So erhalten Sie die deutsche Staatsbürgerschaft: Einbürgerungsvorschriften und ein Fallbeispiel aus der Praxis
Die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung wird auf Antrag bei der örtlichen Einbürgerungsbehörde erteilt. Im Jahr 2026 gelten als allgemeine Richtwerte für die Anspruchseinbürgerung: fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, nachgewiesene Identität, ein geeigneter Aufenthaltsstatus, wirtschaftliche Selbstständigkeit, Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1, der Einbürgerungstest oder ein anerkannter Ersatz dafür, das Fehlen schwerwiegender Vorstrafen sowie die Loyalität gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung.
Dieser Artikel besteht aus zwei Teilen: den aktuellen Vorschriften und einem praktischen Fallbeispiel einer Person, die das Verfahren in den Jahren 2022–2023 durchlaufen hat. Die früheren Erfahrungen sind hilfreich, um die Bürokratie, die Unterlagen und die Fristen zu verstehen, doch einzelne Schritte sind inzwischen überholt: Nach der Reform von 2024 lässt Deutschland im Allgemeinen die Mehrfachstaatsbürgerschaft zu, weshalb die bisherige Pflicht zur Aufgabe der russischen Staatsbürgerschaft nicht mehr eine Standardvoraussetzung für die deutsche Einbürgerung ist.
Was hat sich im Vergleich zu früheren Fällen geändert?
Wenn Sie Erfahrungsberichte über den Erwerb eines deutschen Passes vor der Reform gelesen haben, prüfen Sie diese besonders sorgfältig. Viele Fälle drehten sich um die Einbürgerungszusicherung – die Garantie, dass die Staatsangehörigkeit nach dem Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit gewährt wird. Für Antragsteller aus Ländern, in denen Deutschland früher einen Verzicht verlangte, konnte dies zusätzliche Monate des Wartens, konsularische Verfahren, Apostillen und Übersetzungen bedeuten.
Für die meisten Antragsteller gilt nun eine andere Logik:
- Die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel nicht allein aufgrund der deutschen Einbürgerung aufgegeben werden;
- Die reguläre Aufenthaltsdauer für den Anspruch auf Einbürgerung beträgt fünf Jahre;
- Anforderungen hinsichtlich Sprache, Lebensunterhalt, Identität und Loyalität sind nun von zentraler Bedeutung;
- Die konkrete Liste der erforderlichen Unterlagen hängt nach wie vor von der Stadt, dem Aufenthaltsstatus, der familiären Situation und dem Herkunftsland ab;
- Die Bearbeitungszeiten variieren stark je nach Behörde.
Wichtig: Das deutsche Recht lässt zwar die Mehrfachstaatsangehörigkeit zu, doch Ihr Herkunftsland hat möglicherweise eigene Vorschriften bezüglich einer zweiten Staatsangehörigkeit, Meldepflichten, Wehrpflicht, Steuern oder des Austritts aus der Staatsangehörigkeit. Dies ist eine gesonderte Prüfung und kein automatischer Bestandteil des deutschen Antrags.
Grundlegende Anforderungen im Jahr 2026
Im Folgenden finden Sie eine praktische Checkliste, die Ihnen hilft zu verstehen, ob Sie für die Antragstellung bereit sind. Sie ersetzt zwar nicht die Beratung bei der Einbürgerungsbehörde, vermittelt aber einen grundlegenden Überblick.
| Anforderung | Was muss in der Regel nachgewiesen werden |
|---|---|
| Aufenthaltsdauer | In der Regel fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland |
| Person und Staatsangehörigkeit | Reisepass, Geburtsurkunde, Unterlagen zur Namensänderung, gegebenenfalls Übersetzungen und zusätzliche Nachweise |
| Aufenthaltsstatus | Unbefristete Aufenthaltserlaubnis, EU-Blue-Card oder eine andere Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach auf einen langfristigen Aufenthalt abzielt |
| Einkommen | Fähigkeit, sich selbst und Familienangehörige ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe nach SGB II/XII zu versorgen, sofern keine anerkannte Ausnahme vorliegt |
| Deutsch | In der Regel Niveau B1 nach CEFR oder ein anerkanntes Äquivalent |
| Deutschland-Kenntnisse | Einbürgerungstest, Test „Leben in Deutschland“ oder Befreiung aus einem von der Behörde anerkannten Grund |
| Loyalität | Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zusätzliche Erklärungen, einschließlich der Verantwortung Deutschlands für den Nationalsozialismus und den Schutz des jüdischen Lebens |
| Gesetzestreue | Keine Vorstrafen, die der Einbürgerung entgegenstehen |
Für bestimmte Personengruppen können Erleichterungen oder Sonderregelungen gelten: Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen, minderjährige Kinder, Absolventen deutscher Schulen, Personen, die aus gesundheitlichen Gründen den Test oder die Sprachvoraussetzungen nicht erfüllen können, sowie ehemalige Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer. Solche Fälle sollten am besten direkt mit der zuständigen Behörde besprochen werden.
Wie viel kostet die Einbürgerung?
Die Grundgebühr für die Einbürgerung beträgt 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, gilt in der Regel eine ermäßigte Gebühr von 51 Euro. Wird ein Kind separat eingebürgert, kann die Gebühr der für Erwachsene entsprechen.
Bei geringem Einkommen oder der Einbürgerung mehrerer Kinder sind eine Ermäßigung der Gebühr oder eine Ratenzahlung möglich, doch darüber entscheidet die Behörde. Rechnen Sie die Kosten für Fotos, Übersetzungen, Beglaubigungen, Apostillen, Kopien, Porto sowie die Ausstellung des Reisepasses oder Personalausweises nach der Verleihung der Staatsangehörigkeit separat ein.
Welche Unterlagen werden in der Regel vorbereitet?
Eine einheitliche bundesweite Liste, die von allen Städten gleichermaßen angewendet wird, gibt es in der Praxis nicht. Meistens benötigt der Antragsteller jedoch:
- ein ausgefüllter Antrag auf Einbürgerung;
- einen gültigen Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument;
- Geburtsurkunde;
- Unterlagen über Namensänderungen, Eheschließungen, Scheidungen und Kinder, sofern dies für den Fall relevant ist;
- einen gültigen Aufenthaltstitel oder einen Nachweis des Aufenthaltsrechts;
- Nachweis der Wohnsitzanmeldung;
- Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung, aktuelle Lohnabrechnungen oder Einkommensnachweise für Selbstständige;
- Mietvertrag oder Wohnbestätigung;
- Nachweis einer Krankenversicherung, sofern die Behörde dies verlangt;
- Sprachzertifikat der Stufe B1 oder ein anerkannter Ersatz;
- Bescheinigung über den Einbürgerungstest, den Test „Leben in Deutschland“ oder eine Bescheinigung über die Befreiung;
- biometrisches Passfoto;
- Übersetzungen und Beglaubigungen ausländischer Dokumente, sofern diese von der Behörde verlangt werden.
Manche Dokumente können als Kopie eingereicht werden, andere müssen im Original vorgelegt werden. Übersetzungen sollten am besten von einem von den deutschen Behörden anerkannten Übersetzer angefertigt werden, und die Transkription des Namens sollte im Voraus mit dem Reisepass und den zukünftigen deutschen Dokumenten abgeglichen werden.
Wie läuft das Verfahren ab?
1. Die zuständige Einbürgerungsbehörde finden
Für die Einbürgerung ist die örtliche Staatsangehörigkeitsbehörde oder Einbürgerungsbehörde zuständig. Dies kann die Stadtverwaltung, die Kreisverwaltung oder eine eigene Abteilung der Ausländerbehörde sein. Suchen Sie nach Begriffen wie „Einbürgerung + Ihr Ort“.
Vor der Einreichung ist es sinnvoll, eine Beratung oder eine Checkliste anzufordern. In einigen Städten gibt es ein Online-Portal, in anderen ein PDF-Antragsformular, eine elektronische Terminvereinbarung oder die Einreichung in Papierform.
2. Den Aufenthaltsstatus prüfen
Nicht jede befristete Aufenthaltserlaubnis eignet sich für die Einbürgerung. So kann beispielsweise ein reiner Studienaufenthalt ein Problem darstellen, während die EU-Blue Card, die Niederlassungserlaubnis und viele Arbeitsaufenthalte häufiger geeignet sind. Die Formulierung sollte am besten mit der Behörde abgeklärt werden, da nicht nur die Aufenthaltserlaubnis selbst, sondern auch der rechtliche Aufenthaltszweck von Bedeutung ist.
3. Den Einbürgerungstest ablegen
Der Einbürgerungstest überprüft die Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung Deutschlands. Der Test besteht in der Regel aus 33 Fragen, für deren Beantwortung 60 Minuten zur Verfügung stehen. Um den Test zu bestehen, müssen mindestens 17 Fragen richtig beantwortet werden.
Der Fragenkatalog umfasst 310 Fragen: 300 allgemeine und 10 Fragen zum jeweiligen Bundesland. Die Vorbereitung ist über den Online-Simulator des BAMF möglich. Die Anmeldung erfolgt über anerkannte Prüfstellen, und in einigen Städten muss man auf freie Termine warten.
4. Einkommensnachweise und Unterlagen zusammenstellen
Die Behörde erwartet in der Regel ein stabiles Einkommen und keine Abhängigkeit von Sozialleistungen, da diese der Einbürgerung entgegenstehen. Bei Arbeitnehmern sind dies meist der Arbeitsvertrag und die letzten Gehaltsabrechnungen. Bei Selbstständigen sind es Steuerunterlagen, der Bescheid, die Gewinnermittlung sowie weitere Nachweise.
Wenn die Bearbeitung des Antrags lange dauert, kann die Behörde später aktuelle Lohnabrechnungen, einen neuen Arbeitsvertrag, eine aktuelle Mietbescheinigung oder aktualisierte Bescheinigungen anfordern.
5. Antrag stellen
Nach der Antragstellung beginnt die Überprüfung der Unterlagen, der Identität, des Aufenthaltsstatus, des Einkommens und der Sicherheitslage. In Einzelfällen kann es zu Rückfragen bei anderen Behörden kommen. Falls etwas fehlt, ist es ratsam, zügig zu reagieren und Kopien des gesamten Schriftverkehrs aufzubewahren.
6. Den Bescheid erhalten und die Gebühr entrichten
Bei einer positiven Entscheidung teilt die Behörde die Zahlungsmodalitäten und den Termin der Aushändigung mit. Bis zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ist die Person noch kein deutscher Staatsbürger.
7. Übergabe der Einbürgerungsurkunde
Die Staatsangehörigkeit wird mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erworben. Danach wird der bisherige Aufenthaltstitel in der Regel nicht mehr benötigt. Die Behörde kann die Karte einziehen oder erklären, wie weiter mit ihr zu verfahren ist.
8. Personalausweis und Reisepass beantragen
Nach Erhalt der Staatsangehörigkeit muss man sich beim Bürgeramt oder bei der Passbehörde melden, um einen deutschen Personalausweis und, falls erforderlich, einen Reisepass zu beantragen. In dieser Phase können erneut die Geburtsurkunde, eine Übersetzung, biometrische Fotos und ein Nachweis über die Schreibweise des Namens erforderlich sein.
Fallbeispiel: Der Weg in den Jahren 2022–2023
Der nachstehende Fall sollte als historisches Beispiel gelesen werden. Er zeigt, wie viele kleine Schritte im Verlauf des Verfahrens auftreten können, sollte jedoch nicht als fertige Anleitung für das Jahr 2026 verstanden werden.
Die Protagonistin dieses Fallbeispiels zog 2014 nach Deutschland, schloss ihr Masterstudium ab, arbeitete an der Universität in Kaiserslautern und leitete 2022 das Einbürgerungsverfahren ein. Damals gliederte sich das Verfahren für sie in drei große Phasen:
- Zusammenstellung und Einreichung der Unterlagen zur Sicherung der deutschen Staatsangehörigkeit.
- Austritt aus der russischen Staatsangehörigkeit.
- Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeitsbescheinigung und deutscher Dokumente.
Schritt 1: Die deutsche Seite
Im Juni 2022 fand die Antragstellerin auf der Website der Stadt Kaiserslautern den zuständigen Sachbearbeiter für Einbürgerung und forderte eine Liste der erforderlichen Unterlagen an. Die Behörde schickte eine Liste in Papierform an ihre Privatadresse.
In ihrem Fall waren erforderlich:
- biometrisches Passfoto;
- Geburtsurkunde mit Übersetzung;
- Reisepass;
- Niederlassungserlaubnis;
- Nachweis der Deutschkenntnisse;
- Einbürgerungstest;
- Arbeitsvertrag;
- die letzten Gehaltsabrechnungen;
- Mietvertrag;
- Nachweis der Krankenversicherung;
- Antrag.
Ein Teil der Unterlagen wurde nach vorheriger Rücksprache mit der Sachbearbeiterin in Kopie eingereicht. Aufgrund der damaligen Einschränkungen wurde das Dossier über den Briefkasten der Behörde übermittelt. Im November 2022 erhielt die Antragstellerin eine Einbürgerungszusicherung – eine Garantie für die Verleihung der Staatsangehörigkeit nach Bestätigung des Austritts aus der bisherigen Staatsangehörigkeit.

Was davon gilt heute noch?
Die allgemeinen Tipps bleiben jedoch nützlich: Finden Sie im Voraus die zuständige Behörde, besorgen Sie sich eine lokale Liste, klären Sie das Format der Kopien, schieben Sie den Einbürgerungstest nicht auf und bewahren Sie den gesamten Schriftverkehr auf. Doch die Garantie selbst als obligatorischer Schritt zum Verlust der Staatsangehörigkeit ist für die meisten Antragsteller kein zentraler Schritt mehr.
Einbürgerungstest: Was Sie wissen müssen
Im ursprünglichen Fall war der Test einer der ersten Schritte. Das ist auch heute noch sinnvoll, da die Termine bei den beliebten Prüfstellen oft schon Wochen oder Monate im Voraus ausgebucht sind.
Was es zu beachten gilt:
- Die Prüfung muss persönlich in einem anerkannten Prüfungszentrum abgelegt werden;
- Format: 33 Fragen in 60 Minuten;
- Bestehensgrenze: mindestens 17 richtige Antworten;
- Die Fragen können über das BAMF-Online-Testcenter geübt werden;
- Die Bescheinigung trifft nicht sofort ein, planen Sie den Antrag daher nicht in letzter Minute;
- Die Teilnahme am Test kostet 25 Euro.
Wenn Sie über ein deutsches Schulabschlusszeugnis, den Test „Leben in Deutschland“ nach einem Integrationskurs oder einen medizinischen Grund für eine Befreiung verfügen, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde, ob Sie den Einbürgerungstest separat ablegen müssen.
Historische Etappe: Austritt aus der russischen Staatsangehörigkeit
Im Fall der Jahre 2022–2023 war der längste und nervenaufreibendste Abschnitt mit dem Austritt aus der russischen Staatsangehörigkeit verbunden. Die Antragstellerin benötigte die Abmeldung aus dem Melderegister in Russland, eine Vollmacht, einen Steuerbescheid, ein Apostille-Zeugnis für die deutsche Garantie, Übersetzungen, eine konsularische Eintragung und das Warten auf die Entscheidung.
Für den heutigen Leser ist dies aus zwei Gründen wichtig:
- Ältere Artikel und Foren beschreiben diesen Weg möglicherweise noch als obligatorisch, obwohl das deutsche Recht nach der Reform die Einbürgerung der meisten Antragsteller nicht mehr an den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit knüpft; – Wenn eine Person aus Gründen ihres Heimatlandes dennoch ihre Staatsangehörigkeit aufgeben möchte oder dazu verpflichtet ist, handelt es sich um ein separates Verfahren mit eigenen Risiken, Fristen und Anforderungen des Konsulats.
Verwenden Sie keine alten Listen mit konsularischen Unterlagen, ohne diese zuvor auf der Website der zuständigen Behörde zu überprüfen. Selbst im ursprünglichen Fall hingen die Anforderungen vom jeweiligen Konsulat, den Einträgen, den Übersetzungen und der Gültigkeit der Dokumente ab.

Letzte Phase im Fallbeispiel
Nach Bestätigung des Austritts aus der russischen Staatsangehörigkeit informierte die Antragstellerin die deutsche Behörde, reichte eine Übersetzung der Bescheinigung sowie aktuelle Gehaltsabrechnungen ein. Anschließend erhielt sie ein Schreiben über den positiven Bescheid, entrichtete die Gebühr in Höhe von 255 Euro und vereinbarte einen Termin für die Übergabe der Einbürgerungsurkunde.
Im August 2023 wurde ihr die Einbürgerungsurkunde überreicht. Danach mussten der deutsche Personalausweis und der Reisepass separat beantragt werden. Beim letzten Schritt trat ein unerwartetes Problem mit der Übersetzung der Geburtsurkunde und der Transliteration des Namens gemäß der ISO-Norm 9 auf. Die neue Übersetzung konnte später nachgereicht werden, woraufhin die deutschen Dokumente bestellt wurden.
Der gesamte Prozess dauerte in diesem persönlichen Fall etwa 16 Monate: von Juni 2022 bis zum Erhalt der deutschen Dokumente im Oktober 2023.

Praktische Schlussfolgerungen aus dem Fallbeispiel
- Beginnen Sie bei der örtlichen Behörde: Die Anforderungen sind bundesweit einheitlich, aber die Liste der Unterlagen und das Verfahren zur Einreichung richten sich oft nach den kommunalen Vorschriften.
- Legen Sie den Einbürgerungstest frühzeitig ab, da die Anmeldung und die Ausstellung des Zertifikats einige Zeit in Anspruch nehmen.
- Fertigen Sie Kopien aller Dokumente an, bevor Sie die Originale einreichen.
- Bewahren Sie Briefe, Zahlungsbestätigungen, Aktenzeichen und die Namen der Sachbearbeiter auf.
- Überprüfen Sie Übersetzungen der Geburtsurkunde und der Dokumente zur Namensänderung besonders sorgfältig.
- Falls in den Unterlagen unterschiedliche Transkriptionen des Namens vorkommen, sollten Sie dies vor der Beantragung eines deutschen Reisepasses klären.
- Planen Sie keine dringenden Reisen für den Zeitraum, in dem Sie möglicherweise einen Übergangsstatus haben oder noch kein fertiges deutsches Dokument vorweisen können.
- Nutzen Sie die alten Anleitungen zum Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit nur als historische Erfahrung und nicht als aktuelle Checkliste.
Häufige Fehler
Sich an den alten Aufenthaltsfristen orientieren
In älteren Texten ist häufig von acht Jahren oder einer Verkürzung auf sechs Jahre aufgrund von Integrationsleistungen die Rede. Im Jahr 2026 gilt für den allgemeinen Einbürgerungsanspruch eine Frist von fünf Jahren, doch konkrete Ausnahmen und Sonderfälle müssen gesondert geprüft werden.
Die Annahme, dass eine Niederlassungserlaubnis immer erforderlich ist
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis vereinfacht das Verfahren oft, ist jedoch nicht immer der einzig geeignete Status. Das BAMF verweist auch auf die Blue Card EU und bestimmte befristete Aufenthaltserlaubnisse, sofern deren Zweck auf einen langfristigen Aufenthalt ausgerichtet ist.
Unvollständige Übersetzungen einreichen
Wenn eine deutsche Behörde ein ausländisches Dokument benötigt, ist häufig eine vollständige Übersetzung erforderlich, einschließlich Stempeln, Apostille und behördlicher Vermerke. Es empfiehlt sich, im Voraus zu klären, ob die Behörde einen bestimmten Übersetzer und ein bestimmtes Beglaubigungsformat akzeptiert.
Den zukünftigen Reisepass nicht vergessen
Einbürgerung und der Erhalt eines Reisepasses sind zwei getrennte Schritte. Nach Erhalt der Einbürgerungsurkunde müssen Personalausweis und Reisepass separat beantragt werden. Das Bürgeramt kann eigene Anforderungen hinsichtlich der Geburtsurkunde, des Namens und der Transkription stellen.
Die Annahme, dass die doppelte Staatsbürgerschaft alle Probleme löst
Deutschland mag zwar die Mehrfachstaatsangehörigkeit zulassen, doch das Herkunftsland kann eine Benachrichtigung verlangen, den Zugang zum öffentlichen Dienst einschränken, die Wehrpflicht anders auslegen oder andere Konsequenzen ziehen. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.
FAQ
Ist es im Jahr 2026 möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, ohne die russische Staatsangehörigkeit aufzugeben?
Aus Sicht der deutschen Einbürgerung ist der frühere obligatorische Verzicht auf die Staatsangehörigkeit im Allgemeinen keine Standardvoraussetzung mehr. Die rechtlichen Folgen nach russischem Recht und die persönlichen Verpflichtungen müssen jedoch separat anhand offizieller Quellen und gegebenenfalls mit einem Rechtsanwalt geprüft werden.
Nach wie vielen Jahren kann man einen Antrag stellen?
Als allgemeine Richtlinie gilt ein fünfjähriger rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Für Ehepartner deutscher Staatsbürger, Kinder und bestimmte Sonderfälle können gesonderte Regelungen gelten.
Wie viel kostet der Antrag?
Die Grundgebühr für die Einbürgerung beträgt 255 Euro. Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt sie in der Regel 51 Euro.
Muss man den Einbürgerungstest ablegen?
In der Regel ja. Ausnahmen sind möglich, beispielsweise bei einem deutschen Schulabschluss oder wenn eine Person die Anforderung aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund einer Behinderung oder ihres Alters nicht erfüllen kann. Die Entscheidung hängt von den Unterlagen und der zuständigen Behörde ab.
Kann man den Antrag mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis stellen?
Manchmal ja, wenn dieser Aufenthaltstitel seinem Zweck nach auf einen langfristigen Aufenthalt abzielt. Studienaufenthalte und bestimmte befristete Aufenthaltsstatus kommen möglicherweise nicht in Frage. Bevor Sie die vollständigen Unterlagen zusammenstellen, sollten Sie sich besser eine schriftliche Bestätigung der Behörde einholen.
Mini-Checkliste vor der Antragstellung
- Finden Sie Ihre Einbürgerungsbehörde und die aktuelle Liste der erforderlichen Unterlagen.
- Prüfen Sie, ob die Aufenthaltsdauer ausreicht und Ihr Aufenthaltstitel geeignet ist.
- Halten Sie Ihren Reisepass, Ihre Geburtsurkunde und Unterlagen zum Familienstand bereit.
- Überprüfen Sie Übersetzungen, Apostillen und die Transliteration Ihres Namens.
- Erwerben Sie das B1-Zertifikat oder planen Sie dessen Erwerb sowie den Einbürgerungstest.
- Sammeln Sie Nachweise über Ihr Einkommen, Ihre Wohnsituation und Ihre Versicherung.
- Erkundigen Sie sich, wie die Behörde den Antrag entgegennimmt: online, per Post, persönlich oder nach Terminvereinbarung.
- Bewahren Sie eine Kopie der vollständigen Unterlagen und des gesamten Schriftverkehrs auf.
