Hilfe für Eltern in Deutschland: Beratung, Jugendamt, Frühe Hilfen und Kindergeld

Hilfe für Eltern in Deutschland: Beratung, Jugendamt, Frühe Hilfen und Kindergeld

In Deutschland können Eltern kostenlose oder kommunal finanzierte Hilfe in Anspruch nehmen, wenn sie Schwierigkeiten mit der Kindererziehung, Konflikten, der Belastung nach der Geburt eines Kindes oder der Beantragung von Familienleistungen haben. Die wichtigsten Anlaufstellen sind Erziehungsberatungen, Frühe Hilfen, das Jugendamt, Familienzentren und die Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit.

Wann sollte man sich an einen Fachmann wenden?

Unterstützung wird nicht nur in Krisensituationen benötigt. Sie können sich an folgende Stellen wenden, wenn:

  • Das Kind gerät häufig in Konflikte mit Eltern, Erziehern oder Lehrern;
  • Nach der Geburt des Kindes fehlt es an Kraft, Schlaf oder praktischer Unterstützung;
  • Eltern streiten sich über Erziehung, Trennung, Umgang mit dem Kind oder Grenzen;
  • Es bestehen Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Kindes, Anzeichen von Gewalt oder starkem Stress;
  • Die Familie ist erst kürzlich nach Deutschland gezogen und weiß nicht, welche Stellen für welche Aufgaben zuständig sind;
  • Sie möchten sich über Kindergeld oder andere familienbezogene Fragen informieren.

Kostenlose Erziehungsberatung

In Deutschland gibt es Erziehungs- und Familienberatungsstellen – Beratungszentren für Eltern, Kinder und Jugendliche. In der Regel kann man sich dort kostenlos und vertraulich an sie wenden. Die Themen können vielfältig sein: Verhalten des Kindes, Konflikte im Jugendalter, Scheidung der Eltern, Schule, Ängste, Familienkrisen.

Eine Beratungsstelle finden Sie über die Suche bei bke: bke.de Beratungsstellensuche. Bei bke gibt es auch Online-Beratungen für Eltern und Jugendliche, allerdings sollten Sie das Format und die Altersgrenzen vor der Kontaktaufnahme am besten auf der Website überprüfen.

Frühe Hilfen: Unterstützung ab der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren

„Frühe Hilfen“ ist ein Netzwerk zur frühzeitigen Unterstützung für Schwangere, werdende Väter und Familien mit kleinen Kindern. Dazu können Familienhebammen, Beratungsstellen, Begleitung nach der Geburt, Hilfe bei Überlastung und die Vermittlung an lokale Dienste gehören.

Meistens sind „Frühe Hilfen“ geeignet, wenn eine Familie ein Kind erwartet oder ein Kleinkind bis zu drei Jahren großzieht und das Gefühl hat, dass Informationen aus dem Internet allein nicht ausreichen. Die lokalen Angebote unterscheiden sich je nach Stadt und Bundesland, daher ist es am besten, über das Jugendamt, ein Familienzentrum, eine Schwangerschaftsberatung oder das Portal „Frühe Hilfen“ danach zu suchen.

Jugendamt: Nicht nur Kontrolle, sondern auch Hilfe für die Familie

Das Jugendamt ist eine Behörde für Jugendangelegenheiten. Viele Eltern verbinden damit nur Kontrollen, doch in der Praxis berät das Jugendamt auch Familien und hilft dabei, Unterstützung zu finden, bevor die Situation kritisch wird.

Über das Jugendamt können Sie sich über Folgendes informieren:

  • Erziehungsberatung;
  • Hilfe bei familiären Konflikten;
  • Unterstützung von Kindern und Jugendlichen;
  • sozialpädagogische Familienhilfe, wenn die Familie regelmäßige Begleitung benötigt;
  • Kinderschutz, wenn die Gefahr von Gewalt oder Vernachlässigung besteht.

Die zuständige Behörde finden Sie über den Dienst Jugendamt vor Ort finden. In schwierigen Situationen wenden Sie sich am besten direkt an das Jugendamt Ihres Wohnorts, bei unmittelbarer Gefahr an die Notdienste.

Das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung

In Deutschland hat jedes Kind das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Dies ist in § 1631 BGB verankert: Körperliche Züchtigung, psychische Gewalt und erniedrigende Maßnahmen sind nicht zulässig. Daher zielt die Familienhilfe nicht nur auf die Reaktion nach Misshandlungen ab, sondern auch auf Prävention: Eltern werden dabei unterstützt, gewaltfreie Wege zur Konfliktlösung und zur Festlegung von Regeln zu finden.

Wenn ein Elternteil befürchtet, die Situation nicht bewältigen zu können, ist es besser, sich frühzeitig beraten zu lassen. Die Inanspruchnahme von Unterstützung bedeutet nicht automatisch, dass das Kind aus der Familie genommen wird; das Ziel der üblichen Beratungen ist es, die Situation zu stabilisieren und geeignete Hilfe zu finden.

Familienhilfe: Wenn eine Familie regelmäßige Unterstützung benötigt

Sozialpädagogische Familienhilfe kann über das Jugendamt angeordnet werden, wenn eine Familie längerfristige Unterstützung im Alltag, bei der Erziehung und bei der Organisation des Familienlebens benötigt. Es handelt sich hierbei nicht um eine universelle Dienstleistung „auf Antrag“: Das Jugendamt bewertet die Situation, bespricht die Bedürfnisse der Familie und veranlasst die Hilfe im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe.

Eine solche Unterstützung kann regelmäßige Treffen, Hilfe bei der Strukturierung des Tagesablaufs sowie Begleitung im Kontakt mit der Schule, dem Kindergarten oder anderen Einrichtungen umfassen. Die Einzelheiten hängen von der jeweiligen Familie und der Entscheidung des zuständigen Jugendamts ab.

Kindergeld: Grundregeln für Eltern

Kindergeld wird über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. In der Regel besteht Anspruch auf die Leistung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Nach Erreichen der Volljährigkeit kann der Anspruch bestehen bleiben, beispielsweise wenn das Kind eine Schule besucht, eine Berufsausbildung absolviert, sich in einer Ausbildungs- oder Studienpause befindet, einen Ausbildungs- oder Studienplatz sucht, einen anerkannten Freiwilligendienst leistet oder als arbeitssuchend gemeldet ist.

Für Kinder über 18 Jahre gelten bestimmte Alters- und Statusvoraussetzungen: Bei Studium oder Ausbildung ist die Leistung in der Regel bis zum 25. Lebensjahr möglich, bei Anmeldung als Arbeitssuchender bis zum 21. Lebensjahr. Die entsprechenden Nachweise müssen bei der Familienkasse eingereicht werden, am besten über die Online-Dienste der Bundesagentur für Arbeit.

Anträge einreichen und die aktuellen Formulare einsehen können Sie auf der Website Bundesagentur für Arbeit.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Stellen Sie fest, was die Familie benötigt: eine einmalige Beratung, Frühförderung, Kinderschutz, regelmäßige Begleitung oder eine Frage zu Leistungen.
  2. Bei Erziehungs- und Familienfragen wenden Sie sich zunächst an die Erziehungsberatung, das Familienzentrum, die bke-Suche oder das Jugendamt.
  3. Wenn das Kind noch klein ist oder Sie bereits während der Schwangerschaft Hilfe benötigen, suchen Sie nach „Frühe Hilfen“ in Ihrer Stadt.
  4. Bei Gewaltgefahr, starker Überlastung oder wenn das Kind in Gefahr ist, wenden Sie sich unverzüglich an das Jugendamt.
  5. Nutzen Sie für das Kindergeld die Website der Bundesagentur für Arbeit und bewahren Sie Bescheinigungen über Studium, Ausbildung, Arbeitssuche oder Freiwilligendienst auf.

Häufige Fehler

  • Abwarten, bis aus einem Konflikt eine Krise wird. Die meisten Beratungsangebote sind gerade auf eine frühzeitige Inanspruchnahme ausgelegt.
  • Das Jugendamt in allen Situationen fürchten. Die Behörde kümmert sich sowohl um die Unterstützung der Familie als auch um den Kinderschutz.
  • Sich auf veraltete Informationen zum Kindergeld verlassen. Bei volljährigen Kindern hängen die Voraussetzungen vom Status und den Nachweisen ab.
  • Suchen Sie nach einer „zentralen Anlaufstelle“ für alle Fragen. Konkrete Angebote sind oft auf Stadt-, Bezirks- oder Landesebene organisiert.