Die Chancenkarte in Deutschland: So funktioniert die Chancenkarte
Die Chancenkarte ist eine deutsche Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche. Sie richtet sich an Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, die ohne festen Arbeitsvertrag nach Deutschland kommen, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt prüfen und vor Ort eine qualifizierte Arbeit finden möchten.
Was bietet die Chancenkarte?
Die „Karte der Möglichkeiten“ dient nicht für irgendeinen Nebenjob, sondern für die Suche nach einer geeigneten Stelle, einer Ausbildung, einem Qualifizierungsprogramm oder einer Möglichkeit zur Anerkennung von Qualifikationen. In der Regel wird sie als Genehmigung zur Arbeitssuche für maximal ein Jahr ausgestellt.
Mit dieser Karte können Sie:
- sich in Deutschland aufhalten und eine Arbeit suchen;
- mit Arbeitgebern in Kontakt zu treten und Vorstellungsgespräche persönlich zu führen;
- in einem oder mehreren Nebenjobs insgesamt bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten;
- eine bis zu zweiwöchige Probezeit bei einem Arbeitgeber absolvieren, sofern dies im Zusammenhang mit der Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung, einer Ausbildung oder einem Anerkennungsverfahren steht;
- Nach der Arbeitssuche in Deutschland einen Antrag auf eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis für Arbeit, Ausbildung, Anerkennung von Qualifikationen oder Selbstständigkeit stellen.
Die Chancenkarte garantiert keine Anstellung und ersetzt kein Arbeitsvisum. Wenn Sie bereits ein konkretes Angebot für eine qualifizierte Stelle haben, ist es oft sinnvoller, direkt ein Arbeitsvisum, eine Blue Card oder eine andere geeignete Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Zwei Wege zum Erhalt der Chancen-Karte
Im Jahr 2026 gibt es bei der Chancenkarte zwei Hauptantragswege.
1. Über eine anerkannte Qualifikation
Dieser Weg eignet sich, wenn Sie über eine deutsche Qualifikation oder einen ausländischen Abschluss/eine ausländische berufliche Qualifikation verfügen, die in Deutschland vollständig anerkannt sind. In diesem Fall gelten Sie als Fachkraft und durchlaufen das Punktesystem nicht.
Für diese Option sind Sprachkenntnisse formal zwar keine zwingende Voraussetzung, doch Deutschkenntnisse erhöhen die Chancen, eine Stelle zu finden und Vorstellungsgespräche zu bestehen, erheblich.
2. Über das Punktesystem
Wenn keine vollständige Anerkennung der Qualifikation in Deutschland vorliegt, kann man das Punktesystem nutzen. Dazu muss man in der Regel gleichzeitig die Grundqualifikation und die Mindestsprachkenntnisse nachweisen sowie mindestens 6 Punkte erreichen.
Punkte können vergeben werden für:
- teilweise Anerkennung der Qualifikation oder die Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen bei einem reglementierten Beruf;
- eine Qualifikation in einem Mangelberuf;
- Berufserfahrung nach Erwerb der Qualifikation;
- Deutschkenntnisse über das Grundniveau hinaus;
- sehr gute Englischkenntnisse oder Muttersprachler-Niveau;
- Alter;
- ein früherer rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland;
- das Potenzial des Ehepartners oder Lebenspartners, sofern dieser ebenfalls die Anforderungen der Chancenkarte erfüllt.
Für den Weg über das Punktesystem ist es wichtig, nicht nur die erforderliche Punktzahl zu erreichen, sondern auch jedes Kriterium durch Unterlagen nachzuweisen.
Welche Voraussetzungen sollten vor der Antragstellung geprüft werden?
Bevor Sie den Antrag vorbereiten, sollten Sie eine kurze Checkliste durchgehen.
- Staatsangehörigkeit und Ort der Antragstellung. Die Chancenkarte richtet sich an Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz. Wo genau der Antrag gestellt werden muss, hängt von Ihrem Wohnsitzland und den Vorschriften der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung ab.
- Qualifikation. Bei einem akademischen Abschluss sollten Sie die Hochschule und den Studiengang in Anabin überprüfen oder gegebenenfalls ein Statement of Comparability beantragen. Für eine berufliche Qualifikation kann eine gesonderte Bescheinigung oder ein digitaler Nachweis der beruflichen Qualifikation erforderlich sein.
- Sprachkenntnisse. Bei der Einwanderung über das Punktesystem sind mindestens Deutschkenntnisse der Stufe A1 oder Englischkenntnisse der Stufe B2 gemäß CEFR erforderlich. Bei der Einwanderung über eine vollständig anerkannte Qualifikation sind Sprachkenntnisse möglicherweise nicht erforderlich, doch deren Fehlen erschwert die Arbeitssuche.
- Finanzen. Sie müssen nachweisen, dass Sie während der Arbeitssuche für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Im Jahr 2026 liegt der offizielle Richtwert für ein Sperrkonto bei mindestens 1.091 Euro netto pro Monat. Eine Alternative kann eine Verpflichtungserklärung sein – eine offizielle Bürgschaft.
- Plan zur Arbeitssuche. Das Konsulat kann Sie fragen, warum Sie sich für Deutschland entschieden haben, welche Art von Arbeit Sie suchen, inwiefern Ihre Qualifikation und Ihre Erfahrung zusammenhängen und welche Schritte Sie bereits unternommen haben.
Unterlagen: Was wird in der Regel vorbereitet?
Die genaue Liste hängt vom Einreichungsland und dem jeweiligen Konsulat ab und sollte daher auf der Website der deutschen Auslandsvertretung überprüft werden. Ein typisches Paket kann Folgendes enthalten:
- Reisepass und Visumantrag;
- biometrische Fotos;
- Lebenslauf mit Berufserfahrung;
- Zeugnisse, Anlagen, Bescheinigungen und Übersetzungen;
- Bescheinigung über die Anerkennung oder Gleichwertigkeit der Qualifikation;
- Sprachzertifikate, sofern diese für Ihren Weg erforderlich sind;
- Nachweis der finanziellen Mittel;
- Krankenversicherung für die Einreise und den Aufenthalt;
- Motivationsschreiben oder Plan zur Arbeitssuche;
- Unterlagen über einen früheren Aufenthalt in Deutschland, falls Sie dieses Kriterium für die Punktevergabe geltend machen.
Handelt es sich um einen reglementierten Beruf, beispielsweise in der Medizin, im Lehramt oder in bestimmten ingenieurwissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Fachbereichen, reicht eine bloße Prüfung des Abschlusszeugnisses möglicherweise nicht aus. In solchen Fällen werden die Anforderungen an die Anerkennung des Berufs und die Arbeitserlaubnis gesondert geprüft.
So beantragen Sie die Chancenkarte
Schritt 1. Prüfen Sie den geeigneten Weg
Stellen Sie zunächst fest, ob Sie als Fachkraft mit anerkannter Qualifikation oder über das Punktesystem einreisen möchten. Für eine erste Selbsteinschätzung können Sie den offiziellen Self-Check auf „Make it in Germany“ nutzen: self-check Chancenkarte.
Schritt 2. Überprüfen Sie Ihr Abschlusszeugnis und Ihre Qualifikation
Für Hochschulen und Studiengänge nutzen Sie bitte Anabin. Sollten die Angaben nicht ausreichen oder das Ergebnis für die Beantragung eines Visums nicht geeignet sein, kann eine individuelle Bewertung des Abschlusses durch das ZAB oder ein Verfahren zur Anerkennung der beruflichen Qualifikation erforderlich sein.
Schritt 3. Sammeln Sie Nachweise über Ihre finanziellen Mittel
Bereiten Sie ein Sperrkonto, eine Bürgschaft oder eine andere Alternative vor, die von der jeweiligen Vertretung akzeptiert wird. Wenn Sie vorhaben, eine zukünftige Nebentätigkeit nachzuweisen, prüfen Sie im Voraus, ob Ihr Konsulat diese Option akzeptiert: Die Praxis kann variieren.
Schritt 4. Überprüfen Sie die Liste der erforderlichen Unterlagen beim Konsulat
Verlassen Sie sich nicht nur auf allgemeine Artikel. Die deutschen Auslandsvertretungen veröffentlichen eigene Merkblätter, Anmeldeverfahren und Anforderungen an das Format der Unterlagen. Für einige Länder ist eine Online-Einreichung über Auslandsportal möglich, jedoch müssen Sie die Verfügbarkeit und das Einreichungsverfahren für Ihr Land prüfen.
Schritt 5. Reichen Sie Ihren Antrag ein und nehmen Sie am Vorstellungsgespräch teil
Im Vorstellungsgespräch können Qualifikationen, Berufserfahrung, der Plan für die Arbeitssuche, Marktkenntnisse und die finanzielle Absicherung abgefragt werden. Die Antworten müssen mit den Unterlagen und dem Lebenslauf übereinstimmen.
Schritt 6. Beginnen Sie nach Ihrer Einreise sofort mit der Arbeitssuche
Ein Jahr mit der Chancenkarte vergeht schnell, daher ist es ratsam, bereits vor der Einreise einen deutschen Lebenslauf, ein Profil auf Karriereplattformen, eine Liste potenzieller Arbeitgeber und einen Plan zur Anerkennung der Qualifikationen vorzubereiten.
Was ist nach der Arbeitssuche zu tun?
Sobald sich eine konkrete Stelle, eine Ausbildung, ein Qualifizierungsprogramm oder ein Plan zur Selbstständigkeit ergibt, muss man sich an die Ausländerbehörde am Wohnort wenden und die entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wenn die Stelle als qualifizierte Beschäftigung gilt, eine andere Art von Aufenthaltserlaubnis jedoch noch nicht in Frage kommt, kann die Chancen-Karte als „Folge-Chancenkarte“ um maximal zwei Jahre verlängert werden. Diese Verlängerung erfolgt nicht automatisch: Die Behörde prüft die Voraussetzungen im Einzelfall.
Häufige Fehler
- davon auszugehen, dass 6 Punkte ohne nachgewiesene Qualifikation und Sprachkenntnisse ausreichen;
- sich auf den alten Betrag der finanziellen Absicherung verlassen;
- Unterlagen einzureichen, ohne die Hinweise des jeweiligen Konsulats zu prüfen;
- Touristenreisen nach Deutschland nicht mit einem legalen Aufenthalt zu verwechseln, der Punkte einbringen kann;
- nicht zu berücksichtigen, dass reglementierte Berufe einer gesonderten Anerkennung bedürfen;
- sich auf unbestätigte Fristen für die Terminvereinbarung und Bearbeitung aus fremden Fällen zu verlassen;
- die Chancenkarte als Garantie für eine künftige dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder Staatsbürgerschaft zu betrachten.
FAQ
Kann man eine Chancenkarte auch ohne Deutschkenntnisse erhalten?
Ja, das ist möglich, wenn Sie über eine vollständig anerkannte Qualifikation kommen. Wenn Sie das Punktesystem nutzen, benötigen Sie mindestens das Niveau A1 in Deutsch oder B2 in Englisch. In der Praxis ist die deutsche Sprache für die Arbeitssuche ohnehin wichtig.
Darf man während der Arbeitssuche arbeiten?
Ja. Nebenjobs sind bis zu insgesamt 20 Stunden pro Woche zulässig, ebenso wie eine Probezeit von bis zu zwei Wochen bei einem Arbeitgeber, sofern diese im Zusammenhang mit der Suche nach einer geeigneten Beschäftigung oder einem Qualifizierungsprogramm steht.
Benötigt man vor der Antragstellung ein Jobangebot?
Nein. Der Sinn der Chancenkarte besteht gerade darin, dass sie es ermöglicht, ohne festen Arbeitsvertrag zur Arbeitssuche einzureisen. Wenn bereits ein Stellenangebot vorliegt, prüfen Sie andere Möglichkeiten für eine Aufenthaltserlaubnis: Diese könnten schneller oder besser auf Ihre Situation zugeschnitten sein.
Kann man sich aus Russland, der Türkei, Kasachstan oder einem anderen Land bewerben?
Die Möglichkeit und das Verfahren zur Antragstellung richten sich nicht nach der allgemeinen Liste im Artikel, sondern nach der deutschen Auslandsvertretung, die für Ihr Wohnsitzland zuständig ist. Informieren Sie sich vor der Terminvereinbarung auf der Website des Konsulats oder auf dem Auslandsportal.
Führt die Chancenkarte zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung und zur Staatsbürgerschaft?
Die Chancen-Karte selbst bietet keinen direkten Weg zur Daueraufenthaltserlaubnis oder zur Staatsbürgerschaft. Sie kann jedoch ein erster Schritt sein: Nach der Aufnahme einer Beschäftigung muss man zu einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätige wechseln und die Bedingungen hinsichtlich Aufenthaltsdauer, Einkommen, Sprachkenntnissen und anderer Anforderungen erfüllen.