Einbürgerung in Deutschland im Jahr 2026: Was sich im Staatsangehörigkeitsgesetz geändert hat

Einbürgerung in Deutschland im Jahr 2026: Was sich im Staatsangehörigkeitsgesetz geändert hat

In Deutschland ist es nach der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) nun möglich, die Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung schneller zu erwerben als nach den alten Regelungen: Die allgemeine Aufenthaltsdauer wurde von acht auf fünf Jahre verkürzt. Dabei gibt es eine wichtige Präzisierung für das Jahr 2026: Die mit der Reform von 2024 eingeführte gesonderte beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren wurde bereits wieder abgeschafft.

Was hat sich nach der StAG-Reform geändert?

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts trat am 27. Juni 2024 in Kraft. Die wichtigsten Auswirkungen für Antragsteller sind:

  • Die reguläre Mindestdauer des rechtmäßigen Aufenthalts für die Einbürgerung beträgt nun fünf Jahre statt wie bisher acht;
  • Deutschland verlangt insgesamt nicht mehr, dass man bei der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit die andere Staatsangehörigkeit aufgibt;
  • Für Kinder, die in Deutschland als Kinder ausländischer Eltern geboren wurden, wurden die Bedingungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt gelockert;
  • Ein Teil der Anforderungen an den Antragsteller wurde präzisiert, darunter Integration, Sprachkenntnisse, Selbstversorgung und die Anerkennung der freien demokratischen Ordnung.

Dies bedeutet nicht, dass nach fünf Jahren automatisch ein Anspruch auf einen Pass besteht. Die Einbürgerung bleibt ein Verfahren, bei dem alle Voraussetzungen geprüft werden: Aufenthaltsstatus, Einkommen, Sprachkenntnisse, das Fehlen schwerwiegender Vorstrafen, Integration und Unterlagen.

Aufenthaltsdauer: fünf Jahre als Grundregel

Grundsätzlich kann ein Einbürgerungsantrag nach fünf Jahren rechtmäßigem gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland gestellt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen des StAG erfüllt sind. In der Praxis bedeutet dies, dass der bloße Aufenthalt allein nicht ausreicht: Die Behörde prüft, welche Aufenthaltserlaubnis Sie besitzen, ob Sie für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können, ob Sie nachgewiesene Deutschkenntnisse haben und ob die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Vor der Einreichung sollten Sie Folgendes überprüfen:

  • ob Ihre Aufenthaltsart auf die Frist für die Einbürgerung angerechnet wird;
  • ob Sie über einen vollständigen Satz an Unterlagen zu Einkommen, Wohnsituation, Versicherung und Familienstand verfügen;
  • Ist ein Einbürgerungstest erforderlich oder besteht ein Grund für eine Befreiung?
  • Ist das nachgewiesene Deutschsprachniveau ausreichend?
  • Gibt es Umstände, die die Bearbeitung des Antrags verzögern könnten?

Die Einbürgerung nach drei Jahren ist keine Option mehr

In der ursprünglichen Reform von 2024 war die Möglichkeit einer Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen vorgesehen, beispielsweise bei sehr guten Deutschkenntnissen und weiteren Anzeichen einer starken Integration. Diese Regelung wurde jedoch durch ein Gesetz aufgehoben, das am 30. Oktober 2025 in Kraft trat.

Daher sollte man im Jahr 2026 seinen Plan für die Beantragung der Staatsbürgerschaft nicht auf die Formel „drei Jahre + C1 + besondere Leistungen“ stützen. Für die meisten Antragsteller gilt weiterhin eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn Sie bereits Unterlagen auf der Grundlage der alten Bestimmungen zur „Turbo-Einbürgerung“ vorbereitet haben, erkundigen Sie sich bitte bei der Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnorts nach dem aktuellen Stand. Besonders wichtig ist es, Übergangsfälle zu klären, falls der Antrag vor der Änderung der Vorschriften gestellt wurde oder die Behörde bereits einen Schriftwechsel zu Ihrem Fall geführt hat.

Mehrfachstaatsbürgerschaft: Was Deutschland zugelassen hat

Nach der Reform lässt Deutschland grundsätzlich die Mehrfachstaatsbürgerschaft zu. Das bedeutet, dass die deutsche Seite bei der Einbürgerung in der Regel nicht mehr verlangt, den bisherigen Pass abzugeben.

Es ist jedoch wichtig, auch die andere Seite der Medaille zu berücksichtigen: Die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes unterliegt den Gesetzen dieses Landes. Einige Staaten schränken die doppelte Staatsangehörigkeit ein oder erkennen sie nicht an, und manchmal verlangen sie eine Meldung oder ein gesondertes Verfahren. Daher sollten vor der Antragstellung nicht nur die deutschen Vorschriften, sondern auch die Vorschriften des Landes, dessen Staatsangehörigkeit man derzeit besitzt, geprüft werden.

Ehe mit einem deutschen Staatsbürger

Für Ehepartner deutscher Staatsbürger gelten im StAG gesonderte Regelungen, die es in bestimmten Fällen ermöglichen, den Antrag früher als nach der allgemeinen Fünfjahresfrist zu stellen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Pass nach der Heirat automatisch ausgestellt wird. In der Regel prüft die Behörde die Aufenthaltsdauer in Deutschland, die Dauer der Ehe, das gemeinsame Familienleben, die Sprachkenntnisse, das Einkommen und die übrigen Einbürgerungsvoraussetzungen.

Wenn Ihr Fall mit einer Eheschließung zusammenhängt, sollten Sie sich nicht auf kurze Zusammenfassungen aus dem Internet verlassen, sondern die aktuellen Anforderungen Ihrer Einbürgerungsbehörde prüfen. Die Praxis und die Liste der erforderlichen Unterlagen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren.

Was Sie vor der Antragstellung vorbereiten sollten

Mindest-Checkliste für die eigenständige Vorbereitung:

  1. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde am Ort Ihrer Anmeldung.
  2. Prüfen Sie, ob Ihr Aufenthaltstitel für die Einbürgerung angerechnet wird.
  3. Sammeln Sie Nachweise über Ihren Aufenthalt in Deutschland für den erforderlichen Zeitraum.
  4. Bereiten Sie Unterlagen zu Ihrem Einkommen und Ihrer Beschäftigung vor.
  5. Prüfen Sie die sprachlichen Anforderungen und den Einbürgerungstest.
  6. Beantragen Sie die erforderlichen Bescheinigungen rechtzeitig im Voraus, falls es in Ihrer Stadt zu langen Wartezeiten kommt.
  7. Prüfen Sie die Vorschriften zur Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit gemäß den Gesetzen Ihres Landes.

Häufige Fehler

  • sich an alten Artikeln zur Einbürgerung nach drei Jahren zu orientieren;
  • davon auszugehen, dass fünf Jahre Aufenthalt automatisch zur Staatsbürgerschaft führen;
  • nicht zu prüfen, ob ein bestimmter Aufenthaltstitel geeignet ist;
  • Dokumente zu Familie, Ehe, Scheidung, Kindern oder Namensänderung nicht zu vergessen;
  • unvollständige Unterlagen einzureichen und dadurch das Verfahren in die Länge zu ziehen;
  • die Vorschriften des zweiten Landes bei Mehrfachstaatsbürgerschaft nicht zu berücksichtigen.

Kurz zusammengefasst

Im Jahr 2026 gilt folgende Grundregel: Eine reguläre Einbürgerung in Deutschland ist nach fünf Jahren Aufenthalt möglich, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Mehrfachstaatsbürgerschaft ist seitens Deutschlands deutlich einfacher geworden, aber die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren ist keine allgemein gültige Option mehr. Vor der Antragstellung sollten Sie die Anforderungen des StAG und die Hinweise der örtlichen Einbürgerungsbehörde prüfen, da diese Ihre konkreten Unterlagen bewerten wird.