Wie man in Deutschland Lehrer wird: Lehramt, Referendariat und Alternativen in der Pädagogik
Eine pädagogische Laufbahn in Deutschland verläuft in der Regel über einen von zwei Wegen. Der erste ist das klassische Lehramt, also die Ausbildung zum Schullehrer mit anschließendem Vorbereitungsdienst oder Referendariat und dem zweiten staatlichen Examen. Der zweite ist ein breiterer Weg über die Erziehungswissenschaft oder Pädagogik, der mit Bildung, Erziehung, Sozialarbeit, Forschung und Erwachsenenbildung verbunden ist, aber nicht immer zur Berechtigung berechtigt, als Schullehrer zu arbeiten.
Was man vor der Wahl eines Studiengangs wissen sollte
Der Beruf des Schullehrers in Deutschland gehört zum reglementierten Bereich: Die Vorschriften für die Ausbildung, die Zulassung zum Schuldienst, die Anerkennung von Qualifikationen und die Beschäftigung werden nicht nur auf Bundesebene, sondern auch von den Bundesländern festgelegt. Daher gibt es keine allgemeingültige Antwort auf die Frage „Wie wird man Lehrer in Deutschland?“, ohne dass das Bundesland, die Schulart und die Unterrichtsfächer angegeben werden.
Vor der Bewerbung sollten Sie drei Dinge prüfen:
- an welcher Schulform Sie unterrichten möchten: Grundschule, Sekundarstufe I, Gymnasium, berufsbildende Schule, Förderschule oder eine andere Schulart;
- welche Fächer in der gewählten Kombination gefragt und zulässig sind;
- In welchem Bundesland planen Sie zu studieren und zu arbeiten, da sich die Anforderungen für das Lehramt und das Referendariat unterscheiden.
Der klassische Weg: Lehramt
Das Lehramt ist die universitäre Ausbildung für angehende Schullehrer. In den meisten Fällen wählt der Studierende zwei Unterrichtsfächer, studiert Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften und absolviert Schulpraktika. Je nach Bundesland und Art des Lehramts kann das Studium mit der Ersten Staatsprüfung oder mit dem Master of Education abgeschlossen werden, der als erste Ausbildungsphase anerkannt ist.
In der Regel sieht der Weg wie folgt aus:
- Wahl des Bundeslandes, der Schulart und der Fächerkombination.
- Zulassung zum Lehramtsstudium an einer Universität oder, in Einzelfällen, an einer pädagogischen Hochschule.
- Studium mit fachlichen, pädagogischen und didaktischen Modulen.
- Schulpraktika und Abschlussarbeit oder Prüfungsblock gemäß den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes.
- Zulassung zur zweiten Ausbildungsphase – Vorbereitungsdienst oder Referendariat.
- Zweite Staatsprüfung (Zweite Staatsprüfung) und anschließender Berufseinstieg.
In den ursprünglichen Beschreibungen findet sich häufig die Formulierung „5–6 Jahre Studium plus 18–24 Monate Referendariat“. Als Anhaltspunkt ist sie nützlich, kann jedoch nicht als Regel für alle Bundesländer und alle Schularten angesehen werden. Im Jahr 2026 hängen Dauer und Struktur vom jeweiligen Studiengang, der Schulstufe und der Gesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes ab.
Referendariat: Praxisphase vor dem vollwertigen Berufseinstieg
Nach der ersten Phase absolviert der angehende Lehrer den Vorbereitungsdienst, der oft als Referendariat bezeichnet wird. Dabei handelt es sich um eine praktische Ausbildung an einer Schule und in einem Lehrseminar: Der Referendar hält Unterricht, wird betreut, erlernt Unterrichtsmethoden, wird bewertet und bereitet sich auf die zweite staatliche Prüfung vor.
An dieser Stelle ist es wichtig, im Voraus zu klären:
- Bewerbungsfristen im jeweiligen Bundesland;
- Anforderungen an Sprachkenntnisse und Unterlagen;
- mögliche Einschränkungen bei der Fächerkombination;
- Verfahren zur Zuweisung an Schulen;
- Höhe der Anwärterbezüge oder anderer Zahlungen während der Ausbildung.
Nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats und der zweiten Prüfung erhält man die formelle Lehrbefähigung für die entsprechende Schulart und die entsprechenden Fächer. Die konkrete Tätigkeit, die Art des Vertrags und die Aussicht auf eine Verbeamtung hängen jedoch dennoch vom Bundesland, den freien Stellen, dem Alter, der Staatsangehörigkeit, dem Gesundheitszustand und anderen Bedingungen ab.
Verbeamtung und Gehalt eines Lehrers
Viele Schullehrer in Deutschland sind als Beamte oder Beamtinnen tätig, doch dies ist keine automatische Folge des Abschlusses. Die Verbeamtung wird von den Bundesländern geregelt und ist nur möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu können eine geeignete Qualifikation, persönliche Eignung, der Gesundheitszustand, Altersbeschränkungen sowie Anforderungen an die Staatsangehörigkeit oder den Rechtsstatus gehören.
Die Behauptung, dass die Verbeamtung „Nicht-Deutsche nicht betrifft“, ist zu pauschal. In der Praxis sind die Regelungen komplexer: In Einzelfällen spielen die Staatsangehörigkeit Deutschlands, eines anderen EU-Landes, des EWR oder der Schweiz sowie besondere Ausnahmen eine Rolle. Daher muss diese Frage anhand der Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der aktuellen Anforderungen des Arbeitgebers geprüft werden.
Bei den Gehältern ist die Situation ähnlich. Lehrer können entweder nach dem Tarif für Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder nach der Besoldung als Beamte bezahlt werden. Die Höhe hängt vom Bundesland, der Schulform, der Besoldungsgruppe oder Tarifgruppe, der Dienstzeit, familiären Faktoren und dem Beschäftigungsstatus ab. Daher ist ein fester Betrag wie „etwa 3.500 Euro brutto“ schnell veraltet und kann irreführend sein. Für die Planung sollten Sie besser die aktuellen Besoldungs- bzw. Tariftabellen des Bundeslandes einsehen, in dem Sie arbeiten möchten.
Wenn die pädagogische Ausbildung nicht in Deutschland absolviert wurde
Für Personen mit einem ausländischen pädagogischen Abschluss ist die Anerkennung der Qualifikation (Anerkennung) eine zentrale Frage. Da das Schullehramt ein reglementierter Beruf ist, muss man sich in der Regel an die zuständige Behörde des Bundeslandes wenden, in dem man arbeiten möchte. Im Rahmen des Verfahrens können die fachliche Ausbildung, pädagogische Module, Schulpraktika, Prüfungen und sprachliche Anforderungen verglichen werden.
Mögliche Ergebnisse:
- Die Qualifikation wird vollständig anerkannt;
- werden wesentliche Unterschiede feststellen und einen Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder andere Ausgleichsmaßnahmen anordnen;
- wird ein alternativer Weg vorgeschlagen, zum Beispiel ein Zusatzstudium, ein Seiteneinstieg oder eine Tätigkeit in einem angrenzenden Bildungsbereich.
Zunächst empfiehlt es sich, den offiziellen Anerkennungs-Finder auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ zu nutzen und anschließend die Website des Bildungsministeriums des jeweiligen Bundeslandes zu konsultieren.
Alternative: Erziehungswissenschaft und Pädagogik
Nicht jeder, der sich für Pädagogik interessiert, muss zwangsläufig das Lehramt anstreben. Studiengänge in Erziehungswissenschaft, Bildungswissenschaft oder Pädagogik befassen sich in der Regel mit Erziehung, Bildung, Entwicklung, sozialen Prozessen, Bildungsorganisationen und Forschungsmethoden. Sie können zu Tätigkeiten in Bereichen führen, in denen keine Lehrbefähigung als Schullehrer erforderlich ist.
Mögliche Berufszweige nach solchen Studiengängen:
- Bildungsprojekte und nichtformales Lernen;
- Jugendarbeit und sozialpädagogische Einrichtungen;
- Erwachsenenbildung und Weiterbildung;
- betriebliche Fortbildung und Schulungen;
- Bildungsmanagement;
- Forschung im Bildungsbereich.
Es ist wichtig, diese Studiengänge nicht mit dem Lehramt zu verwechseln. Selbst ein sehr gutes Abschlusszeugnis in Pädagogik ersetzt in der Regel nicht das Lehramtsstudium, das Referendariat und die Zweite Staatsprüfung, um als Lehrer an einer staatlichen Schule arbeiten zu können.
Universitäten und Studiengangauswahl
In Deutschland gibt es viele Universitäten mit Studiengängen in den Bereichen Lehramt, Erziehungswissenschaft oder Pädagogik. Im Originalartikel wurden die Universität Jena, die Universität Tübingen, die Universität Bochum, die Universität Gießen und die Universität Halle-Wittenberg genannt. Diese Namen können als Ausgangspunkt für die Suche dienen, doch die Liste sollte nicht als Rangliste oder Garantie für die beste Wahl verstanden werden.
Achten Sie beim Vergleich von Hochschulen nicht nur auf den Ruf, sondern auch auf praktische Aspekte:
- ob die gewünschte Fächerkombination angeboten wird;
- auf welche Schulform der Studiengang vorbereitet;
- Wird der Abschluss für das Referendariat in dem gewünschten Bundesland anerkannt?
- Welche Anforderungen gelten für die deutschen Sprachkenntnisse und Unterlagen?
- wie Schulpraktika organisiert sind;
- Ist es möglich, nach dem Studium in das Bundesland zu wechseln, in dem Sie arbeiten möchten? – wie aus den aktuellen Seiten des Studienplans, dem Modulhandbuch und der Studienordnung hervorgeht.
Das CHE-Ranking und andere Rankings können als zusätzliche Orientierungshilfe dienen, ersetzen jedoch nicht die Überprüfung der offiziellen Seite des Studiengangs.
Kurze Checkliste für angehende Lehrkräfte
Bevor du dich für das Lehramt oder einen pädagogischen Studiengang entscheidest, erstelle einen Arbeitsplan:
- Geben Sie das Bundesland, die Schulart und die Fächer an.
- Informieren Sie sich auf der Website der Universität und des Landesbildungsministeriums über die Anforderungen für das Lehramt.
- Klären Sie, welcher Abschluss für das Referendariat erforderlich ist.
- Informieren Sie sich über Fristen, sprachliche Anforderungen und erforderliche Unterlagen.
- Wenn Sie Ihren Abschluss bereits im Ausland erworben haben, beginnen Sie mit dem Anerkennungsverfahren.
- Informieren Sie sich gesondert über die Bedingungen für die Arbeitsaufnahme, die Verbeamtung und die Vergütung speziell in dem von Ihnen gewählten Bundesland.
Fazit
Das Lehramt in Deutschland ist ein langer, aber überschaubarer Weg zum Schullehrerberuf: Hochschulausbildung, Referendariat, zweite Prüfung und Anstellung gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes. Erziehungswissenschaft und Pädagogik eröffnen einen breiteren Bildungsbereich, führen jedoch nicht immer zum Schul-Lehramt. Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie den Studiengang nicht nach der allgemeinen Bezeichnung, sondern nach dem jeweiligen Bundesland, der Schulart, den Fächern und den offiziellen Anforderungen für das Jahr 2026 auswählen.