Rundfunkbeitrag in Deutschland: Wer zahlt den Rundfunkbeitrag und wie geht man damit um?
Rundfunkbeitrag in Deutschland: Wer zahlt den Rundfunkbeitrag und wie funktioniert das?
Der Rundfunkbeitrag ist ein Pflichtbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Im Volksmund wird er oft als „Rundfunksteuer“ oder unter der alten Bezeichnung GEZ bezeichnet, obwohl es sich formal gesehen nicht um eine Steuer handelt: Nicht jede Person zahlt ihn einzeln, sondern in der Regel ein Haushalt pro Wohnung.
Was ist der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag finanziert die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland: ARD, ZDF und Deutschlandradio. Das Geld wird vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – meist einfach nur Beitragsservice – eingezogen. Bis 2013 war die Gebühreneinzugszentrale für den Einzug zuständig, weshalb im Sprachgebrauch bis heute der Begriff GEZ-Gebühr vorkommt.
Die Grundlogik lautet wie folgt: Der Beitrag ist an die Wohnung gebunden und nicht an den Fernseher, das Radio, den Laptop oder die tatsächliche Nutzung der Sender. Wenn mehrere Erwachsene in einer Wohnung leben, wird für diese Wohnung in der Regel ein einziger Beitrag gezahlt.
Wie hoch ist der Beitrag im Jahr 2026?
Für Privatwohnungen beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro pro Monat pro Haushalt. In der Regel erfolgt die Abbuchung oder Überweisung einmal pro Quartal, daher beträgt die Standardzahlung 55,08 Euro für drei Monate.
Die Anzahl der Bewohner erhöht den Betrag nicht. Ob eine Person in der Wohnung lebt, eine Familie, ein Paar oder eine WG – alle zahlen gleich viel: einen Beitrag pro Wohnung. Ausnahmen sind für bestimmte Personengruppen möglich, zum Beispiel für Menschen mit bestimmten Sozialleistungen, mit einer Behinderung oder bei Zweitwohnungen.
Muss man zahlen, wenn man kein deutsches Fernsehen schaut?
Ja. Die Zahlungspflicht hängt nicht davon ab, ob Sie ARD, ZDF, Deutschlandfunk oder andere öffentlich-rechtliche Sender nutzen. Der Beitrag gilt als Gebühr für den Zugang zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und nicht als Abonnement für einen bestimmten Dienst.
Nach der Anmeldung der Adresse über [[Anmeldung in Deutschland [So melden Sie sich an] | Anmeldung]] werden die Daten in der Regel über den Meldedatenabgleich in das System übernommen. Nach einiger Zeit erhalten Sie möglicherweise ein Schreiben vom Beitragsservice: Darin werden Sie aufgefordert, die Wohnung anzumelden, eine bestehende Beitragsnummer anzugeben oder zu erklären, warum keine Zahlung erforderlich ist.
Wie meldet man sich beim Beitragsservice an?
Wenn Sie in eine neue Wohnung gezogen sind und dort noch niemand den Beitrag zahlt, können Sie die Wohnung selbst auf der offiziellen Website des Beitragsservice anmelden: rundfunkbeitrag.de.
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- Vor- und Nachname;
- Geburtsdatum;
- Adresse der Wohnung;
- Einzugsdatum;
- Bankverbindung, falls Sie sich für die SEPA-Lastschrift entscheiden;
- Die Aktennummer aus dem Schreiben des Beitragsservice, falls das Schreiben bereits eingegangen ist.
Anmeldeformular für den deutschen Rundfunkbeitrag mit englischer Übersetzung
Lesen Sie auch: [[How To Send A Letter In Germany [A Postal Guide in English] | Wie man einen Brief in Deutschland verschickt]]
Wenn jemand in der Wohnung bereits zahlt
In einer WG oder Familie muss nicht jeder Einzelne den Beitrag zahlen. Wenn für die Wohnung bereits ein aktives Beitragskonto besteht, können die übrigen Bewohner dem Beitragsservice mitteilen, dass die Zahlung bereits von einer anderen Person übernommen wird.
Dazu sind in der Regel folgende Angaben erforderlich:
- Name der Person, auf die der Beitrag läuft;
- seine 9-stellige Beitragsnummer;
- Ihre Adresse und das Einzugsdatum; – gegebenenfalls eine Meldebescheinigung nach der Anmeldung.
Wenn Sie bereits ein eigenes Beitragskonto unter Ihrer alten Adresse hatten, müssen Sie dieses schließen oder ummelden, damit keine Doppelzahlung entsteht.
Wo finde ich die Beitragsnummer?
Die Beitragsnummer ist eine 9-stellige Nummer des Beitragsservices. Sie ist zu finden:
- in den Schreiben des Beitragsservices, meist in der rechten oberen Ecke;
- in der Anmeldebestätigung;
- im Verwendungszweck oder auf dem Kontoauszug, falls der Beitrag bereits abgebucht wurde; – im Zahlungsbescheid.

Quelle: rundfunkbeitrag.de
Wie zahlt man den Rundfunkbeitrag?
Es gibt zwei praktische Zahlungsmöglichkeiten:
- SEPA-Lastschrift – eine Einzugsermächtigung für die automatische Abbuchung von einem deutschen oder anderen SEPA-Konto. Dies ist die bequemste Variante, da die Zahlungen ohne manuelle Kontrolle erfolgen.
- Banküberweisung oder Dauerauftrag – ein Dauerauftrag bei der Bank. Es ist wichtig, den Verwendungszweck und die Beitragsnummer korrekt anzugeben.
Der übliche Zahlungsrhythmus ist alle drei Monate. Eine Vorauszahlung für ein Quartal, ein halbes Jahr oder ein Jahr ist ebenfalls möglich. Wenn Sie sich für eine manuelle Überweisung entscheiden, sollten Sie besser einen Dauerauftrag einrichten: Zahlungsverzüge führen schnell zu Mahnungen, zusätzlichen Gebühren und einem Inkassoverfahren.
Wer hat Anspruch auf eine Befreiung oder Ermäßigung?
Befreiungen und Ermäßigungen gelten nicht automatisch: Fast immer muss ein Antrag gestellt und müssen entsprechende Nachweise beigefügt werden.
Meistens ist eine Befreiung möglich, wenn eine Person bestimmte Sozialleistungen bezieht, zum Beispiel Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG. Arbeitslosengeld I und Wohngeld allein berechtigen in der Regel nicht zu einer Befreiung.
Eine Ermäßigung auf 6,12 Euro pro Monat ist beispielsweise möglich, wenn im Schwerbehindertenausweis der Vermerk RF eingetragen ist. Blinde und gehörlose Menschen sowie Empfänger von Blindengeld können unter die Kategorien für vollständige Befreiung fallen.
Aktuelle Formulare für Befreiungen, Ermäßigungen, Datenänderungen und die Abmeldung einer Wohnung finden Sie auf der Seite форм Beitragsservice.
Studierende, BAföG, Erasmus und Studentenwohnheime
Studierende zahlen den Rundfunkbeitrag nach denselben Regeln wie andere erwachsene Einwohner Deutschlands. Dabei gibt es einige wichtige Besonderheiten:
- Wenn ein Student bei seinen Eltern wohnt, wird der Beitrag in der Regel bereits vom Haushalt der Eltern übernommen;
- Wenn ein Student BAföG erhält, kann er einen Antrag auf Befreiung stellen;
- Erasmus-Studierende und Stipendiaten ohne BAföG sind in der Regel weiterhin zur Zahlung verpflichtet;
- In einem Studentenwohnheim kann ein Einzelzimmer, das auf einen gemeinsamen Flur hinausgeht, als separate Wohnung gelten; – Wenn mehrere Zimmer durch eine gemeinsame Wohnungstür voneinander getrennt sind, handelt es sich in der Regel um eine WG, in der ein Beitrag für die Zimmergruppe gezahlt wird.
Zweitwohnsitz und leerstehende Wohnung
Wenn Sie eine Zweitwohnung (Nebenwohnung) haben, können Sie bei Erfüllung der Bedingungen des Beitragsservice einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Rundfunkbeitrag stellen. Wichtig ist: Eine Person soll nicht zwei volle Beiträge zahlen müssen, nur weil sie eine Hauptwohnung und eine Nebenwohnung hat.
Eine leerstehende Wohnung muss nicht angemeldet werden, sofern folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Es wohnt niemand darin, es besteht kein gültiger Mietvertrag und niemand ist unter dieser Adresse beim Einwohnermeldeamt gemeldet.
Was passiert, wenn man nicht zahlt?
Es ist riskant, Schreiben des Beitragsservice zu ignorieren. Zunächst kommen Mahnungen und Zahlungsaufforderungen, dann kann ein Festsetzungsbescheid folgen – ein offizielles Dokument, das als Grundlage für die Eintreibung der Forderung dient. Danach kann die Angelegenheit an die Vollstreckungsbehörde oder den Gerichtsvollzieher weitergeleitet werden.
Mögliche Folgen:
- Rückstände aus früheren Zeiträumen;
- zusätzliche Gebühren bei Zahlungsverzug;
- eine Zwangsabgabe; – Probleme mit dem Bankkonto bei Vollstreckungsmaßnahmen.
Aussagen über die Auswirkungen auf die SCHUFA sollten besser nicht als allgemeingültige Regel verstanden werden: Das Verfahren hängt vom konkreten Fall und der jeweiligen Phase der Beitreibung ab. Wenn Sie einen offiziellen Bescheid erhalten haben und damit nicht einverstanden sind, ist es wichtig, die Fristen und das Verfahren für einen Widerspruch zu prüfen, anstatt den Brief einfach wegzuwerfen.
Warum gibt es diesen Beitrag?
Die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ist mit dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Medien von Regierung, Parteien und Werbekunden verbunden. ARD, ZDF und Deutschlandradio werden über einen Pflichtbeitrag finanziert, damit die grundlegenden Informations-, Bildungs-, Kultur- und Regionalprogramme nicht ausschließlich von kommerzieller Werbung oder dem Staatshaushalt abhängig sind.
Die Meinungen dazu gehen auseinander: Der Rundfunkbeitrag wird regelmäßig kritisiert, und die Höhe des Beitrags wird politisch und rechtlich diskutiert. Solange die Beitragspflicht jedoch besteht, ist es ratsam, die Abrechnung korrekt zu erledigen und es nicht bis zu einer Beitreibung kommen zu lassen.
Welche Sender und Radiosender gehören zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem gehören die ARD mit den regionalen Sendern, das ZDF, Deutschlandradio sowie Gemeinschafts- und Spartenprogramme.
Beispiele für Fernsehsender:
- ARD / Das Erste; – ZDF;
- die regionalen Sender der ARD, zum Beispiel WDR, BR, NDR, MDR, RBB, SWR, HR, SR und Radio Bremen;
- ARTE;
- 3sat; – Phoenix;
- KiKA;
- ONE.

Quelle: deutschland.de
Zum Rundfunk gehören der Deutschlandfunk und die regionalen öffentlich-rechtlichen Radiosender. Die Deutsche Welle ist zwar mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbunden, wird jedoch nicht über den Rundfunkbeitrag, sondern aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Wie kann man den Rundfunkbeitrag bei Auszug oder Umzug kündigen?
Wenn Sie Deutschland endgültig verlassen, müssen Sie sich zunächst von Ihrer Adresse abmelden – also eine [[Anmeldung in Deutschland [So melden Sie sich an] | Abmeldung]] beim Bürgeramt vornehmen. Anschließend müssen Sie die Wohnung beim Beitragsservice über das Formular Wohnung abmelden abmelden.
Lesen Sie auch: [[Leaving Germany [Your 11-Step To-Do List] | Auszug aus Deutschland]]
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, nehmen Sie eine [[Anmeldung in Deutschland [So melden Sie Ihren Wohnsitz an] | Ummeldung]] vor und aktualisieren Sie Ihre Adresse beim Beitragsservice. Falls in der neuen Wohnung bereits jemand den Beitrag zahlt, teilen Sie dem Beitragsservice die Beitragsnummer dieser Person mit, um Doppelzahlungen zu vermeiden.
Kurze Checkliste
- Überprüfen Sie nach der Anmeldung Ihre Post vom Beitragsservice. – Finden Sie heraus, ob bereits jemand in Ihrer Wohnung einen gemeinsamen Beitrag zahlt.
- Wenn niemand den Beitrag zahlt, melden Sie die Wohnung an.
- Richten Sie eine SEPA-Lastschrift oder einen Dauerauftrag ein.
- Wenn Sie BAföG, Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen oder Anspruch auf eine Ermäßigung aufgrund einer Behinderung haben, reichen Sie einen Antrag mit den entsprechenden Unterlagen ein.
- Wenn Sie aus Deutschland wegziehen, vergessen Sie nicht, sich abzumelden und die Wohnung beim Beitragsservice abzumelden.