BAföG für Ausländer in Deutschland: Wer hat Anspruch darauf und wie kann man es beantragen?

BAföG für Ausländer in Deutschland: Wer hat Anspruch darauf und wie kann man es beantragen?

BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) – das ist staatliche Unterstützung für Schüler und Studierende in Deutschland, wenn die eigenen Mittel sowie das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners nicht ausreichen, um das Studium und den Lebensunterhalt zu bestreiten. Für Ausländer ist BAföG nicht immer möglich: Ausschlaggebend sind in der Regel die Staatsangehörigkeit, die Aufenthaltserlaubnis, der Aufenthaltszweck, das Alter, die bisherige Ausbildung, das Einkommen und das Vermögen.

Was ist BAföG?

BAföG hilft bei der Deckung der Kosten für Studium, Unterkunft, Verpflegung und Pflichtversicherungen. Für Studierende an Hochschulen besteht die Förderung in der Regel aus zwei Teilen:

  • Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss;
  • ein zinsloses Darlehen, das nach Abschluss des Studiums gemäß den Bestimmungen des Bundesamtes zurückgezahlt wird.

An deutschen staatlichen Hochschulen fallen oft keine klassischen Studiengebühren an, aber die Studierenden zahlen dennoch den Semesterbeitrag und tragen die Kosten für Unterkunft, Versicherung, Verpflegung, Transport und Lehrmaterialien. Ausnahmen und zusätzliche Gebühren hängen vom Bundesland und der jeweiligen Hochschule ab: So können beispielsweise in Baden-Württemberg für einen Teil der Studierenden aus Nicht-EU-Ländern Studiengebühren anfallen, und einzelne Studiengänge an der TUM und anderen Universitäten können eigene Zahlungsregelungen haben.

Wer hat grundsätzlich Anspruch auf BAföG?

Der Anspruch auf BAföG wird individuell geprüft. In typischen Fällen können folgende Personen eine Förderung erhalten:

  • deutsche Staatsangehörige;
  • EU-/EWR-Bürger und ihre Familienangehörigen, sofern die Voraussetzungen für Freizügigkeit oder ein Daueraufenthaltsrecht erfüllt sind;
  • Ausländer mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU;
  • anerkannte Flüchtlinge und bestimmte Personen mit humanitärem Status;
  • Einzelne Antragsteller, die selbst oder über ihre Eltern/ihren Ehepartner eine ausreichende Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt haben.

Befindet sich eine Person ausschließlich zu Studienzwecken in Deutschland, beispielsweise mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium, besteht in der Regel kein Anspruch auf BAföG. Für Inhaber von vorübergehendem Schutz, humanitären Aufenthaltsgenehmigungen und einer Fiktionsbescheinigung sind der konkrete Paragraf des Aufenthaltsgesetzes sowie zusätzliche Übergangsregelungen von Bedeutung; daher sollte ein solcher Fall am besten im Voraus mit dem BAföG-Amt oder dem Studierendenwerk geklärt werden.

Wesentliche Voraussetzungen

BAföG hängt nicht von einem einzigen Kriterium ab, sondern von einer Kombination verschiedener Faktoren.

Alter

Für den Beginn einer geförderten Ausbildung gilt in der Regel eine Altersgrenze von 45 Jahren. Ausnahmen sind möglich, beispielsweise wenn das Studium aufgrund von Kindererziehung, Krankheit, Behinderung, einem zweiten Bildungsweg oder anderen anerkannten Gründen später begonnen wurde.

Art des Studiums

BAföG fördert meist die erste berufliche oder akademische Ausbildung. Ein Bachelorstudium nach dem Schulabschluss kommt in der Regel in Frage, ein Masterstudium kann als Fortsetzung des ersten akademischen Bildungswegs gefördert werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach einem bereits abgeschlossenen Master, Diplom, Staatsexamen oder einer vergleichbaren Ausbildung ist der Anspruch auf eine neue Förderung in der Regel stark eingeschränkt.

Einkommen und Vermögen

Die Höhe des BAföG wird unter Berücksichtigung folgender Faktoren berechnet:

  • des Einkommens des Studierenden selbst;
  • das Vermögen des Studierenden;
  • das Einkommen der Eltern;
  • das Einkommen des Ehepartners oder des eingetragenen Lebenspartners, sofern vorhanden;
  • der familiären Situation, der Kinder, der Geschwister und anderer Freibeträge.

Für Eltern gibt es keine einfache, allgemeingültige Grenze wie beispielsweise einen festen Jahresbetrag: Die Berechnung hängt von der Familienzusammensetzung, den Steuerabzügen und anderen Umständen ab.

Für Studierende im Jahr 2026 gelten als Richtlinie folgende Regeln: Das eigene Einkommen während des 12-monatigen Bewilligungszeitraums darf den festgelegten Freibetrag nicht überschreiten, und das Vermögen wird bis zum 29. Lebensjahr in der Regel mit einem Freibetrag von 15.000 Euro berücksichtigt; ab dem 30. Lebensjahr gilt ein höherer Vermögensfreibetrag von 45.000 Euro. Für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder sind zusätzliche Freibeträge vorgesehen.

Wie viel kann man erhalten?

Die Höchstsumme hängt vom Alter, davon, ob man bei den Eltern oder separat wohnt, sowie von der Kranken- und Pflegeversicherung ab. Nach der Reform, die ab dem Wintersemester 2024/2025 gilt, gelten für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, folgende Richtwerte:

Situation des Studierenden Maximale Förderung pro Monat
bis 25 Jahre, Familienversicherung 855 Euro
25–29 Jahre, eigene Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 952 Euro
ab 30 Jahren, freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 1.088 Euro

Dies sind Höchstbeträge und keine garantierte Auszahlung. Der tatsächliche Betrag kann niedriger sein oder null betragen, wenn Einkommen und Vermögen den nach BAföG-Berechnung ermittelten Bedarf decken.

Welche Unterlagen werden in der Regel benötigt?

Die genaue Liste hängt vom BAföG-Amt und der Situation des Antragstellers ab, meist werden jedoch folgende Unterlagen benötigt:

  • Nachweis der Immatrikulation oder des Schulbesuchs: Immatrikulationsbescheinigung, Schulbescheinigung oder Zulassungsbescheid;
  • Reisepass und Aufenthaltsnachweis für Deutschland;
  • Meldebescheinigung oder Adressnachweis;
  • Angaben zum Bankkonto;
  • Angaben zum eigenen Einkommen und Vermögen;
  • Einkommensnachweise der Eltern für das erforderliche Steuerjahr;
  • gegebenenfalls Unterlagen zum Ehepartner, zu den Kindern, zur bisherigen Ausbildung, zum Fachwechsel oder zu den Gründen für den verspäteten Studienbeginn.

Für ausländische Studierende ist es besonders wichtig, eine Kopie des Aufenthaltstitels sowie gegebenenfalls Unterlagen beizufügen, die den Flüchtlingsstatus, das Daueraufenthaltsrecht oder die Beschäftigung der Eltern oder des Ehepartners in Deutschland belegen.

So stellen Sie einen Antrag

  1. Suchen Sie das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. In der Regel ist dies das Studierendenwerk am Standort Ihrer zukünftigen oder derzeitigen Hochschule.
  2. Stellen Sie Ihren Antrag online über BAföG Digital oder mithilfe der Formulare, die Ihre Behörde akzeptiert.
  3. Fügen Sie Unterlagen zu Ihrem Aufenthaltsstatus, Ihrem Studium, Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen bei.
  4. Reagieren Sie schnell auf Anfragen des BAföG-Amtes: Fehlende Bescheinigungen verzögern oft die Auszahlung.
  5. Reichen Sie den Folgeantrag rechtzeitig ein, wenn Sie für den nächsten Bewilligungszeitraum Unterstützung benötigen.

BAföG kann auch vor der endgültigen Immatrikulation beantragt werden, wenn das Studium bald beginnt, aber die Gelder werden in der Regel erst ausgezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und entsprechende Nachweise vorliegen. Die Zahlungen werden nicht rückwirkend für die Monate vor der Antragstellung gewährt, daher lohnt es sich nicht, mit dem Antrag zu warten.

Häufige Fehler

  • anzunehmen, dass jeder ausländische Studierende Anspruch auf BAföG hat;
  • das Einkommen der Eltern als einen einzigen Pauschalbetrag ohne die erforderlichen Unterlagen anzugeben;
  • Konten, Einlagen, Wertpapiere und anderes Vermögen nicht vergessen;
  • ein Studentenvisum nicht mit einem humanitären oder dauerhaften Aufenthaltsstatus verwechseln;
  • den Antrag erst stellen, wenn finanzielle Schwierigkeiten auftreten;
  • dem BAföG-Amt Änderungen des Einkommens, der Anschrift, des Familienstands oder des Aufenthaltsstatus nicht mitzuteilen.

Kurzes Fazit

BAföG kann für Ausländer in Deutschland eine echte finanzielle Stütze sein, jedoch nur, wenn der Aufenthaltsstatus und die Studiensituation den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes entsprechen. Vor der Antragstellung sollten nicht nur der Höchstbetrag, sondern auch der Anspruch gemäß § 8 BAföG, das Alter, bereits erworbene Abschlüsse, Einkommen, Vermögen sowie die Unterlagen der Eltern geprüft werden. In komplexen Fällen ist es ratsam, sich vor Studienbeginn schriftlich beim Studierendenwerk oder beim BAföG-Amt beraten zu lassen.