BAföG in Deutschland: Wer hat Anspruch auf Studienbeihilfe und wie stellt man einen Antrag?

BAföG in Deutschland: Wer hat Anspruch auf Studienbeihilfe und wie stellt man einen Antrag?

BAföG in Deutschland: Wer hat Anspruch auf Studienbeihilfe und wie stellt man einen Antrag?

BAföG ist eine staatliche finanzielle Förderung für ein Studium in Deutschland. Sie hilft Studierenden und bestimmten Schülern, ihre Lebenshaltungskosten zu decken, wenn das eigene Geld, das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners nicht ausreicht. Für Studierende beträgt der monatliche Höchstbetrag im Jahr 2026 in der Regel 992 Euro, für Studierende über 29 Jahre kann er bei bestimmten Versicherungsbeiträgen höher ausfallen.

BAföG sollte nicht als gewöhnliches Leistungsstipendium verstanden werden. Es handelt sich um eine soziale Förderung gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz: Die Behörde prüft die Art der Ausbildung, das Alter, das Einkommen, das Vermögen, die familiäre Situation und bei Ausländern den Aufenthaltsstatus in Deutschland.

Was ist BAföG?

Der Begriff „BAföG“ wird häufig sowohl für das Gesetz selbst als auch für die Auszahlung verwendet. Die vollständige deutsche Bezeichnung lautet „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Die Anträge der Studierenden werden in der Regel vom Amt für Ausbildungsförderung beim örtlichen Studierendenwerk bearbeitet, und der Antrag kann online über „BAföG Digital“ gestellt werden.

Für Studierende an deutschen Hochschulen setzt sich die Förderung meist aus zwei Teilen zusammen:

  • 50 % als Zuschuss, d. h. nicht rückzahlbarer Anteil;
  • 50 % als zinsloses Darlehen, d. h. der Fremdkapitalanteil.

Es muss nicht der gesamte erhaltene Betrag zurückgezahlt werden. Nach den geltenden Regeln für das studentische BAföG ist der Darlehensanteil begrenzt: Der Höchstbetrag, der zurückgezahlt werden muss, beträgt 10.010 Euro. In der Regel beginnt die Rückzahlung einige Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer, und die Standardrate beträgt 130 Euro pro Monat, die vierteljährlich abgebucht werden.

Wer hat Anspruch auf BAföG?

Ein Grundanspruch besteht für deutsche Studierende sowie für bestimmte Gruppen von Ausländern. Für ausländische Studierende ist nicht nur die Immatrikulation an einer Hochschule entscheidend, sondern auch der rechtliche Status: EU-Staatsangehörigkeit, Daueraufenthalt, Schutzstatus, anerkannte Asylberechtigung, langfristige Beschäftigung in Deutschland oder familiäre Bindungen zu in Deutschland berufstätigen Eltern können eine Rolle spielen.

In der Praxis sollten ausländische Studierende besser keine voreiligen Schlüsse aus einem einzigen allgemeinen Artikel ziehen. Sie sollten Ihren Fall anhand von § 8 BAföG und beim BAföG-Amt Ihres Studierendenwerks prüfen lassen, insbesondere wenn Sie einen Aufenthaltstitel, den Status des vorübergehenden Schutzes, einen familienrechtlichen Aufenthaltsgrund oder eine komplexe Arbeitsgeschichte in Deutschland haben.

Üblicherweise wird zusätzlich angesehen:

  • Handelt es sich bei dem Studiengang um eine Erstausbildung auf dem entsprechenden Niveau?
  • ob das Studium innerhalb der Förderungshöchstdauer abgeschlossen werden kann;
  • Ist die Altersgrenze nicht überschritten?
  • Liegt nach Abschluss einer bestimmten Ausbildungsphase ein Leistungsnachweis vor?
  • wie hoch das Einkommen und das Vermögen des Studierenden sind;
  • über welche Einkünfte die Eltern, der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner verfügen.

Wie viel kann man im Jahr 2026 erhalten?

Die Höhe des BAföG ist individuell. Selbst wenn ein Studierender Anspruch auf Förderung hat, kann die tatsächliche Auszahlung aufgrund von Einkommen, Vermögen oder familiären Verhältnissen unter dem Höchstbetrag liegen.

Situation des Studierenden Richtwert für die maximale Auszahlung
Bis 24 Jahre, wohnt nicht bei den Eltern, Familienkrankenversicherung 855 Euro pro Monat
25–29 Jahre, wohnt nicht bei den Eltern, eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung 992 Euro pro Monat
Älter als 29 Jahre, wohnt nicht bei den Eltern, freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bis zu 1.088 Euro pro Monat
Wohnt bei den Eltern ist in der Regel niedriger, da die Wohnpauschale geringer ist

Neben der Grundleistung sind zusätzliche Leistungen möglich. So beträgt beispielsweise der Kinderbetreuungszuschlag für Studierende mit Kindern bis 14 Jahre 160 Euro pro Monat und Kind. Für Studienanfänger aus Familien mit bestimmten Sozialleistungen gibt es die Studienstarthilfe – eine einmalige Beihilfe in Höhe von 1.000 Euro, deren Bedingungen jedoch vor der Beantragung gesondert geprüft werden müssen.

Einkommen, Vermögen und Nebenjobs

Das BAföG wird nicht anhand einer einzigen festen Einkommensgrenze der Eltern berechnet. Die Behörde berücksichtigt die Einkünfte der Eltern oder des Ehepartners aus dem vorletzten Kalenderjahr, wendet Freibeträge an und ermittelt erst danach, ob ein Förderbetrag gezahlt wird.

Für den Studierenden selbst sind zwei Aspekte wichtig:

  • Einkommen aus Arbeit: Im Jahr 2026 führt ein Minijob mit bis zu 603 Euro brutto im Monat in der Regel nicht zu einer Kürzung des BAföG;
  • Vermögen: Für Studierende bis 29 Jahre beträgt der Freibetrag 15.000 Euro, ab 30 Jahren 45.000 Euro.

Wenn sich die Einkünfte im Vergleich zum vorletzten Jahr stark verändert haben, kann man mit dem BAföG-Amt eine aktualisierte Berechnung besprechen. Man sollte Nebenjobs, Einkünfte oder Änderungen der familiären Situation nicht verschweigen: Zu viel gezahlte Beträge müssen möglicherweise zurückgezahlt werden.

So stellen Sie einen Antrag

Es empfiehlt sich, den Prozess einige Monate vor Semesterbeginn oder unmittelbar nach der Immatrikulation in die Wege zu leiten. BAföG wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung und frühestens ab Studienbeginn ausgezahlt, daher kann eine Verzögerung bei der Antragstellung Geld kosten.

Vorgehensweise:

  1. Finden Sie das zuständige BAföG-Amt: In der Regel ist dies das Studierendenwerk Ihrer Hochschule.
  2. Reichen Sie Ihren Antrag über BAföG Digital ein oder erkundigen Sie sich beim Studierendenwerk nach einer alternativen Einreichungsmöglichkeit.
  3. Halten Sie die Immatrikulationsbescheinigung sowie Unterlagen über das Einkommen der Eltern, des Ehepartners oder des Lebenspartners bereit.
  4. Stellen Sie Unterlagen über Ihr eigenes Einkommen, Ihre Konten, Ersparnisse und Ihr Vermögen zusammen.
  5. Als Ausländer fügen Sie bitte Unterlagen zu Ihrem Aufenthaltsstatus und gegebenenfalls Nachweise über eine Beschäftigung in Deutschland bei.
  6. Achten Sie auf Schreiben des BAföG-Amtes und reichen Sie fehlende Unterlagen umgehend nach.

Die Bewilligung gilt in der Regel für einen begrenzten Zeitraum, oft bis zu 12 Monaten. Danach ist ein Folgeantrag erforderlich, d. h. ein erneuter Antrag für den nächsten Bewilligungszeitraum.

In welchen Fällen wird BAföG möglicherweise nicht gewährt?

Eine Ablehnung ist möglich, wenn der Studiengang als nicht förderungsfähig gilt, es sich um eine Zweit- oder Zusatzausbildung ohne triftigen Grund handelt, die Alters- oder Vermögensgrenzen überschritten werden, der Leistungsnachweis nicht erbracht wurde oder der Status als ausländischer Studierender keinen Anspruch auf Förderung begründet.

Außerdem kann das BAföG bei einem zu hohen anrechenbaren Einkommen der Eltern, des Ehepartners oder des Studierenden selbst null betragen. Das bedeutet nicht immer, dass der Antrag umsonst war: Der offizielle Bescheid hilft dabei, die Berechnung nachzuvollziehen, und wird manchmal für andere Finanzierungsentscheidungen benötigt.

Was tun bei Ablehnung oder zu geringem Betrag?

Wenn das BAföG die Kosten nicht deckt oder ein Ablehnungsbescheid vorliegt, prüfen Sie folgende Alternativen:

  • Stipendien von Stiftungen, zum Beispiel vom DAAD, dem Deutschlandstipendium, der Friedrich-Ebert-Stiftung, der Konrad-Adenauer-Stiftung und anderen;
  • Bildungskredit oder andere Bildungskredite, sofern die Bedingungen zu Ihrer Situation passen;
  • studentische Nebenjobs im Rahmen der Bestimmungen zu Visum, Beschäftigung und Studienpensum;
  • Sozialberatung beim Studierendenwerk;
  • Ratenzahlungen, Notfallfonds oder Härtefallbeihilfen der Universität, sofern diese verfügbar sind.

Ersetzen Sie das BAföG nicht durch einen teuren Kredit, bevor Sie Ihren Anspruch auf staatliche Förderung und die kostenlose Beratung durch das Studierendenwerk geprüft haben.

Kurze Checkliste vor der Bewerbung

  • Haben Sie geprüft, welches BAföG-Amt für Ihre Hochschule zuständig ist?
  • Sie verfügen über eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.
  • Die Einkünfte der Eltern oder des Ehepartners für das betreffende Jahr wurden zusammengestellt.
  • Die Unterlagen zu Ihrem Aufenthaltsstatus sind vorbereitet.
  • Sie haben alle Konten, Ersparnisse und Nebenjobs angegeben.
  • Sie stellen den Antrag vor oder zu Beginn des Zeitraums, für den Sie Geld erhalten möchten.
  • Bitte beachten Sie, dass der Betrag unter dem Höchstbetrag liegen kann.

Fazit

Das BAföG in Deutschland kann die finanzielle Belastung während des Studiums erheblich verringern, wird jedoch nicht automatisch an alle Studierenden ausgezahlt. Das Wichtigste ist, den Antrag frühzeitig zu stellen, sich nicht nur am Höchstbetrag zu orientieren und den eigenen Status beim Studierendenwerk zu überprüfen. Für ausländische Studierende ist es besonders wichtig, § 8 BAföG und die Aufenthaltspapiere genau zu prüfen, da hier am häufigsten Fehler auftreten.