Kindertagesstätte in Deutschland: Kita, Krippe, Tagesmutter und die Suche nach einem Platz

Kindertagesstätte in Deutschland: Kita, Krippe, Tagesmutter und die Suche nach einem Platz

Die Kindertagesstätte in Deutschland ist kein einzelnes Format, sondern ein System der vorschulischen Betreuung: Kinderkrippe, Kindergarten, allgemeine Kindertagesstätten (Kita), Hort und Tagesbetreuung bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. Für Familien, die mit Kindern nach Deutschland ziehen, lautet die wichtigste Frage in der Regel nicht, ob sie einen Kindergartenplatz benötigen, sondern wie sie einen Platz finden, wie viel er kostet und was zu tun ist, wenn es keine Plätze gibt.

Die vorschulische Betreuung hilft Eltern dabei, nach Elternzeit wieder in den Beruf zurückzukehren, und den Kindern dabei, sich an die Sprache, den Tagesablauf, den Umgang mit anderen und die Vorbereitung auf Schule zu gewöhnen. Dabei ist die Kita kein obligatorischer Schritt des deutschen Bildungssystems : Die Schulpflicht beginnt erst mit der Schule, während der Besuch der Kita ein Recht der Familie bleibt.

Das Wichtigste über die Kita in Deutschland

In Deutschland gilt ein bundesweites Recht auf vorschulische Betreuung: Ab dem ersten Geburtstag hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. In der Praxis werden die konkreten Modalitäten, die Antragsfristen, die Kosten und die Stundenzahl vom jeweiligen Bundesland, der Stadt und dem Jugendamt festgelegt.

Kurz gesagt:

  • Für Kinder unter drei Jahren wird in der Regel eine Kinderkrippe oder eine Tagesmutter gesucht;
  • Für Kinder im Alter von etwa drei Jahren bis zum Schuleintritt wird ein Kindergarten oder eine Kita gesucht;
  • Schüler der unteren Klassenstufen benötigen möglicherweise einen Hort oder eine Ganztagsbetreuung;
  • Es ist ratsam, sich frühzeitig nach einem Platz umzusehen, insbesondere in Großstädten;
  • Die Kosten hängen vom Bundesland, der Stadt, dem Familieneinkommen, dem Alter des Kindes, den Betreuungsstunden und den Mahlzeiten ab;
  • Bei geringem Einkommen kann man sich an das Jugendamt wenden, um eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme zu beantragen;
  • Wenn kein Platz zur Verfügung gestellt wird, ist es wichtig, Anträge, Antworten und Ablehnungen schriftlich festzuhalten.

Warum es schwierig ist, einen Kita-Platz zu finden

Selbst bei einem gesetzlichen Anspruch auf Betreuung gibt es nicht überall freie Plätze. Am stärksten ist der Mangel in Krippen für Kinder unter drei Jahren und in Großstädten zu spüren: in Berlin, München, Hamburg, Frankfurt und anderen Regionen mit hoher Erwerbsquote der Eltern und Bevölkerungswachstum.

Die Gründe sind für viele Regionen typisch:

  • Es mangelt an Erzieherinnen und Räumlichkeiten;
  • Ein Teil der Beschäftigten hat nach der Pandemie den Beruf verlassen;
  • Die Nachfrage wächst schneller, als neue Plätze geschaffen werden;
  • Familien suchen oft nach einer Ganztagsbetreuung, während die Einrichtung nur wenige Stunden anbietet;
  • In beliebten Stadtteilen bilden sich bereits vor dem Umzug oder der Geburt des Kindes Wartelisten.

Die Statistiken zum Platzmangel werden regelmäßig aktualisiert, daher sollten genaue Zahlen am besten anhand aktueller Berichte der Bundes- und Landesbehörden überprüft werden. Für die praktische Suche ist nicht die Gesamtzahl für ganz Deutschland entscheidend, sondern die Situation in der jeweiligen Stadt und im jeweiligen Stadtteil.

Arten von vorschulischen Einrichtungen

Kinderkrippe

Eine Kinderkrippe ist eine Betreuungseinrichtung für Kleinkinder, meist bis zum Alter von drei Jahren. Das Mindestalter kann je nach Einrichtung variieren: Manche nehmen Kinder bereits ab einem Alter von wenigen Monaten auf, andere erst später. Kinderkrippen sind in der Regel teurer, da die Kinder mehr individuelle Betreuung benötigen und die Gruppen kleiner sind.

Kindergarten

Der Kindergarten ist eine klassische Kindertagesstätte für Kinder im Alter von etwa drei Jahren bis zum Schuleintritt. Hier liegt der Schwerpunkt auf Spiel, Sozialisation, Sprachentwicklung, Selbstständigkeit, Bewegung, Kreativität und der Vorbereitung auf den Schulalltag.

Kindertagesstätte oder Kita

Kita ist die allgemeine Bezeichnung für eine Tageseinrichtung, die Krippe, Kindergarten und manchmal auch Gruppen für die verlängerte Betreuung umfassen kann. Im alltäglichen Sprachgebrauch bezeichnen Eltern oft fast jeden deutschen Kindergarten als Kita.

Hort

Die Hort ist eine Nachmittagsbetreuung für Grundschüler der unteren Klassenstufen. Es handelt sich dabei zwar nicht mehr um eine vorschulische Einrichtung, doch für berufstätige Eltern gilt ein ähnlicher Ansatz: Das Kind benötigt nach dem Unterricht Betreuung, ein Mittagessen, Hilfe bei den Hausaufgaben und Freizeitaktivitäten.

Tagesmutter und Tagesvater

Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater ist eine Tagesbetreuungskraft. Dabei handelt es sich um professionelle Betreuung in einer kleinen Gruppe, in der Regel zu Hause bei der Betreuungsperson oder in einem kleinen Raum. Für Kleinkinder unter drei Jahren erweist sich diese Option oft als erschwinglicher und flexibler als eine Krippe.

n müssen über eine Genehmigung und Qualifikation verfügen, wenn sie offiziell über das System der Kindertagespflege arbeiten. In der Regel betreut eine Tagespflegeperson eine kleine Gruppe von Kindern; die genauen Obergrenzen und Bedingungen werden durch lokale Vorschriften geregelt.

Wer organisiert Kindertagesstätten?

Eine Einrichtung kann sein:

  • kommunal, d. h. unter der Leitung der Stadt oder Gemeinde;
  • kirchlich, zum Beispiel bei der Caritas, dem Diakonischen Werk oder der katholischen Kirche;
  • privat;
  • auf Initiative der Eltern;
  • betrieblich, wenn der Platz vom Arbeitgeber organisiert wird;
  • einem pädagogischen Konzept, zum Beispiel Montessori oder Waldorf.

Der Unterschied liegt in der Regel nicht nur im Preis. Auch die Öffnungszeiten, das pädagogische Konzept, die religiöse Ausrichtung, die Gruppengröße, die Verpflegung, die Anforderungen an die Mitwirkung der Eltern und das Aufnahmeverfahren unterscheiden sich.

Integrativ, inklusiv und heilpädagogisch

Wenn im Namen oder in der Beschreibung „integrativ“ oder „inklusiv“ steht, nimmt die Einrichtung Kinder mit unterschiedlichen Bedürfnissen auf und bemüht sich um eine gemeinsame Betreuung. „Heilpädagogisch“ bedeutet in der Regel eine spezielle Förderung für Kinder mit Behinderung oder besonderen Bedürfnissen.

Für solche Plätze sind oft zusätzliche Unterlagen erforderlich: ein ärztliches Attest, ein behördlicher Bescheid, ein Nachweis über den Unterstützungsbedarf oder eine Zustimmung des Jugendamts/Sozialamts. Das Verfahren hängt vom Bundesland und der konkreten Situation des Kindes ab.

Was machen Kinder in einer deutschen Kita?

Die Kita in Deutschland orientiert sich an den Prinzipien „Betreuung, Bildung und Erziehung“. Sie ist keine Schule im Kleinformat: Der Schwerpunkt liegt in der Regel auf Spiel, Sprachentwicklung, Selbstständigkeit und sozialen Kompetenzen.

Meistens umfasst das Programm:

  • freies Spielen und Aktivitäten in der Gruppe;
  • Spaziergänge und Bewegung;
  • Musik, Rhythmik, Malen, Modellieren;
  • Vorlesen und Geschichtenerzählen;
  • Sprachförderung, insbesondere für Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist;
  • einfache mathematische und logische Aufgaben;
  • Feste, Projekte, Ausflüge;
  • gemeinsame Verhaltensregeln und Regeln für den Umgang mit Konflikten.

Die pädagogischen Ansätze können sich unterscheiden. Bei Montessori steht das selbstständige Arbeiten mit Materialien im Vordergrund, Waldorf legt den Schwerpunkt auf Rhythmus, Kreativität und Fantasie, offene Konzepte bieten dem Kind mehr Auswahl zwischen Räumen und Aktivitäten. In herkömmlichen Kindertagesstätten werden oft mehrere Ansätze miteinander kombiniert.

Öffnungszeiten

Es gibt keinen einheitlichen Stundenplan für ganz Deutschland. Die Organisation der vorschulischen Betreuung fällt in die Zuständigkeit der Kommunen, daher können sich die Öffnungszeiten sogar in benachbarten Städten unterscheiden.

Typische Varianten:

  • kurzer Tag bis zum Mittagessen;
  • Halbtagsbetreuung mit Mittagessen, etwa bis 14–15 Uhr;
  • Ganztagsbetreuung für berufstätige Eltern;
  • verlängerte Öffnungszeiten in wenigen Einrichtungen;
  • die schrittweise Eingewöhnung, bei der das Kind in den ersten Tagen oder Wochen nur für kurze Zeit bleibt.

Bei der Auswahl einer Einrichtung ist es wichtig, nicht nur auf ein schönes Konzept zu achten, sondern auch auf die Praxis: Wann öffnet die Kita, wann muss das Kind abgeholt werden, schließt die Einrichtung während der Ferien, was passiert bei Krankheit der Erzieherinnen und Erzieher und können die Betreuungszeiten später verlängert werden?

Verpflegung in der Kindertagesstätte

In den meisten Kindertagesstätten gibt es Frühstück, Mittagessen oder einen Imbiss, doch die Regelungen variieren. Manchmal ist die Verpflegung im Vertrag enthalten, manchmal zahlen die Eltern separat dafür, und manchmal wird das Frühstück als Lunchpaket mitgegeben.

In der Regel lässt sich Folgendes feststellen:

  • Gibt es ein warmes Mittagessen?;
  • Wer ist der Lebensmittellieferant?;
  • Werden Allergien und religiöse Einschränkungen berücksichtigt?
  • Ist die Verpflegung im Elternbeitrag enthalten?
  • Darf man Essen von zu Hause mitbringen?;
  • Wie steht die Kita zu Süßigkeiten und Festen?

Ein Beispielmenü kann Brot, Müsli, Joghurt, Obst, Suppe, Gemüse, Kartoffeln, Nudeln, Fisch oder Fleisch umfassen. Dies ist jedoch nur ein Anhaltspunkt: Das konkrete Menü hängt von der Einrichtung und dem Lieferanten ab.

Wie viel kostet die Kita in Deutschland?

Die Kosten für die Kita in Deutschland lassen sich nicht pauschal mit einer einzigen Zahl beziffern. In einigen Bundesländern und Städten ist die Grundbetreuung teilweise oder vollständig von Elternbeiträgen befreit, in anderen hängt die Gebühr vom Einkommen, vom Alter des Kindes und von den Betreuungsstunden ab. Die Verpflegung kann fast immer separat bezahlt werden.

Die Kosten werden beeinflusst durch:

  • Bundesland und Stadt;
  • kommunale Regelungen zu Elternbeiträgen;
  • Alter des Kindes;
  • Anzahl der Stunden pro Woche;
  • das Einkommen der Eltern;
  • Anzahl der Kinder in der Familie;
  • Art der Einrichtung: kommunal, kirchlich, privat, Elterninitiative;
  • Verpflegung und zusätzliche Angebote.

Private Einrichtungen können deutlich teurer sein als kommunale. Krippen für Kinder unter drei Jahren sind in der Regel teurer als Kindergärten, da sie mehr Personal pro Kind erfordern.

Kostenlose und teilweise kostenlose Kindertagesstätten

In einigen Bundesländern wurden die Elternbeiträge ganz oder teilweise abgeschafft: zum Beispiel nur für ein bestimmtes Alter, für eine begrenzte Stundenzahl oder für die letzten Jahre vor der Einschulung. Doch selbst dort können Kosten für Verpflegung, Getränke, Ausflüge, zusätzliche Stunden oder Materialien anfallen.

Prüfen Sie vor der Antragstellung nicht die allgemeine Liste für ganz Deutschland, sondern die Vorschriften Ihrer Stadt: Suchen Sie nach den Seiten „Jugendamt“, „Kita-Portal“, „Elternbeiträge“, „Kita-Gutschein“ oder „Beitragsordnung“.

Steuerabzug für Kinderbetreuung

Die Kosten für die Kinderbetreuung können in der deutschen Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Für das Jahr 2026 gibt das Bundesfamilienportal folgende Angaben an: 80 % der Kosten, maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr, sofern das Kind noch nicht 14 Jahre alt ist. Für Kinder mit einer Behinderung können besondere Regelungen gelten, die nicht an die übliche Altersgrenze gebunden sind.

Wichtig: Das Finanzamt verlangt in der Regel einen Vertrag oder eine Rechnung sowie eine Zahlung per Banküberweisung. Ausgaben für Verpflegung, Kurse, Kompetenzförderung und Freizeitaktivitäten fallen möglicherweise nicht unter die abzugsfähigen Betreuungskosten. Die Einzelheiten sollten Sie am besten in den aktuellen Vorschriften des Finanzamts oder bei einem Steuerberater überprüfen.

Unterstützung durch das Jugendamt und den Kita-Gutschein

Wenn eine Familie den Platz nicht bezahlen kann, muss sie sich an das Jugendamt wenden. Je nach Stadt kann dies als Kita-Gutschein, Antrag auf Kostenübernahme, Ermäßigung der Elternbeiträge oder anders bezeichnet werden.

In der Regel können folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Antrag;
  • Nachweis der Anmeldung am Wohnort;
  • Angaben zum Kind und zu den Eltern;
  • Vertrag oder Bescheinigung über einen Platz in der Kita/Tagespflege;
  • Einkommensnachweise;
  • Unterlagen vom Jobcenter oder Sozialamt, falls die Familie Sozialleistungen bezieht;
  • Informationen zu den Betreuungszeiten.

Die Entscheidung trifft die zuständige Kommunalbehörde. Sie kann die Gebühren ganz oder teilweise übernehmen, doch die Modalitäten und Fristen unterscheiden sich von Stadt zu Stadt.

So suchen Sie einen Kita-Platz

Beginnen Sie mit der Website der Stadt oder des Stadtteils. Dort finden Sie in der Regel ein Kita-Portal, einen Kita-Navigator, eine Liste der Einrichtungen oder eine Anleitung zur Bedarfsanzeige. In einigen Städten erfolgt die Anmeldung zentral, in anderen müssen Sie zusätzlich direkt bei den ausgewählten Kindertagesstätten anschreiben.

Praktische Vorgehensweise:

  1. Suchen Sie das offizielle Portal Ihrer Stadt oder Ihres Jugendamts.
  2. Prüfen Sie die Fristen: In manchen Fällen muss der Antrag bereits mehrere Monate vor dem gewünschten Termin gestellt werden.
  3. Legen Sie die benötigten Betreuungszeiten und den Stadtteil fest.
  4. Reichen Sie eine Bedarfsanzeige oder einen Antrag über das Portal ein.
  5. Schreiben Sie parallel dazu direkt an geeignete Kitas, sofern dies nach den örtlichen Vorschriften zulässig ist.
  6. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, Nachbarn und Bekannte nach der tatsächlichen Situation in der Gegend.
  7. Bewahren Sie alle Briefe, Antworten, Ablehnungen und Daten von Telefonaten auf.
  8. Betrachten Sie die Tagesmutter als vorübergehende oder als Hauptoption.
  9. Wenn Ihnen ein Platz angeboten wurde, klären Sie umgehend den Vertrag, die Kosten, die Verpflegung und die Kündigungsfrist.

In Städten mit Platzmangel ist es manchmal sinnvoll, einen verfügbaren Platz anzunehmen und dann auf der Warteliste für eine passendere Kita zu bleiben. Prüfen Sie jedoch vor Vertragsunterzeichnung die Kündigungsfrist.

Offizielle Portale der Bundesländer

Bundesland Wo finde ich Informationen?
Baden-Württemberg service-bw.de, bw-kita.de
Bayern familienland.bayern.de
Berlin berlin.de, kita-navigator.berlin.de
Brandenburg mbjs.brandenburg.de
Bremen bildung.bremen.de, kinderbetreuungskompass.de
Hamburg hamburg.de/kita-auswahl, hamburg.de/kita-finden
Hessen familienatlas.de, soziales.hessen.de
Mecklenburg-Vorpommern regierung-mv.de
Niedersachsen mk.niedersachsen.de
Nordrhein-Westfalen mkjfgfi.nrw, kita.nrw.de
Rheinland-Pfalz kita.rlp.de
Saarland saarland.de
Sachsen smk.sachsen.de, kita.sachsen.de
Sachsen-Anhalt buerger.sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein schleswig-holstein.de, kitaportal-sh.de
Thüringen bildung.thueringen.de

Bedarfsanzeige und Anspruch auf einen Platz

In vielen Städten müssen Eltern ihren Bedarf – also den Bedarf an Betreuungsplätzen und -zeiten – im Voraus anmelden. Dies kann als Bedarfsanzeige, Anmeldung, Vormerkung oder Antrag auf einen Betreuungsplatz bezeichnet werden. Die Fristen variieren: Manchmal reichen einige Monate aus, manchmal sollte man sich so früh wie möglich auf die Warteliste setzen lassen.

Wenn kein Platz zur Verfügung gestellt wird, sollten Sie schriftlich vorgehen:

  • bitten Sie um eine Bestätigung, dass der Antrag entgegengenommen wurde;
  • Bitten Sie um eine schriftliche Antwort, falls keine freien Plätze vorhanden sind;
  • Notieren Sie sich, bei welchen Kindertagesstätten Sie sich bereits erkundigt haben;
  • Bewahren Sie die Korrespondenz mit der Tagespflege und dem Jugendamt auf;
  • Klären Sie, welche Alternativen die Behörde für geeignet hält;
  • Bei erheblichen Beeinträchtigungen Ihrer Arbeit oder Ihres Einkommens sollten Sie sich von einem Anwalt für Verwaltungsrecht/Familienrecht beraten lassen.

Gerichtliche Auseinandersetzungen um Kita-Plätze und Entschädigungen hängen von den Einzelheiten ab: Anmeldefristen, verfügbare Alternativen, Entfernung, Betreuungszeiten, Einkommen und Nachweise. Dies ist kein Thema, bei dem man sich auf mündliche Versprechungen verlassen sollte.

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen Sie die Bedingungen im Voraus: Viele Policen sehen eine Wartezeit vor und decken keine Streitfälle ab, die bereits vor Vertragsabschluss begonnen haben.

Bewerbung für ein Kind

In überbelegten Stadtteilen verfassen Eltern manchmal eine kurze Bewerbung für ihr Kind. Dabei handelt es sich nicht um ein offizielles Dokument, aber es hilft der Kita, die Situation der Familie schnell zu verstehen.

In einen solchen Ordner können Sie Folgendes aufnehmen:

  • Name, Alter und Adresse des Kindes;
  • den gewünschten Beginn;
  • die erforderliche Stundenzahl;
  • Sprachen in der Familie;
  • kurze Beschreibung des Kindes;
  • die berufliche Situation der Eltern;
  • Kontakt;
  • Bereitschaft, an Elternveranstaltungen teilzunehmen;
  • Foto, sofern die Familie dies für angebracht hält.

Man sollte keine überflüssigen sensiblen Daten angeben oder Unterlagen wahllos an alle Einrichtungen verschicken. Es ist besser, ein kurzes Anschreiben auf die jeweilige Kita zuzuschneiden und Kopien der eingereichten Anträge aufzubewahren.

Wie wechselt man in eine andere Kita?

Wenn Ihr Kind bereits in die Kita geht, sich aber ein besserer Platz ergibt, prüfen Sie den Vertrag. Darin muss eine Kündigungsfrist angegeben sein. Diese kann zwischen einem und mehreren Monaten betragen und hängt manchmal von der Dauer des Besuchs ab.

Klären Sie vor dem Umzug Folgendes ab:

  • den Starttermin in der neuen Kita;
  • Kündigungsfrist für den alten Vertrag;
  • die Kosten für Verpflegung und zusätzliche Beiträge;
  • Rückerstattung der Kaution, falls eine hinterlegt wurde;
  • Regeln für die Übergabe von Unterlagen;
  • Ist eine erneute Eingewöhnung erforderlich?

Sollten im Vertrag unklare oder strittige Bedingungen enthalten sein, ist es besser, ihn nicht mündlich zu kündigen, sondern eine schriftliche Kündigung zu versenden und sich den Empfangsnachweis aufbewahren zu lassen.

Alternativen zur Kita

Tagesmutter oder Tagesvater

Für Kleinkinder kann die Tagespflege eine vollwertige Alternative zur Krippe sein. Vorteile: kleine Gruppe, familiäre Atmosphäre, manchmal flexiblere Zeiten. Nachteile: Abhängigkeit von einer einzigen Person, Urlaub und Krankheit der Tagespflegeperson, begrenzte Anzahl an Plätzen.

Die Kosten können ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden, dies sollte jedoch vor Vertragsunterzeichnung geklärt werden.

Babysitter

Ein Babysitter ist eine Option für gelegentliche Hilfe: abends, für einige Stunden nach dem Kindergarten, bei Krankheit eines Elternteils oder bei dringenden Angelegenheiten. Er ist kein Ersatz für die Kita und bietet in der Regel kein pädagogisches Programm. Prüfen Sie vor der Einstellung die Erfahrung, Referenzen, Vergütung, Versicherung und die Regeln für die Notfallkontaktaufnahme.

Au-Pair

Einige Familien nutzen das Programm „“ oder „Au-Pair“ . Dies kann im Alltag und bei der Kinderbetreuung helfen, doch ein Au-Pair ersetzt keine professionelle Ganztagsbetreuung: Das Programm unterliegt Einschränkungen hinsichtlich der Aufgaben, der Arbeitszeit, der Unterbringung und des Taschengeldes.

FAQ

Ab welchem Alter hat ein Kind Anspruch auf einen Platz?

Das Bundesrecht sieht eine Betreuung ab dem ersten Geburtstag vor. Für Kinder unter einem Jahr ist ein Platz bei besonderem Bedarf möglich, beispielsweise aufgrund der Arbeit oder Ausbildung der Eltern, doch die Einzelheiten werden von der örtlichen Behörde entschieden.

Ist die Kita vor der Schule verpflichtend?

Nein. Der Kindergarten ist zwar nützlich für die Sprache und die Sozialisierung, stellt jedoch keine Pflichtstufe dar. Die Schule ist hingegen verpflichtend.

Ist es möglich, nur einen Ganztagsplatz zu bekommen?

Nicht immer. Die Stundenzahl hängt von den örtlichen Vorschriften und den Bedürfnissen der Familie ab. Die Berufstätigkeit der Eltern, eine Ausbildung, die Integrationsbedürfnisse des Kindes und andere Umstände können die Entscheidung beeinflussen.

Was tun, wenn das Jugendamt eine ungünstige Lösung vorschlägt?

Bitten Sie um ein schriftliches Angebot und lassen Sie sich erklären, warum dieser Platz als geeignet angesehen wird. Wenn die Entfernung, die Öffnungszeiten oder die Bedingungen die Nutzung des Platzes tatsächlich behindern, dokumentieren Sie dies und lassen Sie sich beraten. Die Beurteilung der Eignung eines Platzes hängt von der jeweiligen Stadt und der Rechtsprechung ab.

Muss man bezahlen, wenn die Kita offiziell kostenlos ist?

Oft ja, aber nicht für die reine Grundbetreuung: Verpflegung, Getränke, Ausflüge, zusätzliche Stunden oder AGs können separat in Rechnung gestellt werden. Prüfen Sie die Gebührenordnung Ihrer Stadt und den Vertrag der Einrichtung.