Otto-Benecke-Stiftung und GF-H: Unterstützung junger Migranten für ein Studium in Deutschland

Otto-Benecke-Stiftung und GF-H: Unterstützung junger Migranten für ein Studium in Deutschland

Die Otto-Benecke-Stiftung e.V. beteiligt sich an Programmen, die jungen Zugewanderten helfen, sich auf das Studium, die Anerkennung ihrer Bildungsabschlüsse und die Integration in Deutschland vorzubereiten. Für die Immatrikulation an einer Hochschule ist insbesondere die Bildungsberatung des Garantiefonds Hochschule (GF-H) von Bedeutung: Sie berät junge Zugewanderte, prüft die Voraussetzungen für eine Förderung gemäß den Richtlinien des Garantiefonds Hochschulbereich und hilft bei der Erstellung eines individuellen Bildungsplans.

Die Hauptzielgruppe des GF-H sind junge Menschen bis 30 Jahre, die die Hochschulreife erwerben, sich auf das Studienkolleg vorbereiten, sich an einer deutschen Hochschule einschreiben oder ein bereits begonnenes Hochschulstudium fortsetzen möchten. Die Unterstützung hängt vom Aufenthaltsstatus, dem Bildungsstand, den Sprachkenntnissen und dem konkreten Ziel ab.

Was ist die Otto-Benecke-Stiftung e.V.?

Die Otto-Benecke-Stiftung e.V. ist eine deutsche gemeinnützige Organisation mit Sitz in Bonn, die Integrations-, Bildungs- und Qualifizierungsprojekte für Menschen mit Migrationshintergrund durchführt. Die Stiftung ist kein Ersatz für eine Universität, eine Schule oder ein Jobcenter. Ihre Aufgabe ist es, den Antragsteller mit einer geeigneten Beratung, einem Programm, einem Kurs oder einer Finanzierung zu verbinden, sofern die Person die Voraussetzungen für ein bestimmtes Projekt erfüllt.

Im Zusammenhang mit dem Studium taucht am häufigsten die Bezeichnung „Garantiefonds Hochschulbereich“, kurz GF-H, auf. Dabei handelt es sich um ein Bundesprogramm für junge Zugewanderte, die die Hochschulreife anstreben oder ein Studium an einer Hochschule aufnehmen möchten. Die GF-H-Beratung hilft dabei zu klären, ob die bisherige Ausbildung anerkannt wird, welches Sprachniveau erforderlich ist, ob ein „“ oder ein Studienkolleg benötigt wird, ob ein direkter Weg an die Universität möglich ist und welche Kosten gefördert werden können.

Für wen ist der GF-H geeignet?

Laut offizieller Beschreibung richtet sich das Programm in erster Linie an junge Zugewanderte bis 30 Jahre. Zu den Antragstellern gehören insbesondere:

  • Spätaussiedler und bestimmte Familienangehörige gemäß BVFG;
  • anerkannte Flüchtlinge und Personen mit Schutzstatus nach dem AufenthG oder AsylG;
  • Personen mit bestimmten humanitären Aufenthaltsgründen, einschließlich bestimmter Fälle gemäß §§ 22, 23 und 24 AufenthG;
  • Ehepartner und Kinder bestimmter Empfängergruppen, sofern dies in den Programmrichtlinien vorgesehen ist.

Es empfiehlt sich, den genauen Status vor der Antragstellung zu prüfen: Die Formulierungen im AufenthG, AsylG und BVFG sind entscheidend, und ähnliche umgangssprachliche Bezeichnungen für Aufenthaltsstatus können unterschiedliche rechtliche Konsequenzen haben. Auch wenn eine Person nicht zur Hauptzielgruppe gehört, kann eine Beratung dennoch hilfreich sein, allerdings steht eine finanzielle Förderung gemäß RL-GF-H möglicherweise nicht zur Verfügung.

Wann sollte man sich an uns wenden?

Es empfiehlt sich, sich so früh wie möglich nach der Ankunft oder nach Erhalt des Aufenthaltsstatus zu melden, insbesondere wenn das Ziel ein Studium an einer Hochschule ist. Kurse, das Studienkolleg, die Anerkennung von Zeugnissen und Sprachprüfungen lassen sich selten innerhalb weniger Wochen bewältigen. Der GF-H beginnt in der Regel mit einer Erstberatung und einer Situationsanalyse und hilft anschließend bei der Erstellung eines Ausbildungsplans.

Häufig erfahren Interessierte von der Beratung in Friedland oder über den Jugendmigrationsdienst, Sozialberatungsstellen, Schulen, Jobcenter, Hochschulen und Migrationsbehörden. Eine Überweisung ist jedoch nicht zwingend erforderlich: Eine Erstanmeldung kann online über die Website der Bildungsberatung GF-H erfolgen.

Welche Hilfe steht zur Verfügung?

Bildungsberatung

Bei der Beratung werden folgende Punkte besprochen:

  • Schul- und Hochschulbildung, die außerhalb Deutschlands erworben wurde;
  • die Möglichkeit, sich am „“ einzuschreiben oder an einer deutschen Hochschule zu studieren;
  • die Notwendigkeit eines Abiturs, eines Studienkollegs oder einer Feststellungsprüfung;
  • Wahl des Studienfachs und der Hochschule;
  • Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen;
  • Anforderungen an die Deutsch- und Englischkenntnisse;
  • Mögliche Stipendien: „“, BAföG, „“ und andere Finanzierungsquellen.

Das Ergebnis kann ein individueller Plan sein: Welche Zeugnisse müssen übersetzt werden, welche Prüfungen müssen abgelegt werden, welchen Kurs sollte man belegen, wann sollte man sich am Studienkolleg oder an der Hochschule bewerben und welche Fristen dürfen nicht verpasst werden.

Sprachkurse

Gemäß den Richtlinien des GF-H werden vor allem intensive Deutschkurse gefördert, die auf das Studium vorbereiten und mit einem anerkannten Sprachzertifikat abgeschlossen werden. Für Studienbewerber ist dies in der Regel der Weg zu einem Niveau, das für den TestDaF, die DSH oder andere Anforderungen der jeweiligen Hochschule ausreicht.

In Einzelfällen sind Intensivkurse in Englisch möglich, sofern diese für den gewählten Bildungsweg erforderlich sind und den Programmrichtlinien entsprechen.

Vorbereitung auf die Hochschule

Der GF-H kann mit folgenden Maßnahmen verbunden sein:

  • fachspezifische Vorbereitungskurse für das Studienkolleg oder das Studium;
  • Studienkolleg;
  • Sonderlehrgänge zum Erwerb der Hochschulreife;
  • Vorbereitung auf Fachsprache, Prüfungen und das Studienumfeld;
  • Beratung zu Bewerbungen, Fristen und Unterlagen.

Wenn das Ziel eine Ausbildung im Rahmen des „“ oder des „“ ist, kann der Berater alternative Wege aufzeigen, doch der GF-H ist in erster Linie auf die Vorbereitung auf ein Hochschulstudium ausgerichtet.

Finanzielle Unterstützung

Die Finanzierung gemäß den RL-GF-H erfolgt nicht automatisch für alle Antragsteller. Zunächst prüft die Beratungsstelle die Voraussetzungen und das Bildungsziel. Ist eine Förderung möglich, wird sie für eine konkrete Maßnahme und bestimmte Kosten bewilligt.

Offiziell können folgende Leistungen Teil der Unterstützung sein:

  • Unterrichtskosten, sofern diese nicht vom Land oder aus anderen Haushaltsmitteln übernommen werden;
  • Lebenshaltungskosten und Unterkunftskosten;
  • notwendiger Nachhilfeunterricht für das Studienkolleg und Sonderlehrgänge;
  • notwendige Fahrten zum Ausbildungsort;
  • Prüfungsgebühren;
  • Kosten für die Integration in den Bildungsweg, beispielsweise Übersetzungen und die Anerkennung von Vorbildungsnachweisen.

Die alten Pauschalbeträge sollten besser nicht herangezogen werden: Die Sätze und die Berechnung richten sich nach den Programmvorschriften, der Situation des Antragstellers und der Priorität anderer Beihilfen. Ein wichtiger Grundsatz ist die Nachrangigkeit: Sind gesetzlich vorgesehene Leistungen wie beispielsweise das BAföG verfügbar, sollten diese in der Regel vorrangig in Anspruch genommen werden.

Die maximale Dauer der Förderung gemäß RL-GF-H ist mit bis zu 30 Monaten angegeben. Dies ist eine Obergrenze und keine Zusage einer Finanzierung für die gesamte Studiendauer.

Dokumente, die Sie vorbereiten sollten

Vor der Beratung ist es hilfreich, folgende Unterlagen zusammenzustellen:

  • Reisepass und Aufenthaltstitel;
  • Meldebescheinigung, falls vorhanden;
  • Bescheid über den Schutzstatus, Aufnahmebescheid oder andere Dokumente zum Aufenthaltsgrund;
  • Schulzeugnisse, Abschlüsse, Zeugnisanhänge;
  • Übersetzungen von Dokumenten, sofern diese bereits vorliegen;
  • Nachweis eines Studienplatzes an einer Hochschule im Ausland;
  • Sprachzertifikate;
  • Zusammenfassung;
  • Schreiben der Hochschule, des Studienkollegs oder des ZAB/der IHK, falls bereits Anfragen gestellt wurden;
  • Unterlagen zu Einkommen und Sozialleistungen, falls es um die Finanzierung geht.

Es müssen nicht alle Unterlagen sofort vorgelegt werden. Je genauer der Berater jedoch Ihren Bildungsweg nachvollziehen kann, desto schneller lässt sich ein realistischer Weg finden.

So stellen Sie einen Antrag

  1. Rufen Sie die Website der Bildungsberatung des Garantiefonds Hochschule auf.
  2. Wählen Sie „Anmeldung zur Erstberatung“ oder „Online-Anmeldung“.
  3. Füllen Sie das Formular bei der Erstanmeldung bitte nur einmal aus.
  4. Warten Sie auf das Schreiben mit den Kontaktdaten der zuständigen Beratungsstelle.
  5. Bereiten Sie die Unterlagen und Fragen für das Beratungsgespräch vor.
  6. Klären Sie nach der Beratung ab, ob ein Antrag auf Förderung gemäß den RL-GF-H möglich ist.

Wenn Sie bereits eine GF-H-Beratung in Anspruch genommen haben, ist es in der Regel nicht erforderlich, den ersten Online-Fragebogen erneut auszufüllen. Wenden Sie sich am besten an Ihre bisherige Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen neuen Termin.

Kontakt

Für eine Erstberatung nutzen Sie bitte die offizielle Website der Bildungsberatung GF-H und den Online-Fragebogen.

Koordinationsstelle des GF-H:

Koordinierungsstelle Garantiefonds Hochschulbereich (GF-H)
Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V.
Carl-Mosterts-Platz 1
40477 Düsseldorf
Tel.: 0211 9448529

Otto-Benecke-Stiftung e.V.:

Geschäftsstelle Bonn
Kennedyallee 105–107
53175 Bonn
Tel.: 0228 8163-0
E-Mail: post@obs-ev.de

Es empfiehlt sich, die Kontaktdaten und die Liste der Beratungsstellen vor der Kontaktaufnahme auf den offiziellen Websites zu überprüfen, da sich die Anzahl der Standorte und die mobilen Beratungsangebote ändern können.

Häufige Fehler

  • Erst die Zulassung an einer Hochschule abwarten und erst danach nach einer Finanzierung suchen.
  • Die Beratung durch den GF-H ist nicht mit einem automatischen Anspruch auf ein Stipendium gleichzusetzen.
  • Sich auf veraltete Zahlungsbeträge aus früheren Artikeln stützen.
  • Der genaue Paragraf des Aufenthaltstitels wird nicht überprüft.
  • Den Online-Fragebogen erneut einreichen, anstatt sich an die eigene Beratungsstelle zu wenden.
  • Übersetzungen und die Anerkennung von Dokumenten vornehmen, ohne zu wissen, welche Unterlagen für den gewählten Bildungsweg genau benötigt werden.

FAQ

Bietet der Fonds selbst Kurse an?

In der Regel nicht. Die Unterstützung erfolgt durch Beratung, einen Bildungsplan und geeignete externe Maßnahmen: Sprachkurse, Studienkolleg, Sonderlehrgänge oder Vorbereitungsprogramme.

Ist das Programm auch für Personen über 30 Jahre geeignet?

Die Hauptförderung gemäß den RL-GF-H richtet sich an junge Menschen bis 30 Jahre. Ältere Personen sollten sich nach alternativen Beratungsangeboten und Finanzierungsmöglichkeiten über Hochschulen, BAföG, Jobcenter, Anerkennungsberatung, Stipendien und Landesprogramme umsehen.

Kann man Geld für das gesamte Studium erhalten?

Der GF-H hilft in erster Linie bei der Vorbereitung auf das Studium und dem Einstieg in die Hochschulbildung. Die Förderung unterliegt den Programmregeln und ist zeitlich begrenzt. Für das reguläre Studium an einer Hochschule müssen oft BAföG, Stipendien und eine Beschäftigung während des Studiums separat geprüft werden.

Sind bereits Deutschkenntnisse erforderlich?

Nicht immer, aber das Sprachniveau ist wichtig für den weiteren Weg. Ein Berater beurteilt, welches Niveau für das gewählte Ziel erforderlich ist und ob eine Förderung für einen Intensivkurs möglich ist.

Wo kann man die aktuellen Regelungen einsehen?

Auf den Websites des BMFSFJ, der Bildungsberatung GF-H und der Otto-Benecke-Stiftung. Bei einem komplizierten Aufenthaltsstatus empfiehlt es sich, zusätzlich eine Migrations- oder Bildungsberatung aufzusuchen.