Chancenkarte für Deutschland: Voraussetzungen, Punkte und Unterlagen für die Arbeitssuche

Chancenkarte für Deutschland: Voraussetzungen, Punkte und Unterlagen für die Arbeitssuche

Die „Chancenkarte“ ermöglicht es Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU/des EWR, nach Deutschland zu kommen, um eine qualifizierte Beschäftigung zu suchen oder Maßnahmen zur Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation zu ergreifen. Der wesentliche Unterschied zum klassischen Arbeitsvisum: Ein Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung ist nicht immer erforderlich, aber der Antragsteller muss seine Qualifikation, seine finanzielle Absicherung und – im Falle des Punktesystems – ein Mindestmaß an Sprachkenntnissen nachweisen.

Für wen ist die Chancenkarte geeignet?

Die „Chance-Karte“ eignet sich für diejenigen, die bereits in Deutschland nach Arbeit suchen möchten und nicht nur aus ihrem Heimatland heraus. Sie ist besonders nützlich, wenn der Bewerber über eine berufliche oder akademische Qualifikation, nachweisbare Berufserfahrung, Deutsch- oder Englischkenntnisse sowie finanzielle Rücklagen für die Zeit der Arbeitssuche verfügt.

Die Chancenkarte ersetzt weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Blue Card oder ein Visum für Studienzwecke. Es handelt sich um einen eigenständigen Aufenthaltstitel gemäß § 20a AufenthG zur Suche nach einer geeigneten Beschäftigung. Nach der Arbeitsaufnahme muss in der Regel auf eine andere Art von Aufenthaltstitel umgestellt werden oder, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, eine Folge-Chancenkarte beantragt werden.

Zwei Wege zum Erhalt der Aufenthaltskarte

1. Der direkte Weg für anerkannte Fachkräfte

Wenn Sie über einen deutschen Abschluss oder eine ausländische berufliche oder akademische Qualifikation verfügen, die in Deutschland vollständig anerkannt ist, können Sie sich als Fachkraft bewerben. In diesem Fall müssen Sie das Punktesystem nicht durchlaufen.

Bei akademischen Abschlüssen wird der Status in der Regel über Anabin überprüft oder eine Zeugnisbewertung beim ZAB beantragt. Bei einer beruflichen Ausbildung kann ein Anerkennungsverfahren durch die zuständige Behörde in Deutschland erforderlich sein.

2. Punktesystem

Wenn noch keine vollständige Anerkennung in Deutschland vorliegt, kann man das Punktesystem nutzen. In diesem Fall müssen die Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • ein abgeschlossener Hochschulabschluss oder eine mindestens zweijährige Berufsausbildung, die von dem Staat, in dem sie erworben wurde, anerkannt ist;
  • Deutsch mindestens A1 oder Englisch mindestens B2;
  • finanzielle Absicherung für die Dauer des Aufenthalts;
  • mindestens 6 Punkte nach den festgelegten Kriterien.

Wie werden Punkte vergeben?

Kriterium Wie viele Punkte können erzielt werden
Teilweise Anerkennung einer ausländischen Qualifikation oder Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen für einen reglementierten Beruf 4
Qualifikation in einem Mangelberuf 1
Berufserfahrung entsprechend der Qualifikation: mindestens 2 Jahre in den letzten 5 Jahren 2
Berufserfahrung entsprechend der Qualifikation: mindestens 5 Jahre in den letzten 7 Jahren 3
Deutsch A2 1
Deutsch B1 2
Deutsch B2 oder höher 3
Englisch C1 oder muttersprachliches Niveau 1 zusätzlicher Punkt
Alter bis einschließlich 35 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung 2
Alter zwischen 35 und 40 Jahren 1
Rechtmäßiger ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland von mindestens 6 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre 1
Gemeinsamer Antrag mit dem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, sofern der zweite Antragsteller ebenfalls die Voraussetzungen der Chancenkarte erfüllt 1

Touristen- und Besuchsreisen werden nicht als vorheriger Aufenthalt für die Punktewertung angerechnet. Alle Kriterien müssen durch Unterlagen belegt werden: Diplome, Anerkennungsbescheinigungen, Arbeitsnachweise, Sprachzertifikate, Visa oder Stempel über frühere legale Aufenthalte.

Finanzielle Absicherung

Für den Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie sich während der Arbeitssuche in Deutschland selbst versorgen können. Im Jahr 2026 liegt der offizielle Richtwert für die Chancenkarte bei 1.091 Euro pro Monat. Für eine Karte mit einer Laufzeit von 12 Monaten bedeutet dies in der Regel 13.092 Euro auf einem Sperrkonto.

Die finanziellen Mittel lassen sich beispielsweise wie folgt nachweisen:

  • einem Sperrkonto;
  • Verpflichtungserklärung, d. h. eine offizielle Bürgschaft einer Person in Deutschland;
  • eine andere Variante, die von einem bestimmten Konsulat oder dem Auslandsportal akzeptiert wird.

Wenn Sie beabsichtigen, einen Nebenverdienstvertrag als Teil des finanziellen Nachweises zu verwenden, prüfen Sie bitte im Voraus die Anforderungen Ihrer jeweiligen deutschen Auslandsvertretung. Die Praxis bei der Dokumentenprüfung kann je nach Land der Antragstellung und je nach Einzelfall variieren.

Was man mit der Chancenkarte in Deutschland tun kann

Bei der erstmaligen Erteilung ist die „Such-Chancenkarte“ in der Regel bis zu einem Jahr gültig. In diesem Zeitraum ist Folgendes möglich:

  • nach einer qualifizierten Beschäftigung, einer Ausbildung oder einer Maßnahme zur Anerkennung der Qualifikation suchen;
  • in einem oder mehreren Nebenjobs insgesamt bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten;
  • bei jedem Arbeitgeber eine Probezeit von bis zu zwei Wochen absolvieren, sofern diese im Zusammenhang mit einer qualifizierten Tätigkeit, einer Ausbildung oder der Anerkennung steht;
  • Nachdem Sie eine geeignete Stelle gefunden haben, wenden Sie sich an die Ausländerbehörde, um eine Arbeitserlaubnis, eine Blue Card, eine Studienerlaubnis, die Anerkennung Ihrer Qualifikation, eine Selbstständigkeitsgenehmigung oder eine Folge-Chancenkarte zu beantragen.

Wenn eine passende Stelle gefunden wurde, aber kein anderer Aufenthaltstitel in Frage kommt, kann die Folge-Chancenkarte für bis zu zwei weitere Jahre erteilt werden. Dies ist keine automatische Verlängerung: Die Entscheidung trifft die Ausländerbehörde, und die Voraussetzungen müssen durch Unterlagen nachgewiesen werden.

Schritt-für-Schritt-Vorbereitung

Schritt 1. Qualifikation prüfen

Beginnen Sie mit dem Abschluss oder der beruflichen Ausbildung. Für einen Hochschulabschluss überprüfen Sie Anabin: Wichtig ist nicht nur der Status der Hochschule, sondern auch die Bewertung des jeweiligen Studiengangs. Reicht das Ergebnis nicht aus, ist möglicherweise eine Zeugnisbewertung erforderlich. Für berufliche Qualifikationen überprüfen Sie die Anerkennung und die zuständige Behörde über offizielle deutsche Portale.

Schritt 2. Punkte berechnen

Wenn Sie nicht den direkten „Fachkraft“-Weg wählen, berechnen Sie Ihre Punkte vor der Terminvereinbarung für die Antragstellung. Überprüfen Sie separat die Grundvoraussetzungen: Ausbildung, Sprachkenntnisse und finanzielle Absicherung. Die erzielten Punkte helfen nicht weiter, wenn die Grundvoraussetzungen nicht erfüllt sind.

Schritt 3. Unterlagen zusammenstellen

In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Reisepass und Visumantrag;
  • Zeugnisse, Anlagen und beglaubigte Übersetzungen;
  • Bescheinigung über die Anerkennung der Qualifikation oder Unterlagen für Anabin/ZAB/Anerkennung;
  • Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache;
  • Sprachzertifikate;
  • Nachweis der Berufserfahrung;
  • Motivationsschreiben;
  • Nachweis der finanziellen Mittel;
  • Krankenversicherung für die Einreise und die erste Aufenthaltsphase;
  • zusätzliche Unterlagen gemäß den Anforderungen der jeweiligen diplomatischen Vertretung.

Schritt 4. Antrag stellen

Der Antrag kann über das Auslandsportal gestellt werden, sofern dieser Weg für Ihr Land und Ihre Kategorie verfügbar ist, oder über die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Überprüfen Sie vor der Einreichung die aktuelle Liste der erforderlichen Unterlagen: Diese kann je nach Wohnsitzland, Staatsangehörigkeit und Ort der Antragstellung variieren.

Schritt 5. Vorbereitung auf den Umzug und die Arbeitssuche

Nach der Einreise sind die Anmeldung des Wohnsitzes, eine Krankenversicherung, Bankangelegenheiten, ein Lebenslauf im deutschen Format und eine klare Strategie für die Stellensuche wichtig. Bei reglementierten Berufen, zum Beispiel in der Medizin, der Pflege, im Bildungswesen oder in bestimmten Ingenieursbereichen, sollten Sie sich im Voraus über die Anforderungen für die Berufserlaubnis, die Approbation oder die Anerkennung informieren.

Häufige Fehler

  • anzunehmen, dass jedes Diplom automatisch für die Chancenkarte geeignet ist;
  • den positiven Status einer Hochschule in Anabin nicht mit der Anerkennung einer bestimmten Qualifikation verwechseln;
  • Punkte ohne Unterlagen geltend machen;
  • die grundlegende Sprachvoraussetzung für das Punktesystem nicht zu berücksichtigen;
  • eine nicht nachgewiesene Nebentätigkeit als einzige Einkommensquelle anzugeben;
  • davon ausgehen, dass Touristenreisen Punkte für frühere Aufenthalte einbringen;
  • den Umzug zu planen, ohne die Fristen für die Terminvereinbarung, die Prüfung der Unterlagen und die Anerkennung der Qualifikation zu berücksichtigen.

Wie unterscheidet sich die Chancenkarte von der Blue Card?

Die Blue Card setzt in der Regel voraus, dass bereits eine qualifizierte Stelle mit angemessenem Gehalt und entsprechender Qualifikation gefunden wurde. Die Chancenkarte wird vor der Arbeitsaufnahme benötigt: Sie gibt Zeit, einen Arbeitgeber in Deutschland zu suchen und die Arbeitsform legal auszuprobieren. Wenn Sie nach der Suche einen passenden Vertrag erhalten und die Anforderungen der Blue Card oder einer anderen Arbeitserlaubnis erfüllen, können Sie auf den entsprechenden Aufenthaltstitel umsteigen.

Kurze Checkliste vor der Antragstellung

  • Entscheiden Sie sich für einen Weg: anerkannte Fachkraft oder Punktesystem.
  • Überprüfen Sie Ihr Abschlusszeugnis über Anabin, ZAB oder Anerkennung.
  • Weisen Sie Ihre Sprachkenntnisse nach, wenn Sie das Punktesystem nutzen.
  • Berechnen Sie mindestens 6 Punkte und bereiten Sie die Nachweise vor.
  • Berechnen Sie die finanzielle Absicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer.
  • Überprüfen Sie die Liste der erforderlichen Unterlagen auf der Website des Auslandsportals oder bei Ihrer diplomatischen Vertretung.
  • Bereiten Sie einen Lebenslauf, ein Motivationsschreiben und einen realistischen Plan für die Arbeitssuche vor.

FAQ

Muss man Deutsch können?

Für den direkten „Fachkraft“-Weg gilt die offizielle Sprachvoraussetzung möglicherweise nicht, aber Deutsch erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich. Für den Punkteweg ist mindestens Deutsch A1 oder Englisch B2 erforderlich.

Ist eine Einreise ohne Arbeitsvertrag möglich?

Ja, genau dafür wurde die Such-Chancenkarte ins Leben gerufen. Das Fehlen eines Arbeitsvertrags hebt jedoch die Anforderungen an die Qualifikation, die Sprachkenntnisse für das Punktesystem und die finanzielle Absicherung nicht auf.

Darf man während der Arbeitssuche arbeiten?

Ja. Eine Nebentätigkeit von insgesamt bis zu 20 Stunden pro Woche ist erlaubt, ebenso wie eine Probezeit von bis zu zwei Wochen bei jedem Arbeitgeber, sofern diese im Zusammenhang mit der Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung, einer Ausbildung oder der Anerkennung steht.

Wird die Zeit mit der Chancenkarte für den Daueraufenthalt angerechnet?

Die Dauer des legalen Aufenthalts in Deutschland kann für zukünftige Fristen von Bedeutung sein, doch der Weg zur Niederlassungserlaubnis hängt vom jeweiligen Aufenthaltstitel, der Beschäftigung, den Beiträgen, den Sprachkenntnissen und weiteren Bedingungen ab. Man sollte eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung nicht allein auf der Grundlage der Chancenkarte planen, ohne den späteren Status zu prüfen.