Krankenversicherung in Deutschland: GKV, PKV und Anmeldung
Eine Krankenversicherung in Deutschland ist in fast allen Lebenssituationen erforderlich: für Arbeit, Studium, Aufenthalt, Visum und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Das System unterteilt sich in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Die geeignete Variante hängt vom Status, vom Einkommen, vom Aufenthaltszweck und von den Anforderungen der Behörde ab.
Warum ist eine Krankenversicherung obligatorisch?
In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Für Menschen, die im Land leben, arbeiten oder studieren, ist eine Versicherung in der Regel nicht nur für die medizinische Versorgung erforderlich, sondern auch als formeller Nachweis im Kontakt mit dem Arbeitgeber, der Universität, der Ausländerbehörde oder der Visumstelle.
Für ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis ist nicht nur das Vorliegen einer Versicherung wichtig, sondern auch, dass diese dem Aufenthaltszweck entspricht. Eine Reiseversicherung, eine befristete Reiseversicherung, ein Studententarif, die GKV und die PKV können in verschiedenen Situationen unterschiedlich berücksichtigt werden. Daher sollten Sie vor der Einreichung Ihrer Unterlagen die Anforderungen des jeweiligen Konsulats, der Universität oder der Ausländerbehörde prüfen.
GKV und PKV: Was ist der Unterschied?
GKV – das staatliche Krankenversicherungssystem über die Krankenkasse. Zu den bekannten Kassen gehören beispielsweise TK, Barmer, AOK und DAK. Bei der GKV richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen bis zu einer festgelegten Obergrenze, und der Arbeitgeber übernimmt in der Regel seinen Anteil am Beitrag für den Arbeitnehmer.
PKV – private Krankenversicherung. Der Beitrag hängt dabei nicht nur vom Einkommen ab, sondern auch vom Alter, dem Gesundheitszustand, dem gewählten Versicherungsschutz, der Selbstbeteiligung und den Vertragsbedingungen. Die PKV kann für bestimmte Selbstständige, hochverdienende Angestellte, Beamte und bestimmte vorübergehende Situationen geeignet sein, doch der Wechsel in das private System sollte sorgfältig abgewogen werden: Die Rückkehr in die GKV kann schwierig sein.
Wie viel kostet die gesetzliche Krankenversicherung?
Bei der GKV gibt es einen allgemeinen Beitrag und einen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Der allgemeine Beitrag beträgt 14,6 % des anrechenbaren Einkommens; hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegt. Daher unterscheidet sich der Gesamtprozentsatz zwischen den Krankenkassen und kann sich ändern.
Bei Arbeitnehmern werden die Beiträge in der Regel zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Für Selbstständige, freiwillig Versicherte, Studierende und Personen ohne Arbeitgeber kann die Berechnung anders ausfallen. Neben der Krankenversicherung wird häufig die Pflegeversicherung – die Versicherung für den Fall einer Pflegebedürftigkeit – separat berücksichtigt.
Wie wählt man die richtige Versicherungsart aus?
Orientieren Sie sich nicht an Werbeversprechen, sondern an Ihrem Status:
- Unselbstständige Beschäftigung. Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Grenze zur Versicherungspflicht liegt, schließen in der Regel eine GKV ab. Bei hohem Einkommen besteht möglicherweise die Wahl zwischen GKV und PKV.
- Studierende. Die Hochschule verlangt in der Regel einen Nachweis über den Versicherungsstatus. Für Studierende bis zu einem bestimmten Alter stehen häufig GKV-Studientarife zur Verfügung, jedoch können für ausländische Vorbereitungsprogramme und Sprachkurse andere Regelungen gelten.
- Selbstständige und Freiberufler. Die Entscheidung ist schwieriger: Es ist wichtig zu prüfen, ob die GKV den bisherigen Versicherungsstatus übernimmt und ob die PKV für die Aufenthaltserlaubnis geeignet ist.
- Familien. In der GKV ist eine Familienversicherung für Familienangehörige ohne eigenes nennenswertes Einkommen möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. In der PKV wird jedes Familienmitglied in der Regel separat versichert.
- Nur Visum oder Kurzaufenthalt. Für die erstmalige Beantragung wird manchmal eine vorübergehende Einreiseversicherung genutzt, doch nach Aufnahme einer Arbeit, eines Studiums oder eines Aufenthalts kann eine vollwertige deutsche Versicherung erforderlich sein.
So schließen Sie eine Krankenversicherung ab
- Bestimmen Sie Ihren Status: Arbeit, Studium, Selbstständigkeit, Arbeitssuche, Familienzusammenführung oder vorübergehender Aufenthalt.
- Prüfen Sie die Anforderungen der aufnehmenden Seite: Arbeitgeber, Universität, Konsulat oder Ausländerbehörde.
- Vergleichen Sie GKV und PKV hinsichtlich Leistungsumfang, Beiträgen, Familienbedingungen und langfristigen Auswirkungen.
- Bereiten Sie folgende Unterlagen vor: Reisepass, gegebenenfalls eine Adresse in Deutschland, Arbeitsvertrag oder Zulassung, Angaben zum Einkommen und zur bisherigen Krankenversicherung.
- Reichen Sie Ihren Antrag bei der ausgewählten Krankenkasse oder Versicherungsgesellschaft ein.
- Besorgen Sie sich einen Versicherungsnachweis. Nach dem Beitritt zur GKV erhalten Sie in der Regel eine elektronische Gesundheitskarte – die Gesundheitskarte.
Wenn Sie noch nicht nach Deutschland eingereist sind, können einige Krankenkassen Ihren Antrag bei Vorliegen eines Arbeitsvertrags oder einer Immatrikulationsbescheinigung annehmen, doch die Aktivierung der Versicherung ist in der Regel an den Beginn der Arbeit, des Studiums oder des Aufenthalts gebunden. Die Bedingungen müssen Sie bei der jeweiligen Krankenkasse erfragen.
Was Sie vor dem Vertragsabschluss beachten sollten
- Deckt die Versicherung ambulante und stationäre Behandlungen ab?
- Wird die Versicherungspolice für Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis akzeptiert?
- ab welchem Datum der Versicherungsschutz beginnt;
- Wer zahlt die Beiträge: Sie, der Arbeitgeber oder beide;
- ob Zuzahlungen, Selbstbehalte, Einschränkungen oder Wartezeiten bestehen;
- Können Familienangehörige mitversichert werden?
- Was passiert bei einer Statusänderung: Ein Student wird zum Arbeitnehmer, ein Arbeitnehmer wird selbstständig, das Einkommen steigt oder sinkt.
Häufige Fehler
- eine Reiseversicherung anstelle einer Police abzuschließen, die für einen Langzeitaufenthalt erforderlich ist;
- sich nur wegen des niedrigen Einstiegspreises für die PKV zu entscheiden;
- Den Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherung bei der Berechnung der Kosten für die GKV nicht berücksichtigen;
- eine Versicherung mit einem Beginn nach dem Datum der Einreise, des Studiums oder der Arbeit abzuschließen;
- nicht zu prüfen, ob die Ausländerbehörde eine bestimmte Police akzeptiert;
- familiäre Bedingungen zu vergessen: In der GKV und der PKV sind diese unterschiedlich geregelt.
Kurzes Fazit
Für die meisten Berufstätigen und viele Studierende ist die GKV die Standardvariante, doch eine allgemeingültige Lösung gibt es nicht. Prüfen Sie vor dem Abschluss die Anforderungen für Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis, vergleichen Sie die langfristigen Kosten von GKV und PKV und holen Sie sich eine schriftliche Bestätigung vom Versicherer ein, falls Ihre Situation nicht dem Standard entspricht.