Chancenkarte in Deutschland: So erhalten Sie die Chancenkarte für die Arbeitssuche
Chancenkarte in Deutschland: So erhalten Sie die Chancenkarte für die Arbeitssuche
Die „Chancenkarte“ ist eine deutsche Aufenthaltserlaubnis für Bürger aus Nicht-EU-Ländern, die nach Deutschland kommen und sich vor Ort eine qualifizierte Arbeit suchen möchten. Im Jahr 2026 gilt folgender Grundsatz: Entweder verfügen Sie über eine in Deutschland anerkannte Qualifikation oder Sie durchlaufen das Punktesystem und erreichen mindestens 6 Punkte.
Der wesentliche Unterschied der Chancenkarte zum klassischen Arbeitsvisum besteht darin, dass vor der Einreise kein vorliegender Arbeitsvertrag erforderlich ist. Dies ist jedoch kein „Freifahrtschein“: Man muss seine Qualifikation, die finanzielle Absicherung sowie – je nach Antragsweg – Sprachkenntnisse und Punkte nachweisen.
Für wen ist die Chancenkarte geeignet?
Die Chancen-Karte kann hilfreich sein, wenn Sie:
- Sie möchten persönlich in Deutschland nach Arbeit suchen und nicht nur aus Ihrem Heimatland heraus per Fernzugriff;
- Sie verfügen über einen Hochschulabschluss oder eine berufliche Qualifikation;
- Sie können nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer der Arbeitssuche verfügen;
- bereit sind, Unterlagen für das deutsche Konsulat oder die Ausländerbehörde vorzubereiten;
- sich bewusst sind, dass Sie nach der Arbeitssuche eine entsprechende Arbeitserlaubnis beantragen müssen.
Für Bürger aus der EU, dem EWR und der Schweiz ist die Chancenkarte in der Regel nicht erforderlich: Für sie gelten andere Regeln zur Freizügigkeit.
Zwei Wege zum Erhalt der Chancen-Karte
1. Der direkte Weg für anerkannte Fachkräfte
Wenn Ihre berufliche oder akademische Qualifikation in Deutschland vollständig anerkannt ist, können Sie sich als Fachkraft bewerben. In diesem Fall kommt das Punktesystem nicht zur Anwendung.
Bei Abschlüssen und Qualifikationen wird in der Regel Folgendes geprüft:
- Anerkennung eines ausländischen Abschlusses oder Berufs in Deutschland;
- einen deutschen Abschluss, wenn die Ausbildung in Deutschland absolviert wurde;
- Eintrag im Anabin oder eine gesonderte Bewertung des Abschlusszeugnisses, falls dies in Ihrem Fall erforderlich ist.
Für den direkten Weg heißt es in den offiziellen Informationen von „Make it in Germany“, dass ein Sprachnachweis keine zwingende Voraussetzung ist. In der Praxis erhöhen Deutsch- oder Englischkenntnisse jedoch die Chancen, eine Stelle zu finden und Vorstellungsgespräche zu bestehen.
2. Punktesystem
Wenn der Abschluss in Deutschland nicht vollständig anerkannt ist, kann man das Punktesystem nutzen. Dazu müssen die Grundvoraussetzungen erfüllt und mindestens 6 Punkte erreicht werden.
Grundvoraussetzungen für den Punktesystemweg:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung;
- Anerkennung der Qualifikation in dem Land, in dem sie erworben wurde;
- für eine berufliche Ausbildung – in der Regel mindestens zwei Ausbildungsjahre;
- Nachweis der Qualifikation durch ein entsprechendes Dokument, z. B. Anabin, Zeugnisbewertung oder Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation;
- Sprache: Deutsch mindestens A1 oder Englisch mindestens B2 nach CEFR;
- mindestens 6 Punkte nach den festgelegten Kriterien.
Wie werden Punkte vergeben?
Punkte werden nur für nachgewiesene Fakten vergeben. Es reicht nicht aus, Berufserfahrung oder Sprachkenntnisse im Lebenslauf anzugeben – dem Antrag müssen entsprechende Unterlagen beigefügt werden.
| Kriterium | Punkte |
|---|---|
| Teilweise Anerkennung der Qualifikation oder die Verpflichtung, Ausgleichsmaßnahmen für einen reglementierten Beruf zu absolvieren | 4 |
| Die Qualifikation gehört zu einem Mangelberuf | 1 |
| Berufserfahrung in Ihrem Berufsfeld: mindestens 2 Jahre in den letzten 5 Jahren | 2 |
| Berufserfahrung in Ihrem Berufsfeld: mindestens 5 Jahre in den letzten 7 Jahren | 3 |
| Deutsch A2 | 1 |
| Deutsch B1 | 2 |
| Deutsch B2 oder höher | 3 |
| Englisch C1 oder Englisch als Muttersprache | 1 |
| Alter bis zu 35 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung | 2 |
| Alter zwischen 35 und 40 Jahren | 1 |
| Rechtmäßiger ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland von mindestens 6 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre | 1 |
| Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner erfüllt ebenfalls die Anforderungen der Chancenkarte | 1 |
Touristen- und Besuchsreisen werden nicht als vorheriger Aufenthalt für die Punkte angerechnet.
Finanzielle Voraussetzungen
Sie müssen nachweisen, dass Sie während der Arbeitssuche für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Für das Jahr 2026 gibt die offizielle Website „Make it in Germany“ einen Richtwert für das Sperrkonto an: mindestens 1.091 Euro netto pro Monat. Für ein Jahr Aufenthalt entspricht dies 13.092 Euro.
In der Regel werden folgende Nachweise verwendet:
- ein Sperrkonto über den erforderlichen Betrag;
- Verpflichtungserklärung – eine offizielle Bürgschaft einer Person in Deutschland;
- sonstige Nachweise, sofern diese von dem jeweiligen Konsulat oder der jeweiligen Behörde akzeptiert werden.
Man sollte sich nicht auf eine unbestätigte Nebentätigkeit als einziges finanzielles Argument verlassen. Die Anforderungen und die Form der Nachweise sollten vor der Einreichung am besten auf der Website der jeweiligen deutschen Vertretung überprüft werden.
Was ist nach der Einreise erlaubt?
Die Chancenkarte für die Arbeitssuche wird in der Regel für maximal ein Jahr ausgestellt. In diesem Zeitraum können Sie:
- nach einer qualifizierten Arbeit, einer Ausbildung oder einem geeigneten Verfahren zur Anerkennung von Qualifikationen suchen;
- in einem oder mehreren Nebenjobs insgesamt bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten;
- eine bis zu zweiwöchige Probezeit bei einem Arbeitgeber absolvieren, sofern das Ziel im Zusammenhang mit einer qualifizierten Beschäftigung, einer Ausbildung oder der Anerkennung einer Qualifikation steht.
Wenn Sie eine Arbeit gefunden haben, müssen Sie sich an die örtliche Ausländerbehörde wenden und einen Antrag auf eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis stellen: zum Beispiel für qualifizierte Beschäftigung, die Blue Card, eine Ausbildung, die Anerkennung einer Qualifikation oder eine selbstständige Tätigkeit. Wenn es sich um eine qualifizierte Tätigkeit handelt, aber keine andere Art von Aufenthaltserlaubnis in Frage kommt, kann die Chancen-Karte als Anschluss-Chancen-Karte für bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Welche Unterlagen müssen vorbereitet werden?
Die genaue Liste hängt vom Land der Antragstellung und Ihrer Situation ab, aber in der Regel benötigen Sie:
- Reisepass und Antragsformular für ein nationales Visum.
- Biometrische Fotos.
- Zeugnisse, Anlagen und beglaubigte Übersetzungen.
- Nachweis der Anerkennung oder Bewertung der Qualifikation, falls erforderlich.
- Lebenslauf auf Deutsch oder Englisch.
- Motivationsschreiben mit einem Plan für die Arbeitssuche.
- Sprachzertifikate, wenn Sie sich über das Punktesystem bewerben oder die Sprache für die Punkte nutzen.
- Nachweis der finanziellen Mittel.
- Krankenversicherung für die Einreise und die erste Zeit des Aufenthalts.
- Unterlagen über Berufserfahrung, einen früheren Aufenthalt in Deutschland, eine Ehe oder Lebenspartnerschaft, sofern diese für die Punkteberechnung erforderlich sind.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1. Legen Sie den Weg für die Antragstellung fest
Prüfen Sie zunächst, ob Sie als anerkannter Fachkraft einreisen können. Falls nicht, berechnen Sie Ihre Punkte und vergewissern Sie sich, dass Sie die Grundvoraussetzungen des Punktesystems erfüllen.
Schritt 2. Überprüfen Sie Ihre Qualifikation
Bei einem Hochschulabschluss beginnt man oft mit Anabin. Reichen die Angaben nicht aus, kann eine Zeugnisbewertung erforderlich sein. Bei einer beruflichen Ausbildung oder reglementierten Berufen kann die Prüfung über die zuständigen Anerkennungsstellen erfolgen.
Schritt 3. Sammeln Sie Nachweise für Ihre Punkte
Halten Sie Zeugnisse, Arbeitsbescheinigungen, Unterlagen zum Aufenthalt in Deutschland und gegebenenfalls einen Nachweis über einen Mangelberuf bereit. Alles, was in Punkten angegeben wird, muss nachweisbar sein.
Schritt 4. Nachweis der finanziellen Mittel
Eröffnen Sie ein Sperrkonto oder bereiten Sie eine Verpflichtungserklärung vor. Falls das Konsulat alternative Nachweise zulässt, speichern Sie den Link zur entsprechenden Anleitung und prüfen Sie die Anforderungen, bevor Sie einen Termin vereinbaren.
Schritt 5. Reichen Sie Ihren Antrag ein
Im Ausland reicht man den Antrag über eine deutsche Auslandsvertretung oder ein Online-Portal ein, sofern dieses für Ihr Land verfügbar ist. Wenn Sie bereits legal in Deutschland mit einem entsprechenden Aufenthaltsstatus leben, wird die Angelegenheit über die örtliche Ausländerbehörde geregelt.
Schritt 6. Beginnen Sie sofort nach der Einreise mit den praktischen Schritten
Melden Sie Ihre Adresse an, schließen Sie eine Krankenversicherung für den erforderlichen Zeitraum ab, erstellen Sie einen deutschen Lebenslauf, richten Sie Profile auf Jobportalen ein und behalten Sie die Gültigkeitsdauer Ihrer Aufenthaltskarte im Auge. Zögern Sie nach Erhalt eines Stellenangebots nicht, die Umstellung auf eine Arbeitserlaubnis vorzunehmen.
Häufige Fehler
- Man sollte davon ausgehen, dass 6 Punkte die grundlegenden Anforderungen an Qualifikation und Sprachkenntnisse ersetzen.
- Berufserfahrung ohne Bescheinigungen der Arbeitgeber angeben.
- Das Diplom nur „nach dem Namen“ zu prüfen, ohne den Status in Anabin oder die Notwendigkeit einer gesonderten Bewertung zu berücksichtigen.
- Touristische Reisen nicht mit einem Aufenthalt verwechseln, der Punkte einbringt.
- Den alten Betrag des Sperrkontos ohne Überprüfung des Antragsjahres zugrunde legen.
- Warten Sie bis zum Ablauf Ihrer Aufenthaltsgenehmigung, bevor Sie sich nach Erhalt eines Stellenangebots an die Ausländerbehörde wenden.
Fazit
Die „Chancenkarte“ bietet die Möglichkeit, ohne festen Arbeitsvertrag nach Deutschland zu kommen, um dort Arbeit zu suchen, erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung. Das Wichtigste ist, den richtigen Antragsweg zu wählen, die Qualifikation nachzuweisen, die Punktebelege zusammenzustellen und die finanziellen Anforderungen für das Jahr der Antragstellung im Voraus zu prüfen. Bei komplexen Fällen mit reglementierten Berufen, der Anerkennung von Abschlüssen oder umstrittenen Berufserfahrungen empfiehlt es sich, die Unterlagen vor der Terminvereinbarung beim Konsulat anhand offizieller Quellen zu überprüfen.