So studierst du an einer Universität in Deutschland: Voraussetzungen, Unterlagen und Studentenvisum
Wie man sich an einer Universität in Deutschland einschreibt
Die Zulassung an einer deutschen Hochschule beginnt nicht mit der Wahl des Studienorts, sondern mit der Prüfung der Hochschulzugangsberechtigung. Der Studienbewerber muss nachweisen, dass sein Schulabschlusszeugnis, sein Diplom oder bereits absolvierte Studienjahre ihn zum Studium in Deutschland berechtigen. Diese Berechtigung wird als Hochschulzugangsberechtigung, kurz HZB, bezeichnet.
Für die Zulassung werden in der Regel vier Bereiche geprüft:
- die bisherige Ausbildung und die Berechtigung für die gewählte Studienstufe;
- Sprache des Studiengangs: Deutsch, Englisch oder beide Sprachen;
- zusätzliche Anforderungen für einen bestimmten Studiengang;
- für Drittstaatsangehörige: Visum, Krankenversicherung und finanzielle Absicherung.
EU-Bürger können ohne Studentenvisum in Deutschland studieren. Bürger aus Nicht-EU-Ländern benötigen, sofern sie keinen anderen geeigneten Aufenthaltsgrund haben, in der Regel ein nationales Visum und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende gemäß § 16b des Aufenthaltsgesetzes.
Wo soll man anfangen?
In der Praxis läuft es folgendermaßen ab:
- Wählen Sie den Studiengang und das Studienniveau: Bachelor, Master, Staatsexamen, Studienkolleg oder Sprachvorbereitung vor dem Studium.
- Prüfen Sie, ob Ihre Ausbildung direkten Zugang zu einer deutschen Hochschule gewährt.
- Suchen Sie nach Studiengängen und informieren Sie sich über die Sprache, die Fristen, das Bewerbungsverfahren und die erforderlichen Unterlagen.
- Bereiten Sie Zeugnisse, Übersetzungen, beglaubigte Kopien und, falls erforderlich, das VPD von uni-assist vor.
- Reichen Sie Ihre Bewerbung vor Ablauf der Frist ein und bewahren Sie die Versandbestätigung auf.
- Nach Erhalt des Zulassungsbescheids kümmern Sie sich um die Immatrikulation, die Krankenversicherung, die Unterkunft und das Visum.
Man sollte eine Hochschule nicht nur wegen des Umzugs auswählen. In Deutschland sind Studiengang, Abschlussprofil und spätere berufliche Laufbahn in der Regel enger miteinander verknüpft, als viele Studienbewerber aus den GUS-Staaten erwarten. Je klarer das Studienziel ist, desto einfacher ist es, einen Studiengang auszuwählen, ein Motivationsschreiben zu verfassen und den Studienplan bei der Beantragung eines Visums zu erläutern.
Wo findet man solche Studiengänge?
Für die erste Recherche sind offizielle und große Bildungsplattformen hilfreich:
- DAAD – Datenbank mit Studiengängen, Stipendien und Informationen für Ausländer.
- Hochschulkompass – Verzeichnis deutscher Hochschulen und Studiengänge.
- uni-assist – eine Plattform, über die viele Hochschulen ausländische Dokumente entgegennehmen und vorab prüfen.
- hochschulstart – Portal für zentralisierte Zulassungsverfahren, unter anderem für die Studiengänge Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin und Tiermedizin.
- anabin – die ZAB/KMK-Datenbank zur Überprüfung ausländischer Zeugnisse, Hochschulen und Bildungssysteme.
Rankings wie das CHE-Hochschulranking oder Informationen unter Zeit Campus können als zusätzliche Orientierungshilfe dienen, doch die Entscheidung sollte besser anhand des Studienplans, der Anforderungen, der Sprache, der Praxis, des Studienorts und der beruflichen Perspektive getroffen werden.
Überprüfung der Bildungsvoraussetzungen
Die deutsche Hochschule muss prüfen, ob Ihr bisheriger Bildungsabschluss mit dem deutschen Abitur oder mit den Anforderungen für ein Masterstudium im deutschen Bildungssystem vergleichbar ist. Für ein Bachelorstudium kann dies ein Schulabschluss sein, ein Schulabschluss plus ein Studium an einer Hochschule im Heimatland, ein Fachhochschulabschluss, ein Studienkolleg oder ein anderer Bildungsweg. Für ein Masterstudium wird in der Regel ein anerkannter Bachelor- oder Fachhochschulabschluss in einem verwandten Fachbereich benötigt.
Die genauen Regeln hängen vom Land, dem Abschlussjahr, der Art des Abschlusses, dem Studiengang und der Hochschule ab. Eine sichere Überprüfung sieht daher wie folgt aus:
- Überprüfen Sie zunächst das Land und das Dokument in der DAAD-Zulassungsdatenbank oder bei anabin;
- Informieren Sie sich anschließend über die Anforderungen der jeweiligen Hochschule;
- Wenn die Hochschule über uni-assist arbeitet, prüfen Sie, ob eine VPD – Vorprüfungsdokumentation – erforderlich ist;
- In strittigen Fällen wenden Sie sich bitte an das International Office oder das Akademische Auslandsamt der gewählten Hochschule.
Man sollte sich nicht auf eine allgemeingültige Regel wie „Nach der 11. Klasse ist immer ein Jahr an der Hochschule erforderlich“ verlassen. Die Bedingungen variieren je nach Land und Abschlussjahrgang, und die endgültige Entscheidung trifft die Hochschule oder die Plattform, die die Unterlagen in ihrem Auftrag prüft.
Studienkolleg und Feststellungsprüfung
Wenn keine direkte Zulassung zum Bachelorstudium vorliegt, ist oft ein-Studienkolleg – erforderlich, ein Vorbereitungskolleg an einer Universität oder eines Bundeslandes. Nach Abschluss des Kurses wird die Feststellungsprüfung abgelegt, also eine Prüfung, die die Studierfähigkeit an einer deutschen Hochschule bestätigt.
Das Studienkolleg wird in der Regel entsprechend dem zukünftigen Studienfach ausgewählt: Technik, Medizin, Wirtschaft, Geisteswissenschaften und so weiter. Die Anforderungen an die Deutschkenntnisse beginnen oft bei etwa B1-B2, aber das konkrete Niveau und die Prüfung werden vom jeweiligen Studienkolleg oder der jeweiligen Universität festgelegt.
Manchmal ist es möglich, die Feststellungsprüfung als Externer abzulegen, ohne den vollständigen Lehrgang zu absolvieren. Dies ist kein allgemeingültiges Recht, sondern eine Möglichkeit, die man beim jeweiligen Studienkolleg erfragen muss.
Unterrichtssprache
Für Studiengänge in deutscher Sprache wird in der Regel ein hohes Sprachniveau verlangt. Häufig werden DSH, TestDaF, telc Deutsch C1 Hochschule, Goethe-Zertifikat C2 oder eine interne Prüfung der Hochschule verlangt. Das Niveau C1 ist weit verbreitet, gilt jedoch nicht pauschal für alle Studiengänge: Einige Hochschulen akzeptieren B2 für die Vorbereitungsphase, andere verlangen bereits bei der Bewerbung C1.
Für englischsprachige Studiengänge wird häufig ein TOEFL-, IELTS-, Cambridge English- oder ein anderes Zertifikat verlangt. Im Bachelorstudium gibt es weniger vollständig englischsprachige Studiengänge als im Masterstudium. An privaten Hochschulen wird häufiger Englisch unterrichtet, doch vor der Zahlung ist es wichtig, die staatliche Anerkennung der Hochschule und die Akkreditierung des Studiengangs zu überprüfen.
Wenn Ihre Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen, sollten Sie nicht nur nach privaten Sprachschulen suchen, sondern auch nach Vorbereitungskursen an Universitäten. Diese garantieren zwar keinen automatischen Studienplatz im gewünschten Studiengang, helfen Ihnen aber dabei, den sprachlichen Einstieg in das akademische Umfeld zu meistern.
TestAS und zusätzliche Anforderungen
Einige Hochschulen verlangen oder empfehlen den TestAS. Informationen zur Anmeldung und Beispielaufgaben finden Sie unter testas.de; für Flüchtlinge und bestimmte Personengruppen gibt es Materialien unter refugees.testas.de. Dabei handelt es sich um einen Test zur Feststellung der akademischen Eignung für ausländische Studienbewerber. Er ersetzt weder das Schulzeugnis noch das Sprachzertifikat, kann aber bei einem Auswahlverfahren oder für Studiengänge mit begrenzter Aufnahmekapazität von Bedeutung sein.
Neben dem TestAS können folgende Nachweise erforderlich sein:
- das Portfolio für Design, Architektur und Kunst;
- Eignungsprüfung – Aufnahmeprüfung;
- Praktikumszeugnis – Nachweis eines Praktikums;
- Motivationsschreiben;
- das Vorstellungsgespräch;
- Nachweis der Schwerpunktfächer oder Leistungspunkte.
Überprüfen Sie die Liste immer auf der Seite des jeweiligen Studiengangs. Selbst innerhalb einer Universität können verschiedene Fakultäten unterschiedliche Unterlagen verlangen.
Alter und Bildungsweg
An deutschen Hochschulen gibt es in der Regel keine allgemeine Altersgrenze für internationale Studierende. Man kann sich sowohl nach mehreren Jahren Berufstätigkeit als auch nach einem ersten Abschluss oder nach einer Ausbildung bewerben. Für das Visum ist jedoch die Logik des Werdegangs entscheidend: Warum wird gerade dieser Studiengang benötigt, in welchem Zusammenhang steht er mit der bisherigen Ausbildung und der zukünftigen beruflichen Tätigkeit, und warum wurde diese Hochschule ausgewählt?
Für Studienbewerber mit einem nicht standardmäßigen Bildungsweg sind eine überzeugende Motivation, ein realistischer Finanzplan und vollständige Unterlagen besonders wichtig. Das Motivationsschreiben sollte das Studienziel erläutern und nicht wie der Versuch wirken, eine beliebige Einreise nach Deutschland zu rechtfertigen. Falls eine gesonderte Erläuterung der Visumlogik erforderlich ist, ist es hilfreich, sich vorab unter mit dem Motivationsschreiben für das Visum vertraut zu machen, dieses jedoch nicht in einen Werbetext zu verwandeln.
Arten der Zugangsberechtigung
In Deutschland gibt es drei Hauptfälle.
Zulassungsfrei
In Studiengänge mit freiem Zugang werden alle aufgenommen, die die formalen Voraussetzungen erfüllen und die vollständigen Unterlagen fristgerecht einreichen. Das bedeutet jedoch nicht, dass man unvollständige Unterlagen einreichen darf: Verspätung, falsche Beglaubigung oder fehlende Zeugnisse führen dennoch zur Ablehnung.
Lokal zulassungsbeschränkt
Für einen Teil der Studiengänge gilt eine lokale Zulassungsbeschränkung. Die Hochschule vergibt die Studienplätze selbst anhand von Noten, Tests, der Motivation, eines Vorstellungsgesprächs oder anderer Kriterien.
Bundesweit zulassungsbeschränkt
Für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie gilt ein zentralisiertes Verfahren über hochschulstart. Die Bedingungen, Fristen und Unterlagen unterscheiden sich dort von der üblichen Bewerbung, weshalb man sich für medizinische Studiengänge besonders frühzeitig um eine Zulassung bemühen sollte.
Der Numerus Clausus (NC) bedeutet nicht immer eine festgelegte „Mindestpunktzahl im Voraus“. Oft ist dies das Ergebnis eines Auswahlverfahrens in einem bestimmten Semester: Welche Punktzahl ausreichend war, hängt von der Anzahl der Bewerbungen und der verfügbaren Studienplätze ab.
Bewerbungsfristen
Das Studienjahr ist in der Regel in ein Wintersemester und ein Sommersemester unterteilt. Viele Studiengänge beginnen die Hauptzulassungsphase zum Wintersemester, dies ist jedoch keine allgemeingültige Regel.
Häufige Anhaltspunkte sind:
- bis zum 15. Juli – für viele Studiengänge, die im Wintersemester beginnen;
- bis zum 15. Januar – für viele Studiengänge mit Beginn im Sommersemester;
- vorzeitig – für das Studienkolleg, Masterstudiengänge, VPD, Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung und bestimmte internationale Studiengänge.
uni-assist empfiehlt, die Bewerbung so früh wie möglich einzureichen und genügend Zeit für die Prüfung der Unterlagen einzuplanen. Wenn die Bewerbung über uni-assist erfolgt, fällt die Frist von uni-assist in der Regel mit der Frist der Hochschule zusammen: Die Online-Bewerbung und die vollständigen Unterlagen müssen fristgerecht eingereicht werden.
Unterlagen für die Bewerbung
Das Basispaket umfasst häufig:
- Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument;
- Schulabschlusszeugnis oder Diplom;
- das Zeugnis mit Noten und Fächern;
- beglaubigte Übersetzungen;
- Sprachnachweis;
- Zusammenfassung;
- Motivationsschreiben, falls erforderlich;
- VPD von uni-assist, sofern die Hochschule dies ausdrücklich verlangt;
- Nachweis über die Zahlung der Gebühr, falls die Bewerbung kostenpflichtig ist.
Für ein Masterstudium können zusätzlich die Beschreibung der Module, die Anzahl der Leistungspunkte, die Abschlussarbeit, Empfehlungen und der Nachweis einschlägiger Berufserfahrung erforderlich sein. Bei kreativen Studiengängen wird fast immer das Portfolio geprüft.
Übersetzungen und Beglaubigungen müssen gemäß den Anforderungen der aufnehmenden Seite erfolgen. Für eine Hochschule reicht eine Kopie aus, eine andere benötigt beglaubigte Kopien, eine dritte verlangt ein bestimmtes Format für den Upload in das persönliche Portal.
So stellen Sie einen Antrag
Es gibt drei Hauptwege:
- direkt an die Universität;
- über uni-assist;
- über „hochschulstart“ für zentralisierte Verfahren.
Manchmal werden die Wege kombiniert: zum Beispiel die Registrierung bei „hochschulstart“ plus Unterlagen über die Hochschule oder VPD über „uni-assist“ plus die endgültige Bewerbung direkt bei der Hochschule. Schauen Sie daher vor der Einreichung auf der Seite des Studiengangs nach und notieren Sie sich nicht nur die Liste der Unterlagen, sondern auch den genauen Weg der Einreichung.
Behalten Sie nach dem Absenden Ihr Benutzerkonto und Ihre E-Mails im Auge. Falls die Plattform ein fehlendes Dokument anfordert, kann die Frist für die Nachreichung begrenzt sein.
Immatrikulation nach dem Zulassungsbescheid
Ein positiver Bescheid macht Sie noch nicht automatisch zum Studierenden. Nach dem Zulassungsbescheid müssen Sie die Einschreibung oder Immatrikulation vornehmen.
In der Regel verlangt die Hochschule:
- den Studienplatz im persönlichen Konto annehmen;
- Zahlung des Semesterbeitrags;
- Nachweis einer Krankenversicherung;
- Originaldokumente oder beglaubigte Kopien hochladen oder nachreichen;
- Ein Foto und die Daten für den Studentenausweis vorlegen.
Wenn man die Anmeldefrist versäumt, kann der Studienplatz an einen anderen Studienbewerber vergeben werden. Bei einer Ablehnung kann man manchmal am Losverfahren teilnehmen, wenn die Hochschule die verbleibenden Plätze verlost, doch dies ist eher eine Ausweichmöglichkeit als der Hauptplan.
Studienkosten
An staatlichen Hochschulen in Deutschland ist das Studium selbst im Vergleich zu englischsprachigen Ländern oft günstig, aber fast immer fällt ein Semesterbeitrag an. Darin können Verwaltungsgebühren, studentische Dienstleistungen und manchmal auch eine Fahrtkostenpauschale enthalten sein.
Einzelne Bundesländer, Hochschulen und Studiengänge können zusätzliche Studiengebühren erheben, insbesondere für bestimmte Gruppen ausländischer Studierender, für ein zweites Studium oder für bestimmte Masterstudiengänge. Daher sollten die Kosten auf der Website der jeweiligen Hochschule überprüft werden und nicht anhand eines landesweiten Durchschnittswerts.
Studentenvisum und § 16b
Für Drittstaatsangehörige wird das Studium in der Regel zunächst über ein nationales Visum geregelt und nach der Einreise über eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums gemäß § 16b des Aufenthaltsgesetzes. Dieser Status kann nicht nur das Studium an einer Hochschule abdecken, sondern auch vorbereitende Maßnahmen vor der Immatrikulation: Sprachkurs, Studienkolleg, Vorbereitungskurs oder Promotionsstudium.
Mit einem Touristenvisum einzureisen, um es später problemlos gegen eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende auszutauschen, ist riskant: Für ein Studium ist in der Regel ein nationales Visum erforderlich. Die Einzelheiten hängen von der Staatsangehörigkeit und dem Ort der Antragstellung ab. Informieren Sie sich daher auf der Website des deutschen Konsulats und im Visa-Navigator.
Für ein Visum zum Studium im Jahr 2026 gibt „Make it in Germany“ als finanziellen Nachweis mindestens 11.904 € pro Jahr über ein Sperrkonto an, ein Stipendium oder eine Verpflichtungserklärung . Für ein Visum zur Studienplatzsuche wird ein separater Richtwert angegeben – 1.091 € pro Monat.
Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung ist sowohl für das Visum als auch für die Immatrikulation erforderlich. Studierende unter 30 Jahren können oft zum Studententarif in das staatliche GKV-System eintreten. Ab 30 Jahren können die Regeln bei Vorbereitungskursen , privater Versicherung , Familienstand oder einem nicht standardmäßigen Bildungsweg abweichen.
Bevor Sie eine Krankenversicherung abschließen, prüfen Sie, ob diese von der Hochschule und der zuständigen Behörde anerkannt wird. Für Familien ist es wichtig, gesondert zu klären, ob eine Familienversicherung möglich ist oder ob jeder eine eigene Police benötigt. Einen allgemeinen Überblick über das System finden Sie im Artikel über GKV und PKV .
Arbeit während des Studiums
Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium dürfen bis zu 140 ganze Tage oder 280 halbe Tage im Jahr oder bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Studentenjobs an der Universität werden gesondert genehmigt. Für ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienplatzsuche gibt „Make it in Germany“ bis zu 20 Stunden pro Woche und bis zu zwei Wochen Probearbeit an.
Stellenangebote für studentische Nebenjobs lassen sich über die Universität, das Studentenwerk und Plattformen wie Campusanzeigen, Jobmensa oder UNIstellenmarkt finden. Man sollte einen Job nicht als einzige Finanzierungsquelle für das erste Jahr einplanen. In den ersten Monaten benötigt man Geld für die Kaution, die Unterkunft, die Versicherung, den Semesterbeitrag, die Einrichtung und die Unterlagen. Ein Sperrkonto erfüllt zwar die Visumvoraussetzungen, garantiert aber kein komfortables Budget in einer teuren Stadt.
Umzug nach der Zulassung
Nach der Einreise muss der Studierende in der Regel:
- eine Unterkunft finden und einen Mietvertrag abschließen;
- sich am Wohnort anmelden ;
- ein Girokonto eröffnen, falls dies für Zahlungen erforderlich ist;
- die Immatrikulation abschließen und den Studentenausweis erhalten;
- Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis () bei der Ausländerbehörde , falls das nationale Visum befristet ist.
Es ist ratsam, sich frühzeitig um eine Unterkunft zu kümmern. Wohnheime, WGs und kleine Wohnungen in Studentenstädten sind schnell vergeben, und bei Vertragsunterzeichnung ist oft eine Kaution erforderlich. Nach dem Einzug müssen häufig Möbel und Dinge des täglichen Bedarfs angeschafft werden. Der genaue Ablauf einer Anmietung wird im Artikel über das Mieten von Wohnraum in Deutschland erläutert.
Wenn das Studium nicht geklappt hat
Bei einem Studienfachwechsel, einer Studienpause, einer Exmatrikulation oder dem Einstieg ins Berufsleben ist es wichtig, dies nicht zu verschweigen. Eine Exmatrikulation kann sich auf die Aufenthaltserlaubnis für Studierende auswirken. Vor einer Statusänderung sollte man sich mit der Ausländerbehörde und der Hochschule in Verbindung setzen, um zu klären, ob ein Studienfachwechsel, eine Fristverlängerung oder der Wechsel zu einer anderen Art von Aufenthaltserlaubnis möglich ist.
Kurze Checkliste
- Überprüfen Sie die HZB über den DAAD/anabin und die Anforderungen der jeweiligen Hochschule.
- Suchen Sie einen Studiengang beim DAAD, im Hochschulkompass, auf der Website der Hochschule oder über uni-assist.
- Informieren Sie sich über Sprachkenntnisse, Zertifikate, den TestAS, das Portfolio und zusätzliche Prüfungen.
- Prüfen Sie die Fristen speziell für Ihren Studiengang, insbesondere für das Studienkolleg und die Zulassungsbeschränkung (NC).
- Bereiten Sie Übersetzungen, Beglaubigungen und gegebenenfalls den VPD vor.
- Schließen Sie nach Erhalt des Zulassungsbescheids die Immatrikulation rechtzeitig ab.
- Für das Visum sollten Sie im Voraus eine Krankenversicherung und einen Nachweis über die finanziellen Mittel bereithalten.
- Verlassen Sie sich nicht auf veraltete Ländertabellen: Überprüfen Sie die Zulassungsbedingungen anhand offizieller Datenbanken und bei der jeweiligen Hochschule.