Tierklinik und der Versicherung möglich, dies ist jedoch kein automatischer Anspruch und erfordert in der Regel eine vorherige Absprache.

Was häufig nicht abgedeckt ist

Die Ausschlüsse hängen vom Vertrag ab, doch am häufigsten treten Probleme bei folgenden Punkten auf:

  • Erkrankungen und Symptome, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes bestanden;
  • Behandlung während der Wartezeit;
  • Vorsorge, die das Jahresbudget übersteigt;
  • Kastration oder Sterilisation ohne medizinische Notwendigkeit;
  • kosmetische Eingriffe;
  • bestimmte zahnärztliche Leistungen;
  • Erbkrankheiten oder rassespezifische Erkrankungen, sofern diese in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind;
  • Rechnungen ohne die erforderlichen Angaben, zum Beispiel ohne Identifizierung des Tieres.

Ist das Tier bereits erkrankt oder ist eine Operation geplant, gilt ein solcher Fall in der Regel nicht als versichert.

So wählen Sie eine Police aus: eine kurze Checkliste

Vergleichen Sie vor dem Abschluss einer Police mehrere Angebote und prüfen Sie die Vertragsbedingungen, nicht nur die Werbetabelle.

  • Stellen Sie fest, ob Sie nur einen OP-Schutz oder eine umfassende Krankenversicherung benötigen.
  • Vergleichen Sie den Versicherungsschutz bei GOT: 1x, 2x, 3x und Notdienst bis zu 4x.
  • Prüfen Sie die Wartezeit für Krankheiten, Operationen und rassespezifische Erkrankungen.
  • Achten Sie auf die jährlichen Höchstbeträge und Einschränkungen in den ersten Vertragsjahren.
  • Klären Sie die Selbstbeteiligung: Prozentsatz, Festbetrag oder eine Kombination aus beidem.
  • Prüfen Sie, wie mit bereits bekannten Diagnosen verfahren wird.
  • Schätzen Sie das Budget für Vorsorge separat ein: Es deckt selten das größte finanzielle Risiko ab.
  • Bewahren Sie eine Kopie des Gesundheitsfragebogens Ihres Tieres und der Vertragsbedingungen auf.

FAQ

Wodurch unterscheidet sich die OP-Versicherung von der Krankenvollversicherung?

Die OP-Versicherung deckt in der Regel nur chirurgische Eingriffe und die damit verbundenen Kosten ab. Die Krankenvollversicherung ist umfassender: Sie kann ambulante Behandlungen, Diagnostik, Medikamente, stationäre Aufenthalte, Operationen und einen Teil der Vorsorge umfassen. Der genaue Leistungsumfang hängt jedoch immer vom jeweiligen Vertrag ab.

Kann man einen älteren Hund oder eine ältere Katze versichern?

Manchmal ist dies möglich, aber die Auswahl an Tarifen ist geringer, die Prämien sind höher, und der Versicherer kann Angaben zum Gesundheitszustand verlangen. Bei einigen Unternehmen gibt es für neue Verträge eine Altersobergrenze.

Werden Impfungen und Parasitenbehandlungen übernommen?

Allerdings nur, wenn der Tarif ein Budget für Vorsorgemaßnahmen vorsieht. Oft handelt es sich dabei um einen festen Jahresbetrag und nicht um die vollständige Übernahme aller Vorsorgemaßnahmen.

Was bedeutet Selbstbehalt?

Die Selbstbeteiligung ist der Teil der Rechnung, den der Tierhalter selbst bezahlt. Sie kann prozentual sein, zum Beispiel 20 % jeder Rechnung, oder pauschal, zum Beispiel ein bestimmter Betrag pro Jahr. Die Selbstbeteiligung senkt die Versicherungsprämie, erhöht aber die eigenen Kosten bei einer Behandlung.

Was bedeutet „GOT“ auf der Rechnung des Tierarztes?

GOT – Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte. In der Rechnung können Positionen aus dieser Gebührenordnung sowie der angewandte Multiplikator aufgeführt sein. Für den Tierhalter ist dies wichtig, da die Versicherungstarife die Erstattung häufig auf einen bestimmten GOT-Multiplikator begrenzen.

Kann man den Tarif später wechseln?

Oft ist ein Wechsel zu einem anderen Tarif möglich, doch eine Erweiterung des Versicherungsschutzes kann eine neue Gesundheitsprüfung erfordern. Krankheiten, die bereits vor der Erweiterung aufgetreten sind, können weiterhin vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben.