Pilze sammeln in Deutschland: Regeln, Einschränkungen und Sicherheit

Pilze sammeln in Deutschland: Regeln, Einschränkungen und Sicherheit

In Deutschland darf man Pilze sammeln, jedoch nur für den Eigenbedarf, schonend und nicht überall. Das Bundesrecht erlaubt es, wildwachsende Pilze in geringen Mengen für den Eigenbedarf zu sammeln, sofern der Zugang zur Natur nicht untersagt ist. Konkrete Beschränkungen hinsichtlich der Menge, Sperrgebiete und Bußgelder hängen vom jeweiligen Bundesland, der Gemeinde und dem Status des Gebiets ab.

Die wichtigste Regel für Anfänger ist einfach: Nehmen Sie nicht mehr mit, als Sie selbst essen können, pflücken Sie keine unbekannten Arten und informieren Sie sich vor dem Ausflug bei der Naturschutzbehörde, der Forstbehörde oder auf der Website der Stadt bzw. des Landkreises über die örtlichen Vorschriften.

Was sagt das Gesetz?

Im deutschen Naturschutzrecht ist § 39 Abs. 3 BNatSchG ein wichtiger Anhaltspunkt: Wildwachsende Pflanzen, Pilze und andere Naturprodukte dürfen in kleinen Mengen für den Eigenbedarf vorsichtig gesammelt werden, sofern der Ort öffentlich zugänglich ist und das Sammeln nicht gegen andere Vorschriften verstößt.

Diese Formulierung bedeutet nicht, dass man nach Belieben ganze Eimer voll sammeln darf. In verschiedenen Regionen kann unter „geringer Menge“ ein unterschiedliches Volumen verstanden werden. In der Praxis orientiert man sich oft an ein bis zwei Familienmahlzeiten, doch die genaue Obergrenze sollte man besser vor Ort abklären. Kommerzielles Sammeln ohne Genehmigung ist in der Regel nicht zulässig.

Man kann sich nicht auf eine einheitliche Zahl für ganz Deutschland verlassen. Wenn Sie vorhaben, große Mengen zu sammeln, eine Führung durchzuführen, Pilze zu verkaufen oder ein Schutzgebiet zu betreten, müssen Sie zunächst eine offizielle Genehmigung einholen oder auf das Sammeln verzichten.

Wo darf nicht gesammelt werden

Selbst wenn es im Wald viele Pilze gibt, kann das Sammeln verboten oder eingeschränkt sein. Achten Sie besonders sorgfältig auf Schilder und Karten von Naturschutzgebieten.

In der Regel ist das Pilzesammeln verboten:

  • in Naturschutzgebieten und anderen streng geschützten Gebieten, sofern die Vorschriften des Gebiets das Sammeln nicht erlauben;
  • auf Privatgrundstücken ohne Erlaubnis des Eigentümers;
  • auf geschlossenen, eingezäunten oder landwirtschaftlich genutzten Waldflächen;
  • an Orten, an denen Holzeinschlag oder Arbeiten mit Maschinen stattfinden;
  • in Stadtparks und Grünanlagen, sofern die örtlichen Vorschriften das Sammeln verbieten;
  • in Zeiten erhöhter Brandgefahr, wenn Beschränkungen für den Waldbesuch oder das Verlassen der Wege gelten.

Feuer, Müll, die Beschädigung von Bäumen und Pilzbeständen sowie die Störung von Tieren können zu einzelnen Verstößen führen. Auch das Gassi gehen mit dem Hund ist unterschiedlich geregelt: In einigen Bundesländern und zu bestimmten Jahreszeiten ist die Leinenpflicht vorgeschrieben.

Geschützte Arten

Ein Teil der Pilze steht unter besonderem Schutz. Die Bundesartenschutzverordnung erlaubt das Sammeln einiger beliebter Arten nur in geringen Mengen für den Eigenbedarf. Zu diesen Arten gehören beispielsweise Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze, Rotkappen, Morcheln, Schweinsohr und Brätling.

Es gibt Arten, die ohne besondere Genehmigung nicht gesammelt werden dürfen. Dazu gehören Trüffel und eine Reihe seltener oder geschützter Pilze. Die umgangssprachlichen Bezeichnungen und die gesetzlichen Bezeichnungen stimmen möglicherweise nicht überein; im Zweifelsfall sollten Sie den Pilz daher besser als unantastbar betrachten.

Für Pilzsammler bedeutet das:

  • Sammeln Sie nur Arten, die Sie sicher kennen;
  • Reißen Sie die Pilzbasis nicht heraus;
  • Sammeln Sie keine seltenen Exemplare „für die Sammlung“;
  • Verkaufen Sie keine wildwachsenden Pilze, wenn Sie keine Genehmigung zum gewerblichen Sammeln besitzen;
  • Informieren Sie sich vor Beginn der Saison über regionale Listen und Verbote.

Wann beginnt die Saison?

Die Hauptsaison für Pilze in Deutschland fällt normalerweise auf den Spätsommer und den Herbst, insbesondere nach feuchtem und warmem Wetter. In einigen Regionen tauchen die ersten Arten bereits im Frühjahr auf, und ein Teil der Pilze ist auch noch im Spätherbst zu finden. Die genauen Zeiträume hängen vom Bundesland, der Höhenlage, dem Wald, den Niederschlägen und der Temperatur ab.

Beliebte Orte für Spaziergänge mit dem Picknickkorb sind Misch- und Nadelwälder, zum Beispiel im Schwarzwald, in der Eifel, im Harz und in anderen Waldregionen. Doch die Beliebtheit eines Ortes hebt die Regeln nicht auf: In touristischen und geschützten Gebieten können die Einschränkungen strenger sein.

Sammeln Sie keine Pilze an stark befahrenen Straßen, Industriegebieten, Mülldeponien und Orten, an denen der Boden möglicherweise verschmutzt ist. Die Behauptung, dass deutsche Wälder überall frei von Schwermetallen und anderen Verunreinigungen sind, ist zu pauschal: Die Qualität des Standorts muss individuell beurteilt werden.

Wie man sich im Wald verhält

In Deutschland ist ein schonender Umgang mit der Natur selbstverständlich. Ein Pilzsammler sollte nach seinem Ausflug keine Spuren hinterlassen.

Nehmen Sie Folgendes mit:

  • einen Korb oder einen belüfteten Behälter statt einer Plastiktüte;
  • ein Messer und eine kleine Bürste;
  • Wasser, einen Snack und ein aufgeladenes Handy;
  • eine Papierkarte oder eine Offline-Karte;
  • Die App oder das Nachschlagewerk dient lediglich als Hilfsmittel;
  • Kleidung zum Schutz vor Regen, Zecken und Mücken.

Man sollte den Pilz so abschneiden oder vorsichtig herausdrehen, dass das Myzel nicht zerstört wird. Alte, wurmstichige und unbekannte Pilze sollte man besser im Wald zurücklassen. Essbare und zweifelhafte Exemplare dürfen nicht in einem Korb gemischt werden.

Wo man das Pilzsammeln lernen kann

Wenn Sie erst kürzlich nach Deutschland gezogen sind, verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf Erfahrungen aus anderen Ländern. Ähnliche Pilze können sich unterscheiden, und lokale Verbote sowie geschützte Arten erfordern spezifisches Wissen.

Nützliche Lernmöglichkeiten:

  • Kurse an der Volkshochschule (VHS);
  • Wanderungen und Vorträge lokaler Naturschutzorganisationen, darunter der NABU;
  • Pilzvereine und „“ (lokale Pilzvereine);
  • Beratung durch Pilzsachverständige;
  • Fachdatenbanken der Deutschen Gesellschaft für Mykologie (DGfM) und regionaler mykologischer Vereinigungen.

Apps können dabei helfen, sich die Erkennungsmerkmale einer Art einzuprägen, sollten jedoch nicht die einzige Grundlage für den Verzehr sein. Eine falsche Bestimmung von Pilzen kann gefährlich sein.

Giftige Pilze und die Überprüfung der Ausbeute

In Deutschland kommen tödlich giftige und einfach nur gefährliche Arten vor. Das bekannteste Risiko besteht darin, einen essbaren Pilz mit dem Blassen Knollenblätterpilz und anderen Amaniten zu verwechseln. Giftige Pilze können zu Schädigungen der Leber, der Nieren und des Nervensystems sowie zu schweren Magen-Darm-Symptomen führen.

Essen Sie keinen Pilz, wenn Sie auch nur bei einem Merkmal Zweifel haben. Vor der Zubereitung können Sie Ihre Ausbeute einem zertifizierten Pilzsachverständigen zeigen. In der Regel prüft der Sachverständige ausschließlich frische, unversehrte Pilze und keine Fotos oder bereits geschnittene Mischungen.

Typische Alarmzeichen nach dem Verzehr von Pilzen:

  • Übelkeit, Erbrechen, Durchfall;
  • Schweißausbrüche und Schwäche;
  • Schwindel;
  • Sehstörungen;
  • Bewusstseinsstörungen;
  • Krämpfe oder starke Schläfrigkeit.

Die Symptome treten möglicherweise nicht sofort auf. Eine spätere Verschlechterung nach einer vorübergehenden Besserung ist besonders gefährlich und erfordert sofortige ärztliche Hilfe.

Was ist bei Verdacht auf eine Vergiftung zu tun?

Sollten Sie sich nach dem Verzehr von Pilzen unwohl fühlen, rufen Sie den Notruf 112 oder das nächstgelegene Giftinformationszentrum an. Warten Sie nicht darauf, dass die Symptome „von selbst wieder verschwinden“, und behandeln Sie sich nicht mit Hausmitteln.

Bis zur ärztlichen Beratung ist es sinnvoll, Folgendes aufzubewahren:

  • Essensreste;
  • rohe Pilze aus demselben Korb;
  • Reinigung;
  • Fotos vom Fundort und den gefundenen Pilzen, falls vorhanden.

In Deutschland beraten Giftnotrufzentralen regional. Häufig wird die Kurzwahl 19240 mit der Vorwahl verwendet, zum Beispiel Berlin 030/19240, Bonn 0228/19240, Freiburg 0761/19240, Mainz 06131/19240, München 089/19240. Es empfiehlt sich, die aktuelle Nummer für das eigene Bundesland im Voraus zu recherchieren und im Handy zu speichern.

Pilze aus dem Handel und in der Küche

Am sichersten ist es, Pilze im Laden zu kaufen. In den deutschen Supermarktketten „“ gibt es in der Regel weiße und braune Champignons, manchmal auch Austernpilze, Shiitake, Pfifferlinge, Steinpilze oder Tiefkühlmischungen. Das Sortiment hängt von der Saison und dem jeweiligen Geschäft ab.

Zu Hause werden Pilze gebraten, geschmort, überbacken oder in Suppen, Soßen, Salaten und Beilagen verarbeitet. Wildwachsende Pilze sollten am besten nach Arten getrennt zubereitet und nicht an Personen serviert werden, für die das Risiko besonders hoch ist: kleine Kinder, Schwangere, ältere Menschen und Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen.

Kurze Checkliste vor dem Ausflug

Bevor Sie in Deutschland Pilze sammeln, sollten Sie Folgendes überprüfen:

  • Ist das Gebiet für den Besuch und das Sammeln freigegeben?
  • ob es sich um ein Naturschutzgebiet, Privatgrundstücke oder forstwirtschaftliche Arbeiten handelt;
  • Welche Beschränkungen gelten in Ihrem Bundesland oder Ihrem Bezirk?
  • ob der Pilz zu einer geschützten Art gehört;
  • Gibt es Einschränkungen aufgrund von Brandgefahr?
  • wo sich der nächste Pilzsachverständige befindet;
  • welches Giftinformationszentrum für Ihre Region zuständig ist.

Wenn auch nur ein Punkt Zweifel aufkommen lässt, ist es sicherer, die Pilze im Wald zu lassen oder sie im Laden zu kaufen.