Chancenkarte für Deutschland: So sucht man Arbeit ohne vorab unterzeichneten Vertrag
Die Chancenkarte ermöglicht es Staatsangehörigen aus Ländern außerhalb der EU und des EWR, nach Deutschland zu kommen, um dort eine qualifizierte Arbeit zu suchen, ohne zuvor einen Arbeitsvertrag abgeschlossen zu haben. Es handelt sich dabei nicht um ein „Arbeitsvisum ohne Auflagen“, sondern um eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis: Der Antragsteller muss seine Qualifikation und seine Finanzierung nachweisen und in bestimmten Fällen mindestens 6 Punkte nach einem festgelegten Punktesystem erreichen.
Was ist die Chancenkarte?
Die Chancenkarte dient als Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung oder einer geeigneten Maßnahme zur Anerkennung von Qualifikationen in Deutschland. Ihre Rechtsgrundlage ist § 20a des Aufenthaltsgesetzes. Für viele Bewerber ist dies ein praktischer Weg, da sie zunächst ins Land einreisen, Vorstellungsgespräche führen und sich beim Arbeitgeber präsentieren können, um erst nach der Arbeitssuche in eine geeignete Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu wechseln.
Die Chancenkarte ist besonders für diejenigen interessant, die aufgrund eines fehlenden deutschen Stellenangebots nicht sofort eine „Blue Card“ oder einen anderen Arbeitsstatus erhalten können. Sie ersetzt jedoch nicht die Prüfung von Ausbildung, Sprachkenntnissen, finanziellen Mitteln und dem Zweck der Reise. Das Konsulat oder die Ausländerbehörde bewertet die Unterlagen, und die später gefundene Arbeit muss den Anforderungen für die jeweilige Arbeitserlaubnis entsprechen.
Zwei Wege zum Erhalt
Bei der Chancenkarte gibt es zwei wesentliche Zulassungskriterien.
| Variante | Für wen geeignet | Was ist wichtig |
|---|---|---|
| Fachkräfteweg | Der Antragsteller verfügt über einen deutschen Abschluss oder eine ausländische Qualifikation, die in Deutschland vollständig anerkannt ist | Ein Punktesystem ist nicht erforderlich; Sprachkenntnisse sind für diese Option keine eigenständige Voraussetzung, helfen aber bei der Arbeitssuche |
| Der Weg über das Punktesystem | Der Bewerber kann keine vollständige Anerkennung nachweisen, verfügt jedoch über eine formale Qualifikation und erfüllt die Grundvoraussetzungen | Es müssen mindestens 6 Punkte erreicht und Sprachkenntnisse, Qualifikation sowie die finanzielle Absicherung nachgewiesen werden |
Bei akademischen Abschlüssen wird der Status in der Regel im Anabin oder im Rahmen eines Diplomanerkennungsverfahrens überprüft. Für berufliche Qualifikationen kann eine Anerkennung durch die zuständige Behörde erforderlich sein. Handelt es sich um einen reglementierten Beruf, wie beispielsweise Medizin oder bestimmte ingenieurwissenschaftliche bzw. pädagogische Fachrichtungen, gelten strengere Anforderungen als für nicht reglementierte Berufe.
Punktesystem: Wofür gibt es Punkte?
Punkte sind nur für diejenigen erforderlich, die nicht als voll anerkannt Fachkraft einreisen. Die Mindestpunktzahl beträgt 6 Punkte. Vor der Berechnung ist es wichtig, die Grundvoraussetzungen zu prüfen: das Vorliegen einer formalen Qualifikation und der erforderlichen Sprachkenntnisse. Ohne diese reichen die Punkte allein nicht aus.
| Kriterium | Punkte |
|---|---|
| Teilweise Anerkennung einer ausländischen Qualifikation oder Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen für einen reglementierten Beruf | 4 |
| Qualifikation in einem Mangelberuf | 1 |
| Berufserfahrung: mindestens 5 Jahre in den letzten 7 Jahren | 3 |
| Berufserfahrung: mindestens 2 Jahre in den letzten 5 Jahren | 2 |
| Deutsch B2 oder höher | 3 |
| Deutsch B1 | 2 |
| Deutsch A2 | 1 |
| Englisch C1 oder höher | 1 |
| Alter bis 35 Jahre | 2 |
| Alter zwischen 35 und 39 Jahren einschließlich | 1 |
| Ein früherer rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland von mindestens 6 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre | 1 |
| Gemeinsamer Antrag von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern, sofern beide die Grundvoraussetzungen erfüllen | 1 |
Touristenreisen und Kurzbesuche sollten in der Regel nicht automatisch als „vorheriger Aufenthalt“ für die Punktewertung gewertet werden: In strittigen Fällen sollte man sich an den offiziellen Wortlaut und die Anforderungen der jeweiligen Vertretung halten.
Finanzielle Absicherung im Jahr 2026
Für die Chancenkarte muss nachgewiesen werden, dass der Antragsteller in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt in Deutschland zu bestreiten. Im Jahr 2026 liegt der auf dem offiziellen Portal „Make it in Germany“ angegebene Richtwert bei mindestens 1.091 Euro netto pro Monat. Für die Jahreskarte bedeutet dies in der Regel einen Betrag von etwa 13.092 Euro, sofern die Finanzierung über ein Sperrkonto nachgewiesen wird.
Die wichtigsten Nachweismöglichkeiten:
- Sperrkonto – ein gesperrtes Konto mit einem ausreichenden Guthaben für die Dauer des Aufenthalts.
- Verpflichtungserklärung – eine offizielle finanzielle Bürgschaft durch eine Person in Deutschland.
- Ein Arbeitsvertrag oder ein Angebot für eine genehmigte Teilzeitbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche, sofern das Einkommen das erforderliche Minimum abdeckt; bei geringerem Einkommen kann verlangt werden, die Differenz auf andere Weise auszugleichen.
Die Formulierung „etwas mehr als 13.000 Euro“ aus älteren Unterlagen muss für das Jahr 2026 präzisiert werden: Es ist korrekter, den monatlichen Mindestbetrag zugrunde zu legen und die Anforderungen der deutschen Vertretung vor der Antragstellung zu prüfen, da die konsularischen Anweisungen und die zulässigen Nachweismöglichkeiten je nach Land variieren können.
Was darf man mit der Chancenkarte tun?
Die Chancenkarte bietet mehr Flexibilität als ein gewöhnliches Visum zur Wartezeit, hat jedoch ihre Grenzen.
- Man kann in Deutschland nach einer qualifizierten Arbeit suchen.
- Man darf bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, um die Kosten teilweise zu decken.
- Man kann bei jedem Arbeitgeber eine Probezeit von bis zu zwei Wochen absolvieren.
- Wenn ein passendes Stellenangebot gefunden wurde, kann man die entsprechende Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland beantragen.
- Wenn die reguläre Arbeitsaufenthaltserlaubnis nicht sofort in Frage kommt, ist bei Erfüllung der Voraussetzungen eine verlängerte „Chancenkarte“ für maximal zwei Jahre für eine bestimmte Beschäftigung möglich.
Die Chancenkarte ersetzt an sich nicht die Anerkennung von Qualifikationen und garantiert keine Arbeitserlaubnis. Der Arbeitgeber wird dennoch das Abschlusszeugnis, die Berufserfahrung, die Sprachkenntnisse und die Eignung für eine bestimmte Stelle prüfen. Für reglementierte Berufe können gesonderte Berufszulassungen erforderlich sein.
So bereiten Sie sich auf die Antragstellung vor
1. Qualifikation prüfen
Beginnen Sie mit dem Abschluss und dem Beruf. Überprüfen Sie für einen Hochschulabschluss die Anabin-Liste; für eine berufliche Ausbildung informieren Sie sich über das Anerkennungsverfahren. Wenn das Ergebnis nicht eindeutig ist, sollten Sie lieber Zeit für die Bewertung oder Anerkennung einplanen, da gerade die Qualifikation oft den größten Engpass darstellt.
2. Den Weg abwägen: Fachkraft oder Punktesystem
Wenn Ihr Abschluss vollständig anerkannt ist oder in Deutschland erworben wurde, prüfen Sie den „Fachkraft“-Weg. Falls keine vollständige Anerkennung vorliegt, berechnen Sie die Punkte und vergewissern Sie sich, dass Sie über eine Grundqualifikation und ein Sprachzertifikat verfügen. Stützen Sie Ihren Antrag nicht ausschließlich auf Ihr Alter oder Ihre Berufserfahrung: Ohne entsprechende Nachweise helfen solche Punkte nicht weiter.
3. Unterlagen vorbereiten
In der Regel werden ein Reisepass, ein Antragsformular, Zeugnisse und Übersetzungen, eine Bestätigung der Anerkennung oder des Status des Abschlusses, ein Lebenslauf, Sprachzertifikate, ein Nachweis über die Finanzierung, eine Krankenversicherung sowie eine Darstellung des Plans zur Arbeitssuche benötigt. Die genaue Liste finden Sie auf der Website der deutschen Auslandsvertretung in dem Land, in dem der Antrag gestellt wird.
4. Finanzierung nachweisen
Eröffnen Sie ein Sperrkonto, stellen Sie eine Verpflichtungserklärung aus oder bereiten Sie eine Bestätigung über eine genehmigte Teilzeitbeschäftigung vor. Wenn Sie eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche als Teil der Finanzierung nutzen, prüfen Sie, ob das jeweilige Konsulat diese Option akzeptiert und ob das Nettoeinkommen bis zum offiziellen Mindestbetrag ausreicht.
5. Antrag stellen und den Umzug vorbereiten
Nachdem Sie einen Termin beim Konsulat oder im Visumzentrum vereinbart haben, reichen Sie Ihre Unterlagen ein und seien Sie darauf vorbereitet, zu erläutern, welche Art von Arbeit Sie suchen, warum Ihre Qualifikation für den deutschen Arbeitsmarkt geeignet ist und wie Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten werden. Nach der Einreise müssen Sie sich in der Regel bei der Einwohnermeldebehörde anmelden, alltägliche Formalitäten erledigen und aktiv nach einem Arbeitgeber suchen.
Häufige Fehler
- Die Chancenkarte als Garantie für einen Arbeitsplatz zu betrachten. Es handelt sich lediglich um das Recht auf Arbeitssuche und eine begrenzte Beschäftigung.
- Die vollständige Anerkennung eines Abschlusses nicht mit einem positiven Status in der Anabin-Datenbank verwechseln: Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Beruf.
- Unbestätigte Berufserfahrung ohne Bescheinigungen, Arbeitsverträge oder sonstige Unterlagen anzugeben.
- Die finanzielle Mindestvoraussetzung wird im Jahr der Antragstellung nicht geprüft.
- Eine Beschäftigung von mehr als 20 Stunden pro Woche planen, ohne auf eine andere Aufenthaltserlaubnis umsteigen zu müssen.
- Man sollte nicht davon ausgehen, dass jede gefundene Stelle für eine Statusänderung ausreicht. Für eine langfristige Arbeitsaufenthaltserlaubnis muss die Stelle den geltenden Anforderungen entsprechen.
Für wen eignet sich die Chancenkarte am besten?
Dieser Weg eignet sich für Fachkräfte, die über eine echte Qualifikation, ein für den deutschen Arbeitsmarkt relevantes Profil und ein finanzielles Polster für die Zeit der Stellensuche verfügen. Besonders gut stehen Kandidaten da, die über ein anerkanntes Abschlusszeugnis, Berufserfahrung in einem gefragten Bereich, Deutschkenntnisse und einen konkreten Plan für die Stellensuche verfügen.
Wenn sich der Bildungsabschluss nur schwer nachweisen lässt, es sich um einen reglementierten Beruf handelt, die finanziellen Mittel gerade so ausreichen oder die Punktevergabe umstritten ist, sollte der Antrag mit Bedacht vorbereitet werden. In solchen Fällen ist es besser, zunächst die Anerkennung, das Anabin und die Anforderungen des jeweiligen Konsulats zu prüfen, anstatt sich auf allgemeine Beschreibungen des Programms zu verlassen.